Lukas Thommen - Die römische Republik

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Die Auseinandersetzung mit der römischen Republik eröffnet faszinierende Einblicke in die Formierung politischer Gemeinschaft, Staatenbildung und Herrschaftssicherung. Rom stellt ein beeindruckendes Beispiel für einen aristokratischen Staat dar, der zur Weltmacht expandierte, dabei fremde Völker aufnahm, schließlich aber in eine tiefe Krise geriet und einen Systemwechsel zum Kaisertum vollzog. Dennoch wurden bereits in der Republik die entscheidenden Grundlagen für die politischen und rechtlichen Errungenschaften gelegt, mit denen Rom die weitere Entwicklung Westeuropas nachhaltig prägte.
Lukas Thommen zeichnet nicht nur die wichtigsten Ereignisse der römischen Republik von ihren Anfängen bis zur Ermordung Caesars und Ciceros nach, sondern behandelt auch wichtige Themenbereiche, wie das Bundesgenossen- und Provinzialsystem, die politischen Institutionen und die gesellschaftliche Gliederung des republikanischen Roms.

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3. Die späte Republik bzw. das Zeitalter der Krise, das früher auch als Zeitalter der Revolution bezeichnet wurde (133–27 v. Chr.).

Das Ende der Republik hat sich schon mit dem Einmarsch Caesars in Italien (49 v. Chr.) und dessen Diktatur (48 v. Chr.) angekündigt, die dann zu einer Dauerherrschaft mutierte. Auf Caesars Ermordung (44 v. Chr.) folgte eine Phase der Bürgerkriege, die sich mit dem Regime des Triumvirats (43 v. Chr.) verband und mit der entscheidenden Schlacht von Actium (31 v. Chr.) endete, bis dann Octavian im Jahre 27 v. Chr. zum Augustus erhoben wurde. Für die Zeit vor 500 v. Chr. wird von der Königszeit oder auch sachgemäßer vom archaischen Rom gesprochen, in der es zu einer Zuwanderung von Etrurien und anderen umgebenden Gebieten gekommen war und die Grundsteine für eine expansive Herrschaftsbildung gelegt wurden.

Während der Zeit der Republik ergab sich jeweils ein folgenreiches Spannungsverhältnis zwischen Innen- und Außenpolitik. 6In der Frühzeit stand der neu entstehende patrizische Geschlechterstaat in Rivalität mit den umliegenden Städten und Völkern. Zudem war er im Innern mit dem Ständekampf zwischen den Patriziern und Plebejern beschäftigt. Er hatte daher nur geringe außenpolitische Ambitionen und verfolgte zunächst eine beschränkte territoriale Hegemonie, die sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrierte. Die Erfolge der Plebejer im Ständekampf bewirkten ab 367 v. Chr. die Entstehung einer neuen patrizisch-plebejischen Führungsschicht, der sog. Nobilität. Diese ermöglichte ab der zweiten Hälfte des 4. Jhs. v. Chr. eine dynamische Außenpolitik und Expansion, die sich in den Jahren 340–270 v. Chr. mit der Eroberung Italiens verband. Dabei wurden zunächst die Latiner (338 v. Chr.), dann die Samniten (291 v. Chr.) und schließlich die übrigen Stämme Mittel- und Unteritaliens Rom unterworfen.

Die sog. klassische Republik schloss an das Ende des Ständekampfes (287 v. Chr.) an und basierte auf dem baldigen Abschluss des letzten Samnitenkrieges (272 v. Chr.). In der anschließenden Phase, deren Dauer bis zum Jahre 133 v. Chr. festgelegt wird, schottete sich die Nobilität als Führungselite ab und die staatlichen Institutionen wurden kaum noch erweitert. Gleichzeitig gelang es aber, ein Weltreich zu erobern: In den Jahren 264–201 v. Chr. wurden die Punier ausgeschaltet, was die Beherrschung des westlichen Mittelmeeres zur Folge hatte; in den Jahren 200–167/146 v. Chr. wurden den Makedonen und Seleukiden Niederlagen beigebracht und damit auch das östliche Mittelmeer machtpolitisch eingenommen. Die Expansion während der klassischen Republik hatte dazu geführt, dass die innere Ordnung lange Zeit gestützt und bestätigt wurde.

Dennoch entstand ein Missverhältnis zwischen Weltherrschaft und stadtstaatlich-aristokratischer Ordnung. Dies führte in der Folge zu einer Zeit der Krise und inneren Unruhen, die im Jahre 133 v. Chr. mit Tiberius Gracchus einsetzte und mit Caesar bzw. Augustus endete. Damals kamen die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen im Rahmen des Imperiums zum Tragen und führten zur Auflösung der republikanischen Ordnung. Die Außenpolitik konzentrierte sich vermehrt auf die Sicherung des Herrschaftsgebiets und dessen Verwaltung. Zur Lösung der militärischen Aufgaben war es jedoch nötig, langfristige Kommandos für einzelne Feldherren zu vergeben. Diese banden die zunehmend berufsmäßig operierenden Soldaten an ihre Person, wodurch die Heeresklientel zu einem gewichtigen Faktor wurde. Dies trug zum Zerfall der traditionellen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse bei, sodass daraus ein Bürgerkrieg und schließlich die Alleinherrschaft des princeps resultierten.

