Steffen Evers - Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens

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Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens: краткое содержание, описание и аннотация

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Betrug und Untreue sind die zentralen Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts. Besonders ihre tatbestandlichen Erfolge – Vermögensschaden und Vermögensnachteil – stehen regelmäßig im Mittelpunkt rechtlicher Diskussionen und gerichtlicher Entscheidungen. Ausgehend von dem herrschenden identischen Verständnis beider Begriffe («Dogma der Identität») beleuchtet diese Untersuchung anhand der vielschichtigen und unübersichtlichen Rechtsprechung das Verhältnis beider Begriffe, um dann unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen, wirtschafts- sowie rechtspolitischen Vorgaben das Verhältnis von Vermögensschaden und Vermögensnachteil neu zu interpretieren.

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A. A. Allgemeine Veränderungstendenzen im Strafrecht 2 Insbesondere das Strafrecht sieht sich aktuell mehr denn je veränderten gesellschaftlichen Tatsachen gegenüber und ist gleichzeitig neuen Ansprüchen ausgesetzt. Es befindet sich im Wandel. Nicht nur der technische Fortschritt scheint die Ursache mit rasender Geschwindigkeit entstehender Kriminalität zu sein. Neue Straftatbestände werden geschaffen, bestehende erweitert und zusätzliche Verhaltensweisen kriminalisiert. Eine Wesensveränderung ist die Folge. Zusätzlich wird über die Zielrichtung des Strafrechts heftig gestritten. Dieses soll vorhersehbar, vergeltend und gleichzeitig aber vorbeugend, effektiv und letztlich stets gerecht sein. So steht das Strafrecht verloren im Raum, während seine Ausformung und Zweckrichtung innerhalb der Gesellschaft Gegenstand anhaltender Diskussion sind. Teil 1 Einleitung › A. Allgemeine Veränderungstendenzen im Strafrecht › I. Rechtsgüterschutz vs. Verhaltenssteuerung der Gesellschaft Allgemeine Veränderungstendenzen im Strafrecht A. Allgemeine Veränderungstendenzen im Strafrecht 2 Insbesondere das Strafrecht sieht sich aktuell mehr denn je veränderten gesellschaftlichen Tatsachen gegenüber und ist gleichzeitig neuen Ansprüchen ausgesetzt. Es befindet sich im Wandel. Nicht nur der technische Fortschritt scheint die Ursache mit rasender Geschwindigkeit entstehender Kriminalität zu sein. Neue Straftatbestände werden geschaffen, bestehende erweitert und zusätzliche Verhaltensweisen kriminalisiert. Eine Wesensveränderung ist die Folge. Zusätzlich wird über die Zielrichtung des Strafrechts heftig gestritten. Dieses soll vorhersehbar, vergeltend und gleichzeitig aber vorbeugend, effektiv und letztlich stets gerecht sein. So steht das Strafrecht verloren im Raum, während seine Ausformung und Zweckrichtung innerhalb der Gesellschaft Gegenstand anhaltender Diskussion sind. Teil 1 Einleitung › A. Allgemeine Veränderungstendenzen im Strafrecht › I. Rechtsgüterschutz vs. Verhaltenssteuerung der Gesellschaft

I. Rechtsgüterschutz vs. Verhaltenssteuerung der Gesellschaft

II. Rechtssicherheit vs. individuelle Gerechtigkeit

B. Das Wirtschaftsstrafrecht als Feld einer Richtungsentscheidung

I. Die Untreue als das klassische Wirtschaftsdelikt unserer Zeit

II. Das Verhältnis von Vermögensnachteil und Vermögensschaden als Ansatzpunkt einer Rekonturierung des Wirtschaftsstrafrechts

C. Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung

I. Ziel der Arbeit

II. Gang der Untersuchung

Teil 2 Das Verhältnis der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil – die 4 Möglichkeiten einer Verhältnisbildung

A. Heutiges Verständnis – Das „Dogma der Identität“ von Vermögensschaden und Vermögensnachteil (1. Möglichkeit)

I. Der Ausgangspunkt – Der Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB)

1. Das Rechtsgut des Betruges

2. Grundlagen der Schadensermittlung – Die Vermögens- und Schadenstheorien

a) Der Begriff des Vermögens als Grundlage des Vermögensschädigungsdelikts Betrug

aa) Juristischer Vermögensbegriff

bb) Wirtschaftlicher Vermögensbegriff

cc) Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff

dd) Personaler Vermögensbegriff

ee) Standpunkt der Rechtsprechung: Klare Linie oder „Zick-Zack Kurs“?

ff) Stellungnahme zum Vermögensbegriff

b) Der Begriff des Vermögensschadens

aa) Die grundsätzlichen Schadenstheorien in Korrelation zu den jeweils zugrunde liegenden Vermögensbegriffen

