Thomas Schade - Tatorte 3
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In den kommenden Stunden gesteht der 62-Jährige, dass er die Bombe gebaut und am 6. Juni im Dresdner Hauptbahnhof deponiert hat. Er sei Anfang Juni zu einer Kur in Kreischa gewesen. Den Bombenkoffer habe er 14 Tage vorher zusammengebaut und im Kofferraum seines Audis transportiert, allerdings ohne dass die Batterien in die Zündvorrichtung eingesetzt waren. Auf dem Weg zur Reha-Klinik sei er nach Dresden zum Hauptbahnhof gefahren, mit dem Koffer auf die Toilette gegangen und habe dort die Batterien eingesetzt. Danach habe er den Koffer auf dem Bahnsteig abgestellt und sei nach Kreischa in die Reha-Klinik gefahren.
Während der Vernehmung fertigt Ulrich Vogel eine Zeichnung des Zündmechanismus und des Aufbaus der Kofferbombe an. Nicht alle Fragen der Ermittler beantwortet Ulrich Vogel. So nennt er nie weitere Beteiligte, zum Beispiel den Beschaffer des Sprengstoffes. Er stellt schon in der ersten Vernehmung klar: Die Bombe sollte nie hochgehen! Er habe sie so gebaut, dass sie zwar eine echte Sprengvorrichtung sei, aber nie funktionieren würde. Sie sollte nur als Drohpotential gegenüber der Deutschen Bank dienen. Als Motiv für die Erpressung nennt er seine hohen Schulden. Die Bank habe sich geweigert, ihm neue Kredite zu gewähren. Vogel ist jedoch gar nicht Kunde der Deutschen Bank, sondern der Sparkasse Vogtland. Die Deutsche Bank habe er erpresst, weil der „ein paar Millionen doch nichts ausmachen“. Auch die Herkunft des Kalenders „Die gute Saat“ wird geklärt. Er hat ihn 2001 von einem Mann geschenkt bekommen, der mit ihm in einem Zimmer im Krankenhaus gelegen hat. Genau 0.30 Uhr wird die Vernehmung beendet. Sie soll am nächsten Tag fortgesetzt werden. Dann soll Ulrich Vogel auch dem Haftrichter vorgeführt werden.
Während der nun dringend tatverdächtige Rentner im Landeskriminalamt vernommen wird, analysieren Biologen des Kriminaltechnischen Instituts Vogels Speichelprobe. Sie arbeiten die ganze Nacht durch, um die Auswertung des DNA-Vergleichs am Morgen vorlegen zu können. Es wird für die Soko ein weiterer Grund zur Freude: Eine der beiden DNA-Spuren im Koffer stimmt mit der von Ulrich Vogel zu hundert Prozent überein. Der Verursacher der zweiten DNA wird nie ermittelt, Vogel wird sich nie dazu äußern.
Am Vormittag des 22. September findet eine weitere Vernehmung statt. Ulrich Vogel wird von Silex und Brosse aufgefordert, die Zündvorrichtung der Bombe noch einmal zu bauen. Vogel lässt sich darauf ein und zeigt den Ermittlern, wie er das Loch in das Zifferblatt des Weckers gebohrt, den Zeiger mit Draht umwickelt und den Auflaufkontakt gebaut hat. Silex filmt den Nachbau der Zündvorrichtung mit einer Handkamera und lässt Vogel seine Handlungen kommentieren. Alle Fragen und Antworten werden aufgenommen und dienen später der Beweisführung. Vogel macht, ohne es zu ahnen, während des Nachbaus einen entscheidenden Fehler, der vor Gericht eine bedeutende Rolle spielen wird. Nachdem er den Litzedraht am Zeiger befestigt hat, schneidet Vogel ihn an der Spitze mit einer Zange so kurz ab, dass er den Auflaufkontakt nicht mehr berühren kann. Damit will er wohl ganz nebenbei dokumentieren, dass die Bombe nie hätte explodieren können. Doch Vogel hat Pech. Denn der Original-Draht ist erhalten geblieben und wurde gesichert. Und das Original am Zeiger ist 7,5 Millimeter länger und damit in jedem Fall lang genug, um den Kontakt berühren zu können. Als Joachim Seidel das Video dieser Vernehmung sieht, springt ihm dieser wichtige Punkt sofort ins Auge.
Der Untersuchungsrichter erlässt am 22. September 2003 Haftbefehl gegen Ulrich Vogel. Damit sitzt der Tatverdächtige für den versuchten Sprengstoffanschlag und die Erpressung der Deutschen Bank nach 108 Tagen mühseliger Ermittlungsarbeit in Untersuchungshaft. Gegenüber der Polizei wird sich Ulrich Vogel nicht mehr äußern.
