Alexander Melčok - Kritik der Betriebswirtschaftslehre

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Kritik der Betriebswirtschaftslehre
Wie begründet eigentlich eine Wissenschaft ihre Erkenntnisse,
– die sich als „Hilfswissenschaft für die unternehmerische Praxis“ versteht, mit „Planungs- und Entscheidungshilfen“ zur Beförderung des betrieblichen Erfolgs aufwartet, von dem sie weiß, dass er in „Gewinnmaximierung“ und sonst nichts besteht;
– die ansonsten Planung im Zusammenhang mit Wirtschaft für die Hölle und den „marktwirtschaftlichen Wettbewerb“ für einen Segen hält und die in diesem ‚Wettbewerb‘ stehenden Betriebe mit der Einsicht vertraut macht, dass sie sich zur Durchsetzung in demselben um die „Ergiebigkeit“ des „Produktionsfaktors Arbeit“ kümmern müssen;
– die dabei einfach davon ausgeht, dass es in der Macht der Eigentümer und Manager so eines Betriebs liegt, frei und im Interesse der Mehrung des Vermögens der ‚Shareholder‘ über diesen und alle anderen Produktionsfaktoren zu disponieren, und keinen Gedanken daran verschwendet, was das für Produktionsverhältnisse sind, die ihnen diese Macht verleihen;
– und die bei all dem einer Produktion, die erklärtermaßen vollständig dem Zweck der privaten Gewinnerwirtschaftung unterworfen ist, die Leistung bescheinigt, dass durch sie eine effiziente Versorgung der Gesellschaft mit „Gütern“ und überhaupt die „Bedürfnisbefriedigung“ in optimaler Weise vorangebracht werden?
Genau dieser Frage geht die vorliegende Schrift nach: Wie wird gedacht in einer akademischen Disziplin, die
kapitalistische Ausbeutung als Lehrberuf
im Angebot hat und sich damit allergrößter Nachfrage erfreut?

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„Optimale Bedürfnisbefriedigung“: Das ist das „Ziel“, das die BWL mit ihren einleitenden Grundsatzüberlegungen über die Wirtschaftseinheit ‚Betrieb‘ den real existierenden Betrieben als ihr eigentliches ‚Weiß-Warum‘ zuschreibt. Und als die Abteilung der Wirtschaftswissenschaften, die sich in besonderer Weise für die Heranbildung des Nachwuchses für die Führungsetagen solcher Betriebe zuständig weiß, lässt sie es sich nicht nehmen, aus diesem Ziel, d.h. letztlich aus dem Knappheitsdogma, das sie aus der Volkswirtschaftslehre übernommen hat, auch noch den Auftrag derjenigen herzuleiten, die in den Unternehmen das Sagen haben:

„Zur Realisierung des Ziels optimaler Bedürfnisbefriedigung müssen komplexe betriebliche Entscheidungsprozesse optimiert werden.“ (I / S. 4)

Derart nichtssagend verfremdend und zugleich in ganz bestimmter Weise zielgerichtet verfälschend fällt das Urteil der BWL über die Aufgaben des Führungspersonals aus. Statt mitzuteilen, was und worüber da zu entscheiden ist, erklärt sie die „betrieblichen Entscheidungsprozesse“ für „komplex“, also für nicht so ohne Weiteres bestimmbar, und erhebt das Verfügen über die Elemente der Produktion und das Optimieren von Entscheidungen zur Hauptsache, um die es so einem Betrieb zu gehen habe. Ohne sich darum zu kümmern, woher sie kommt und worauf sie beruht, redet die BWL so über eine Verfügungsmacht über die sachlichen wie lebendigen Produktionsfaktoren, die im Betrieb – von welcher Führung auch immer – ausgeübt wird; und die schließt für sie selbstverständlich, und ohne dass sie dies in irgendeiner Weise für erklärenswert befinden würde, das Kommando über die Arbeit ein, die in so einem Betrieb geleistet wird. Sie hält von dem innerbetrieblichen Herrschaftsverhältnis, das da unterstellterweise mitgedacht ist, nur den Formalismus des Entscheidens fest und präsentiert diesen als den für den Erfolg des Betriebs alles entscheidenden Faktor.

