Hansjoachim Hackbarth - Tierschutzrecht

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Tierschutz hat in der heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Dies zeigt die Vielzahl der Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz in Deutschland aber auch der Europäischen Union. Gesetze und Verordnungen sind aber nur effektiv, wenn sie auch adäquat umgesetzt werden. Hier sind insbesondere die den Tierschutz überwachenden Behörden, speziell die Veterinärämter und die Amtstierärzte gefordert. Der vorliegende praxisorientierte Leitfaden zum Tierschutzgesetz soll gerade bei der Überwachung und Umsetzung des Tierschutzes in der Praxis helfen. Deshalb wurden alle relevanten Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz im Anhang I dieses Buches aufgenommen. Besonders hilfreich dabei ist auch der Anhang II «Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen», da, wenn es zu Strafanzeigen durch die überwachenden Behörden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz kommt, diese häufig vor Gericht scheitern, weil es an einer gerichtsfesten Dokumentation der Straftat mangelt. Darüber hinaus werden alle wesentlichen Begriffe des Tierschutzgesetzes erläutert und wissenschaftlich interpretiert. Dies ist nicht nur hilfreich bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes, sondern auch für Studierende der Veterinärmedizin in der Vorbereitung auf die Prüfung «Tierschutz und Verhalten» im Rahmen ihres Staatsexamens. – Wissen schützt Tiere! –

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So wird verständlich, dass der Wunsch aufkam, neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch den Tierschutz als Verfassungsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik aufzunehmen. Auch wenn im ersten Anlauf die Aufnahme des Verfassungsziels „Tierschutz“ im Grundgesetz an der notwendigen 2/3-Mehrheit im Bundesrat gescheitert ist und der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz erst 2002 aufgenommen wurde, so waren im Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998 (heutige Fassung 29.3.2017) bereits alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben. Dies wurde auch durch das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur alten Hennenhaltungsverordnung bestätigt, in dem eben diese Meinung vertreten wurde, dass das Tierschutzgesetz selbst ausreichend gewesen wäre, um eine solche nicht artgerechte Tierhaltung zu verhindern. Mängel im Tierschutz zeigen sich allerdings bei der konsequenten Umsetzung des derzeitig gültigen Tierschutzgesetzes, sowie der entsprechenden Verordnungen. Dies liegt zum einen an einer mangelhaften personellen Ausstattung der hierfür zuständigen Behörden, den Veterinärämtern, zum anderen bei der Erfassung juristisch verwertbarer Beweise bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Gerade bei der Dokumentation von Fakten im Rahmen der Beweisführung ist ein hohes Maß an Fachwissen sowohl der Veterinärmedizin als auch der Rechtswissenschaften unerlässlich. Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Buch der Versuch unternommen, juristischen und veterinärmedizinischen Sachverstand zu kombinieren und einen praxisorientierten Leitfaden zum Tierschutzgesetz zu verfassen. Dieses Buch soll keinen juristischen Kommentar ersetzen, sondern praxisnah all die unterstützen, die mit der Um- und Durchsetzung des Tierschutzes befasst sind, in der Hoffnung, dass eine effektivere Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu einer größeren Tiergerechtigkeit führt, effektiver als jede noch so gut gemeinte Absichtserklärung, sei es als Staatsziel oder in anderer Form, im Bewusstsein der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Hannover, den 6. Juni 2000 Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Lückert

3 Inhaltsverzeichnis

4 Abkürzungsverzeichnis

5 Literaturverzeichnis

6 A Einleitung I. Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung 1. Emotionaler Tierschutz 2. Wissenschaftlicher Tierschutz 3. Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen II. Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes III. Geschichte der Tierschutzgesetzgebung – Übersicht –

7 B Der Tierschutz in der Gesetzgebung I. Tierschutz im GG II. Tierschutz im BGB 1. Das Tier als Rechtssubjekt (§ 90a BGB) 2. Eigentum an Tieren (§ 903 BGB) 3. Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter (§§ 833, 834 und § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB) 4. Wilde Tiere und Bienenschwärme (§§ 960–964 BGB) III. Tierschutz in der ZPO 1. Nicht der Pfändung unterworfene Sachen (§ 811 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 ZPO) 2. Zwangsvollstreckung in Tiere (§ 811c ZPO) 3. Vollstreckungsschutz (§ 765a Absatz 1 Satz 3 ZPO) IV. Tierschutz im Strafrecht V. Praktischer Tierschutz

