Über den
„tatsächlichen Zusammenhang“
im Bankrottstrafrecht
Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des sog. bedingten Gefährdungsdelikts
von
Alexandra Windsberger
www.cfmueller.de
Über den „tatsächlichen Zusammenhang“ im Bankrottstrafrecht Über den „tatsächlichen Zusammenhang“ im Bankrottstrafrecht Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des sog. bedingten Gefährdungsdelikts von Alexandra Windsberger www.cfmueller.de
› Herausgeber
Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Mark Deiters, Münster
Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen
Prof. Dr. Mark Zöller, Trier
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4462-1
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Zugl.: Saarbrücken Univ., Diss., 2016
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Die Arbeit wurde im Sommersemester 2016 von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertationsschrift angenommen. Sie wurde für die Drucklegung aktualisiert und berücksichtigt den Stand von Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Dezember 2016.
Herzlich danken möchte ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Marco Mansdörfer, der die Anregung zu der vorliegenden Untersuchung gab und mir so eine in die Grundlagen der Strafrechtsdogmatik hineinreichende und deshalb vielseitige Forschungsarbeit ermöglichte. Er hat in seiner Betreuung stets das richtige Maß zwischen geistiger Anregung, akademischer Freiheit und wohlwollender doktorväterlicher Strenge walten lassen, wodurch es mir möglich wurde, die an mich gestellten Anforderungen zu bewältigen, ohne mich in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht zu verlieren.
Weit mehr als eine angenehme Pflicht ist es mir, mich bei Herrn Prof. Dr. Heinz Koriath für sein großzügiges Engagement zu bedanken. Er hat mich und diese Arbeit auf vielfältige Weise gefördert und durch zahlreiche Anregungen und geduldige Gespräche das Gelingen der Arbeit wesentlich beeinflusst.
Mein Dank gilt ferner den Herausgebern und Professoren Dres. Mark Deiters, Thomas Rotsch und Mark Zöller für die Aufnahme in diese Reihe.
Den Herren Prof. Dr. Guido Britz, Dr. Jörg Habetha und Patrick van Bakel danke ich herzlich für die regen Diskussionen und den fachlichen Austausch, auch wenn ich nicht jede ihrer Kritiken berücksichtigt habe. Profitiert habe ich von diesen Streitgesprächen dessen ungeachtet immer.
Ein besonderer Dank gilt Frau Dr. Charlotte Schmitt Leonardy für den aufmunternden Zuspruch und ihren ökonomischen Sachverstand, der mir über schwierige Phasen und Fragen hinweghalf.
All denen, die das Entstehen dieser Arbeit mit Interesse begleitet haben, möchte ich an dieser Stelle wenigstens in toto sehr herzlich danken. Meinem lieben Freund Stefan Engel danke ich für den technischen Support, den er aus den USA in den Nachtstunden leistete. Ohne die Unterstützung meines geliebten Gatten, die im Einzelnen hier gar nicht hoch genug gewichtet werden kann, wäre diese Arbeit sicher sehr viel schlechter ausgefallen.
Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis 2017 der Universitätsgesellschaft des Saarlandes ausgezeichnet.
Saarbrücken im Januar 2017 Alexandra Windsberger
Vorwort Vorwort Die Arbeit wurde im Sommersemester 2016 von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertationsschrift angenommen. Sie wurde für die Drucklegung aktualisiert und berücksichtigt den Stand von Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Dezember 2016. Herzlich danken möchte ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Marco Mansdörfer, der die Anregung zu der vorliegenden Untersuchung gab und mir so eine in die Grundlagen der Strafrechtsdogmatik hineinreichende und deshalb vielseitige Forschungsarbeit ermöglichte. Er hat in seiner Betreuung stets das richtige Maß zwischen geistiger Anregung, akademischer Freiheit und wohlwollender doktorväterlicher Strenge walten lassen, wodurch es mir möglich wurde, die an mich gestellten Anforderungen zu bewältigen, ohne mich in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht zu verlieren. Weit mehr als eine angenehme Pflicht ist es mir, mich bei Herrn Prof. Dr. Heinz Koriath für sein großzügiges Engagement zu bedanken. Er hat mich und diese Arbeit auf vielfältige Weise gefördert und durch zahlreiche Anregungen und geduldige Gespräche das Gelingen der Arbeit wesentlich beeinflusst. Mein Dank gilt ferner den Herausgebern und Professoren Dres. Mark Deiters, Thomas Rotsch und Mark Zöller für die Aufnahme in diese Reihe. Den Herren Prof. Dr. Guido Britz, Dr. Jörg Habetha und Patrick van Bakel danke ich herzlich für die regen Diskussionen und den fachlichen Austausch, auch wenn ich nicht jede ihrer Kritiken berücksichtigt habe. Profitiert habe ich von diesen Streitgesprächen dessen ungeachtet immer. Ein besonderer Dank gilt Frau Dr. Charlotte Schmitt Leonardy für den aufmunternden Zuspruch und ihren ökonomischen Sachverstand, der mir über schwierige Phasen und Fragen hinweghalf. All denen, die das Entstehen dieser Arbeit mit Interesse begleitet haben, möchte ich an dieser Stelle wenigstens in toto sehr herzlich danken. Meinem lieben Freund Stefan Engel danke ich für den technischen Support, den er aus den USA in den Nachtstunden leistete. Ohne die Unterstützung meines geliebten Gatten, die im Einzelnen hier gar nicht hoch genug gewichtet werden kann, wäre diese Arbeit sicher sehr viel schlechter ausgefallen. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis 2017 der Universitätsgesellschaft des Saarlandes ausgezeichnet. Saarbrücken im Januar 2017 Alexandra Windsberger
› Widmung
Meinen Eltern
Vorwort Vorwort Die Arbeit wurde im Sommersemester 2016 von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertationsschrift angenommen. Sie wurde für die Drucklegung aktualisiert und berücksichtigt den Stand von Rechtsprechung und Literatur bis einschließlich Dezember 2016. Herzlich danken möchte ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Marco Mansdörfer, der die Anregung zu der vorliegenden Untersuchung gab und mir so eine in die Grundlagen der Strafrechtsdogmatik hineinreichende und deshalb vielseitige Forschungsarbeit ermöglichte.
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