Hans Rudolf Fuhrer - Alle roten Pfeile kamen aus Osten - zu Recht?

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Die Schweiz fühlte sich im Kalten Krieg durch das östliche Paktsystem existenziell bedroht. Alle roten (feindlichen) Pfeile auf den schweizerischen Lagekarten kamen aus Osten. Die vorliegende Studie weist nun nach, dass die Sowjetunion in ihren militärischen Plänen die Schweizer Neutralität respektierte – solange die Nato dies ebenfalls tat und die Schweiz neutral blieb. Die subjektive Bedrohungswahrnehmung und die Wirkung der eidgenössischen Dissuasionsstrategie können nun erstmals aufgrund von Quellen aus östlichen Archiven bewertet werden.

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Im Juni 1997 reichte Nationalrat Fredi Alder (SP, St. Gallen) eine von 51 Nationalräten mitunterzeichnete Interpellation 35ein mit folgendem Wortlaut: «Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks sind verschiedene Angriffs- und Verteidigungspläne des Warschauer Paktes bekannt geworden. Es wäre interessant, diese realen Pläne mit jenen Szenarien, Annahmen und Planspielen zu vergleichen, mit denen die Schweizer Armee bis 1989 gearbeitet hat. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Sind militärische Pläne des Warschauer Paktes bekannt, in die auch die Schweiz miteinbezogen wurde? 2. Erweisen sich die militärischen Szenarien der Schweizer Armee aus den siebziger und achtziger Jahren im Licht der bekannten Pläne des Warschauer Paktes als realistisch?»

Der Bundesrat präzisierte in seiner Antwort vom 10. September 1997 zunächst die undifferenzierte Bezeichnung «militärische Pläne des Warschauer Paktes»: «Es muss unterschieden werden zwischen gesamtheitlichen Operationsplanungen, deren Ausarbeitung ausschliesslich den sowjetischen Streitkräften vorbehalten war, und Teilplanungen von Operationen durch Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes. Weil die militärische Struktur des Warschauer Paktes auf einem sowjetischen Kommandosystem und nicht auf einem partnerschaftlich integrierten Zusammenwirken im Stile der Nato beruhte, hatten die einzelnen Mitgliedstaaten generell auch nur dort Einblick in die Operationsplanungen und konnten diese beeinflussen, wo deren Teilnahme mit eigenen Streitkräften von der Sowjetarmee vorgegeben war. Bis heute hat der Westen noch keinen Zugang zu Originalunterlagen über die Operationsplanungen. Beschränkt zugänglich sind einzig Einzeldokumente aus dem Bestand der Nationalen Volksarmee (NVA) der früheren DDR. In den Monaten vor der deutschen Wiedervereinigung wurden Akten und Daten der NVA in grossem Umfang vernichtet – offenbar auch auf Weisung der Sowjetunion. Die grosse Zahl von NVA-Archiven hat aber der Vernichtungsaktion Grenzen gesetzt. Über 25 000 erhaltene Dokumente sind zur Auswertung an die Deutsche Bundeswehr gelangt. Darin sind aber weder Gesamtplanungen noch operative Direktiven zu finden. Aus einer Vielzahl von Einzelinformationen liess sich aber das aus Publikationen bekannte Bild von Angriffsoperationen ostdeutscher, zum Teil auch sowjetischer und polnischer Streitkräfte durch Nord- und Zentraldeutschland rekonstruieren. Über die unser Land mehr interessierende Operationsrichtung durch Bayern nach Westen finden sich in den Dokumenten kaum Hinweise, weil diese Operation ohne NVA-Beteiligung vorgesehen war.» In diesem Zusammenhang verwies der Bundesrat auf das Projekt zur Fortsetzung der Geschichte des Generalstabs, in dessen Rahmen «gegenwärtig eine Kommission von Militärhistorikern zusammengestellt» werde, «deren Aufgabe u. a. darin bestehen wird, in den relevanten Militärarchiven in Moskau, Budapest und Prag vertiefte Recherchen zu unternehmen».

Die beiden konkreten Fragen der Interpellation Alder beantwortete der Bundesrat wie folgt: «1. Von den die Schweiz betreffenden Operationsplanungen der Sowjetunion waren seit der zweiten Hälfte der siebziger Jahre die strategischen Aspekte bekannt. Danach war unser Land Teil des westlichen ‹Schauplatzes von Kriegshandlungen› und lag in der südlichsten der fünf Operationsrichtungen, der Operationsrichtung Alpen. Diese umfasste den Südraum der ehemaligen Tschechoslowakei, den nördlichen Raum Ungarns, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz sowie den Zugang zur oberitalienischen Tiefebene. Ihre Achse verlief über Wien, Davos und Lausanne. Der etwa 180 bis 250 Kilometer breite Operationsstreifen war links durch die österreichisch-jugoslawische Grenze, Villach, Trento und Como, rechts durch die Linie Lipno–Garmisch–Baden–Basel–Besançon begrenzt. Operationsplanungen auf operativer Ebene waren nur in den Umrissen bekannt und unterlagen gemäss den Aussagen von Überläufern und ehemaligen hohen Funktionsträgern aus dem ehemaligen Ostblock über die Jahre hinweg verschiedenen Anpassungen. Wie sie sich in den entscheidenden Details entwickelt haben, wird – wenn die operativen Direktiven, Karten und Akten in den entsprechenden Archiven freigegeben werden – von der Geschichtsschreibung zu beurteilen sein.

