Lisbeth Herger - moralisch defekt

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Pauline Schwarz (1918-1982) wuchs in ärmlichen Verhältnissen in der Ostschweiz auf. Das Schicksal der Dienstmagd, die früh heiratete und mehrmals Mutter wurde, schien vorgezeichnet. Doch sie zeigte sich widerständig, lehnte sich gegen den Willen ihrer verschiedenen Ehemänner auf und versuchte sich mit kleinen Diebstählen und Betrügereien etwas Wohlstand zu erschleichen. Gefängnis und psychiatrische Untersuchungen waren die Folge, denn ihr Verhalten entsprach nicht dem Rollenbild jener Zeit. Im Gutachten der Zürcher Klinik Burg hölzli von 1942 wurde sie als «moralisch defekt» bezeichnet. Lisbeth Herger sichtete die ausgezeichnete Quellenlage in Form von psychiatrischen Gutachten, Gerichtsurteilen, Vormundschaftsakten und Scheidungspapieren. Packend schildert sie das Leben einer Frau aus der Unterschicht und legt den Finger auf die patriarchalen Vorurteile von Psychiatern und Richtern.

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Der moralische Defekt

So formen die Ärzte ihre Beobachtungen zu Symptomen und Diagnosen. Das Gutachten spricht von «Trotz, Reizbarkeit, Neigung zu Affektausbrüchen und Launenhaftigkeit» und erkennt darin dieselben Schwächen, die Pauline bereits zu ihren Straftaten antrieben: «Erregt irgend etwas ihre Wünsche, so konnte sie sich nicht beherrschen. Sie wusste sich immer wieder Geld und Waren zu verschaffen, die ihr gerade begehrenswert erschienen.» Zu guter Letzt verkehrt sich sogar das ruhige und kooperative Verhalten Paulines in sein Gegenteil, wird zum Beweis ihrer krankhaften Affektstörung, die nur mit einer strengen Kontrolle in Griff zu bekommen sei: «Sie kann sich in einer Umgebung, in der sie streng unter Aufsicht steht, auch beherrschen, das zeigt ihr ruhiges Verhalten in der Anstalt.»

Pauline wird im Burghölzli aber nicht nur auf ihre Affekte hin geprüft, sondern auch auf ihre Intelligenz. Diese wird in einem kurzen, an gängigem Schulwissen orientierten Test abgeklärt, mit ein paar Rechnungen, einigen Fragen zur Staatskunde und Geografie, etwa wer die Schweiz regiert – in Paulines Optik sind dies die sieben Bundesräte – oder die Namen der Halbkantone, die sie nur mit Mühe zusammenbekommt. Dafür weiss sie, dass die Gründung der Eidgenossenschaft vor 650 Jahren stattfand, dass man den 1. August feiert, «weil sie da zusammengestanden sind», und auch die Geschichte von Wilhelm Tell kann sie rudimentär erinnern, «das ist in der Schule im Lesebuch, wo er mit seinem Bübli auf dem Rütli gewesen ist». Die Psychiater erkennen in den Antworten insgesamt einen deutlichen Intelligenzdefekt, die Distanz einer bildungsfernen Haushälterin zu solchen Inhalten bleibt unreflektiert. «Frau Schmid kann zwar einfache Rechenaufgaben lösen, versagt jedoch schon bei kleinen Bruchrechnungen, und schwierige Aufgaben gehen gar nicht. Im sprachlichen Ausdruck ist sie primitiv und ungeschickt. Definitionen zu geben gelingt ihr nur mit Mühe.» Interessant ist, dass ihre etwas hilflosen, aber gleichzeitig kreativen Strategien zur Vermeidung von Scham nicht etwa als Ausdruck von praktischer Intelligenz gelesen werden, sondern ebenfalls als Indiz der Beschränktheit: «Eine kleine Geschichte, die sie eben gelesen hat, kann sie nicht wiedererzählen, hilft sich aber damit, dass sie etwas anderes erfindet und hinzufügt. Dadurch wird der Sinn verändert, was ihr aber anscheinend nicht bewusst wird. Es fällt bei mehreren Gelegenheiten auf, dass sie, wenn sie etwas nicht ganz sicher weiss, doch eine Antwort gibt, die sehr oft unklar ist oder sogar falsch.» Auf dem Radar der ärztlichen Messungen von Intelligenz findet also weder die Geschicklichkeit, mit der die Betrügerin Schmid sich bei ihren Schwindelgeschichten durch die Welt bewegt, positive Beachtung, noch ihre im Eigeninteresse praktizierte Verhaltenslogik bei den Verhören. Sie gibt nämlich in den Befragungen zu ihren Delikten immer genau nur so viel preis, wie unabdingbar ist, und garniert diese Taktik mit kleinen Beschönigungen, operiert also mit einer Aussagetechnik, die üblicherweise für Gerichtsverhandlungen mit hohen Anwaltshonoraren eingekauft wird. Dabei zeigt sie sich durchaus auch kooperationsbereit, nämlich dann, wenn es ihr taktisch nützen könnte: «Solche Sachen mache sie nicht mehr, wenn er [Armin Schmid] verspreche, dass er sie besser behandeln wolle», versichert sie.

