Kirchliches Leben im Wandel der Zeiten

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Festschriften sind Zeichen der Verbundenheit und Wertschätzung eines akademischen Lehrers und Wissenschaftlers. Sie tragen dazu bei, den Forschungsstand in jenen Bereichen zu diskutieren, denen sich der Geehrte in seinem wissenschaftlichen Wirken besonders gewidmet hat. Im Fall des Erfurter Kirchenhistorikers Josef Pilvousek sind dies unter anderem folgende Forschungsfelder: Biografien als Kristallisationspunkte kirchlichen Lebens; Martin Luther und die Reformation aus katholischer Perspektive; das Verhältnis von Kirche und Staat sowie die Kirchengeschichte Mitteldeutschlands. Die Beiträge renommierter Fachkollegen und Wissenschaftler nehmen aus unterschiedlicher Perspektive Bezug auf die Arbeit Josef Pilvouseks und ergänzen vielfach den bisherigen Stand der Forschungen.

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2. Wessenbergs gesamtdeutsche Kirchenpläne auf dem Wiener Kongress

Wessenberg war kein Mann der Politik; er entzog sich deshalb 1805 auch Dalbergs Angebot, ihn in sein Metropolitankapitel zu berufen und für seine Nachfolge in Aussicht zu nehmen. 28 Aber er war gleichwohl ein eminent politisch denkender Mensch, der die politischen und kirchlichen Umbrüche seiner von den napoleonischen Kriegen erschütterten Zeit und ihre Folgen sehr realistisch einschätzte, wie etwa seine Denkschrift „Über die Folgen der Säkularisationen“ von 1801 29 oder seine Aufzeichnungen über seine Teilnahme als Begleiter Dalbergs an dem von Napoleon inszenierten Pariser Nationalkonzil 1811 belegen. 30 Drei Jahre später (1814) wurde Napoleon gestürzt, und Dalberg verlor seine Stellung als Fürstprimas des Rheinbunds und seine weltliche Herrschaft. 31 Er hatte sich seit dem Untergang der Reichskirche in der Säkularisation von 1803 wie kein anderer unermüdlich, in mehreren Anläufen, ungeachtet aller Widerstände und Demütigungen, um einen Neuaufbau der Kirche Deutschlands auf der Grundlage eines Konkordats mit dem Papst bemüht, seit der napoleonischen Gründung des Rheinbunds und dem Ende des Reiches 1806 auch in Anklammerung an Napoleon, den er (wie nicht wenige seiner Zeitgenossen) bewunderte und von dem er sich am ehesten noch wirkmächtige Unterstützung erhoffte. Aber mit allen seinen Bemühungen war er gescheitert. Der Kaiser in Wien hatte ihn 1803/04 im Stich gelassen, Napoleon hatte ihn mit leeren Versprechungen hingehalten, und bei Papst und Römischer Kurie war er mit seinen Kirchenplänen auf entschiedenen Widerstand gestoßen, weil er nämlich eine alle Staaten auf ehemaligem Reichsboden umfassende geeinte deutsche Kirche mit primatialer Spitze anstrebte, was man ihm in Rom als Hybris, Papst in Deutschland sein zu wollen, und somit als Häresie auslegte. 32 Dalberg war aber keineswegs von persönlichem Ehrgeiz getrieben. Er verfolgte vielmehr die Idee einer zwar selbstverständlich mit Rom verbundenen, dem Papst als centrum unitatis ecclesiae loyal ergebenen „nationalen“ Kirche, die aber entsprechend reichskirchlicher Tradition ihre inneren Angelegenheiten möglichst eigenständig regeln können sollte. Und durch einen vom Papst jurisdiktionell bevollmächtigten Primas an der Spitze – einer Art Zwischeninstanz zwischen Patriarch und Metropolit, gleichsam als Ersatz für den Kaiser als vormaligen geborenen advocatus ecclesiae – sollte ein Gegengewicht zur Abwehr oder doch Eindämmung der im damaligen „kirchlichen Vakuum“ überhandnehmenden massiven Eingriffe der aufgeklärten Staatsgewalten in innerkirchliche Angelegenheiten geschaffen werden. Obwohl politisch völlig ohnmächtig und bei den Siegermächten in Misskredit, weil er bei Napoleons Sturz nicht wie die übrigen Rheinbundfürsten rasch die Front gewechselt hatte, entschloss sich Dalberg, seinen (1812 von ihm persönlich zum Priester geweihten) Konstanzer Generalvikar – eben gerade im Augenblick, als sich über diesem das päpstliche „Gewitter“ zusammenbraute – auf den 1814 in Wien anberaumten Kongress der europäischen Mächte zu entsenden, damit er dort im Zusammenhang mit der bevorstehenden territorialen Neugestaltung Deutschlands nochmals für eine gesamtdeutsche Lösung der Kirchenfrage im Sinne seiner Idee werbe.

