
Abb. 1.1: Kostenvergleich B44A, B44B, B44C und B44D 7 7 B44A –B44D = Die Endungen A–D stellen die verschiedenen Schweregrade der Behandlung dar. 8 Bewertungsrelation 9 Verweildauer 10 https://www.bv-geriatrie.de/images/INHALTE/Verbandsarbeit/DRG-Projektgruppe/Auslegungshinweise_2021/2021-Auslegungshinweise_OPS_8-550_BV_Geriatrie_Finaler_Entwurf.pdf
im Jahr 2019 (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2018) G-DRG-Report-Browser 2019)
Abb. 1.2: Kostenvergleich B44A, B44B, B44C und B44D im Jahr 2019, ohne Pflegepersonalkosten (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2018) G-DRG-Report-Browser 2019)
Bei genauerer Betrachtung der Kosten der therapeutischen Verfahren, welche die Therapieeinheiten gem. OPS 8-550 abbilden, stellt man fest, dass der Kostentrenner zwischen den DRG B44A mit einem Anteil von 55,2 % sowie B44B mit einem Anteil von 56,3 % und der B44C mit einem Anteil von 72,3 % sowie der B44D mit einem Anteil von 72,0 % jeweils nur gering ist (
Abb. 1.3 Abb. 1.3: Kostenvergleich B44A, B44B, B44C und B44D im Jahr 2019, Personalkosten MTD und Anteil der therapeutischen Verfahren (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2018) G-DRG-Report-Browser 2019) Es gilt also abzuwarten, wie sich der Umbau des DRG-Systems in den nächsten Jahren entwickelt. Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten im Jahr 2020 war sicherlich erst der Beginn einer zukünftigen starken Veränderung der DRG-Kataloge.
, InEK GmbH 2018).

Abb. 1.3: Kostenvergleich B44A, B44B, B44C und B44D im Jahr 2019, Personalkosten MTD und Anteil der therapeutischen Verfahren (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2018) G-DRG-Report-Browser 2019)
Es gilt also abzuwarten, wie sich der Umbau des DRG-Systems in den nächsten Jahren entwickelt. Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten im Jahr 2020 war sicherlich erst der Beginn einer zukünftigen starken Veränderung der DRG-Kataloge.
1.3 Logik der DRG-Eingruppierung
Die Eingruppierung in die jeweiligen DRG erfolgt über eine Abfrage-Reihenfolge, gestuft nach den mittleren Kosten der Inlier. Hierbei sind die DRG, die auf A enden, z. B. B44A, höher bewertet als eine B44B. Bisher waren in den Gesamtkosten die Pflegekosten enthalten und die Reihenfolge wurde unter Berücksichtigung der Gesamtkosten festgelegt.
Da aus den DRG mit der Umstellung nun verschieden hohe Pflegeentgelte herausgerechnet wurden, erfolgt – dieser Logik folgend – eine Umsortierung der DRG im System, wordurch sich mitunter die Abfrage-Reihenfolge veränderte und verschiedene DRG, die in den mittleren Kosten keinen Kostentrenner mehr aufwiesen, in anderen DRG aufgingen.
Abb. 1.4: Auswirkungen auf die DRG-Klassifikation. Beispiel zur Umsortierung. Unterschiedliche Anteile der »Pflege am Bett« in den einzelnen DRGs mit ggf. entsprechend veränderter Abfragereihenfolge (Heimig (2019) Entgeltsystem im Krankenhaus 2020. »Entwicklung des G-DRG-Katalogs für das Jahr 2020«. Hrsg. von der InEK GmbH, S. 53)
Abb. 1.5: Auswirkungen auf die DRG-Klassifikation. Beispiel zur Umsortierung. Im aG-DRG-System Abfragereihenfolge orientiert an den mittleren Kosten der Inlier ohne Pflege am Bett (Heimig (2019) Entgeltsystem im Krankenhaus 2020. »Entwicklung des G-DRG-Katalogs für das Jahr 2020«. Hrsg. von der InEK GmbH, S. 54)
1.4 aDRG 2020 ohne Pflegepersonalkosten
Die DRG 2020 folgen, in Bezug auf die Pflegepersonalkosten 2020, dem Selbstkostendeckungsprinzip. Hierbei gibt es keine Deckelung der Vergütung, solange sich die zugrunde gelegten Pflegepersonalkosten innerhalb der tariflichen Grenzen bewegen. Die Vergütung der sonstigen Betriebskosten (sog. Rumpf-DRG) erfolgt weiterhin als Pauschale, die wie bisher auch über die Budgetverhandlung in der Menge gesteuert wird. Die Preise werden wie in der Vergangenheit über den Landesbasisfallwert gesteuert. Neu ist, dass für den krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert die Pflegepersonalkosten, die am Patientenbett entstehen, in der Budgetverhandlung nachgewiesen werden müssen. Die Anteile liegen bei den DRG-Erlösen der Rumpf-DRG bei ca. 70 %, der Pflegeerlös bei ca. 30 %.
Abb. 1.6: DRG 2020 ohne Pflegepersonalkosten – hier geriatriespezifische DRG (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2019) G-DRG-Report-Browser 2020)
Betrachtet man die geriatrischen DRG, wird deutlich, dass lediglich bei den DRG G14Z und I34Z der Anteil der Pflegekosten an den Gesamtkosten deutlich unter 30 % liegt. Dies liegt an den hohen Gesamtkosten in diesen DRG, die in anderen Bereichen ausgewiesen werden (InEK GmbH 2019). Anmerkung: Der Pflegeentgeltwert nach § 15 Abs. 2a KHEntgG wurde durch das Covid-19- Krankenhaus-Entlastungsgesetz zum 01.04.2020 von 146,55 € auf 185 € erhöht. Die folgende Berechnung basiert auf 146,44 € pro Tag, da die Besonderheit des Covid-19-Zuschlags nicht berücksichtigt wurde.
Abb. 1.7: DRG 2020 Kostenanteile – hier geriatriespezifische DRG (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2019) G-DRG-Report-Browser 2020)
Der Fallpauschalen-Katalog weist wie schon in der Vergangenheit ab 2020 neben den Bewertungsrelationen, den Verweildauern und Ab- und Zuschlägen der einzelnen DRG nun neu auch die Pflegeerlösbewertungsrelationen pro Tag in Spalte 14 aus. Diese Bewertungsrelationen werden ab 2020 mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert und der Anzahl der Verweildauertage multipliziert. Liegt noch kein krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert vor, wird ersatzweise ein Pflegeentgeltwert in Höhe von 146,55 € pro Tag herangezogen (InEK GmbH 2021).
Tab. 1.2: Vereinfachtes Rechenbeispiel: B44A 2020 (eigene Darstellung, basierend auf InEK GmbH (2021) Fallpauschalen-Katalog 2020)
DatengrundlageBerechnung
Der Pflegeerlös ist somit zukünftig abhängig von der tatsächlichen Verweildauer der Patient*innen während die Fallpauschale auf die vom MD (Medizinischen Dienst) begutachtete Verweildauer abstellt.
Das Gesamtentgelt pro Fall ergibt sich also aus dem Entgelt für die Rumpf-DRG und dem Entgelt der Pflege.
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