Anton E. Wirmer - Sentire cum ecclesia

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Selten zuvor sind so viele religionsbezogene juristische Streitfälle ausgetragen worden. In vielen Fällen standen und stehe n Fragen der Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte im Kern der Auseinandersetzung. Auch wenn Kirche und Staat heute institutionell getrennt sind, gibt es Inder staatlichen Wirklichkeit weiterhin viele Berührungspunkte oder auch Überschneidungen, gerade in manchen Sozialbereichen. Der soziale Rechtsstaat hat die Gestaltungsformen kirchlichen Wirkens weitgehend in seine Rechtsordnung integriert.
In den gemeinsamen Arbeitsfeldern stoßen damit zwei unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander. Dabei stellen sich eine Reihe von Zuordnungsfragen. Staatliche Gerichte stehen in manchen Rechtsgebieten vor der Problem, wie sie mit Kirchenrecht umgehen sollen. Können sie es anwenden und auslegen, vor allem aber, welche Kompetenzen stehen ihnen dabei angesichts der kirchlichen Autonomie zu? Wie weit reicht der Radius staatlicher Kontrolle bei der Beurteilung kirchlicher Rechtsfragen? Auch heute noch sind dies in Literatur und Rechtsprechung bis hin zum EuGH kontrovers diskutierte Themen.

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Anton E. Wirmer

Sentire cum ecclesia

Zur Auslegung kirchlichen Rechts – bes. Arbeitsrechts – durch staatliche Gerichte

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche - фото 1

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.

1. Auflage 2019

Alle Rechte vorbehalten© 2019, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung:Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck:Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3174-0 ISBN eBook 978-3-7841-3175-7 ISBN eBook 978-3-7841-3423-9

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Mein besonderer Dank gilt meinem Mentor Prof. Dr. Thüsing, der meine Aufmerksamkeit auf die Thematik der Arbeit gelenkt und mich stets in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützt hat. Prof. Dr. Hense danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens. Herzlich danke ich meiner lieben Frau Vera, der diese Arbeit gewidmet ist und und die mir immer tatkräftig zur Seite stand. In gleicher Weise danke ich meinem Sohn Laurent für seine geduldige Hilfe bei allen Fragen der EDV-Technik. Köln, im Mai 2019 Anton E. Wirmer