Wessenberg war sich der Schwierigkeiten seiner Wiener Mission wohlbewusst; dennoch unterzog er sich ihr, weil ihm der „Fürstenprimas“ – wie er schrieb – „als das einzige geeignete Organ erschien, um von Amtswegen die Einleitung zu einer zeitgemäßen kirchlichen Einrichtung Deutschlands zu veranlassen“, und „ich die volle Gewißheit hatte, daß sonst die Finsterlinge freien Spielraum haben würden, und ich wenigstens hoffen durfte, in Wien, wo nicht das Gute zu bewirken, doch viel Bösem und Verkehrtem entgegenzuwirken“ 33 . Da er keinen offiziellen Gesandtenrang bekleidete, vermochte er nur private Kontakte zu den Kongressgesandten zu knüpfen, was ihm jedoch dank seiner verwandtschaftlichen Beziehungen zu den beiden Vertretern Österreichs auf dem Kongress, nämlich zu seinem Bruder Johann Philipp, in dessen Haus er wohnte, und zum österreichischen Außenminister (und nachmaligen österreichischen Staatskanzler) Clemens Wenzel Lothar Fürsten von Metternich-Winneburg (1773-1859), der den Kongressvorsitz führte, erleichtert wurde. Als sich in den Diskussionen auf dem Kongress frühzeitig ein Zusammenschluss der deutschen Mittelstaaten – mit oder ohne Preußen und Österreich – zu einem Staatenbund abzuzeichnen begann, reklamierten drei selbsternannte, tatsächlich vom Luzerner Nuntius gesteuerte Sprecher des deutschen Episkopats (der aber als solcher kaum mehr existierte) in einer an den Kongress gerichteten Denkschrift die Wiederherstellung der deutschen Kirche mitsamt ihren einstigen Gütern und Rechten, und zwar unter Hinweis auf die Restitution der 1801/02 von Frankreich okkupierten linksrheinischen Reichsgebiete 34 , für deren Verluste die davon betroffenen weltlichen Reichsfürsten damals mit säkularisiertem Reichskirchenbesitz entschädigt worden waren. Zugleich agitierten diese „Oratoren“ und ihre Anhängerschaft im Zusammenwirken mit dem Wiener Nuntius Antonio Gabriello Severoli mit allen Mitteln gegen Wessenberg und dessen Mission. Gegnerschaft erwuchs ihm desgleichen von Seiten des Kardinalstaatssekretärs Ercole Consalvi, der auf dem Kongress den Papst vertrat und ursprünglich nur den Auftrag hatte, die Wiederherstellung des von Napoleon okkupierten Kirchenstaats, der päpstlichen „Sovranità Temporale“, sowie die Restitution der durch die Säkularisation in Deutschland konfiszierten Kirchengüter zu fordern. Die Befassung mit der deutschen Kirchenfrage als solcher wurde ihm erst von den „Oratoren“ aufgedrängt; jedoch befürwortete er zunächst ebenfalls eine Gesamtordnung der Kirche Deutschlands auf der Grundlage eines Bundeskonkordats, jedoch keinesfalls im Sinne Dalbergs und Wessenbergs. 35 Unter diesem Eindruck hielt es Wessenberg an der Zeit, sich nun auch seinerseits zu Wort zu melden, weit entfernt davon, sich wie diese drei „Oratoren“ und Consalvi der Illusion hinzugeben, man könne das „Rad“ nochmals zurückdrehen und die deutschen Fürstenstaaten zu einer Rückgabe der säkularisierten Kirchengüter veranlassen. Am 23. November 1814 überreichte er dem Fürsten Metternich, ebenfalls „im Namen des deutschen Episkopats und gemäß dem Auftrage und der Aufforderung der bedeutendsten Vorsteher der deutschen Kirche“ – Dalberg durfte er dabei offiziell nicht erwähnen –, vier Denkschriften 36 . Deren wichtigste hatte er mehreren „hervorragende[n] Geistliche[n], Bischöfen und Bistumsverwesern, zur Begutachtung zugeleitet“ und für sie von den meisten „volle Zustimmung“ erhalten 37 , so dass er sich als ihr Sprecher verstehen durfte. Diese Denkschrift 38 betraf das eigentliche Anliegen seiner Mission: die dringend notwendige Neuordnung der „seit zwölf Jahren“ in einem beispiellosen „Zustande von Verlassenheit“ sich befindenden katholischen Kirche Deutschlands durch ein von der obersten Bundesbehörde mit dem päpstlichen Stuhl abzuschließendes Konkordat über die kanonische Einrichtung, Dotierung und gesetzliche Sicherstellung ihrer Erz- und Bistümer „im Umfange des deutschen Bundes“. Das Konkordat solle als wesentlicher Bestandteil der Verfassung des deutschen Bundes unter dem Schutz der obersten Bundesbehörde und des Bundesgerichts stehen, und im Umfang seiner Geltung sollten alle Bistümer zusammen „ein Ganzes, als deutsche Kirche unter einem Primas bilden“. Es folgten Einzelheiten über die Dotierung, über die Wiederherstellung der (von den Staaten eingezogenen) milden Stiftungen und über die von den Staatsbehörden zu schützende „freye Wirksamkeit der katholischen Kirchenbehörden“.

Während im Frühjahr 1815 infolge der plötzlichen Rückkehr Napoleons auf die politische Bühne der Kongress zwischenzeitlich stagnierte und sich aufzulösen drohte, arbeitete Wessenberg eine weitere umfängliche Denkschrift aus, die er im April 1815 unter dem Titel „Die Deutsche Kirche. Ein Vorschlag zu ihrer neuen Begründung und Einrichtung“ anonym im Druck erscheinen und verteilen ließ 39 . Sie enthielt 1. eine ausführliche Erläuterung seiner Konzeption einer künftigen deutschen Kirche 40 , 2. Gedanken „Ueber den Geist und das Wesen eines Konkordats für den deutschen Staatenbund“ 41 , 3. den „Entwurf eines Konkordats für den deutschen Staatenbund“ 42 , um auf dieser Vertragsbasis „ein harmonisches Verhältniß und Zusammenwürken der politischen und geistlichen Gewalten zur Beförderung des sittlich religiösen Wohls der Völker“ zu begründen 43 , und 4. den Entwurf eines „organischen Gesetzes“ zum Konkordatsvollzug 44 , verbunden mit einem Appell zu religiöser Toleranz, um nach der konfessionellen „Durchmischung“ der Bevölkerung in den einzelnen Staaten infolge der Säkularisation die staatliche Integration konfessioneller Minderheiten zu befördern 45 .

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