Lisbeth Herger - moralisch defekt

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Pauline Schwarz (1918-1982) wuchs in ärmlichen Verhältnissen in der Ostschweiz auf. Das Schicksal der Dienstmagd, die früh heiratete und mehrmals Mutter wurde, schien vorgezeichnet. Doch sie zeigte sich widerständig, lehnte sich gegen den Willen ihrer verschiedenen Ehemänner auf und versuchte sich mit kleinen Diebstählen und Betrügereien etwas Wohlstand zu erschleichen. Gefängnis und psychiatrische Untersuchungen waren die Folge, denn ihr Verhalten entsprach nicht dem Rollenbild jener Zeit. Im Gutachten der Zürcher Klinik Burg hölzli von 1942 wurde sie als «moralisch defekt» bezeichnet. Lisbeth Herger sichtete die ausgezeichnete Quellenlage in Form von psychiatrischen Gutachten, Gerichtsurteilen, Vormundschaftsakten und Scheidungspapieren. Packend schildert sie das Leben einer Frau aus der Unterschicht und legt den Finger auf die patriarchalen Vorurteile von Psychiatern und Richtern.

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So chronologisch aufbereitet findet sich Paulines Vorgeschichte in keiner Akte. Diese Rekonstruktion ist das Ergebnis einer hartnäckigen Spurensuche in Archiven. Es liegen vor: das angeforderte psychiatrische Gutachten, 17 Seiten; das Strafurteil vom Bezirksgericht Zürich, 18 Seiten; ein handgeschriebener Lebenslauf, datiert auf den Tag nach ihrer Einweisung, eine Seite; und schliesslich die von den Ärzten während der Beobachtungszeit vorschriftsgemäss geführte Krankenakte. Diese verbirgt sich in einer halbfesten Schutzmappe aus bräunlicher Pappe, gezeichnet als «Akte 42.319». Weiter steht auf dem Deckblatt in grossen Lettern Paulines Name, dann derjenige ihres Ehemannes und ihr Wohnort. Das heisst, genau besehen sind es mehrere Wohnorte, sie wurden ständig durchgestrichen und aktualisiert, auch noch in der Zeit nach der Entlassung. Auffällig zudem das Erfassen eines sogenannten «Garanten», rot und fett umrahmt, es ist dies bei Pauline die Bezirksanwaltschaft Zürich im Büro Nummer 11. Und der «körperliche Status» der Eingewiesenen wird als «Signalement» erfasst, damit bei einer allfälligen Flucht umgehend nach der Flüchtigen gefahndet werden kann.

Pauline Schmid hat, wie ihre Akte verrät, keine pathologischen Auffälligkeiten, die festgehalten werden müssten. Auch die prominent gesetzte Frage nach erblichen Belastungen bleibt bei ihr Leerstelle. Jedoch erfährt man, dass die junge Frau mittelgross ist und grazil wirkt, dass sie ein symmetrisches Gesicht und eine gerade Nase hat, ihr oben einige Zähne fehlen, dass Puls und Blutdruck unauffällig sind. Einzig ihre Brustwirbelsäule zeigt eine kleine Deformation. Pauline selbst erklärt den Rundrücken mit einem Unfall als Schulkind, der Arzt scheint zu zweifeln und kritzelt «angeblich». Vielleicht zu Recht, denn ein Gibbus kann auch vererbt sein, wie eine ihrer Töchter später erfahren muss. Weiter wurde bei den Untersuchungen das Hygieneinstitut aktiv, der «Lues-Nachweis» kommt negativ zurück, also keine Syphilis, kein exzessives Sexualleben, auch die Genitalien sind äusserlich in Ordnung. Die Strafgefangene ist nach eigenen Angaben im vierten Monat schwanger.

