Claudio Deriu - Impfpflicht
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Der Jurist Dr. Claudio Deriu legt in diesem Buch dar, warum die Impflicht nicht mit dem Naturrecht, dem aufgeklärten Menschenbild und der Verfassung vereinbar ist, warum sie gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat verstößt.
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These der Erschaffung eines neuen Menschenbildes - Paradigmenwechsel im Mai 2021
Man kann wohl von einem Paradigmenwechsel sprechen, wenn der Mensch nicht mehr als Mensch wahrgenommen wird oder als Bürger, sondern lediglich noch als Kunde und Besucher und als Virenträger. Der Einzelne wird im Covid-19-Maßnahmengesetz als „potentielle Gefahr“ erkannt. Nicht mehr das Virus ist die Gefahrenquelle, sondern der Mensch, da sich das Virus ja im Menschen aufhält, zuweilen. Und von Rachen zu Rachen hüpft und so von Mensch zu Mensch wandert. Und obgleich davon lediglich ein geringer Bevölkerungsteil betroffen ist, im Mai 2020 österreichweit in jedem Bundesland unter 50 Menschen von 100.000. Obgleich also „im Tatsächlichen“ nur 0,005 Prozent als potentielle Virenträger in Betracht kommen, wird die gesamte „Kunden- und Besucherschaft“ der öffentlichen Räume – früher Mensch genannt – mit Virenträgern gleichgesetzt, der den Nachweis erbringen muss, frei von Viren zu sein, wenn er Kunde und Besucher sein will.. Man darf in Erinnerung rufen, dass die 3G-Pflicht just zu einem Zeitpunkt gesetzlich eingeführt wurde – Mai 2021 –, als die Saisonalität des Virus dieses Vorgehen ohnehin nicht gefordert hätte. Hier stellt sich die Frage, ob diese Regelung dem „allgemeinen Sachlichkeitsgebot“ des Gleichheitsgrundsatzes entspricht, den der Gesetzgeber zu beachten hat. Man stelle sich vor, weil es ein paar Schlafwandler in der österreichischen Bevölkerung gibt, müsse der Einzelne nachweisen, bevor er ein Hotel bucht, dass er kein Schlafwandler ist. Oder jeder Mensch müsste nachweisen, dass er keine Vorstrafe hat, vor Betreten eines Schwimmbades. Seit der kognitiven Revolution sind die Menschen in der Lage (im Gegensatz zu Tieren, die dazu eine Genmutation benötigen), ihr Verhalten schnell zu ändern. 23 Die kognitive Revolution ist der Zeitpunkt, zu dem die Geschichte ihre Unabhängigkeit von der Biologie erklärt. 24 Dank der fiktiven Sprache konnten genetisch weitgehend identische Menschen, die unter ähnlichen Umweltbedingungen lebten, unterschiedliche Wirklichkeiten schaffen. 25 Kommt man irgendwann auf die Idee, gesellschaftlich wünschenswertes Verhalten zu züchten wie in Huxleys „Schöne neue Welt“? Genmanipulation könnte so weit gehen, dass wir den Homo sapiens nicht mehr wiedererkennen. 26 Brauchen wir dazu Genmanipulationen oder genügt die Einführung der 3Gs auf alle Lebensbereiche mit einer darauf folgenden allgemeinen Impfpflicht?
These Paradigmenwechsel durch Impfpflicht
Der Virologe Kekule spricht am 7. 1. 2022 im Podcast von MDR im Zusammenhang mit der Impfpflicht von einem Paradigmenwechsel. Wir verpflichten Menschen zum ersten Mal sich selbst zu schützen. Mit der Begründung, dass wenn sie krank sind, das Gesundheitssystem überlastet sei. Dieses Argument würde für jeden Fettleibigen auch gelten. Menschen, die stark übergewichtig sind, verursachen natürlich Kosten, Menschen mit hohem Blutdruck, Alkoholiker, Risikosportler, Drogenabhängige. Menschen können durch ihr Verhalten beeinflussen, ob sie im Krankenhaus enden, aber wir nehmen das als gesellschaftliches Gesamtrisiko hin. Es gibt auch keine knallharten Zahlen, und solange es Unklarheiten gibt, ist eine Impfpflicht nicht zu rechtfertigen, laut Kekule. Im Moment keine harten Argumente. Das ewige Boostern wird auch keine Lösung sein. Ist in dieser Corona-Pandemie das Thema Impfung nicht an die Grenze gekommen? Die Frage müsse man sich laut Kekule stellen. In der Tat ist die Gesundheit zur Pflicht geworden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Paradigmenwechsel von den Verfassungsgerichtshöfen als solcher erkannt und auch bewertet wird.