Damit sind nicht nur die kapitalistischen Unternehmen mit einem unwidersprechlich guten Daseinsgrund versehen – Bedürfnisbefriedigung. Ins Recht gesetzt ist damit insbesondere auch das Führungspersonal, das die solch menschheitsbeglückender Zielsetzung gewidmeten Unternehmungen zum Erfolg führen soll. Und mit beidem zusammen steht zugleich die Selbstrechtfertigung der BWL als angewandte Wissenschaft, die „den betrieblichen Entscheidungsträgern“ mit „Handlungsempfehlungen zur Optimierung betrieblicher Prozesse“ (I / S. 5) assistieren will, damit die ihrer Aufgabe gewachsen sind.

2. Wie der eigensüchtige Wille unter Zuhilfenahme

der staatlichen Rechtsordnung in den Zweck der Gewinnmaximierung mündet

Nachdem er uns mittels eines Ausflugs in die philosophische Welt der Grundprobleme des menschlichen Daseins über das Ziel betrieblichen Wirtschaftens aufgeklärt hat, belehrt uns der Lehrbuchschreiber, dass die BWL als „dienende“ (ebd.) Wissenschaft, welche den Praktikern der Marktwirtschaft bei ihren schwierigen Entscheidungen mit nützlichen Ratschlägen zur Seite stehen will, die Wirklichkeit ins Auge zu fassen hat:

„Betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen sind für die zu beratenden Wirtschaftssubjekte nur dann hilfreich, wenn sie sich an den tatsächlichen Zielvorstellungen der jeweiligen Entscheidungsträger orientieren.“ (Ebd.)

Der Mann hat Humor: Mit dem Aufruf an seine Wissenschaft, die hätte die „tatsächlichen Zielvorstellungen“ derer in den Blick zu nehmen, die im Betrieb das Sagen haben, verweist er seine Aussagen über das eigentliche Ziel betrieblichen Wirtschaftens kurzerhand ins Reich der philosophischen Sinnkonstruktionen – aus dem Verkehr ziehen will er sie aber keineswegs. Als rechtfertigende Idee soll die Mär von der menschlichen Bedürfnisbefriedigung, der das betriebliche Wirtschaften dient, schon weiterhin ihren Dienst tun und wird sie, wie wir noch sehen werden, als ein wichtiger Leitfaden der Argumentation auch weiter gebraucht – unbeschadet der Tatsache, dass mit den „Entscheidungsträgern“ nun Subjekte angesprochen sind, denen es womöglich um ganz andere Dinge zu tun ist. Die bringt der Autor ins Spiel, weil es ihn als Vertreter einer Wissenschaft, die unbedingt nützliches Wissen liefern will, dazu drängt, zu versichern, dass man sich in der BWL wirklich nur solche Gedanken über das Wirtschaften der Betriebe machen will, mit denen diejenigen, die einen Betrieb zu managen haben, praktisch etwas anfangen können.

Und? Geht er mit der Frage nach den „tatsächlichen Zielvorstellungen“ endlich zur Befassung mit der Realität über? Von wegen. Statt zu ermitteln, welche Ziele die Entscheidungsträger in so einem Betrieb verfolgen, verwandelt unser Fachmann für Betriebswirtschaft diese Frage unversehens in eine ganz andere, nämlich in die Frage, wie man darüber überhaupt zu „wissenschaftlichen Aussagen“ gelangen kann und welches theoretische Instrumentarium man dafür braucht. Und die beantwortet er wie folgt:

„Wissenschaftliche Aussagen stützen sich immer auf Theoriebildung und Theoriebildung setzt Verallgemeinerung und vereinfachte Abbildung der Wirklichkeit voraus. Zur Theoriebildung werden Modelle entwickelt, die einen Ausschnitt aus der wirtschaftlichen Wirklichkeit (durch einschränkende Grundannahmen) in vereinfachter Form abbilden.“ (Ebd.)

