Jan C. Joerden - Handbuch des Strafrechts

Здесь есть возможность читать онлайн «Jan C. Joerden - Handbuch des Strafrechts» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Handbuch des Strafrechts: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Handbuch des Strafrechts»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Band 2 «Strafrecht Allgemeiner Teil I» widmet sich u.a. dem Geltungsbereich des Strafrechts,
Aufbau der Straftat, Verbrechens- und Handlungsbegriff, dem objektiven und dem subjektiven
Tatbestand, der Fahrlässigkeit sowie der Kausalität und objektiven Zurechnung, den
Rechtfertigungsgründen,
Schuldfähigkeit und den Irrtümern. Konzeption: Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die
Grundlagen sowie den
Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den
Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das
Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die
Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts
beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von
Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.

Handbuch des Strafrechts — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Handbuch des Strafrechts», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

80

Auch dieser Vorschlag erscheint jedoch nicht unproblematisch. Zwar ist es reizvoll, verschiedene bislang verstreut und nicht immer systematisch überzeugend eingeordnete Fallgestaltungen wie den freiwilligen Rücktritt vom Versuch in einer neuen, auf einen einheitlichen Grundgedanken zurückzuführenden Systemkategorie zu behandeln. Allerdings könnte mit der Schaffung einer solchen Großkategorie leicht ein Verlust an Detailschärfe und damit eine Zunahme von Unbestimmtheit einhergehen.

81

Frischs Vorschlag ähnelt in Manchem der Prüfkategorie der Strafwürdigkeit oder auch der „Sozialschädlichkeit“, der im überkommenen sowjetischen Aufbau (s.o. Rn. 17) eine beträchtliche Bedeutung zukam. Man wird allerdings fragen dürfen, ob eine so interpretationsoffene und damit missbrauchsanfällige Kategorie im Straftatsystem eines rechtsstaatlichen Strafrechts einen Platz finden sollte.[163] Auf jeden Fall wäre es erforderlich, innerhalb der neuen Systemkategorie Untergruppen zu bilden, welche die jeweiligen Fragestellungen differenziert behandeln. Damit wird fraglich, was gegenüber dem herkömmlichen Aufbau über eine Umgruppierung der einschlägigen Fallgruppen und ihre Einordnung unter eine einheitliche Leitidee hinaus gewonnen wäre.

82

Alles in allem sprechen die besseren Argumente dafür, das Standardmodell der h.M. – Verbrechen als tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhaft begangene Handlung – beizubehalten und das Straftatsystem an den auch bisher akzeptierten Kategorien auszurichten. Natürlich kann es über die genaue Verortung des einen oder anderen Problems mit guten Gründen unterschiedliche Meinungen geben.[164] Es handelt sich dabei aber um Verschiebungen, die nach einem Bild Ulrich Webers mit dem Umherrücken von Möbeln in einem Wohnzimmer vergleichbar sind und nicht zu tiefschürfenden Grundlagenauseinandersetzungen Anlass geben sollten.

6. Abschnitt: Die Straftat› § 27 System- und Begriffsbildung im Strafrecht› G. „Normativ“ und „Normativismus“ – Kritik zweier Modevokabeln

G. „Normativ“ und „Normativismus“ – Kritik zweier Modevokabeln

83

Als Gegenbegriff zu „Naturalismus“ wird in der Literatur häufig der „Normativismus“ genannt. Die Konzepte „Normativismus“ und „normativ“ sind allerdings womöglich noch unbestimmter als der Begriff „Naturalismus“ und werden in einer Vielzahl von ganz unterschiedlichen Bedeutungen verwendet (siehe unten Rn. 85 ff.). Puppe spricht zu Recht von einem „Modewort“[165]; andere Autoren von einer „der am meisten missbrauchten Vokabeln der Rechtsprache“.[166]

84

Aus der analytischen Philosophie und der auf ihr aufbauenden Wissenschaftstheorie stammt die Unterscheidung zwischen analytischem, deskriptivem und normativem Sprachgebrauch:

„Bei einem logisch – begriffsanalytischen Vorgehen fragen wir nach der Bedeutung einzelner Begriffe, dem Sinn von Sätzen oder Äußerungen, ihrer logischen Struktur, ihren logischen Zusammenhängen. Die Behauptungen, die wir dabei aufstellen, sind weder wahr noch falsch – jedenfalls nicht in dem Sinne, wie es deskriptive Behauptungen sind, die empirisch geprüft werden können. Bei dieser zweiten Betrachtungsweise suchen wir eine Antwort auf die Fragen: was ist der Fall? Und weiter, über eine bloße Beschreibung hinaus: warum, unter welchen empirisch feststellbaren Bedingungen ist etwas der Fall, wird etwas der Fall sein? Wir sind also an Beschreibungen, Erklärungen und Prognosen interessiert. Schließlich geht es in einer normativ – praktischen Betrachtungsweise um die Beantwortung von Fragen nach einer (möglichst) richtigen Entscheidung – was soll man tun? – um deren Begründung/Rechtfertigung oder um die Bewertung einzelner Handlungen, Aktivitäten oder sonstiger Zustände.“[167]

