Dr. Birgit WeitemeyerProfessorin an der Bucerius Law School Hamburg
Dr. Tim Maciejewski, Dipl.-Finw. (FH)Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School Hamburg
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Eine systematische Darstellung der wichtigsten Rechtsgebiete anhand von Fällen
Begründet von Professor Dr. Harry Westermann †
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Dieses Lehrbuch behandelt die Besteuerung der Einzelunternehmer, der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Es deckt damit den Kern des sowohl in der steuerrechtlichen Ausbildung als auch in der beruflichen Praxis zentralen Themenfelds des Unternehmenssteuerrechts ab. Das Werk richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaften, insbesondere solche, die ihr universitäres Schwerpunktstudium im Bereich des Steuerrechts absolvieren. Es kann aber gleichermaßen von Praktikern, die sich auf das Steuerberaterexamen oder die Prüfung zum Fachanwalt für Steuerrecht vorbereiten wollen, verwendet werden.
Das Lehrbuch soll nicht nur die systematischen Grundlagen, sondern auch vertiefte Kenntnisse der jeweiligen Materie vermitteln und das Verständnis für die teilweise schwierigen Zusammenhänge und dogmatischen Fragestellungen wecken. So lernen die Leserinnen und Leser die Ergänzungs- und Sonderbilanzen kennen, verstehen die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, erhalten einen Einblick in die Besonderheiten der freiberuflichen Personengesellschaften und nehmen an der Debatte teil, wie vermögensverwaltende Personengesellschaften einzuordnen oder verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage bei Schwesterkapitalgesellschaften zutreffend zu erfassen sind.
Der Anspruch des Werks besteht nicht nur darin, abstraktes Wissen zu vermitteln, sondern gezielt auf steuerrechtliche Klausuren vorzubereiten. Die Inhalte werden bewusst in der Reihenfolge dargestellt, in der sie bei einer steuerrechtlichen Fallbearbeitung zu behandeln sind. Beispielsfälle und Berechnungen verdeutlichen die konkrete Rechtsanwendung und geben Formulierungsvorschläge für die Darstellung in einer Klausurlösung.
Das Lehrbuch ist ein Produkt der Lehre im universitären Schwerpunkt im Steuerrecht an der Bucerius Law School. Es bündelt die Erfahrungen aus Vorlesungen, Klausurenkursen und Fallbesprechungen im kleinsten Kreis (Supervisions), die wir in den vergangenen Jahren gemeinsam mit unseren geschätzten Kollegen Prof. Dr. Götz T. Wiese, Dr. Christian Ruoff und Dr. Christian Süß verantwortet haben. Eingeflossen sind auch zahlreiche Anregungen und Fragen unserer Studierenden.
Wir danken den aktuellen und ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Lehrveranstaltungen und der Erstellung des Lehrbuchs. Besonderer Dank gebührt Herrn Philipp Sahrmann, LLB., der gemeinsam mit uns das Projekt angestoßen hat, sowie Herrn Dr. Frederik Schumacher, der das einleitende Kapitel zur Rechtsformabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung maßgeblich entworfen hat. Wir danken Herrn Jan Krekeler, LLB., für die kritische Durchsicht des Manuskripts und die Bearbeitung verschiedener Beispielsfälle. Die wissenschaftlichen Hilfskräfte Simon Bösken, Fabian Hagemeister und Jimi Puttins haben sich sehr um die Vereinheitlichung der Fußnoten verdient gemacht. Schließlich wäre der erfolgreiche Abschluss dieses Projekts – wie unsere tägliche Arbeit in Lehre und Forschung an der Bucerius Law School insgesamt – ohne die vielfältige und unermüdliche Unterstützung durch unsere Büroleiterin Frau Julia Theele nicht denkbar gewesen.
Im erschienenen Werk noch verbleibende Fehler oder Ungenauigkeiten haben allein die Autoren zu verantworten. Schreiben Sie uns gern unter Birgit.Weitemeyer@law-school.de oder Tim.Maciejewski@law-school.de, wenn Sie Anmerkungen machen oder Anregungen geben möchten.
Hamburg, im September 2021
Birgit Weitemeyer
Tim Maciejewski
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
§ 1
Rechtsformabhängigkeit der Unternehmensbesteuerung
A. A. Einleitung 1 Anders als der Titel dieses Lehrbuchs vermuten lassen könnte, gibt es in Deutschland keine einheitliche Unternehmensteuer. Unternehmerische Tätigkeiten unterliegen mehreren, teilweise verschiedenen Steuerarten und -gesetzen. 2 Das Lehrbuch befasst sich mit der Besteuerung unternehmerischer Erträge.[1] Dabei wird die Gewerbesteuer als kommunale Steuer auf den (objektivierten) Gewerbeertrag ausgeklammert.[2] Der Fokus der Ausführungen in §§ 2 bis 4 liegt auf der Belastung unternehmerischer Gewinne mit Einkommen- und Körperschaftsteuer . Den Schwerpunkt bildet die Besteuerung gewerblicher Tätigkeiten (siehe dazu insbesondere Rn. 56 ff ., 362 ff .). Gleichwohl soll nicht unterschlagen werden, dass natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften auch andere Tätigkeiten ausüben können, die (im Rechtsverkehr) als unternehmerisch angesehen werden. Dabei handelt es sich um selbständige Arbeit im Sinne des § 18 EStG (siehe dazu Rn. 116 ff ., 457 ff .) und Vermögensverwaltung im Sinne der §§ 20, 21, 22 Nr. 2 i.V.m. 23 EStG (siehe dazu insbesondere Rn. 791 ff .). Auf diese Einkunftsarten wird insbesondere im Rahmen der Darstellung des Steuerrechts der Personengesellschaften ebenso eingegangen. Für Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG, also insbesondere im Inland ansässige Kapitalgesellschaften, gilt die Besonderheit, dass alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind, § 8 Abs. 2 KStG (siehe noch im Detail unter Rn. 960 ff .). Die nachfolgende Darstellung des Systems der Unternehmensbesteuerung (siehe Rn. 3 ff .) beschränkt sich zur Vereinfachung auf den gedanklichen Normalfall, die Besteuerung gewerblicher Einkünfte.
Einleitung A. Einleitung 1 Anders als der Titel dieses Lehrbuchs vermuten lassen könnte, gibt es in Deutschland keine einheitliche Unternehmensteuer. Unternehmerische Tätigkeiten unterliegen mehreren, teilweise verschiedenen Steuerarten und -gesetzen. 2 Das Lehrbuch befasst sich mit der Besteuerung unternehmerischer Erträge.
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