8 C Tierschutz & Tierschutzgesetz I. Mögliche Kollision des Tierschutzes mit anderen Interessen 1. Nutztierhaltung in Deutschland 2. Heimtierhaltung 3. Zootierhaltung 4. Tierversuche in Medizin und Forschung 5. Tierversuche im Verbraucherschutz 6. Jagd & TierschutzII. Das Tierschutzgesetz 1. Grundsatz 1.1 Allgemeines 1.2 Definitionen III. Tierhaltung1. Anforderungen an die Tierhaltung 1.1 Allgemeine Grundsätze 1.2 Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung a) Person des Tierhalters und des Tierbetreuers b) Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere c) Möglichkeit der artgemäßen Bewegung d) Anforderungen an die Qualifikation von Tierhalter und Tierbetreuer 1.3 Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 2 TierSchG bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes 1.4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 TierSchG 1.5 Problematik der sog. Intensivnutztierhaltung 2. Konkretisierung der Haltungsanforderungen durch Rechtsverordnungen gemäß § 2 TierSchG 2.1 Bedeutung dieser Regelung 2.2 Inhalt der Rechtsverordnungen (§ 2a Absatz 1, 1a und 2 TierSchG) 2.3 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung a) Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen § 3 TierSchNutztVO b) Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege § 4 TierSchNutzttVO c) §§ 5–11 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Kälbern) d) §§ 12–15 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Legehennen) e) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Masthühnern (§§ 16–20) f) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Schweinen (§§ 21–30) g) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen (§§ 31–37) h) Anforderungen an das Halten von Pelztieren 2.4 Tierschutz-Hundeverordnung 2.5 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012) 2.6 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009 – Stand 3.12.2015) 2.7 Futtermittelverordnung (29.8.2016 – Stand 12.7.2017) 2.8 Rechtsfolgen IV. Weitere Rahmenbedingungen bei der Tierhaltung 1. Allgemeine Grundsätze 2. Überforderungsverbot gemäß § 3 Ziffer 1, 1a, 1b TierSchG 3. Veräußerung und Erwerb alter, gebrechlicher, kranker und abgetriebener Tiere (§ 3 Ziffer 2 TierSchG) 4. Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres (§ 3 Ziffer 3 TierSchG) 5. Aussetzen oder Ansiedeln von Tieren wildlebender Art (§ 3 Ziffer 4 TierSchG) 6. Ausbildung und Training eines Tieres (§ 3 Ziffer 5 TierSchG) 7. Heranziehung von Tieren zu Filmaufnahmen, Schaustellung, Werbung und ähnlichen Veranstaltungen (§ 3 Ziffer 6 TierSchG) 8. Abrichten und Prüfen eines Tieres auf Schärfe (§ 3 Ziffer 7 TierSchG) 9. Hetzen eines Tieres (§ 3 Nr. 8 TierSchG) 10. Ausbildung und Abrichtung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Ziffer 8a TierSchG) 11. Zwangsweise Einverleibung von Futter (§ 3 Ziffer 9 TierSchG) 12. Darreichung von Futter, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet (§ 3 Ziffer 10 TierSchG) 13. Verwendung von Geräten mit direkter Stromeinwirkung (§ 3 Ziffer 11 TierSchG) 14. Tiere als Preis oder Belohnung (§ 3 Ziffer 12 TierSchG) 15. Tiere als Objekte sexueller Handlungen (§ 3 Ziffer 13 TierSchG) V. Das Töten von Tieren1. Voraussetzungen für das Töten eines Tieres (§ 4 TierSchG) 1.1 Allgemeine Grundsätze 1.2 Qualifikation der beteiligten Personen 1.3 Grundsatz der Betäubungspflicht2. Das Schlachten von Tieren (§ 4a TierSchG) 2.1 Begriff des Schlachtens 2.2 Ausnahmen von der Betäubungspflicht 2.3 § 4b TierschutzgesetzVI. Eingriffe an Tieren 1. Betäubungspflicht bei Eingriffen an Tieren (§ 5 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einleitung 1.2 Grundsatz der Betäubungspflicht und Ausnahmen 2. Amputationen (§§ 6, 6a TierSchG) 2.1 Grundsatz des Amputationsverbotes 2.2 Ausnahmen vom Amputationsverbot VII. Tierversuche (§ 7 TierSchG) 1. Voraussetzungen eines Tierversuchs 1.1 Begriff des Tierversuchs 1.2 Unerlässlichkeit des Tierversuchs (§ 7a) 1.3 Ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs 1.4 Verbot von Tierversuchen 2. Genehmigung von Versuchsvorhaben (§ 8 TierSchG) 2.1 Grundsatz der Genehmigungspflicht von Versuchsvorhaben 2.2 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung 2.3 Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die Genehmigungsbehörde 3. Anzeigepflicht bei genehmigungsfreien Tierversuchen (§ 8a TierSchG) 3.1 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht 4. Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG) 5. Durchführung des Tierversuchs – Tierschutz-VersuchstierverordnungVIII. Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren 1. Zucht, Halten von Tieren, Handeln mit Tieren (§ 11 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einführung 1.2 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Abs. 1 TierSchG a) Zucht und Haltung von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–2 TierSchG) b) Haltung im Tierheim (§ 11 Abs. Nr. 3 TierSchG) c) Haltung in zoologischen Gärten (§ 11 Abs. Nr. 4 TierSchG) d) Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG) e) Durchführung von Tierbörsen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG) f) Betreiben eines Gewerbes im Zusammenhang mit Tieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8a–f TierSchG) 1.3 Inhalt des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis für die Zucht und den Handel mit Tieren a) Art der betroffenen Tiere b) Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen c) Räume, Einrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Zubereitungen d) Sachkundenachweise 1.4 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (§ 11 Abs. 2 TierSchG) 1.5 Die Erteilung der Erlaubnis 1.6 Nebenbestimmungen der Erlaubnis 1.7 Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen einer Erlaubnis 2. Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten (§ 11a TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Aufzeichnungspflicht 2.3 Aufzeichnung und Kennzeichnung bei Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen (§ 8 TierSchVersV) 2.4 Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern (§ 11a Abs. 4 TierSchG) 3. Züchtungen und Maßnahmen an Wirbeltieren, die Schmerzen, Leiden oder Schäden mit sich bringen (§ 11b TierSchG) 3.1 Allgemeine Einführung 3.2 „Qualzüchtungen“ 3.3 Bio- oder gentechnische Maßnahmen 3.4 Rechtsfolge bei Verstoß gegen das Verbot (§ 11b Absatz 2 TierSchG) 4. Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche (§ 11c TierSchG) IX. Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote (§ 12 TierSchG) 1. Allgemeine Einführung 2. Zustand des Tieres 3. RechtsfolgenX. Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere 1. Verbot von Vorrichtungen und Stoffen (§ 13 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einleitung 1.2 Verbotstatbestände (§ 13 TierSchG) 2. Prüfverfahren für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen (§ 13a TierSchG) 2.1 Ermächtigung zur Regulierung von Katzenhaltungen (§ 13b)XI. Durchführung des Gesetzes 1. Einrichtung und Aufgaben von Zollstellen (§ 14 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einführung 1.2 Einfuhr und Ausfuhr 1.3 Spezielle Befugnisse der Behörden a) Anhalten bei der Einfuhr von Tieren, deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) b) Mitteilung des Verdachts des Vorliegens tierschutzwidriger Zustände an die zuständige Behörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG) c) Anordnung der Vorführung der Tiere bei der zuständigen Behörde, bei Verdacht tierschutzwidriger Handlungen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG) 2. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (§ 15 TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Zuständige Behörden auf Grund des Landesrechts 2.3 Die Tierversuchskommissionen 2.4 Der beamtete Tierarzt 2.5 Tierschutz und Bundeswehr 3. Einbindung des Bundesinstituts für Risikobewertung (§ 15a TierSchG) 4. Überwachung und Überwachungsmaßnahmen (§§ 16, 16a TierSchG)4.1 Beaufsichtigung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes a) Allgemeine Einführung b) Der Aufsicht unterliegende Einrichtungen und Objekte c) Meldungspflichten bei wechselnden Aufenthaltsorten (§ 16 Abs. 1a TierSchG) d) Auskunftspflichten e) Mitwirkungspflichten des Auskunftspflichtigen f) Befugnisse der Kontrollbehörden g) Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes h) Erhebung von Daten (§ 16 Abs. 6 TierSchG) 4.2 Behördliche Anordnungen (§ 16a TierSchG) a) Allgemeine Einleitung b) Anordnungszweck c) Einzelne Anordnungen 5. Die Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) 6. Verordnungsermächtigung für Meldeverfahren (§ 16c TierSchG) 7. Die Verwaltungsvorschrift (§ 16d TierSchG) 8. Die Berichtspflicht (§ 16e TierSchG) 9. Europäischer Tierschutz (§ 16f bis § 16j TierSchG) 9.1 Auskünfte innerhalb der EU 9.2 Schiedsverfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von TierenXII. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 17, 18, 18a, 19, 20, 20a) 1. Allgemeine Einführung 2. Die Straftat (§ 17 TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) 2.3 Das Zufügen erheblicher Schmerzen und Leiden aus Rohheit 2.4 Das Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden (§ 17 Nr. 2b TierSchG) 2.5 Die Arbeit der Ermittlungsbehörden 3. Ordnungswidrigkeiten (§ 18 TierSchG) 3.1 § 18 Abs. 1 Ziffer 1 TierSchG 3.2 § 18 Absatz 1 Nr. 2 bis 26 TierSchG 3.3 § 18 Absatz 2 TierSchG 3.4 Ahndung der Ordnungswidrigkeit 4. Die Einziehung eines Tieres (§ 19 TierSchG) 5. Das Tierhaltungsverbot nach (§§ 20, 20a TierSchG) 5.1 Allgemeine Einleitung 5.2 Tierhaltungsverbot (§ 20 TierSchG) 5.3 Vorläufiges Tierhaltungsverbot 6. Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 21, 21a, 21b, 21c, 21d und 22 TierSchG) 6.1 Übergangsregelung (§ 21 TierSchG) 6.2 EG-rechtliche Verordnungsermächtigung (§ 21a und b TierSchG) 6.3 Möglichkeit des Erhebens von Gebühren (§ 21 TierSchG) 6.4 Veröffentlichung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger (§ 21d)

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