I. Bedeutungsvarianten von „normativ“

85

In der Rechtswissenschaft findet sich eine Vielzahl von Verwendungsformen der Konzepte „normativ“ bzw. „Normativismus“, die teilweise an den philosophischen Sprachgebrauch anschließen, teilweise aber auch davon abweichen und häufig nicht auseinandergehalten werden. Grosso modo lassen sich folgende Verwendungsweisen unterscheiden:

86

In seiner Kernbedeutung meint „normativ“, dem in Rn. 84skizzierten philosophischen Sprachgebrauch folgend, „wertend“ oder „bewertend“. Er bezieht sich auf eine bestimmte Kategorie von Aussagen, etwa Sätze der Art „Dieses Bild ist schön“ oder „Dieser Mensch ist gut“. Zur besagten Kernbedeutung von „normativen Ausdrücken“ gehören aber auch Forderungen und Imperative wie „A soll x tun!“ oder „A, tue x!“.[168] Wertende und fordernde bzw. befehlende Aussagen hängen miteinander zusammen, jedoch ohne dass die Logik dieser Art von normativen Aussagen als vollständig geklärt gelten könnte. Zuständige philosophische Fachdisziplin ist die Metaethik.[169]

87

Nach einer zweiten Verwendungsweise ist jeder Begriff „normativ“, der in einer Norm, zum Beispiel einer gesetzlichen Regelung, vorkommt. So wäre etwa der Begriff „Sache“ ein normativer Begriff, da er u.a. in den §§ 242, 303 StGB verwendet wird. Legt man diesen Sprachgebrauch zu Grunde, so kann grundsätzlich jedem Wort der Sprache durch seine Verwendung in einem Gesetz normativer Charakter zukommen.

88

Mit „normativ“ kann aber auch gemeint sein, dass Werte oder Normen formuliert oder „gesetzt“ werden. Gebraucht man den Begriff so, so bezieht er sich auf Tätigkeiten, eventuell auch auf Personen oder Einrichtungen, die diese Tätigkeit durchführen. So kann etwa ein Individuum (etwa der Monarch), aber auch ein Parlament „normativ“ tätig sein, indem es Rechtsnormen festlegt. Damit verwandt ist die Redeweise von der „normativen Kraft des Faktischen“.[170]

89

In einer vierten Verwendungsweise meint „normativ“, dass sich ein Ausdruck auf Normen bezieht. In diesem Sinn ist der Begriff „fremd“ ein normativer Begriff, weil er sich auf die sachenrechtliche Eigentumsordnung bezieht.[171] Damit verwandt ist die Vorstellung, die Rechtswissenschaft insgesamt sei eine normative Disziplin. Damit soll sie sich von den empirischen Fächern, also etwa der Physik, der Chemie oder der empirischen Soziologie, unterscheiden.[172].

90

Eine fünfte Verwendungsweise des Konzepts „normativ“ findet sich in Ausdrücken wie „normative Ordnung“ oder „normatives Prinzip“. Damit soll in der Regel ausgesagt werden, dass die Ordnung bzw. das Prinzip Normen oder Werte enthält oder festschreibt. So ist etwa das Grundgesetz eine normative Ordnung, Freiheit und Gleichheit sind normative Prinzipien. Dagegen wäre der Satz „Das Grundgesetz ist eine normative Ordnung“ deskriptiv zu verstehen; er stellt eine zutreffende (wahre) Tatsachenaussage dar.

91

Eine weitere, in der Jurisprudenz besonders stark verbreitete Verwendungsform gebraucht „normativ“ als Synonym von „durch Festsetzung“ oder „durch Entscheidung“. Dieser Sprachgebrauch wird benutzt, wenn man sagt, ein Begriff bzw. ein Begriffsinhalt werde „normativ“ festgelegt, also definiert. Man kann außerdem davon sprechen, eine Problemlage „normativ“ zu lösen, indem man sich „wertend“ für den einen oder anderen Lösungsweg entscheidet.

92

Damit eng verwandt ist die Rede von der Notwendigkeit einer „normativen“ Bedeutungsfestsetzung. So wird etwa häufig davon gesprochen, das zu weite Kausalitätskonzept der conditio-sine-qua-non-Formel (im Folgenden csqn-Formel) „normativ“ einschränken zu müssen (siehe oben Rn. 60). Dahinter steht die Vorstellung, die Kategorie der Kausalität (i.S.d. csqn-Formel) sei quasi von Natur aus vorgegeben (manche Autoren sprechen in dem Zusammenhang gern von „Naturalismus“, dazu oben Rn. 46 ff.), während die einschränkende Formel von der „objektiven Zurechnung“ auf einer Wertung beruhe und damit „normativ“ zu verstehen sei.[173]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Handbuch des Strafrechts»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Handbuch des Strafrechts» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Robert Jordan - Herr des Chaos
Robert Jordan
Alexandre Jardin - L'île des gauchers
Alexandre Jardin
Handbuch des Verwaltungsrechts
Неизвестный Автор
Hans-Peter Schwintowski - Handbuch des Aktienrechts
Hans-Peter Schwintowski
Handbuch des Deutschen in West- und Mitteleuropa
Неизвестный Автор
Handbuch des Strafrechts
Неизвестный Автор
Отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts»

Обсуждение, отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x