Sibylle Hofer - Leitfaden der Rechtsgeschichte

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Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.

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6.2.4.1.Materielles Strafrecht

6.2.4.2.Strafverfahren

Anhang

7.Verfassungen und Historische Rechtsschule (1806–1914)

7.1.Quellen

7.1.1.Grundzüge

7.1.2.Rechtsetzungen

7.1.2.1.Rechtsetzungen in Deutschland

7.1.2.2.Rechtsetzungen in Österreich

7.1.2.3.Rechtsetzungen in der Schweiz

7.1.3.Rechtswissenschaft

7.1.3.1.Privatrechtswissenschaft

7.1.3.2.Wissenschaft des öffentlichen Rechts

7.1.3.3.Strafrechtswissenschaft

7.2.Rechtsordnung

7.2.1.Grundzüge

7.2.2.Private Rechtsgestaltung

7.2.2.1.Theoretische Konzeptionen

7.2.2.2.Gestaltungsfähige Personen

7.2.2.3.Verträge

7.2.2.4.Eigentum

7.2.2.5.Letztwillige Verfügungen

7.2.3.Gerichtswesen

7.2.3.1.Gerichtsorganisation

7.2.3.2.Einzelne Gerichtsbarkeiten

7.2.4.Verfolgung von Straftaten

7.2.4.1.Materielles Strafrecht

7.2.4.2.Strafverfahren

Anhang

8.Ermächtigungsgesetze und (Not-)Verordnungen (1914–1945)

8.1.Quellen

8.1.1.Grundzüge

8.1.2.Rechtsetzungen

8.1.2.1.Rechtsetzungen in Deutschland

8.1.2.2.Rechtsetzungen in Österreich

8.1.2.3.Rechtsetzungen in der Schweiz

8.1.3.Rechtswissenschaft

8.1.3.1.Privatrechtswissenschaft

8.1.3.2.Wissenschaft des öffentlichen Rechts

8.1.3.3.Wirtschafts- und Arbeitsrechtswissenschaft

8.1.3.4.Strafrechtswissenschaft

8.2.Rechtsordnung

8.2.1.Grundzüge

8.2.2.Private Rechtsgestaltung

8.2.2.1.Verfassungsrechtliche und politische Vorgaben

8.2.2.2.Gestaltungsfähige Personen

8.2.2.3.Verträge

8.2.2.4.Eigentum

8.2.2.5.Letztwillige Verfügungen

8.2.3.Gerichtswesen

8.2.3.1.Gerichtsorganisation

8.2.3.2.Einzelne Gerichtsbarkeiten

8.2.4.Verfolgung von Straftaten

8.2.4.1.Materielles Strafrecht

8.2.4.2.Strafverfahren

Anhang

9.Grundrechtsproklamationen und supranationale Rechtsetzungen (1945–1993)

9.1.Quellen

9.1.1.Grundzüge

9.1.2.Rechtsetzungen

9.1.2.1.Rechtsetzungen in Deutschland

9.1.2.2.Rechtsetzungen in Österreich

9.1.2.3.Rechtsetzungen in der Schweiz

9.1.2.4.Europäische Rechtsetzungen

9.1.3.Rechtswissenschaft

9.1.3.1.Privatrechtswissenschaft

9.1.3.2.Wissenschaft des öffentlichen Rechts

9.1.3.3.Strafrechtswissenschaft

9.2.Rechtsordnung

9.2.1.Grundzüge

9.2.2.Private Rechtsgestaltung

9.2.2.1.Theoretische Konzeptionen

9.2.2.2.Gestaltungsfähige Personen

9.2.2.3.Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

9.2.2.4.Eigentum

9.2.2.5.Erbrecht

9.2.3.Gerichtswesen

9.2.3.1.Gerichtsorganisation

9.2.3.2.Einzelne Gerichtsbarkeiten

9.2.4.Verfolgung von Straftaten

9.2.4.1.Materielles Strafrecht

9.2.4.2.Strafverfahren

Anhang

Literaturhinweise

Register

Vorwort

Die Rechtsgeschichte umfasst nicht nur einen Zeitraum von vielen Jahrhunderten, sondern auch zahlreiche Sachgebiete sowie eine unübersehbare Masse an Texten. Für diese immense Stofffülle möchte das vorliegende Buch einen Leitfaden geben. Er soll dieselbe Aufgabe übernehmen wie jener Wollfaden, der in der altgriechischen Mythologie einer Person ermöglichte, sich im Labyrinth zurechtzufinden. In dem Begriff des Leitfadens schwingt der Gedanke mit, leitende Gedanken aufzuzeigen. So geht es in diesem Buch denn auch nicht darum, möglichst viele Daten, Namen oder sonstige Details zu vermitteln. Vielmehr zielt der Leitfaden darauf ab, einen Beitrag zum Verständnis von Rechtsgestaltungen zu leisten. Dieser Anspruch bedingt einige Besonderheiten bei der Darstellung, die im ersten Kapitel näher erläutert werden. Jedem Leser sei die Lektüre dieses Kapitels dringend angeraten.

