Martin Walter - Hinweisgebersysteme

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Hinweisgebersysteme sind als wesentlicher Bestandteil eines effektiven Compliance-Management-Systems anerkannt. Die Bedeutung von Hinweisgebersystemen wird nicht zuletzt aufgrund der Vorgaben in der EU-Hinweisgeberrichtlinie künftig deutlich zunehmen. Die 2., völlig neu bearbeitete Auflage des Handbuchs, wurde von Compliance-Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bearbeitet. Dementsprechend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hinweisgebersysteme in allen drei Rechtsordnungen ausführlich dargestellt. Neben einer Studie zur Frage des Missbrauchs von Hinweisgebersystemen enthält die Neuauflage auch Ausführungen zur allgemeinen Compliance-Organisation in Unternehmen sowie zu den erforderlichen Weichenstellungen bei der Implementierung. Hierzu zählen insbesondere die Beachtung der arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Judikatur. Praktische Herausforderungen und Lösungen werden ebenfalls umfassend erläutert. Zahlreiche Praxishinweise runden die Darstellung ab – ein Handbuch von Praktikern für Praktiker. Die Neuauflage berücksichtigt zudem mit Ausführungen zum ersten Entwurf des Gesetzes zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) bereits die aktuellen Entwicklungen bei der nationalen Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland!

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Ungeachtet des Fehlens einschlägiger gesetzlicher Regelungen erweist sich die juristische Auseinandersetzung mit dem Thema insbesondere deshalb als schwierig, weil zahlreiche unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sind: Der Rechtsanwender muss sich intensiv mit Fragen des (Individual- und Kollektiv-)Arbeitsrechts, des Straf-, Gesellschafts- und Datenschutzrechts befassen, um eine umfassende, in sich schlüssige rechtliche Würdigung vornehmen zu können. Obgleich die Anzahl der einschlägigen Publikationen in der Fachliteratur in den vergangenen Jahren geradezu explodiert ist, gibt es nach wie vor nur sehr wenige Veröffentlichungen, die das Thema (aus rechtlicher Perspektive) in all seinen Facetten beleuchten. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit haben wir den Versuch unternommen, dies zu tun. Insbesondere mit den in der Praxis überaus bedeutsamen, nicht selten stiefmütterlich behandelten datenschutzrechtlichen Aspekten haben wir uns vertieft auseinandergesetzt.

In den Führungsetagen vieler Unternehmen wird Whistleblowing nach wie vor in erster Linie als Bedrohung für den Unternehmenserfolg betrachtet. Werden Informationen über (angebliche) Missstände oder (vermeintlich) illegale Machenschaften im Unternehmen an die Medien oder die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, kann dies in der Tat einen immensen Imageverlust sowie erhebliche wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Die Implementierung eines funktionstüchtigen Hinweisgebersystems stellt ein geeignetes Mittel dar, derartige Konsequenzen zu verhindern. Dies ist einer der Gründe, weshalb ein solches „Frühwarnsystem“ anerkanntermaßen einen wesentlichen Bestandteil effektiver Compliance-Strukturen bildet. Nicht nur die großen, börsennotierten Unternehmen, welche nicht selten nach US-amerikanischem Recht (Sec. 301 (4) SOX) ohnehin dazu verpflichtet sind, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, beschäftigten sich daher mit der Frage, welche Ausgestaltung den Interessen des Unternehmens bestmöglich gerecht wird, ohne in Konflikt mit dem geltenden Recht zu geraten. Auch immer mehr mittelständische Unternehmen erwägen, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Im Rahmen des vorliegenden Werks werden die Vorteile aufgezeigt, die ein derartiger Schritt aus Unternehmenssicht mit sich bringt. Ferner wird ausführlich dargelegt, was in rechtlicher, aber auch tatsächlicher Hinsicht bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist, welche unterschiedlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung bestehen und was die Vor- und Nachteile der einzelnen Gestaltungsvarianten sind. Dabei stützen wir uns insbesondere auf das Wissen und die Erfahrungen, welche wir in den letzten Jahren im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit bei der Beratung von Unternehmen sowie in der Funktion als unternehmensexterne Ombudsstelle gesammelt haben.

Dementsprechend ist dieses Buch in erster Linie an die Verantwortlichen in Unternehmen gerichtet, die sich über die Vorteile eines Hinweisgebersystems informieren möchten, die Implementierung eines derartigen Systems planen oder ein bereits vorhandenes System verbessern wollen. Ferner kann es Rechtsanwälten, welche in diesem Bereich beratend tätig sind (oder dies zukünftig beabsichtigen), wertvolle Anregungen liefern.

Die zentralen Erkenntnisse und Praxishinweise sind in grauen Kästen zusammengefasst, um den Lesern die Möglichkeit zu eröffnen, das Wichtigste rasch aufzufinden und zu erfassen. Das Buch schließt mit einem Praxisleitfaden.