Staats- und Verfassungsbegriff

Der Historiker Polybios (ca. 200–120 v. Chr.) sah in der römischen Verfassung (politeia) einen wesentlichen Erfolgsfaktor der Römer, denen der Aufbau eines Weltreiches gelungen war. Die römische Republik besaß jedoch keine geschriebene Verfassung, sondern nur seit jeher überlieferte, traditionelle Regeln, die als mos maiorum (»Sitte der Vorfahren«) bezeichnet wurden: »Er [mos maiorum] enthielt alle das öffentliche Leben betreffenden Grundsätze über die Zuständigkeiten der Staatsorgane, die Regeln ihres Handelns und das Verhältnis zwischen Amt und Amtsträger, d. h. die Ämterordnung schlechthin.« 7Diese Dinge konnten im Konfliktfall auch durch Gesetze (lex/leges) geregelt werden, ohne dass die Gesetze aber je in ein einheitliches System integriert worden wären. Christian Meier spricht im Anschluss an Cicero (rep. 2,2 f.) von einer gewachsenen Verfassung und stellt fest:

»Die römische Republik kannte kein in rechtlichen Kategorien zu fassendes Institutionengefüge, das sich – unsern Verfassungen entsprechend – aus dem Ganzen ihrer Ordnung herauslösen ließe.« 8

Neben dem Fehlen einer Verfassungsurkunde ist auch die Absenz eines prägnanten Staatsbegriffs bezeichnend. Im Zentrum stand der Begriff res publica, die »öffentliche Sache«, im Gegensatz zu res privata. Res publica bezeichnet aber auch den nichtmonarchischen Freistaat im Gegensatz zum regnum, dem »Königtum« mit absolutem Gewaltmonopol. Die Selbstbezeichnung der Römer lautet populus Romanus oder auch senatus populusque Romanus (SPQR) und umfasst das Gesamtvolk, also Patrizier und Plebejer, die der durch Rechtsgesetze gefügten Ordnung unterstanden. Der Name des Staates benennt somit nur den Souverän und enthält keinen Hinweis auf die Verfassungsform. 9

Der Aufbau des Staates wurde von den Römern mit dem Begriff constitutio umschrieben. Diese enthält gemäß Cicero »erstens eine gewisse Ausgewogenheit der Rechte (aequabilitas), welche freie Männer nicht längere Zeit entbehren können, zweitens aber Stetigkeit (firmitudo), weil jene Grundformen leicht in die ihnen entgegengesetzten Fehler umschlagen, so dass aus dem König ein Gewaltherr wird, aus den Aristokraten (optimates) ein Parteiklüngel (factio), aus dem Volk eine Masse und ein wüstes Durcheinander, und weil die Grundformen selbst oft in neue Formen hinüberwechseln. Dies geschieht in dieser die Grundformen verbindenden, im rechten Maß gemischten Verfassung (permixta constitutio) in der Regel nicht außer bei großen Fehlern der führenden Männer. Denn es besteht kein Grund zu einer Umwälzung, wo jeder fest an seinem Platze steht und kein Abgrund lauert, in den er gleiten und stürzen kann« (rep. 1,69).

Cicero lehnt sich hier in den Auseinandersetzungen der späten Republik an das griechische Modell des Verfassungsumschwungs an, wie es Aristoteles im 4. Jh. v. Chr. formuliert hatte. Um den Wechsel der Verfassungen zu verhindern, ist es nötig, Teile der Monarchie, Aristokratie und Demokratie zu mischen (sog. Mischverfassungstheorie). Entscheidend sind »ihre Autorität kraft Alter und Bewährung, ihr die gesellschaftlichen und staatsorganisatorischen Kräfte ausbalancierendes Gleichmaß (aequabilitas), ihre die Freiheit bewahrende Aufgabe bzw. Funktion und ihre dauerhafte Beständigkeit (firmitudo).« 10Auch wenn diese Bedeutung von constitutio in der Antike nicht mehr weiterverfolgt wurde, war Cicero damit bereits in die Nähe des modernen Verfassungsbegriffs gerückt. 11

Dieser wurde allerdings erst im 18. Jh. bedeutsam, als sich das Bürgertum gegen den monarchischen Absolutismus richtete. Im Kampf gegen Feudalismus und eigenmächtige Fürsten traten Forderungen nach Gleichheit und Menschenrechten ins Zentrum. Bei den daraus resultierenden Verfassungen handelte es sich um eigentliche »Herrschaftskompromisse«. Diese führten Frieden zwischen verschiedenen Konfliktparteien herbei, indem allgemein gültige Rechtsnormen festgelegt wurden. 12Die römische Republik und die darin herrschende Freiheit für den Einzelnen erhielten dabei Vorbildcharakter.

Forschungsgeschichte zur Verfassung und Gesellschaft Roms

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