Mensch oder Nachweis einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr?
Der Einzelne, nämlich der Mensch hat laut Covid-19-Maßnahmengesetz nachzuweisen, dass er lediglich eine „geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt. Der Mensch wird hier quasi vom Virus nicht mehr getrennt gesehen, sondern als Träger von Viren erkannt. Im Gesetz wird der Mensch nicht als solcher angesprochen oder als Bürger, sondern als „Kunde oder Besucher“. Wir bewegen uns also im öffentlichen Raum nur als Kunden oder als Besucher. Als Mensch wird man offenbar nicht wahrgenommen, sondern nur noch in seiner Funktionalität als Kunde und Besucher und als Virenträger. Kunde darf man nämlich nur sein, wenn man frei von Viren ist. In § 1 Abs. 5 Covid-19-Maßnahmengesetz wird auch weiter entpersonalisiert. Nicht der Einzelne hat einen Nachweis zu erbringen, dass er keine „epidemiologische Gefahr“ darstellt, sondern es heißt „ Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ sei zu erbringen. Von wem? Von der entpersonalisierten Virenträgerschaft.
Wann liegt nun eine geringe epidemiologische Gefahr vor?
„Ein Nachweis ist bei einem negativen Testergebnisauf SARS-CoV-2, bei einer ärztlichen Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektionoder bei einem positiven Antikörpertestauszustellen. Wem der Nachweis auszustellen ist, wird nicht gesagt, vielleicht schämt man sich schon den Begriff Mensch zu verwenden oder Bürger oder Virenträger? Dieser Passus ist offenbar die Grundlage für die Einführung eines Impfpasses! Der Absatz 5 bezieht sich allerdings nur auf „bestimmte Orte“ und Betriebsstätten, daher nicht auf öffentliche Orte. Daher kann man Gerichte oder Behörden weiterhin ohne den Impfpass betreten.
Die Gleichheit als Grundlage der Verfassung
Das Wesen der demokratischen Verfassungen erfüllt sich laut Aristoteles in Bürgern, die gleichgestellt und trefflich sind. 27 Rousseau erklärt im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag, an Stelle natürlicher und körperlicher Ungleichheit trete vertragliche und rechtliche Gleichheit. Das Recht nach Rousseau gleicht die faktische Ungleichheit der Menschen aus. 28 Wo bleibt die rechtliche Gleichheit bei Einführung eines „Grünen Passes“? Wo bleibt die Gleichheit, wenn man zwischen geimpften und ungeimpften Menschen in der Weise differenziert, dass man die Gleichheit faktisch überall im Alltag ausschließt? Voltaire spricht von der republikanischen Staatsform als der natürlichsten, die die Rechte des Menschen am besten gewährleiste, von der Gleichheit der Rechte aller Menschen, von der Freiheit des Denkens und Schreibens. Diese Freiheit des Denkens ist nicht spürbar. In einer Kultur, die vordem von Wissenschafts- und Kunstfreiheit geprägt war, rückt mit einem Mal Zensur in den Vordergrund. Abweichende Meinungen werden entwertet. Auch in der Meinungsäußerungsfreiheit wird differenziert zwischen offenkundig richtigen Meinungen, die zu Fakten aufgewertet werden, und unrichtigen Meinungen, die mit allen möglichen Begriffen tituliert werden. So wird die Nummer eins in der Tenniswelt, Novak Djokovic, in der renommierten Zeitschrift FAZ als „störrisch“ bezeichnet, weil er offenbar nicht gewillt ist, sich impfen zu lassen, weiters sei dies eine „schwache Einstellung“. 