Für die Erstellung des Sachverzeichnisses danken wir Frau Nicola Wollring .

München/Wien/Passau, im April 2012

Alexander Schemmel Felix Ruhmannseder Tobias Witzigmann

Bearbeiterverzeichnis

Dr. Nicolai Behr Rechtsanwalt, Baker McKenzie, München 1. Kapitel Rn. 1–18(zusammen mit Ruhmannseder und Krakow) 2. Kapitel(zusammen mit Ruhmannseder)
Dr. Anastasia Berger Rechtsanwältin, Traton SE, München 4. Kapitel
Dr. Lukas Feiler Rechtsanwalt, Baker McKenzie, Wien 8. Kapitel(zusammen mit Rieken, Ruhmannseder und Krakow)
Dominik Guttenberger Rechtsanwalt, Munich Re, München 3. Kapitel
Mag. Georg Krakow, MBA Rechtsanwalt, Baker McKenzie, Wien 1. Kapitel Rn. 1–18(zusammen mit Ruhmannseder und Behr) 8. Kapitel(zusammen mit Rieken, Feiler und Ruhmannseder
Christoph Kurth, LL.M. Rechtsanwalt, Baker McKenzie, Zürich 9. Kapitel(zusammen mit Winkler und Projer)
Dr. Michael Nuster, MSc. inecos – Integrity Ethics Compliance Solutions, Wien 7. Kapitel
Dr. Kaspar Projer Rechtsanwalt, Baker McKenzie, Zürich 9. Kapitel(zusammen mit Kurth und Winkler)
Simone Rieken, LL.M. Rechtsanwältin, Baker McKenzie, Frankfurt 5. Kapitel 8. Kapitel(zusammen mit Feiler, Ruhmannseder und Krakow)
Dr. Felix Ruhmannseder Rechtsanwalt (RAK Berlin & RAK Wien), wkk law Rechtsanwälte, Berlin/Wien 1. Kapitel Rn. 1–18(zusammen mit Behr und Krakow) 2. Kapitel(zusammen mit Behr) 6. Kapitel 8. Kapitel(zusammen mit Rieken, Feiler und Krakow)
Cristin Schacht M.A. (Master of Arts), Hannover 1. Kapitel Rn. 19–40(zusammen mit Walter)
Dr. Martin Walter Unternehmensberater, Bad Honnef 1. Kapitel Rn. 19–40(zusammen mit Schacht)
Dr. Markus Winkler Rechtsanwalt, Baker McKenzie, Zürich 9. Kapitel(zusammen mit Kurth und Projer)

Zitiervorschlag:

Rieken in Ruhmannseder/Behr/Krakow, Hinweisgebersysteme, Rn. 432.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Bearbeiterverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Kapitel Einführung

I. Der Begriff „Whistleblowing“ als Ausgangspunkt

II. Implikationen für den Hinweisgeber und die betroffene Organisation

III. EU-Hinweisgeberrichtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz

IV. Missbrauch von Hinweisgebersystemen – Eine empirische Untersuchung

1. Einleitung

2. Die Kernthesen

a) KT1: Fast 90 % aller Hinweise werden in guter Absicht abgegeben

b) KT2: Der Prozentsatz missbräuchlicher Meldungen ist unabhängig davon, ob der Hinweis anonym abgegeben worden ist oder nicht

c) KT3: Die Öffnung des Hinweisgebersystems für Externe führt nicht zu einer Erhöhung missbräuchlicher Meldungen

3. Untersuchungsergebnisse im Detail

2. Kapitel Grundprinzipien eines Compliance Management Systems

I. Grundlagen

1. Ziele

2. Rechtsgrundlagen im deutschen Recht

3. Internationale Vorgaben und Ansätze zum Aufbau eines Compliance Management Systems

a) Internationale Standards zur Korruptionsbekämpfung

aa) US Foreign Corrupt Practices, DOJ- und SEC-Vorgaben, sowie Sentencing Guidelines

bb) UK Bribery Act und adequate procedures

cc) Sapin II

dd) ISO 37001

ee) Spezielle Vorgaben für Pharma und Medizintechnik

b) Internationale Standards im Bereich Kartellrecht

aa) USA

bb) ICC-Toolkit

c) Internationale Standards im Bereich Außenwirtschaftsrecht

d) Internationale Standards im Bereich Datenschutz

II. Der Weg zu einem effektiven Compliance Management System

1. Führungskultur und Compliance-Organisation

2. Risikoanalyse

a) Top-Down-Analyse

b) Risikoszenarioanalyse

c) Risikofaktorenanalyse

d) Fazit

3. Richtlinien und Kontrollen

a) Grundsätze der Ausarbeitung von Richtlinien

b) Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinien

c) Implementierung der Richtlinien

4. Schulungen und Kommunikation

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