An den in seinem Haus gefundenen Sprengstoffstücken und an der Sprengschnur stellen die Kriminaltechniker Passspuren fest. Damit lässt sich nachweisen, dass die Sprengschnur im Koffer von der Schnur im Haus abgeschnitten wurde. Außerdem stammten die Sprengstoff brocken im Koffer und aus dem Haus von derselben Hohlladung. Auf dem Farbband der Schreibmaschine finden die Kriminalisten zudem Fragmente der Erpresserschreiben. Auch die im Versteck gefundenen Sprengzünder stammen vom gleichen tschechischen Hersteller wie die im Koffer. Michael Münch stellt fest, dass die Steine im Koffer aus einem Kiesbelag an der Außenwand von Vogels Haus stammen. Sogar der seltene Phylitt aus dem Steinbruch Haselmühle ist in dem Steingemisch zu finden. Die Last der Beweise ist erdrückend. Mitte Oktober 2003 legt das Kriminaltechnische Institut das Gutachten zur Kofferbombe vor. Es umfasst 50 Seiten und ist von acht Gutachtern unterschrieben. In diesem Gutachten steht auch die Feststellung, dass es sich bei der Bombe im Koffer um eine „funktionsfähige Sprengvorrichtung“ gehandelt hat.
Für die Beamten der Sonderkommission „Bahnhof “ ist Ulrich Vogel der Erpresser und Bombenbauer, einen weiteren Tatbeteiligten können sie nicht ermitteln. Vogel äußert sich dazu nicht. Der bestreitet auch, für den Sprengstoffanschlag im Karstadt in Wiesbaden verantwortlich zu sein. Ertle und Silex sind zwar überzeugt, dass er auch diese Tat begangen hat, können es aber nicht nachweisen.

Ein Jahr nach dem Fund des Bombenkoffers wird sich der Geschäftsmann Ulrich Vogel wegen Erpressung und Herbeiführung eine Sprengstoffexplosion vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Im Februar 2004 erhebt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Dresden Anklage gegen Ulrich Vogel wegen Erpressung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Die Ermittler der Sonderkommission „Bahnhof “ glauben, der Fall wäre für sie im Wesentlichen abgeschlossen. Sie sollten sich gründlich irren.
Vier Monate später, am 2. Juni, beginnt die Hauptverhandlung vor dem 1. Strafsenat des Landgerichtes Dresden. Vorsitz hat Richterin Birgit Wiegand, die Verteidigung von Ulrich Vogel hat der junge Rechtsanwalt Ulf Israel (32) übernommen. Der Prozess bringt einige Überraschungen für alle Beteiligten. Ulrich Vogel verweigert nicht die Aussage. In seiner Stellungnahme zur Anklage räumt er ein, die Bombe gebaut und im Hauptbahnhof deponiert zu haben, aber er bestreitet energisch, dass die Apparatur tatsächlich scharf war und explodieren konnte.
Am neunten Verhandlungstag wird Joachim Seidel als Zeuge vernommen. Er soll zu seinem Gutachten Stellung nehmen und sich zur Funktionsfähigkeit der Bombe äußern. Seidel rechnet natürlich damit, dass ihn Verteidiger Ulf Israel in die Zange nehmen wird. Die Funktionsfähigkeit der Bombe ist zur zentralen Frage des Prozesses geworden. Denn war sie scharf, könnte der Angeklagte zusätzlich zu den bisherigen Vorwürfen auch des versuchten Mordes beschuldigt werden. Dann droht Vogel lebenslängliche Haft.
Kriminalist Seidel untermauert seine Aussage mit einer Powerpoint-Präsentation und dem Video von den Probesprengungen. Seine Schlussfolgerung lautet: „Die Vorrichtung war funktionsfähig. Sie hat versagt und wir haben nur eine Erklärung dafür gefunden. Der Draht am Zeiger des Billigweckers war zu starr und hat etwa drei Minuten vor Erreichen des Auflaufkontaktes zum Stillstand geführt.“ Auf den Vorhalt des Verteidigers, sein Mandant habe das extra so gebaut, reagiert Seidel mit dem Hinweis auf das Video von der zweiten Vernehmung, in der Vogel den Draht am Zeiger zu kurz abgeschnitten hat. Ulf Israel kann daraufhin nur noch mit der Schulter zucken. Bleibt die Frage, ob dem Kriminalisten durch die vorschnelle Aussage von LKA-Präsident Peter Raisch am 13. Juni 2003 die Richtung seiner Ermittlungen vorgegeben wurde. Seidel gibt vor Gericht zu, damals „etwas frustriert“ gewesen zu sein, denn zu diesem Zeitpunkt konnte noch gar keine Aussage getroffen werden. Letztlich habe sich dieser Fauxpas des Präsidenten jedoch nicht auf sein Gutachten ausgewirkt. Alles sei akribisch dokumentiert und nachprüfbar. Die Vorsitzende Birgit Wiegand lässt dann auch keinen Zweifel am Gutachten des LKA-Experten. Für Ulrich Vogel wird es eng.
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