Bemerkenswert ist die Vehemenz, mit der Pauline sich gegen die befürchtete Diagnose einer Minderintelligenz wehrt, und zwar offenbar dezidiert und wiederholt. «Sie sei eine gute Schülerin gewesen, sie halte sich für intelligent. Keinesfalls will sie unter dem Verdacht stehen, dass sie ihre Delikte aus Dummheit oder Unkenntnis begangen habe», notieren die Ärzte, und weiter: «Mit aller Energie verwahrt sich Frau Schmid dagegen, dass sie etwa nicht gewusst haben soll, dass Lügen und Betrügen verboten ist. Sie habe das Geld einfach für den Haushalt gebraucht, habe die Milchrechnung bezahlen müssen und Kleider anschaffen. Auf andere Weise konnte sie kein Geld bekommen, also habe sie es so gemacht. Und dass sie dafür ins Gefängnis soll, sehe sie nicht ein. Erstens sei sie schwanger, und zweitens habe sie Schmerzen an einer Zehe, und drittens sei der Mann an allem schuld. Dummheit könne man ihr gewiss nicht vorwerfen und geisteskrank sei sie auch nicht.» Diese streitbaren Widerworte in den Verhören lassen vermuten, dass Pauline um die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens gewusst hat, dass sie sehr wohl verstanden hat, dass die Diagnose «Schwachsinn» für ihresgleichen nicht Entlastung, sondern ein überaus bedrohliches Damoklesschwert bedeutete, dass ihr dies zwar die Strafe verkürzen konnte, aber die persönliche Freiheit rauben würde, als künftig Bevormundete in der Obhut behördlicher Macht.

Und wo Gefahr droht, wächst das Rettende nicht zwingend, entgegen den hoffnungsvollen Versen, die ein deutscher Dichter dereinst in unser Kulturgut setzte. Es wächst selbst dann nicht, wenn das Drohende, wie im Falle von Pauline, deutlich erkannt wird. Die mächtigen Pflöcke, die das psychiatrische Urteil abschliessend in den Lebensweg der jungen Frau rammt, werden künftig ihre Schritte steuern, begrenzen und – über Jahre – auch in neue Sackgassen führen. Zuerst wird dabei festgehalten, dass keine organischen Hirn- oder Nervenschäden vorliegen, auch keine Schädigungen infolge Alkoholmissbrauchs, keine Epilepsie und auch keine «Störungen im Gedankengang, noch Wahnideen oder Halluzinationen», also keine «Geisteskrankheit im engeren Sinne». Jedoch liegt nach Meinung der Ärzte zweifelsfrei ein Mangel an Intelligenz bei der Patientin vor: «Aber selbständig denken, überlegen, sich ein Urteil bilden kann sie nicht. Sie hat nur sehr primitive Begriffe. […] Trotz allem kann sie nicht verbergen, dass ein deutlicher Intelligenzdefekt, eine Debilität, bei ihr besteht.» Erhärtet wird die Diagnose durch die «Neigung zum ausschmückenden Fabulieren», was als verbreitetes Symptom bei Schwachsinn erkannt wird, genauso wie ihr Bemühen, dem «Mann zu imponieren», den «Mann zu blenden». Solches Verhalten wiederum sei einem «starken Geltungsbedürfnis» geschuldet und gelte zusammen mit dem «Gefühl, dass man sie nicht für voll nimmt», als ein ebenfalls verbreitetes Symptom bei Debilität. All dies schreiben die Ärzte. Und weiter, dass bei Pauline die bereits skizzierte «Affektstörung» dazukomme, auch dies eine Begleiterscheinung des Schwachsinns, was zu «unbeherrschten Auftritten gegenüber ihrem Mann und zu ihren Betrügereien» geführt habe. «Wenn gleich sie wusste, dass Lügen, Betrügen und Stehlen verboten und strafbar sind, so war sie doch im Moment, wo sich das Gelüsten in ihr regte, nicht imstande, darüber nachzudenken und ihrer Einsicht entsprechend sich zu verhalten», bilanzieren die Ärzte in ihrem Bericht.

Es zeigen sich angeblich aber noch weitere charakterliche Mängel bei Pauline Schmid. Es fehlt der Delinquentin weitgehend an einem «Gefühl für Gut und Böse». Sie will partout nicht einsehen, «dass sie selbst für ihre Taten zur Verantwortung gezogen wird, sie beschuldigt den Mann, sie geschlagen zu haben und vermeint dadurch all ihre deliktischen Handlungen entschuldigt», klagen die Psychiater. Die Weigerung, sich reuig zu zeigen, kommt Pauline teuer zu stehen, lässt sich nahtlos in das von Forel und seinen Mitdenkern ausgelegte Deutungsmuster der «moralischen Idiotie» einpassen. Dabei könnte man deren Argumentation doch auch gegen den patriarchalen Strich lesen, als durchaus logisches Verhalten einer Frau im Kosmos der männlichen, göttlichen Ordnung. Einer Frau, die intuitiv erkannt hat, dass sie in dieser Welt kein Recht auf einen eigenen Subjektstatus zugestanden bekommt, weder in den Wissenschaften noch im Recht, sondern stets dem Mann untergeordnet wahrgenommen wird. In dieser Logik ist es nur folgerichtig, dass sie ihre Handlungen letztlich von den Taten ihres Mannes abzuleiten versucht. Aber so radikal denken die Ärzte ihre patriarchale Ordnung nicht weiter. Ihre Wahrheit geht den umgekehrten Weg. Pauline ist zwar tatsächlich ein Subjekt ohne Subjektstatus, da sie «in den Momenten ihrer Handlungen niemals imstande zu überlegen und ihrer Einsicht entsprechend zu handeln» ist, aber dies hat nichts mit der männlichen Vormacht zu tun, sondern mit der bemängelten Affektstörung, mit ihrer weiblichen Triebhaftigkeit. Entsprechend vernichtend zeigt sich das abschliessende Fazit der klinischen Diagnose:«Es besteht bei ihr ein weitgehender Mangel an Moralgefühl, ein schwerer moralischer Defekt!»

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