Dennis Bock - Handbuch des Strafrechts

Здесь есть возможность читать онлайн «Dennis Bock - Handbuch des Strafrechts» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Handbuch des Strafrechts: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Handbuch des Strafrechts»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Band 5 «Strafrecht Besonderer Teil II» nimmt in sechs Abschnitten den
Schutz des Vermögens und der sonstigen Vermögensinteressen,
der Umwelt und den Schutz vor Gemeingefahren sowie die
Straftaten im Amt und
die Urkunden- und die Geld- und Wertzeichenfälschung in den Blick. Ausführlich besprochen werden dabei u.a.
Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, die Sachbeschädigung, Geldwäsche und Insolvenzstraftaten. Der Abschnitt zum Schutz vor Gemeingefahren umfasst die Beiträge Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftung, Vollrausch und Unterlassene Hilfeleistung. Beiträge zu Amtsträgerbegriff, Bestechung sowie sonstige Amtsdelikte bilden den Abschnitt zu den Straftaten im Amt.Konzeption: Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die
Grundlagen sowie den
Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den
Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das
Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die
Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts
beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von
Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.

Handbuch des Strafrechts — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Handbuch des Strafrechts», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

1. Voraussetzungen des § 247 StGB (Haus- und Familiendiebstahl)

134

Ziel des § 247 StGBist es, den Familienfrieden bzw. den häuslichen Friedeninnerhalb enger Verbindungen zu schützen und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit selbst zu bereinigen.[451] Es soll damit nicht etwa einer geminderten Schuld des Täters Rechnung getragen werden, sondern der Gesetzgeber bewertet lediglich den Erhalt der häuslichen Gemeinschaft höher als das gesellschaftliche Interesse an der Strafverfolgung, sofern der Verletzte selbst hieran kein Interesse zeigt. Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich auf alle im 19. Abschnitt geregelten Formen von Diebstahl und Unterschlagung mit Qualifikationen (§§ 244 bis 246 StGB) und jeweils auf alle Absätze.[452] Eine Erstreckung auf die in anderen Abschnitten geregelten Sondervorschriften, also insbesondere für den Raub (§§ 249 ff. StGB) und für den räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB), erfolgt aber nicht.

135

Das in der Norm geschilderte besondere Näheverhältnis zum Verletztenmuss zum Zeitpunkt der Tatbestehen. Im Falle des Auseinanderfallens von Eigentümer und Gewahrsamsinhaber beim Diebstahl ist § 247 StGB nur anwendbar, wenn Eigentümer und Gewahrsamsinhaber zu den in § 247 StGB genannten Personen gehören.[453]

136

Der Begriff des Angehörigenwird in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB legaldefiniert; Angehörige sind danach Verwandte, Ehepartner, Verlobte sowie weitere in lit. a und b aufgeführte Personen. Eine häusliche Gemeinschaftsetzt voraus, dass Täter und Verletzter aufgrund eines freien Willens (der etwa für Soldaten in einer Kaserne oder für Strafgefangene fehlt) und eines ernstlichen Entschlusses (der fehlt, wenn der Täter das Zusammenleben von vornherein nur zum Zwecke der Begehung von Straftaten gegen die Mitglieder der Gemeinschaft herbeiführt)[454] für eine gewisse Dauer[455] tatsächlich mit gemeinsamem Haushalt zusammenleben und dabei zudem den Willen haben, die Verpflichtungen aus der persönlichen Bindung zu tragen.[456]

137

§ 247 StGB statuiert ein Antragserfordernis, das prozessualen Charakter hat. Die Vorstellung des Beteiligten ist dabei irrelevant, maßgeblich sind allein die objektiven Voraussetzungendes Tatbestands.[457]

2. Voraussetzungen des § 248a StGB (Diebstahl geringwertiger Sachen)

138

Die Norm enthält heute nur mehr ein (relatives) Strafantragserfordernisund stellt eine Ausnahme zu Legalitätsprinzip und Verfolgungszwang (§§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 1 StPO) im Bereich der Bagatellkriminalität dar.

139

§ 248a StGB ist auf die Fälle der §§ 242 und 246 StGB einschließlich der veruntreuenden Unterschlagung[458] und des Versuchs[459] unmittelbar anwendbar. Ebenso ist die Norm kraft Verweisungen in §§ 248c Abs. 3, 257 Abs. 4 S. 2, 259 Abs. 2, 263 Abs. 4, 263a Abs. 2, 265a Abs. 3, 266 Abs. 2 und 266b Abs. 2 StGB anzuwenden. Dagegen sind Fälle der §§ 244, 244a, 249 ff. und 252 StGB nicht erfasst.[460] Im Falle des § 243 StGB kann eine Geringwertigkeit nur dann zu einem Strafantragerfordernis führen – sonst scheidet gemäß § 243 Abs. 2 StGB schon ein Fall des besonders schweren Falles aus –, wenn das Regelbeispiel nach Nr. 7 einschlägig ist, die Geringwertigkeit verkannt wird, oder nach teilweise vertretener Auffassung ein nicht benannter besonders schwerer Fall vorliegt.[461]

140

Für die Bestimmung der Geringwertigkeit[462] ist der objektive Verkehrswert, d.h. der am Markt zu erzielende Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Tat, heranzuziehen,[463] wobei Veränderungen nach der Tat[464] genauso wie ein Affektionswert[465] außer Betracht bleiben. Bei mehreren Tatobjekten ist der Gesamtwert entscheidend.[466]

141

Die Geringwertigkeitsgrenze stieg in den 1980er Jahren auf etwa 50 DM.[467] Nach der Einführung des Euro wurde sie zunächst – gewissermaßen mittels einfacher Umrechnung – mit 25 Euro angenommen, uneinheitlich gehandhabt[468] und dürfte sich bei dem gut anwendbaren Wert von 50 Euro[469] wieder stabilisieren.

