Oliver Scheiber - Mut zum Recht!

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Oliver Scheiber zeigt auf, was einer modernen Justiz fehlt. Er berichtet aus seiner Erfahrung in Rechtsprechung und Justizpolitik, wo Schwächen bestehen und wie sie sich ausbessern ließen. Der Horizont seines Buchs reicht von Kunst und Literatur bis zu Journalismus und Geschichte und zur Realität des Gerichtssaals.
Ein leidenschaftliches Plädoyer für eine Justiz, die ihren Anspruch nicht aufgeben darf, moderner, das heißt menschengerechter zu werden.

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Im Gerichtsalltag schätzen Angeklagte ihre Situation oft falsch ein. Der Verteidigung kommt daher besondere Bedeutung zu. Auch die Verteidigung neigt in manchen Fällen dazu, ihrer Mandantschaft vorschnell zu einem Geständnis zu raten. Nicht anders ergeht es Crainquebille: „Schon sein Anwalt hatte ihn halbwegs davon überzeugt, dass er nicht unschuldig war.“

Crainquebille wird in der Verhandlung von seinem Pflichtverteidiger durchaus nicht ohne Engagement verteidigt. Der Verteidiger endet sein Plädoyer so:

„Und selbst wenn Crainquebille ‚Scheißbulle‘ gerufen hätte, wäre es noch sehr die Frage, ob dieses Wort aus seinem Munde als strafbar anzusehen wäre. Crainquebille ist das uneheliche Kind einer in Lastern und Trunk vegetierenden ambulanten Händlerin und damit der geborene Alkoholiker. Sie sehen selber, welch ein Wrack sechzig Jahre Elend aus ihm gemacht haben. Meine Herren, sie werden ihm Unzurechnungsfähigkeit zubilligen.“

Dieser argumentative Zug ist für Crainquebille einerseits demütigend, spricht er doch – bis dahin – keineswegs dem Alkohol zu. Auf der anderen Seite schöpft der Verteidiger, wie es seine Pflicht ist, damit alle Mittel aus, um Crainquebille eine Verurteilung zu ersparen.

Crainquebille ist der Szenerie der Gerichtsverhandlung in keiner Weise gewachsen.

„Der Vorsitzende, Herr Bourriche, widmete der Befragung von Crainquebille volle sechs Minuten.“

Hält man sich die geringe Bedeutung der Sache, die Beleidigung eines Amtsorgans, vor Augen, so erscheinen die sechs Minuten für die Befragung gar nicht so kurz. Schwerer wiegt, dass es Crainquebille nicht gelingt, sich vor Gericht verständlich zu machen, und ihm der vorsitzende Richter keinerlei Hilfestellung leistet. So kommt es, dass der Richter die Verantwortung Crainquebilles in der Verhandlung als Geständnis wertet, wo doch Crainquebille versuchte, das Gegenteil zu artikulieren.

Einer der Hauptpunkte jeder Justizkritik ist die für juristische Laien wenig verständliche Fachsprache. Es ist eine der größten Herausforderungen für die moderne Justizpolitik, hier bei Richterinnen und Richtern für eine andere Einstellung zu sorgen. Zweifellos, Fachausdrücke und Wortwiederholungen, die der juristischen Präzision dienen, sind unumgänglich. Auf endlose verschachtelte Sätze kann aber ebenso verzichtet werden wie auf veraltete, außerhalb des Gerichts ausgestorbene Begriffe. Im Ergebnis sind sie schlicht und einfach menschenfeindlich. Eine Gerichtsentscheidung wird für die Betroffenen unlesbar, wenn die Parteien des Prozesses darin nicht als „Herr Müller“ und „Frau Müller“, sondern, um ein Beispiel zu nennen, als „Antragsteller und gefährdete Partei“ und „Antragsgegner und Gegner der gefährdeten Partei“ bezeichnet werden.

Die Verwendung der Fachsprache mitsamt dem ihr eigenen vertrackten Satzbau entspricht ohnedies mehr einer schlechten Tradition und dem Wunsch, den Bürgerinnen und Bürgern die Macht des Gerichts vor Augen zu führen, als irgendwelchen sachlichen Notwendigkeiten. Das mag bei anderen Berufen ähnlich sein, wirkt sich aber im Gerichtsalltag besonders schlimm aus: Wie muss sich der Angeklagte fühlen, der eine Urteilsverkündung nicht versteht? Wie fühlt sich die Partei eines Zivilverfahrens, die ohne anwaltliche Hilfe einen ihr zugestellten, für sie ganz wesentlichen Gerichtsbeschluss nicht deuten kann?

Der Zugang zum Recht hat viele Facetten. Einige werden im Fall Crainquebille angesprochen: Zugang zum Recht bedeutet nicht nur, dass auch die Mittellosen die Möglichkeit haben, von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor Gericht vertreten zu werden. Es muss auch heißen, dass die weniger Gebildeten in einer ihnen verständlichen Sprache vom Gericht belehrt und befragt werden. Geschieht das nicht, so werden Ungleichheiten verfestigt, das Verfahren wird unfair.