Er klärt darüber auf, dass eine Annäherung an die „wirtschaftliche Wirklichkeit“ ohne „Modelle“, die diese Wirklichkeit „in vereinfachter Form abbilden“, gar nicht möglich ist, dass diese Modelle stets auf „Grundannahmen“ beruhen, und weil das seiner festen Überzeugung nach nicht nur so ist, sondern auch gar nicht anders sein kann, leuchtet ihm auch völlig ein, dass es aufgrund der Vielfalt der möglichen Grundannahmen immer eine Vielzahl der Modelle gibt, mit denen man sich der Wirklichkeit annähern kann – was im Fall seiner Wissenschaft heißt, dass es nicht eine, sondern mehrere Betriebswirtschaftslehren gibt, je nachdem, von welcher „Verhaltensannahme“ über die Motive des „wirtschaftlichen Handelns“ man ausgeht:

„Das Handeln der zu beratenden Wirtschaftssubjekte kann (im Extremfall) von krassem Egoismus oder vom Gedanken der Nächstenliebe und des Teilens geleitet sein.“ (Ebd.)

„Wirtschaftstheoretisch und verhaltenswissenschaftlich orientierte Betriebswirtschaftslehre unterscheiden sich in ihrem Menschenbild: Hier der opportunistische Egoist, dort der solidarische Idealist.“ (Ebd.)

Was er uns über das Vorgehen der Wissenschaft im Allgemeinen und seiner Wissenschaft im Besonderen kolportiert, sind Eingeständnisse der furchtbarsten Art. Denn was soll es heißen, dass man sich die Wirklichkeit in der Weise aneignet, dass man in Gestalt eines Modells ein vereinfachtes Abbild von ihr oder die einem solchen Modell zugrundeliegenden Grundannahmen über sie auf sie anwendet? Das heißt ja wohl, dass man sich von dieser Wirklichkeit ein Bild gemacht und Annahmen über sie aufgestellt hat, bevor man sich mit ihr befasst und auseinandergesetzt hat; woraus zu schließen ist, dass weder Bild noch Annahme das Produkt einer sachlichen Betrachtung sein können. Und wenn die Befassung mit der Wirklichkeit dann nur noch so vonstattengeht, dass ein solcher jeder Objektivität entbehrender Vorbegriff auf sie Anwendung findet, dann mag daraus eine Vielzahl von Theorien entspringen, aber sicher nichts mehr, was den Namen objektive Erkenntnis verdient. Sich beim Urteilen über die Welt von Vorurteilen leiten zu lassen, ist für den Betriebswirt offenkundig keine Schande, vielmehr die in seiner Wissenschaft gängige Regel, und er hält so ein Vorgehen sogar für unabdingbar und geboten und kann sich ein anderes Herangehen an die Wirklichkeit offenbar überhaupt nicht mehr vorstellen. Man erfährt, dass es in der BWL üblich ist, über die Wirklichkeit nach Maßgabe von Menschenbildern nachzudenken, die man bedenkenlos der Welt der gängigen moralischen Vorstellungen entlehnt. Und die damit einhergehende Behauptung, dass so und nicht anders Wissenschaft geht und zu gehen habe, wird von unserem Standardwerk auch wieder ohne jedes Argument einfach dogmatisch zum Mitschreiben so hingesetzt – das sind eben die Standards, nach denen die Wissenschaft tatsächlich zu Werke geht. Dabei versteht es sich gar nicht von selbst, dass eine Wissenschaft, die darüber aufzuklären verspricht, was die Entscheidungsträger in einem Betrieb eigentlich treibt, im nächsten Satz auf den Menschen im Allgemeinen und die Motive, von denen sich der womöglich leiten lässt, zu sprechen kommt. Schließlich nimmt sie damit Abstand von der Untersuchung des Betriebsgeschehens, das die Entscheidungen der Entscheidungsträger doch wohl zum Inhalt haben.

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