142

Der gegenständliche Anwendungsbereichder Norm erstreckt sich unmittelbar auf alle Sachen (körperliche Gegenstände), wobei keine Beschränkung (etwa auf Gebrauchsgüter) besteht. Hierfür nötig ist, dass sich ein objektiver Wert der Sache bestimmen lässt, was in erster Linie bei Sachen mit Verkehrswert der Fall ist. Hat die Sache hingegen „keinen Verkehrswert“, so ist zu unterscheiden: Im Falle eines objektiv nennenswerten funktionalen Wertes (z.B. Ausweispapiere) fällt die Sache nicht in den Anwendungsbereich der Norm; es bedarf keines Strafantrags.[470] Ist hingegen auch kein funktional nennenswertes Interesse gegeben, so ist ihre Bewertung nach Marktkriterien maßgeblich, mit der Folge, dass dies auch zu einem Wert von Null oder nahe Null führen kann, was zu einer Anwendbarkeit der Norm führt.

143

Soweit die Vorschrift kraft gesetzlich angeordneter AnalogieAnwendung findet, bezieht sie sich nicht nur auf körperliche Gegenstände, sondern auf alle in der jeweils verweisenden Norm geschützten Vermögensbestandteile.[471]

144

Anders als bei § 243 Abs. 2 StGB, der ein Schuldmaß betrifft, ist für § 248a StGB als prozessuale Normallein die objektive Geringwertigkeitausschlaggebend.[472] Irrtümer sind ohne Belang, denn diese betreffen nur die Verfolgbarkeit der Tat.[473] Im Falle eines Versuchs ist das Handlungsunrecht maßgeblich,[474] wozu also der Täter entsprechend seiner Vorstellung angesetzt hat.[475]

145

In Fällen der Mittäterschaftist – bis auf Exzessfälle – auf die Gesamtbeuteabzustellen.[476] Gleiches gilt bei Teilnehmern, soweit sich ihr Beitrag darauf bezieht.[477]

VII. Sondertatbestände im 19. Abschnitt des StGB

1. Unbefugte Verwendung eines Fahrzeugs, § 248b StGB

146

Die Vorschrift stellt in Abweichung von der ansonsten geltenden Straflosigkeit des „ Gebrauchsdiebstahls“ ( furtum usus ) den Sonderfall der Anmaßung des Gebrauchs von Fahrzeugenunter Strafe und wurde durch das 3. StrÄndG vom 4. August 1953[478] eingefügt. Geschütztes Rechtsgut ist das Gebrauchsrecht,[479] denn hierfür sprechen sowohl der Wortlaut der Norm als auch die Gepflogenheiten des Automobilmarktes, erfolgt in diesem doch oft eine Trennung von Nutzungsberechtigung und Eigentum, etwa bei einem Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt oder Leasingverträgen. Eine andere Ansicht hingegen sieht – mit beachtlichen Argumenten – das Eigentum als geschütztes Rechtsgut an und begründet dies mit der systematischen Stellung der Vorschrift,[480] wobei diese Ansicht zur Folge hat, dass der Eigentümer gegenüber dem Nutzungsberechtigten kein tauglicher Täter wäre. Dies steht letztlich aber im Widerspruch zum Wortlaut der Vorschrift, denn es wird kein „fremdes“ Fahrzeug gefordert und es wird zudem auf den Willen des „Berechtigten“ und nicht auf den des Eigentümers abgestellt. Auch erfolgt mittelbar ein Schutz gegen die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch unbefugte und damit gefahr- und unfallträchtige „Schwarzfahrten“.[481]

147

a) Taugliche Tatobjektesind lediglich Kraftfahrzeuge und Fahrräder. Entsprechend der Legaldefinition in Abs. 4 sind Kraftfahrzeuge solche Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Gleise gebunden zu sein, wie z.B. Autos, Motorräder, Flugzeuge und Motorschiffe. Straßenbahnen und Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb wie Segelflugzeuge, Segelboote und Anhänger sind dagegen nicht erfasst. Ebenso sind Oberleitungsbusse, Seil-, Hänge- und Schwebebahnen aufgrund ihrer (wie bei einer Gleisgebundenheit) eingeschränkten Beweglichkeit und Reichweite und der damit leichteren Wiederauffindbarkeit ebenfalls keine tauglichen Tatobjekte.[482]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Handbuch des Strafrechts»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Handbuch des Strafrechts» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Handbuch des Verwaltungsrechts
Неизвестный Автор
Hans-Peter Schwintowski - Handbuch des Aktienrechts
Hans-Peter Schwintowski
Handbuch des Deutschen in West- und Mitteleuropa
Неизвестный Автор
Eske Bockelmann - Im Takt des Geldes
Eske Bockelmann
Handbuch des Strafrechts
Неизвестный Автор
Отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts»

Обсуждение, отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x