Friedhilde Bartels |
im Oktober 2020 |
1 Danken möchte ich allen Autor*innen 1 1 In diesem Herausgeberband wird hinsichtlich der Pluralformen der »Gender-Stern« oder die neutrale Form genutzt, um alle Geschlechter anzusprechen. Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. für ihr Engagement. Sie schreiben von der Praxis für die Praxis, auch wenn der Anteil an Theorie für die Anwendungen vonnöten ist! Ein besonderer Dank gilt Frau Annika Plate, eine Gymnasiastin mit einem großen Mal- und Zeichentalent. Sie hat bei der Bebilderung des Buches geholfen und dabei pflegerische Szenen geschaffen, die auf das Wesentliche konzentriert für die Praxis übertragbar sein sollen. Nun wünsche ich allen viel Erfolg beim Lesen und Durcharbeiten des Bandes und hoffe, dass er Ihnen eine Hilfe für die Praxis sein wird! Friedhilde Bartels im Oktober 2020 1 In diesem Herausgeberband wird hinsichtlich der Pluralformen der »Gender-Stern« oder die neutrale Form genutzt, um alle Geschlechter anzusprechen. Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
In diesem Herausgeberband wird hinsichtlich der Pluralformen der »Gender-Stern« oder die neutrale Form genutzt, um alle Geschlechter anzusprechen. Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
1 Die geriatrischen Versorgungsstrukturen und die Ausgliederung des Pflegepersonalbudgets
Agnes Hartmann
1.1 Einführung
Die mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 gelegte gesetzliche Grundlage zur Einführung eines »durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems« (§ 17b Abs. 1 Satz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG) zielte in erster Linie auf eine »Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung« ab. Seit dieser Reform gilt für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem. Es bildet Komplexitäten und Komorbiditäten bundeseinheitlich ab und hat einen praktikablen Differenzierungsgrad, mit dem die allgemeinen voll- und teilstationären Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall vergütet werden.
Die bundeseinheitliche Kalkulation der Fallpauschalen (G-DRG 2 2 G-DRG (German Diagnosis Related Groups) = Pauschale Krankenhausabrechnungsziffern des Fallpauschalen-Katalogs für verschiedene Krankheitsbilder, die automatisch über die durchgeführten patient*innenbezogenen Diagnosen und Prozeduren (Leistungen) ermittelt werden. 3 aG-DRG (»a« für »ausgegliedert«) 4 InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 5 Inlier sind die Patient*innen, die zwischen dem 01.01.XX und 31.12.XX aufgenommen und entlassen wurden. 6 Pauschale Krankenhaus Abrechnungsziffer lt. Fallpauschalen-Katalog 2020 für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit neurologischer Komplexbehandlung oder anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls bei schwerer motorischer Funktionseinschränkung (InEK GmbH 2021). 7 B44A –B44D = Die Endungen A–D stellen die verschiedenen Schweregrade der Behandlung dar. 8 Bewertungsrelation 9 Verweildauer 10 https://www.bv-geriatrie.de/images/INHALTE/Verbandsarbeit/DRG-Projektgruppe/Auslegungshinweise_2021/2021-Auslegungshinweise_OPS_8-550_BV_Geriatrie_Finaler_Entwurf.pdf
) erfolgte auf Grundlage von Echtkosten der an der Kalkulationsstichprobe teilnehmenden Krankenhäuser. Diese verpflichteten sich, die Erhebung der Kosten auf Grundlage eines eigens dafür erstellten Kalkulationshandbuchs durchzuführen, welches die Betriebskosten von den investiven Kosten getrennt darstellt. Hieraus entstand der Fallpauschalen-Katalog, der – vereinfacht dargestellt – über Bewertungsrelationen multipliziert mit dem Landesbasisfallwert die Erlöse der Krankenhausbehandlung aufzeigt.
Gesetzlich ist dies in § 17b KHG geregelt. 2020 wurde erstmals die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten von dieser pauschalen Vergütung eingeführt. Die Kostenerhebung der Kalkulationsteilnehmer folgt, wie bereits seit 2001, den Vorgaben des Kalkulationshandbuchs mit einer Kostenträgerrechnung, die auf Fallebene dem 100-%-Ansatz folgt (siehe Vereinbarung von Grundsätzen der Systementwicklung 2020 gem. § 4 Absatz 4 Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung). Ziel war es, die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen auszugliedern. Aus dem bisher gültigen G-DRG-System wurde das künftige aG-DRG-System 3 3 aG-DRG (»a« für »ausgegliedert«) 4 InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 5 Inlier sind die Patient*innen, die zwischen dem 01.01.XX und 31.12.XX aufgenommen und entlassen wurden. 6 Pauschale Krankenhaus Abrechnungsziffer lt. Fallpauschalen-Katalog 2020 für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit neurologischer Komplexbehandlung oder anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls bei schwerer motorischer Funktionseinschränkung (InEK GmbH 2021). 7 B44A –B44D = Die Endungen A–D stellen die verschiedenen Schweregrade der Behandlung dar. 8 Bewertungsrelation 9 Verweildauer 10 https://www.bv-geriatrie.de/images/INHALTE/Verbandsarbeit/DRG-Projektgruppe/Auslegungshinweise_2021/2021-Auslegungshinweise_OPS_8-550_BV_Geriatrie_Finaler_Entwurf.pdf
. Der bislang bekannte Fallpauschalen-Katalog wurde um eine zusätzliche Spalte, in der die tagesbezogenen Bewertungsrelationen des Pflegeerlöskataloges ausgewiesen werden, ergänzt. Erstmals berechnet sich somit der Gesamterlös einer symptombezogenen Behandlung zum einen aus dem verweildauerabhängigen Relativgewicht einer Fallpauschale multipliziert mit dem Landesbasisfallwert und zum anderen aus dem Produkt der Anzahl der Behandlungstage, dem Pflegeerlös Bewertungsrelation/Tag (erstellt vom InEK 4 4 InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 5 Inlier sind die Patient*innen, die zwischen dem 01.01.XX und 31.12.XX aufgenommen und entlassen wurden. 6 Pauschale Krankenhaus Abrechnungsziffer lt. Fallpauschalen-Katalog 2020 für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit neurologischer Komplexbehandlung oder anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls bei schwerer motorischer Funktionseinschränkung (InEK GmbH 2021). 7 B44A –B44D = Die Endungen A–D stellen die verschiedenen Schweregrade der Behandlung dar. 8 Bewertungsrelation 9 Verweildauer 10 https://www.bv-geriatrie.de/images/INHALTE/Verbandsarbeit/DRG-Projektgruppe/Auslegungshinweise_2021/2021-Auslegungshinweise_OPS_8-550_BV_Geriatrie_Finaler_Entwurf.pdf
) und dem hausindividuellen Pflegeentgeltwert. Das hausindividuelle Pflegeentgelt ist ein Ergebnis der jährlichen Budgetverhandlungen zwischen Klinik und Kassen. Um die Liquidität bei fehlender Budgetverhandlung auf Ortsebene zu sichern, wurde im KHEntgG § 15 Abs. 1 Satz 2a folgende Regelung getroffen: »Kann der krankenhausindividuelle Pflegeentgeltwert nach § 6a Absatz 4 aufgrund einer fehlenden Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2020 noch nicht berechnet werden, sind für die Abrechnung der tagesbezogenen Pflegeentgelte nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6a die Bewertungsrelationen aus dem Pflegeerlöskatalog nach § 17b Absatz 4 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit 146,55 Euro zu multiplizieren.«
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