Oliver Scheiber - Mut zum Recht!

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Oliver Scheiber zeigt auf, was einer modernen Justiz fehlt. Er berichtet aus seiner Erfahrung in Rechtsprechung und Justizpolitik, wo Schwächen bestehen und wie sie sich ausbessern ließen. Der Horizont seines Buchs reicht von Kunst und Literatur bis zu Journalismus und Geschichte und zur Realität des Gerichtssaals.
Ein leidenschaftliches Plädoyer für eine Justiz, die ihren Anspruch nicht aufgeben darf, moderner, das heißt menschengerechter zu werden.

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Oliver Scheiber zeigt auf, was einer modernen Justiz fehlt. Er berichtet von seinen Erfahrungen in Rechtsprechung und Justizpolitik, wo Schwächen bestehen, und legt dar, wie sie sich beheben ließen. Der Horizont seines Buchs reicht von Kunst und Literatur über Journalismus und Geschichte bis zur Realität des Gerichtssaals.

Ein leidenschaftliches Plädoyer für eine Justiz, die ihren Anspruch nicht aufgeben darf, moderner, das heißt menschengerechter, zu werden.

Oliver Scheiber

Mut zum Recht!

Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat

FALTER VERLAG

© 2020 Falter Verlagsgesellschaft m.b.H.

1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9

T: +43/1/536 60-0, E: bv@falter.at, W: www.falter.at

Alle Rechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung!

ISBN ePub: 978-3-85439-679-6

ISBN Kindle: 978-3-85439-680-2

ISBN Printausgabe: 978-3-85439-675-8

1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2020

Inhalt

Cover

Titel Oliver Scheiber Mut zum Recht! Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat FALTER VERLAG

Impressum © 2020 Falter Verlagsgesellschaft m.b.H. 1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9 T: +43/1/536 60-0, E: bv@falter.at , W: www.falter.at Alle Rechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung! ISBN ePub: 978-3-85439-679-6 ISBN Kindle: 978-3-85439-680-2 ISBN Printausgabe: 978-3-85439-675-8 1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2020

Hinter dem Papier – eine persönliche Einführung

Vorbemerkung

1. Recht und Gerechtigkeit in Literatur und Kunst

These 1: Die Kunst liefert der Justiz wichtige Impulse

2. Recht und Gerechtigkeit: Mission (im)possible?

These 2: Die Justiz muss raus aus dem Elfenbeinturm

3. Courage und Leidenschaft

These 3: Ein gutes Justizsystem braucht Leitfiguren

4. Aus dem Faschismus lernen

These 4: Es ist wichtig, ein Zeichen in Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus zu setzen

5. Das Strafrecht im gesellschaftlichen Auftrag

These 5: Das Strafrecht verfehlt heute seine gesellschaftliche Bestimmung

Zur Halbzeit: Wer denkt da schon an Schikane?

6. Die europäische Perspektive

These 6: Europa verbessert unser Rechtssystem; wir sollten uns stärker einbringen

7. Sprache und Kommunikation der Justiz: Der Zugang zum Recht

These 7: Die Bevölkerung versteht die Sprache der Justiz nicht – also muss die Justiz anders kommunizieren

8. Zum Verhältnis von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und politischer Verwaltung

These 8: Zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht braucht es mehr Abgrenzung und eine effizientere wechselseitige Kontrolle. Den Gerichten kommt auch die Kontrolle über Verwaltung und Politik zu

9. Justiz und Politik

These 9: Justiz ist (fast) immer politisch; Richterinnen und Richter brauchen daher politisches Bewusstsein

10. Justiz im Wandel

These 10: Um den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung zu entsprechen, muss die Justiz eine völlige Änderung ihrer Unternehmens- und Kommunikationskultur anstreben

Epilog

Autor

Hinter dem Papier – eine persönliche Einführung

Ich arbeite seit gut 25 Jahren für die Justiz. Seit mehr als zwanzig Jahren bin ich Richter. Wenn ich gesund bleibe, trete ich nun ins letzte Drittel meines Erwerbslebens. Rechne ich die Zahl der bisher von mir geführten Verfahren hoch, werden bei meiner Pensionierung rund 15.000 Angeklagte auf mich als Richter getroffen sein. Es ist also genug Zeit vergangen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Ich konnte mir als junger Mensch viele Berufe vorstellen, ohne mir einen davon fix in den Kopf gesetzt zu haben. Ich habe Jus studiert, um die Berufsentscheidung aufzuschieben. „Mit Jus hast du alle Möglichkeiten“, sagen viele. Vor allem die Juristen.