Angaben zur seelischen Befindlichkeit der Patientin finden sich im sogenannten Aufnahmestatus: «Junge Frau sitzt mit verweinten Augen im AZ [Aufnahmezimmer]. Gibt ruhig und geordnet Auskunft. Sie habe eben Geld behalten und davon die Milch bezahlt. […] Der Mann habe nur geschimpft. In letzter Zeit schlage er sie soviel. Sie sei wieder schwanger und das passe ihm wohl nicht. Als sie mit dem ersten Kind ging, habe er sie auch geschlagen. Sie wisse schon, dass es nicht recht sei, dass sie Geld genommen habe, weint. Wirkt oligophren [leicht schwachsinnig]. Auch ihre Einstellung zum Delict ist etwas merkwürdig, sie spricht so offen und ohne inneres Entsetzen darüber. Klagt, dass sie in letzter Zeit nicht habe schlafen können, sie wisse nicht warum. Es gehe ihr sonst gut, nur leide sie ein wenig an Schwangerschaftserbrechen.» Und zum Grund ihrer Überweisung fügt sie an: «Hier sei sie, weil sie auf unwahre Angaben hin Sachen geholt habe. Weil der Mann sie geschlagen habe, als sie in anderen Umständen war, da habe sie gemeint, mit dem könne sie ihn wieder gewinnen. Jedesmal, wenn sie in andern Umständen war, habe er sie immer geschlagen, auch schon das erste Mal. Das sei sicher wahr, man dürfe den Mann fragen. Das habe der Mann selbst zugegeben.» Den Grossteil ihrer kleinen Betrügereien, mit denen sie sich auf ihren Fluchten durchs Leben mogelte, hat die Untersuchungsgefangene bereits zugegeben. Denn ihre Versuche, an Geld und Waren zu kommen, missglückten. Sie operierte mit dem immer gleichen Muster: Gab sich auf einem Pfarramt als eine Frau Meier aus, die eben erst im Dorf zugezogen sei, in Geldnöten stecke, einen Mann im Militär und zu Hause viele Kinder habe und dringend Geld brauche. Sie werde das erbetene Darlehen innert Wochenfrist zurückzahlen. Erste Erfolge machten ihr Mut, sie versuchte es wieder, in weiteren Pfarrämtern, in Zürich Schwamendingen, Wipkingen und Seebach, in Oberglatt und Rümlang, mit immer neuen Namen. Aber dann schöpfte einer der geistlichen Herren Verdacht, überprüfte die Geschichte dieser «Frau Weber» in seiner Pfarrstube, und Pauline flog auf. Bei der ersten Einvernahme hatte die Polizei sich noch kulant gezeigt, liess die Schwindlerin – nach Abnahme des erbettelten Geldes – gleich wieder laufen. Doch nun, nach der Anklage des Ehemannes, war eine Serie weiterer Delikte ans Licht gekommen. Und die Bezirksanwaltschaft Zürich entschied, die Angeklagte im Burghölzli auf ihre Zurechnungsfähigkeit hin begutachten zu lassen.

Für Pauline muss der Eintritt in die schlossähnliche Anlage der Anstalt mit dem symmetrisch angelegten Park beängstigend gewesen sein. Als kantonale Irrenheilanstalt im 19. Jahrhundert von Stadtbaumeister Johann Caspar Wolff erbaut, thront der spätklassizistische Bau mit seiner Sandsteinfassade, der schweren Pforte und den vergitterten Fenstern mächtig über der Stadt. Heute steht der Bau unter Denkmalschutz. «Sie bauten, bis das Haus bereit, das tiefstem Unglück ist geweiht», rezitierte Gottfried Keller, Staatsschreiber und Dichter, beim Aufrichtefest von 1870 oben auf dem Dach sein eigenes Gedicht. An Unglück hat es seither nicht gemangelt, auch nicht an Unglücklichen, die hier aufgenommen worden sind. Die Anstalt war schon bald nach ihrer Eröffnung überfüllt, es fehlte an Betten für Kranke, an Schlafplätzen für Pfleger und Schwestern, die in den langen Korridoren oder in den Krankenzimmern zu nächtigen hatten. Auch die Wirtschaftsräume der Anstalt stiessen an ihre Grenzen. So wurde dann Anfang der 1930er-Jahre kräftig erweitert, es gab Zimmer fürs Personal, eine neue Gemüseküche mit therapeutischen Arbeitsplätzen, ein grösseres Waschhaus, Umbauten in der Dörrerei. Und just vor Paulines Eintritt hatte man endlich die stinkenden Aborte saniert.