Das Buch läge nicht vor, wenn die Erstellung nicht von etlichen Personen unterstützt worden wäre: Peter Rauch gab den Anstoß zu dem Projekt. Heinz-Rüdiger Rätz hat mir immer wieder Mut gemacht, das Vorhaben zu vollenden. Schon vor vielen Jahren wurde ich von Joachim Rückert für die Grundsatzperspektive sensibilisiert. Benjamin Hoffmann, Rafael Küffer, Emanuel Schädler, Lukas Schweizer, Philipp Stehlin, Daniel Arne Wyss haben zahlreiche Entwürfe gelesen und wichtige Anregungen für Veränderungen gegeben. Auf Seiten des Böhlau-Verlages wurde das Buch von Dorothee Rheker-Wunsch und Julia Beenken begleitet. Allen sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt.

Bern, Februar 2019

Sibylle Hofer

1Das Konzept dieses Leitfadens

1.1.Zielsetzung und Grundzüge der Gliederung

1. Quellen und Rechtsordnung

Das Buch verfolgt vor allem zwei Zielsetzungen: Zum einen will es bedeutsame historische Rechtstexte vorstellen. Zum anderen soll ein Einblick in Konzeptionen der Rechtsordnung gegeben werden. Dementsprechend ist jedes Kapitel in zwei Teile gegliedert: „Quellen“ und „Rechtsordnung“.

2. Epochen

Die Perspektive „Quellen“ bildet auch die Grundlage für die Kapiteleinteilung. Jedes Kapitel ist einem Zeitabschnitt gewidmet, der aus rechtsgeschichtlicher Perspektive als eine Epoche angesehen werden kann. Eine Zäsur wird immer dann gesetzt, wenn neue Arten von Rechtstexten – sei es im Hinblick auf Urheber, Formen oder Inhalte – in den Vordergrund treten. Dementsprechend benennen die Kapitelüberschriften Kategorien von Rechtstexten bzw. wissenschaftliche Richtungen, die eine bestimmte Zeitspanne kennzeichnen. Die Angaben von Jahreszahlen sind dabei als bloße Orientierungshilfen zu verstehen. Eine strikte zeitliche Abgrenzung der Epochen ist nicht möglich; es gibt stets fließende Übergänge.

3. Zeitliche und geographische Dimension

In zeitlicher Hinsicht umfasst die Darstellung etwa 2500 Jahre. Sie beginnt bei den ältesten überlieferten Quellen des römischen Rechts (5. Jahrhundert v. Chr.) und endet mit der Gründung der Europäischen Union (Ende 20. Jahrhundert). Der Leitfaden bezieht das römische Recht ein, da in späteren Zeiten vielfach darauf zurückgegriffen wurde. Um die Bedeutung solcher Rückgriffe ermessen zu können, sind Kenntnisse der ursprünglichen Gestalt notwendig. Die Schilderungen werden bis zu den ersten europäischen Gemeinschaften nach dem Zweiten Weltkrieg fortgeführt, da diese Gemeinschaften erste Grundlagen für einheitliche Rechtsgestaltungen in Europa legten.

In geographischer Hinsicht erfolgt eine Beschränkung auf Kontinentaleuropa, wobei der Schwerpunkt auf den Gebieten der heutigen Länder Deutschland, Österreich und Schweiz liegt.

1.2.Aufbau der Kapitel

1.2.1.Quellen

4. Rechtsetzung und Rechtswissenschaft

Unter der Überschrift „Quellen“ werden in jedem Kapitel ausgewählte Texte erwähnt, aus denen heute das Recht einer Epoche bekannt ist. Schwerpunkte liegen auf Rechtsetzungen (z. B. Gesetze, Verfassungen) und auf rechtswissenschaftlichen Publikationen. Bei den Rechtsetzungen werden insbesondere das Rechtsetzungsverfahren sowie Regelungsmaterien geschildert. Im Mittelpunkt der Ausführungen zu wissenschaftlichen Publikationen stehen deren Themen und Methoden.

1.2.2.Rechtsordnung

5. Grundkonzeption der Rechtsordnung

Der zweite Teil jedes Kapitels trägt die Überschrift „Rechtsordnung“. Darin geht es um die Konzeption der Rechtsordnung im jeweiligen Zeitraum. Entscheidend für diese Konzeption ist, ob bzw. inwieweit ein Staat Einzelpersonen Freiheiten zugestanden und diese geschützt hat. Die Perspektive gesicherter Freiräume lässt sich auch in Zeiten verfolgen, in denen es noch keinen Staat im modernen Sinn gab. Da ist dann auf die Haltung von Gemeinschaften bzw. Herrschaftsträgern abzustellen.

Die Grundkonzeption der Rechtsordnung wird mittels einer konkreten Herangehensweise aufgezeigt. Es erfolgen für jede Epoche Ausführungen zu drei Themenbereichen, deren Gestaltung sichtbar macht, in welchem Umfang und in welcher Weise Freiräume gewährt wurden: (1) Private Rechtsgestaltungen, (2) Gerichtswesen, (3) Verfolgung von Straftaten. Diese drei Themen berühren verschiedene Rechtsgebiete (Privatrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht). Sie machen damit auch deutlich, dass im Hinblick auf die Grundkonzeption Verbindungslinien zwischen häufig getrennt betrachteten Rechtsgebieten bestehen.

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