Regina Mathy - Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne: краткое содержание, описание и аннотация

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In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die «Kirchlichkeit» im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den ver-gangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefun-den. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren – bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kir-che und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diako-nie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den «Ökumenischen Dienst» existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Ver-gleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.

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c) Einberufung

d) Modalitäten

e) Teilversammlungen

f) Misstrauensvotum

2. Bildung und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung

a) Arten von Mitarbeitervertretungen

b) Voraussetzungen zur Bildung einer Mitarbeitervertretung

c) Zusammensetzung der Mitarbeitervertretung

d) Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

e) Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

f) Wahl der Mitarbeitervertretung

3. Amtszeit der Mitarbeitervertretung

a) Regelmäßige Amtszeit

b) Vorzeitiges Ausscheiden und zeitweilige Verhinderung von Mitarbeitervertretern

c) Übergangs- und Restmandat

4. Rechtsstellung der Mitarbeitervertreter

a) Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich

b) Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

c) Benachteiligungs-, Begünstigungs- und Behinderungsverbot

5. Organisation und Geschäftsführung

a) Vorsitz der Mitarbeitervertretung

b) Sitzungen

c) Ausschüsse und Wirtschaftsausschuss

6. Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung

a) Pflicht zur gegenseitigen Unterrichtung

b) Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung

7. Beteiligung der Mitarbeitervertretung

a) Beteiligungsformen

b) Angelegenheiten im Einzelnen

8. Interessenvertretung besonderer Mitarbeitergruppen

a) Sprecher bzw. Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden

b) Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Gesamtschwerbehindertenvertretung

9. Weitere Gremien im Zusammenhang mit der Mitarbeitervertretung

a) Gemeinsame Mitarbeitervertretung

b) Gesamtmitarbeitervertretung

c) Erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung bzw. Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund

d) Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen bzw. Gesamtausschuss

e) Sondervertretung nach MAVO

f) Gruppenvertretungen nach MVG-EKD

10. Schlichtung bei Regelungsstreitigkeiten

a) Funktion und Zuständigkeit der Einigungsstelle

b) Verfahren vor der Einigungsstelle

V. Zwischenergebnis

D. Kollektive Arbeitsrechtsregelung – Der „Dritte Weg“

I. Der „Zweite Weg“ – Abschluss von (kirchengemäßen) Tarifverträgen

II. Der „Dritte Weg“ – kircheneigenes Arbeitsrechtsregelungsverfahren

1. Grundlagen – Vereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG

2. Einbeziehung der Gewerkschaften

III. Arbeitsvertragsrichtlinien und Arbeitsvertragsordnungen

1. Vergleichsgrundlage

2. Arbeitsrechtliche Kommissionen im Bereich der verfassten Kirchen

a) Wahl der Vertreter

b) Gewerkschaftsbeteiligung

c) Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder

d) Beschlussfassung

e) Vermittlungs- bzw. Schlichtungsausschuss

3. Besonderheit: Deutscher Caritasverband

4. Sicherung der Einheit: Zentral-KODA

5. Letztentscheidungsrecht des Bischofs

6. Arbeitsrechtsregelung bei privatrechtlich organisierten Einrichtungen

7. Zwischenergebnis

IV. Zwischenergebnis – Kollektive Arbeitsrechtsregelung

E. Gerichtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten

I. Kircheneigene Gerichtsbarkeit in Abgrenzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit

1. Rechtsweg zu den staatlichen Arbeitsgerichten

2. Rechtsweg zu den kircheneigenen Gerichten

II. Rechtliche Grundlagen der kirchlichen (Arbeits-)Gerichtsbarkeit

III. Sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit

IV. Besetzung und Berufung

1. Besetzung

2. Rechtsstellung und Berufung

a) Mitglieder

b) Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender

3. Berufung

a) Erste Instanz

b) Zweite Instanz

V. Verfahren vor den Kirchlichen (Arbeits-)Gerichten

1. Verfahrensgrundsätze und Durchführung des Verfahrens

2. Einstweiliger Rechtsschutz

3. Weitergehende Rechtsbehelfe

4. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

VI. Zwischenergebnis

§ 6 Möglichkeiten und Grenzen eines Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen

A. Modelle der Arbeitsrechtsgestaltung in ökumenischen Einrichtungen

I. Einheitliche Zuordnung zu einem Rechtskreis

1. Eindeutige arbeitsrechtliche Zuordnung – katholisches oder evangelisches kirchliches Arbeitsrecht

a) Zugrundeliegende Überlegungen

b) Anwendbares Recht

c) Vereinbarkeit mit geltendem Religionsverfassungsrecht

d) Vereinbarkeit mit geltendem Kirchenrecht

e) Zuordnungskriterien

f) Stellungnahme

2. Weltliches Arbeitsrecht

a) Zugrundeliegende Überlegungen

b) Anwendbare Vorschriften

c) Vereinbarkeit mit geltendem Religionsverfassungsrecht

d) Vereinbarkeit mit geltendem Kirchenrecht

e) Kriterien für die Zuordnung zum weltlichen Rechtskreis

f) Stellungnahme

II. Modifikation der bestehenden Regelungen

1. Kumulation

a) Zugrundeliegende Überlegungen

b) Anwendbare Vorschriften

c) Vereinbarkeit mit geltendem Religionsverfassungsrecht

d) Vereinbarkeit mit geltendem Kirchenrecht

e) Stellungnahme

2. Kleinster gemeinsamer Nenner

a) Zugrundeliegende Überlegungen

b) Anwendbare Vorschriften

c) Stellungnahme

3. Differenzierende Anwendung

a) Zugrundeliegende Überlegungen

b) Anwendbare Vorschriften

c) Vereinbarkeit mit geltendem Religionsverfassungsrecht

d) Vereinbarkeit mit geltendem Kirchenrecht

e) Stellungnahme

III. Eigenständige Regelungen – Schaffung eines gemeinsamen (ökumenischen) Arbeitsrechts

1. Zugrundeliegende Überlegungen

2. Ökumenisches Arbeitsrecht im Einzelnen

3. Vereinbarkeit eines gemeinsamen kirchlichen Arbeitsrechts mit geltendem Religionsverfassungsrecht

4. Vereinbarkeit von ökumenischem kirchlichem Arbeitsrecht mit geltendem Kirchenrecht

a) Parallele Gesetzgebung

b) Kirchenrechtliche Grenzen

c) Letztentscheidungsrecht

5. Stellungnahme

IV. Bewertung der Modelle

1. Loyalitätspflichten

2. Mitarbeitervertretung

3. Arbeitsvertragsgestaltung

a) Anwendung bestehender Arbeitsvertragsrichtlinien

b) Abschluss eines (kirchengemäßen) Tarifvertrags

B. Betriebsübergang

I. Anwendbarkeit des § 613a BGB mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht

II. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 613a BGB

III. Loyalitätspflichten

1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger

2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger

3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger

4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger

IV. Betriebsverfassungs- bzw. Mitarbeitervertretungsrecht

1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger

2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger

3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger

4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger

V. Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien

1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger

2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger

3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger

4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger

5. Anwendbarkeit unterschiedlicher Arbeitsvertragsrichtlinien bzw. Tarifverträge innerhalb einer ökumenischen Einrichtung

VI. Fazit

C. Das ökumenische Unternehmen und der ökumenische Konzern

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