Als Strafgefangene wird Pauline vorerst in die Abteilung F2 eingewiesen, in den «Wachsaal für halbruhige Frauen». Noch kann man die Gefangene nicht einschätzen, sie muss wegen Fluchtgefahr unter Kontrolle bleiben. Im Burghölzli herrscht damals, Ende 1941, eine Art Ausnahmezustand. Schliesslich steht Europa, und bald die ganze Welt, in einem mörderischen Krieg. Die Schweiz sichert ihre Grenzen. Und ruft auf zur Anbauschlacht. Alle sind betroffen, alle machen mit. Auch die psychiatrische Anstalt mit ihrer selbstversorgenden Landwirtschaft. Man versteht sich als Teil eines Kollektivs, das um Unabhängigkeit kämpft. Es werden mehr Kohl und Runkeln produziert und neu auch Kartoffeln, Hafer und Gerste angebaut. Man schafft es, die kriegswirtschaftlichen Auflagen des Bundes sogar zu überbieten. Selbst die Milchleistung wird gesteigert, und dies bei reduziertem Eigengebrauch. Mit Stolz rapportiert der Jahresbericht die entsprechenden Erfolge und unterlegt sie mit Zahlen. Jedoch gibt es auch Engpässe zu vermelden, und zwar beim Kerngeschäft der Anstalt, bei der medizinischen Versorgung. Die periodische Einberufung der Ärzte zum Grenzdienst erzeugt empfindliche Lücken. Auch die Pfleger fehlen, und für den Wachdienst in den Sälen muss ungeschultes Personal eingesetzt werden. Die Überforderungen nehmen zu, die Krankheitstage der Angestellten steigen.

Inwiefern sich die kriegsbedingten Verschlechterungen direkt auf Pauline und ihr Anstaltsleben auswirken, ist schwer zu sagen. Sie gehört sowieso zur Kategorie der Ärmsten. Ist in der überfüllten «Allgemeinen» untergebracht, wird selbstredend in die dritte Klasse eingeteilt, karges Essen, reduzierte Besuchszeiten. Zudem nehmen die Armenfälle weiter zu, wie im Jahresbericht bedauert wird. Das hat handfeste Gründe. Es lässt sich mit einem neuen Auftrag der Psychiatrie erklären, den diese sich – in den Jahrzehnten zuvor – zugespielt hat und zuspielen liess. Sie kümmert sich nicht mehr nur um Geistesstörungen im engeren Sinne, sondern hilft auch, den Umgang mit «Unruhigen», mit «Umtriebigen» zu klären, die sich unbelehrbar widerborstig und dabei manchmal auch straffällig verhalten. Wer dank ärztlicher Diagnosekunst nur als eingeschränkt urteilsfähig oder gar krank erkannt wird, soll für seine Trunksucht, seine Liederlichkeit, seinen Mundraub weniger bestraft als vor allem ausgesondert werden. Weggesperrt. Mit einer sogenannten Massnahme. Dabei gilt der Schutz weniger den Renitenten selbst als vielmehr dem Rest der Gesellschaft. Man hat neue Diagnosen entwickelt, welche die Bevormundung dieser Unruhigen ermöglichen und die Durchsetzung sogenannt fürsorgerischer Zwangsmassnahmen medizinisch stützen. Und so kommt es, dass im Burghölzli in den 1940er-Jahren nicht nur geforscht, gelehrt und – gemäss den eigenen Statistiken – eher selten geheilt, sondern mehr und mehr auch begutachtet wird. Die Gutachtertätigkeit steigt von Jahr zu Jahr, 1941 beträgt die Zunahme über zehn Prozent, vermeldet der Jahresbericht, sodass insgesamt 353 Gutachten an Behörden und Versicherungen ausgeschickt werden. Eines davon gilt Pauline Schmid. 1

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