Unsere Rechtsordnung kennt wie die meisten entwickelten Rechtssysteme das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Richterinnen und Richter sind demzufolge ganz frei darin, die ihnen präsentierten Beweise zu würdigen. Es gibt keine Beweisregeln, etwa dass Schriftstücke mehr Beweiskraft hätten als Zeugenaussagen. Auch kann das Gericht eine Verurteilung trotz mehrerer Alibizeugen auf einen einzigen Tatzeugen stützen, wenn es diese Alibizeugen für unglaubwürdig hält und dies auch begründen kann.

Das Abwägen der Aussagen von Parteien und Zeuginnen und Zeugen bzw. der sonstigen Beweismittel (Schriftstücke, Sachverständigengutachten usw.) ist wohl die schwierigste Aufgabe des Gerichts. Bei der schriftlichen Urteilsausfertigung gilt vielen die Beweiswürdigung als anspruchsvollster Teil, schwieriger als die Feststellung des Sachverhalts und als die rechtliche Würdigung der festgestellten Tatsachen. Nicht selten finden wir daher in der Beweiswürdigung bloße Leerformeln („war glaubwürdig“, „aufgrund seines glaubhaften Auftretens“ usw.). Es ist nicht einfach zu beschreiben, aufgrund welcher Eindrücke und Wahrnehmungen man dem einen Menschen mehr glaubt als dem anderen. Crainquebilles Richter macht es sich leicht. Aus dem Ablauf der Gerichtsverhandlung wird deutlich, dass er nicht geneigt ist, die verschiedenen Aussagen wirklich abzuwägen. Er glaubt dem Polizisten aufgrund von dessen Amtsstellung.

In der Erzählung selbst werden zwei denkbare Begründungen für die Handlungsweise des Richters entwickelt. In einem eigenen Abschnitt („Rechtfertigung für den Vorsitzenden Bourriche“) lässt der Autor zwei Prozessbeobachter, einen Laien und einen Rechtsanwalt, über das Vorgehen des Richters im Fall Crainquebille diskutieren. Der Laie, ein Kupferstecher als Vertreter des einfachen Volkes, nimmt den Standpunkt ein, dass der Richter, unabhängig von jeder Überlegung, wer die Wahrheit gesagt habe, dem Polizisten als Amtsorgan zu folgen habe und dass dies schon seine Richtigkeit habe. Der Beamte sei eine staatliche Autorität, die ganz abstrakt für eine eigene Wahrheit stehe. Wir treffen wieder auf die Analogie zum Religiösen, wenn der Kupferstecher meint, das Gericht stütze sich

„auf die Aussage des Beamten 64, der reine Vorstellung ist, so etwas wie ein auf den Zeugenstand gefallener Abglanz des Göttlichen. (…) Die Gesellschaft beruht auf der Macht, und die Macht verdient Achtung als die erhabene Grundlage jeder Gesellschaftsordnung. Die Justiz aber verwaltet die Macht.“

Damit vertritt der Kupferstecher ein zynisches Verständnis von Rechtsprechung – die Justiz als bloßer Büttel der Herrschenden, als Vollzugsorgan der Regierenden. Der Richter dürfe nur folgendermaßen denken:

„Die Starken entwaffnen und die Schwachen bewaffnen, das hieße die Gesellschaftsordnung ändern, die ich zu erhalten beauftragt bin. Die Justiz ist dazu da, die bestehenden Ungerechtigkeiten zu sanktionieren. Hat man je erlebt, dass sie sich gegen Eroberer gewendet oder neuen Machthabern im Wege gestanden hätte? Wenn eine ungesetzliche Macht entsteht, braucht sie nur von der Justiz anerkannt zu werden, schon ist sie gesetzlich. Die Form ist alles. Nur ein dünnes Blatt gestempelten Papiers trennt Verbrechen und Unschuld.“

Anders als der Kupferstecher sieht die Sache ein bei Crainquebilles Verhandlung anwesender unbeteiligter Rechtsanwalt. Aber auch seine Einschätzung ist für den Richter nicht vorteilhaft:

„Ich glaube nicht, dass der Herr Vorsitzende Bourriche sich zu einer so hohen Metaphysik aufgeschwungen hat. Ich glaube, er hat die Aussage des Polizeibeamten 64 ganz einfach deshalb als den Ausdruck der Wahrheit betrachtet, weil er es nie anders erlebt hat. In der Nachahmung müssen wir den Grund für die meisten Handlungen der Menschen erblicken. Wer sich an das Althergebrachte hält, wird immer als ehrlicher Mann dastehen. Anständige Leute nennen wir die, die sich so verhalten wie die anderen.“

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