A. Einführung in die Thematik

B. Methodik der Interpretation von Rechtstexten

I. Auslegung als hermeneutisches Problem

1. Die Bedeutungsvielfalt juristischer Begriffe

2. Beurteilungsmaßstäbe

II. Auslegung und Methodenpluralismus

1. Die Entwicklung wissenschaftlicher Methodenlehren

2. Die Bedeutung weiterer Auslegungselemente

III. Gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren

1. Methodendiskussion

2. Der Umfang der Gesetzesbindung der Gerichte

3. Europäische Perspektiven

IV. Heutige Tendenzen

1. Auslegung als Diskurs

2. Gesetzesbindung

3. Rechtsordnung als System

4. Rechtsgrundsätze als Leitlinien

C. Auslegungsmethoden nach religiösem Recht

I. Historische Aspekte

II. Katholisches Verständnis

1. Theologische Grundlegung

2. Doppelcharakter des kanonischen Rechts

3. Konsequenzen für die Methoden der Auslegung

4. Die pastorale Funktion des Kanonischen Rechts

III. Auslegung aus protestantischer Sicht

1. Historische Aspekte

2. Theologische Ortsbestimmung

3. Maßstäbe für die Auslegung

4. Gemeinsamkeiten mit katholischem Verständnis

IV. Ein Blick auf die Situation im Islam

1. Das Verhältnis von Religion und Politik/ Staat im Islam

2. Die Scharia als religiöse Normenlehre

3. Quellen und Auslegungsmethoden des islamischen Rechts

4. Das Verhältnis der Scharia zu staatlichem Recht

D. Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

I. Tendenzen bisheriger Rechtsprechung

1. Staatliche Jurisdiktion in Kirchensachen

a) Wechselvolle Geschichte

b) Justizgewährung versus Selbstbestimmung

2. Anwendung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

a) Innerkirchlicher Bereich

b) Neuere Tendenzen der Rechtsprechung

c) Reine Anwendung kirchlichen Rechts

3. Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

a) Rechtsprechung im Zivil- und Verwaltungsrecht

b) Tendenzen in der Sozialgerichtsbarkeit

c) Fragen der Auslegung im kirchlichen Arbeitsrecht

d) Tendenzen im Verfassungs- und Europarecht

II. Lösungsansätze in der Literatur

1. Staatliche Jurisdiktion in Kirchensachen

2. Die Außenwirkung kirchlichen Rechts

a) Unterschiedliche Rechtsauffassungen

b) Vermittelnde Positionen

3. Fragen der Auslegung kirchlichen Rechts

a) Die Befugnis der Kirchen zur Auslegung des eigenen Rechts

b) Probleme bei der Auslegung durch staatliche Gerichte

c) Spielräume für staatliche Kompetenzen bei der Auslegung

d) Meinungsstand im kirchlichen Arbeitsrecht

e) Auslegung nach kirchlichem Selbstverständnis

E. Argumente einer system- und verfassungskonformen Auslegung kirchlichen Rechts

I. Anwendbarkeit kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

1. Das Meinungsspektrum

2. Die Rechtsqualität kirchliches Rechts

3. Die Anordnung staatlicher Rechtsgeltung

II. Die Bedeutung der theologischen Prägung kirchlichen Rechts für die Auslegung

1. Das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität

2. Die Bindung kirchlichen Rechts an vorgegebene Glaubensaussagen

3. Die Reichweite religiöser Prägung

III. Die Bedeutung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts für die Auslegung

1. Die Gewährleistung kirchlicher Eigenständigkeit

2. Die Bedeutung für die Befugnisse staatlicher Gerichte

3. Orientierung der Auslegung am kirchlichen Selbstverständnis

4. Die kirchliche Autonomie in der aktuellen europäischen Rechtsprechung

F. Das internationale Privatrecht (IPR) als Modell für die Auslegung des Rechts eines fremden Rechtskreises

I. Rechtsanwendungs- bzw. Kollisionsrecht

II. Grundsätze des Internationalen Privatrechts

III. Kriterien der Anwendung ausländischen Rechts

IV. Der Vergleich mit der Anwendung von Kirchenrecht

G. Konsequenzen für die Arbeit der Gerichte

I. Ermittlung und Auslegung kirchlichen Rechts

II. Rechtskontrolle kirchlichen Handelns

H. Zusammenfassung der Ergebnisse

I. Auslegung als hermeneutisches Problem

II. Auslegungstheorie und Methodenpluralismus

III. Auslegungsmethodik nach kirchlichem/religiösen Recht

IV. Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

V. Lösungsansätze in der Literatur

VI. Argumente für eine system- und verfassungskonforme Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte

VII. Das IPR als Modell für die Auslegung des Rechts eines fremden Rechtskreises

VIII. Konsequenzen für die Arbeit staatlicher Gerichte

Literaturverzeichnis

Curriculum Vitae

Vorwort

Mein besonderer Dank gilt meinem Mentor Prof. Dr. Thüsing, der meine Aufmerksamkeit auf die Thematik der Arbeit gelenkt und mich stets in allen Fragen mit Rat und Tat unterstützt hat. Prof. Dr. Hense danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Herzlich danke ich meiner lieben Frau Vera, der diese Arbeit gewidmet ist und und die mir immer tatkräftig zur Seite stand.

In gleicher Weise danke ich meinem Sohn Laurent für seine geduldige Hilfe bei allen Fragen der EDV-Technik.

Köln, im Mai 2019

Anton E. Wirmer

A. Einführung in die Thematik

Über ein Jahrtausend hat es in Deutschland und Europa – wenn auch in wechselnder Gestalt – ein enges Miteinander von Kirche und Staat oder Thron und Altar gegeben, das auch durch die Reformation und die nachfolgenden „Religionskriege“ nicht beendet wurde, sondern sich nur in seinen Formen verändert hat. Erst die Verfassungsrevolutionen des 18. Jh. haben die teilweise jahrtausendealte Klammer von Heil und Herrschaft aufgebrochen. 1In Deutschland wurde mit einiger Verzögerung durch Art. 137 I WRV die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche verfassungsrechtlich umgesetzt. Es hatte sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die wechselseitige Trennung möglich ist und im Interesse beider liegt: die Freiheit des Staates von kirchlicher Bindung und die der Religionsgemeinschaften von staatlicher Bevormundung. 2Diese Rechtslage entspricht einem modernen Verständnis von Wesen und Aufgaben von Staat und Kirche. Der Staat ist auf seine weltlichen Aufgaben beschränkt, die geistlichen liegen bei den Kirchen. 3Allerdings gibt es dafür allein in den westlichen Ländern eine breite Palette sehr unterschiedlicher Ausprägungen und Modelle.

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