2. Die Vorbereitungen unserer Armee brachten nach heutigem Kenntnisstand die real bestehende Bedrohung mit den Möglichkeiten unseres Kleinstaates in ein gutes Verhältnis. Die Restakten aus den Archiven der NVA vermitteln eine gute Übereinstimmung mit den Annahmen unserer Armee zu wesentlichen Grundsätzen der sowjetischen Operationsführung. Insbesondere dem Grundsatz der sowjetischen Streitkräfte, das Gefecht von Beginn an in die ganze Tiefe der Verteidigung zu tragen, hat unsere Armee mit ihrer Kampfstellung sehr gut und mit grosser dissuasiver Wirkung Rechnung getragen. Immer mehr zeichnet sich jedoch ab, dass die nukleare Bedrohung unterschätzt wurde. Vermehrt geben Offiziere der ehemaligen Ostblockstaaten an, dass geplant war, Angriffe mit Nuklearwaffen einzuleiten, wie auch damit laufend zu unterstützen. Auf taktischer Ebene ergibt sich praktisch volle Übereinstimmung der Grundsätze mit jenen, wie sie in den Reglementen unserer Armee über die Streitkräfte des Warschauer Paktes festgehalten waren und in der Armee instruiert wurden. Die militärischen Szenarien, die den Übungen unserer Armee in den siebziger und achtziger Jahren zugrunde lagen, dürfen mit gutem Gewissen als sehr realistisch bezeichnet werden.»

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass sich die Fragen der Interpellation Alder zwar nur auf die 1970er- und 1980er-Jahre bezogen, die Antwort des Bundesrats jedoch offen liess, ob seine Aussagen ebenfalls bloss für diesen Zeitraum gültig waren oder vielmehr auch auf die vorangehende Phase des Kalten Kriegs übertragen werden konnten. Diese Unschärfe zu erhellen, ist eine der zentralen Aufgaben der vorliegenden Studie.

Weitere Forschungsresultate auf der Grundlage der DDR-Akten

Gegen Ende der 1990er-Jahre ging das zuvor grosse schweizerische Interesse an den DDR-Akten etwas verloren. Ein Grund dafür dürfte unter anderem das 1996 vom damaligen Vorsitzenden des Nato-Militärausschusses, Generalinspekteur Klaus Naumann, herausgegebene Buch «NVA. Anspruch und Wirklichkeit» 36gewesen sein. Die dort veröffentlichten Geheimakten und Expertenanalysen zu verschiedenen Aspekten der DDR-Streitkräfte liessen nämlich den Schluss zu, dass die Schweiz in den operativen Überlegungen der NVA keine Rolle gespielt hatte. Zwar kam nun deutlich zum Ausdruck, dass in den ausgewerteten Kriegsspielen und Übungen die in den 1960er-Jahren durch Sokolovskij erstmals offiziell bekannt gegebene sowjetische Militärdoktrin ihre konkrete Verwirklichung und Weiterführung gefunden hatte und dass die NVA «Teil einer nicht nur angriffsfähigen, sondern konsequent auf Offensive ausgerichteten multinationalen Militärkoalition» 37gewesen war, die Schweiz jedoch kam in den entsprechenden Dokumenten nicht vor.

Von vielen Lesern zu wenig beachtet worden ist die Tatsache, dass in den DDR-Akten kein gültiger Operationsplan, sondern nur Übungsanlagen gefunden worden sind. Dass insbesondere der Operationsbefehl des Warschauer Vertrags fehlte, ist die wohl bedeutendste Erkenntnis aus der Erforschung der ostdeutschen Geheimdokumente.

Sowjetische Angriffsplanung gegen die Schweiz als unbestreitbare Tatsache?

Im Februar 2003 erschien als Beilage zur ASMZ und zum «Schweizer Soldat» eine Studie von Matthias Kuster und Jürg Stüssi-Lauterburg unter dem Titel «Blautanne. Operationsziel Schweiz – eine Analyse». 38Die beiden Verfasser wagten angesichts der kaum zugänglichen Archive in Osteuropa nicht zu beurteilen, wie gross «die direkte militärische Bedrohung der Schweiz durch die Sowjets […] in den Fünfziger- und beginnenden Sechzigerjahren war», doch hielten sie fest: «Dass sie [die Bedrohung, d. Vf.] tatsächlich existierte, unterliegt […] keinem vernünftigen Zweifel.» 39Sie stützten sich bei dieser anscheinend unumstösslichen Feststellung praktisch ausschliesslich auf Aussagen der beiden ranghohen osteuropäischen «Überläufer» Jan Šejna und Vasilij Nikitič Mitrochin.

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