(1) Subjektiv-juristische Schadenstheorie

(2) Objektiv-wirtschaftliche Schadenstheorie

(3) Objektiv-individuelle Schadenstheorie

(4) Personale Schadenstheorie

(5) Standpunkt der Rechtsprechung

(6) Stellungnahme zum Schadensbegriff

bb) Grundvoraussetzungen des Vermögensschadens

(1) Die erste Vermögensminderung

(2) Die zweite Vermögensminderung als nicht kompensierte erste Vermögensminderung

c) Zusammenfassung: Die maßgebenden Begrifflichkeiten im Rahmen der Schadensermittlung beim Betrug

3. Durchbrechungen des Prinzips der objektiv-wirtschaftlichen Gesamtsaldierung durch die herrschende Schadenstheorie – Sonderformen der Schadensermittlung

a) Der individuelle Schadenseinschlag

b) Bewusste vs. unbewusste Selbstschädigung bzw. die Zweckverfehlungslehre

aa) Bewusste vs. unbewusste Selbstschädigung

bb) Die Zweckverfehlungslehre

c) Zusammenfassung: Unvereinbarkeit des individuellen Schadenseinschlags sowie der Zweckverfehlungslehre mit den Grundsätzen der herrschenden grundsätzlich wirtschaftlichen Schadensermittlung

4. Vermögensschaden durch Vermögensgefährdung als Konsequenz des wirtschaftlichen Vermögens- und Schadensbegriffs

a) Die Abgrenzung zwischen schadensrelevanten und -irrelevanten Vermögensgefährdungen in der Literatur

aa) Das Kriterium der Konkretheit der Vermögensgefährdung

bb) Die Ansicht von Lenckner – Das Attribut der „höchsten Wahrscheinlichkeit“

cc) Die Ansicht von Cramer – Das Kriterium der Zivilrechtsakzessorietät

dd) Die Ansicht von Tiedemann – Insbesondere das Kriterium der Bilanzrechtsorientierung

ee) Die Ansicht von Schröder – Das sog. Herrschaftsmodell

ff) Die Ansicht von Lackner – Das Erfordernis weiterer Akte des Täters bzw. Opfers und die Anerkennung von Ausnahmen

gg) Die Ansicht von Hefendehl und Schünemann – Das Kriterium der Vermeidemacht

hh) Die Ansicht von Kindhäuser – Die Kriterien einer funktionalen Schadensermittlung

ii) Die Ansicht von Riemann, Matt und Saliger – Das Kriterium der doppelten Unmittelbarkeit

jj) Zwischenergebnis

b) Die Rechtsprechung zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung

aa) Von 1867 bis heute – die historische Entwicklung

bb) Die Fallgruppen des Betruges in der Rechtsprechung

(1) Eingehungsbetrug als klassischer Fall der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung

(2) Erfüllungsbetrug

(3) Kreditbetrug

(4) Scheckbetrug

(5) Submissionsbetrug

(6) Beweismittelbetrug

(7) Fälle des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten

(8) Sportwettenbetrug

(9) Versicherungsbetrug in der Konstellation des „Al-Qaida-Falles“

(10) Zwischenergebnis

c) Aktuelle Entwicklungen zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung

aa) „Schadensgleiche Vermögensgefährdung“ oder „Gefährdungsschaden“ – Die Frage der Begrifflichkeit

bb) Aufgabe der Figur des Gefährdungsschadens durch die neuere Rechtsprechung?

d) Teilergebnis zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung

5. Ergebnis zum Vermögensschaden

II. Das Gegenstück – Der Vermögensnachteil bei der Untreue (§ 266 StGB)

1. Das Rechtsgut der Untreue

2. Der Vermögensnachteil nach dem ursprünglichen „Dogma der Identität“

a) Übertragung der Grundsätze der Schadensbegründung auf die Untreue

b) Übertragung der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung auf die Untreue

aa) Dogmatische Gesichtspunkte der Übertragung der Grundsätze der Vermögensgefährdung

bb) Fallgruppen aus der Rechtsprechung

(1) Eingehungsuntreue

(2) Haushaltsuntreue

(3) Konzernuntreue

(4) Untreue durch unordentliche Buchführung

(5) Untreue durch Kick-Back-Zahlungen

(6) Untreue durch Kreditvergabe

(a) Kreditvergabe als Risikogeschäft

(b) Die Strafbarkeit der Kredituntreue

(7) Zwischenergebnis

c) Sonderkonstellationen der Nachteilsbegründung

3. Ergebnis zum Vermögensnachteil

III. Zusammenfassung zum „Dogma der Identität“ als status quo

B. Ausweitung des Begriffs des Vermögensnachteils durch die neuere Rechtsprechung (2. Möglichkeit)

I. Ausweitung des Vermögensnachteils – Strafbarkeit der Bildung von sog. schwarzen Kassen

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