29 Während die Wissenschaft bis vor kurzem die Relativität des Wissens betonte, macht sich jetzt eine „Absolutheit des Wissens“ breit, dass man erschrecken möchte. Man fragt sich, wie weit muss man in der Geschichte zurückblicken, die Epoche zu finden, in der man glaubte, alles zu wissen und sich anderen überlegen fühlte. Impfgegner kämpfen, so scheint es, weniger gegen die Impfung als vielmehr für die demokratischen Werte. Voltaire rückte zum ersten Mal den Begriff der Menschenwürde in den Vordergrund. 30 Wenn die Gleichheit unter den Bürgern nach und nach abgebaut wird, können wir dann noch von Demokratie sprechen, wo die Gleichheit an der Demokratie wesensmäßigen Anteil hat? Es ist wahrlich bezeichnend, dass durch die geringste Norm im Stufenbau der Rechtsordnung – Verordnungen – die höchste Norm, nämlich das Grundrecht auf Gleichheit, abgewandelt wird. Ich bezeichne das als schleichenden Verfassungswandel, eingeleitet von Politikern, die die Verfassung nicht mehr ernst nehmen. Wie viel an Maßnahmen mit toxischer Wirkung auf die Demokratie kann diese noch verkraften? Die Legislative unterliegt dem ganzen Volk und vertritt den Gemeinwillen. „In einem freien Staat soll jeder Mensch, dem man eine freie Seele zugesteht, durch sich selbst regiert werden: daher müsste das Volk als Gesamtkörperschaft die legislative Befugnis innehaben. Da dies in den großen Staaten unmöglich ist und in den kleinen Staaten vielen Nachteilen unterliegt, ist das Volk genötigt, all das, was es nicht selbst macht, durch seine Repräsentanten machen zu lassen.“ 31 Die Gesetzgebung soll aber ein gerechtes Maß anstreben. Die Gerechtigkeit im engeren Sinn laut Radbruch setzt die Gleichheit voraus. 32 Die Gleichheit der Menschen wird aktuell seitens der Politik negiert. Die Gesetzgebung orientiert sich am „Bild eines kranken Menschen“. Dass circa 99 Prozent der Menschen davon nicht betroffen sind, hindert den Gesetzgeber in Österreich nicht daran, an diesem Modell festzuhalten. Dies selbst in einer Zeit, wo die Saisonalität das Virus ohnehin wieder ungefährlich werden lässt (Mai 2021). Wir verfügen diesbezüglich über die Erfahrung des Vorjahrs. Die Gleichheit der Menschen wurde durch die 3Gs, angegriffen, durch die 2Gs vollkommen beseitigt. Denn wer nicht mindestens getestet war, durfte nirgends am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Jetzt schließt man sogar die getesteten Menschen aus, als jene, die den Beweis erbringen mussten, nicht infektiös zu sein. Dieser Beweis reicht aktuell im Jänner 2022 nicht mehr. Dies ist im Übrigen eine absolut dumme Regel. Denn wie man weiß sind geimpfte Personen bezüglich der vorherrschenden Omikron-Variante im Jahr 2022 gleich infektiös wie nicht geimpfte. Wenn also Geimpfte das Virus genauso weitergeben können wie nicht Geimpfte ist die Bevorzugung von Geimpften nicht erklärbar, wie jüngst in der Oxford Studie publiziert, wo drei Millionen Nasen- und Rachenabstriche gemacht wurden. 33 Schwer verständliche Normen oder gänzlich unverständliche Gesetze sind laut Magdalena Pöschl nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar und verfassungswidrig. 34 Die Corona-VO weisen eine Haltbarkeit von ein bis zwei Wochen auf. Es ist vermutlich auch für Juristen unmöglich, immer auf dem aktuellen Stand zu sein, außer man hätte nichts anderes mehr zu tun im Leben.
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