ff) Unzulässiges Anbieten und Nachfragen von Arbeitskraft (Nr. 6 und Nr. 7)
f) Leichtfertiges Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
g) Ausstellen von Schein- und Abdeckrechnungen, § 8 Abs. 4 SchwarzArbG
2.Subjektiver Tatbestand
a) § 8 Abs. 1 SchwarzArbG
b) § 8 Abs. 2 SchwarzArbG
c) § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
d) § 8 Abs. 4 SchwarzArbG
3. Ausschlussgründe des § 8 Abs. 7 SchwarzArbG
4. Rechtsfolgen
5. Die Bebußung ausschließende Selbstanzeige (§ 8 Abs. 9 SchwarzArbG)
6. Konkurrenzen
7. Verjährung
8. Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen
IV. Exkurs: Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen (§ 9 SchwarzArbG a.F.)
V. Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen (§ 10 SchwarzArbG)
1. Täterkreis
2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel
3. Auffälliges Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer
4. Subjektiver Tatbestand
5. Rechtsfolgen
6. Besonders schwere Fälle, § 10 Abs. 2 SchwarzArbG
7. Verjährung
8. Konkurrenzen
9. Anforderungen an die richterlichen Tatsachenfeststellungen
VI. Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
3. Rechtsfolgen
4. Verjährung
5. Täterschaft und Teilnahme
6. Konkurrenzen
VII. Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern (§ 11 SchwarzArbG)
1.Objektive Tatbestände des § 11 SchwarzArbG
a) § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG
b) § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c SchwarzArbG
c) § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und d SchwarzArbG
d) § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG
2. Subjektiver Tatbestand
3. Qualifikation, § 11 Abs. 2 SchwarzArbG
4. Rechtsfolgen
5. Verjährung
6. Konkurrenzen
7. Anforderungen an die tatrichterlichen Tatsachenfeststellungen
VIII.Besonderheiten bei der Anwendbarkeit
1. Strafbarkeitslücken aufgrund von Fehlverweisungen
2. Verfassungswidrigkeit der §§ 10 ff. SchwarzArbG?
E.Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15 ff. AÜG)
I. Einleitung
II.Wesentliche Strukturen und Inhalte des AÜG
1.Strukturen des AÜG
a) Begriffsbestimmung
b)Rechtsverhältnisse
aa) Verhältnis Verleiher und Leiharbeitnehmer
bb) Verhältnis Verleiher und Entleiher
cc) Verhältnis Entleiher und Leiharbeitnehmer
c) Offenlegungspflichten
d) Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft keine Arbeitnehmerüberlassung
e) Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsverhältnissen
aa) Abgrenzung zum Werkvertrag
(1) Organisatorische Einbindung
(2) Arbeitsvertragliches Weisungsrecht
(3) Sonstige Kriterien
bb) Abgrenzung zum Dienstvertrag
cc) Abgrenzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag
2.Wesentliche Regelungen des AÜG
a)Erlaubnispflicht
aa) Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit
bb) Exkurs: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vor dem 1.12.2011
cc) Erlaubnis
b) Allgemeine Versagungsgründe, § 3 Abs. 1 Nr. 1–3 AÜG
aa) Unzuverlässigkeit, § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
bb) Mangelhafte Betriebsorganisation, § 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG
cc) Verletzung des Schlechterstellungsverbotes, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
dd) Exkurs: Verletzung des Schlechterstellungsverbotes vor dem 29.4.2011
c) Sonstige Versagungsgründe, § 3 Abs. 2–5 AÜG
aa) Fehlende Betriebsstätte auf EU- bzw. EWR-Gebiet, § 3 Abs. 2 AÜG
bb) Ausländische Antragsteller
d) Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, § 1a AÜG („Kollegenhilfe“)
e) Fehlende Anwendbarkeit des AÜG, § 1 Abs. 3 AÜG
aa) Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG
bb) Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG
cc) Exkurs: Privilegierte vorübergehende Konzernüberlassung vor dem 1.12.2011
dd) Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG
ee) Verlagerung von Aufgaben zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG
ff) Arbeitnehmerüberlassung zwischen öffentlichen Stellen, § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG
gg) Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland, § 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG
f) Einschränkungen im Baugewerbe, § 1b AÜG
aa) Grundsätzliche Regelung
bb) Ausnahmen vom Verbot
(1) Allgemeinverbindliche Tarifverträge
(2) Betriebe des Baugewerbes
(3) EWR-Staaten
III. Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung illegaler Arbeitnehmerüberlassung – Überblick
IV. Die Straftatbestände der §§ 15, 15a AÜG
1. Illegaler Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15 AÜG
aa) Täterkreis
bb)Überlassung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
(1) Begriff des Ausländers
(2) Ohne Aufenthaltstitel
cc) Verleih ohne Erlaubnis
b) Der subjektive Tatbestand des § 15 AÜG
c) Verbotsirrtum
d) Besonders schwere Fälle, § 15 Abs. 2 AÜG
aa) Gewerbsmäßiges Handeln
bb) Grober Eigennutz
cc) Sonstige besonders schwere Fälle
e)Rechtsfolgen
aa) Unmittelbare Strafandrohung
bb) Sonstige Rechtsfolgen
f) Verjährung
2. Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 1 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
aa) Täterkreis
bb) Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
cc) Entleih im Rahmen einer erlaubten Überlassung
dd) Ausbeuterische Arbeitsbedingungen
b) Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
c) Verbotsirrtum
d) Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 1 S. 2 AÜG
e)Rechtsfolgen
aa) Unmittelbare Strafandrohung
bb) Sonstige Rechtsfolgen
f) Verjährung
3. Umfangreicher und beharrlich wiederholter Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 2 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG
aa) Täterkreis
bb) Entleih im Rahmen einer erlaubten Arbeitnehmerüberlassung
cc)Tathandlungen
(1) Tätigwerdenlassen von mehr als fünf Leiharbeitnehmern
(2) Vorsätzlich und beharrlich
b) Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG
c) Verbotsirrtum
d) Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 2 S. 2 AÜG
e)Rechtsfolgen
aa) Unmittelbare Strafandrohung
bb) Sonstige Rechtsfolgen
f) Verjährung
V. Die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 16 AÜG
1.Die (objektiven) Tatbestände des § 16 Abs. 1 AÜG
a) Täterkreis
b) Verleih ohne Erlaubnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
c) Entleih von einem Verleiher ohne Erlaubnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG
d) Arbeitnehmerüberlassung ohne Arbeitsverhältnis, § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG
e) Verstoß gegen Deklarationspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG
f) Verstoß gegen Konkretisierungspflicht, § 16 Abs. 1 Nr. 1d AÜG
g) Überlassung unter Überschreitung der Überlassungshöchstdauer, § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG
h) Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe, § 16 Abs. 1 Nr. 1f AÜG
i) Entleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung, § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG
j) Verstoß gegen Anzeigepflicht bei erlaubnisfreier Überlassung, § 16 Abs. 1 Nr. 2a AÜG
k) Nichterfüllung von Auflagen, § 16 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
l) Verstöße gegen Anzeige-, Auskunfts-, Aufbewahrungs- und Duldungspflichten, § 16 Abs. 1 Nr. 4–6a AÜG
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