Das Studium war langweilig. Es bestand vorwiegend im Auswendiglernen. Eine praktische Anwendung des Vorgetragenen konnte ich mir nicht vorstellen. Das konnten wohl auch viele Universitätslehrende nicht, denn sie erörterten – wie der Rückblick zeigt – allzu oft Irrelevantes ausführlich und vergaßen das im Rechtsleben Relevante. Zwar erfuhr man im ersten Semester, die Rechtswissenschaft gehöre zu den Sozialwissenschaften. Im weiteren Verlauf des Studiums spielten Mensch und Gesellschaft nur noch eine geringe Rolle. Zwanzig Jahre in der Rechtsprechung machen klar, dass die Rechtswissenschaft selbstverständlich zu den Sozialwissenschaften zählt. Bei der Gestaltung und Anwendung des Rechts geht es laufend um Phänomene des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Ich habe den Richterberuf nicht angestrebt. Er ist mir zugefallen. Ich bin dafür dankbar. Ich habe nach dem Studium das Gerichtsjahr begonnen, um die endgültige Berufswahl weiter hinauszuzögern. Die Arbeit bei Gericht hat mich sofort fasziniert. Der Einblick in menschliche Schicksale. Die Möglichkeit, ausgestattet mit der richterlichen Unabhängigkeit, gestaltend einzugreifen. Die Gesetze räumen Richterinnen und Richtern großen Spielraum ein. Das Gericht kann einen Ladendieb zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilen oder zu einer Psychotherapie während einjähriger Probezeit verpflichten. Eine breite Palette an Sanktionen steht im Strafrecht zur Verfügung. Der Gesetzgeber war so vorausschauend, maßgeschneiderte Lösungen für den Einzelfall zuzulassen.

An meinem Verhältnis zum Staat hat sich seit meinem Eintritt in die Justiz wenig geändert. Als Arbeitgeber hat mich der Staat gut behandelt. Er hat mich solide ausgebildet. Er stellt mir eine hervorragende Infrastruktur zur Verfügung. Er erlaubt mir internationale Einsätze und den Wechsel in verschiedene Arbeitsfelder. Dennoch bleibt jeder vernünftige Mensch gegenüber dem Staat misstrauisch. Staatliche Einrichtungen tendieren dazu, Bürgerinnen und Bürger zu kontrollieren. Sicherheitsapparate streben nach immer mehr Eingriffsmöglichkeiten. Traditionellerweise lehnt die Bürokratie Transparenz ab. Manchmal verletzt der Staat seine eigenen Regeln ‒ und neigt in der Folge dazu, diese Verstöße zu vertuschen, so wie auch jeder Betrüger und Dieb seine Tat verbergen will. Konkret: Es gibt im Rechtsstaat nichts Schlimmeres, als wenn ein Mensch durch Organe des Staates zu Tode kommt. Etwa durch Schüsse der Polizei, wie das in Österreich schon mehrmals geschehen ist. Doppelt schlimm ist es, wenn die Aufklärung zögerlich oder gar nicht erfolgt.

Ich habe das Glück, in meinem engsten beruflichen Umfeld seit Jahren mit durchwegs hoch motivierten Menschen zusammenzuarbeiten. Der Einsatz von Familienrichterinnen und Familienrichtern, die mit viel Geduld lange Gespräche mit Eltern führen, um eine Einigung im Sinn der Kinder herbeizuführen, nötigt mir Respekt ab. So wie die professionelle Abwicklung von Anlegerprozessen durch Zivilrichterinnen und Zivilrichter, die im Verhandlungssaal zwei Streitparteien in der Stärke von jeweils einer Fußballmannschaft gegenübersitzen, während sie den Prozessstoff allein bewältigen müssen. Und umgekehrt schmerzt es alle, Staatsangestellte genauso wie Bürgerinnen und Bürger, wenn Wirtschaftsstrafverfahren über Jahre zu keinem Ende kommen, wenn Justizorgane Formalismus vor Inhalt stellen oder schlicht unfreundlich auftreten. Es ist unerträglich, wenn Polizeibeamte einen Asylwerber foltern oder einem jugendlichen Einbrecher in den Rücken schießen, ohne dass solche Vorfälle schnelle und ernsthafte Konsequenzen haben. Und die heutige Republik muss sich eingestehen, dass die Nachkriegsjustiz viele mutmaßliche Kriegsverbrecher in die Demenz statt in den Gerichtssaal begleitet hat. Man wünscht sich, dass staatliche Behörden und Organe lernen, sich bei den Opfern ihrer Fehler zu entschuldigen.

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