Patrick Lerm - Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung

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Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung: краткое содержание, описание и аннотация

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Vorbereitung auf die Zwischenprüfung
Diese Broschüre hilft den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL).
Kurze, übersichtliche Sachverhalte
Die Darstellung zeichnet sich durch kurze Fälle aus, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Die Autoren behandeln die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung anhand ausgewählter Befugnisse (aus BPolG und StPO) und Straftatbestände (StGB). Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert.
Schemata, Definitionen, Lernfragen, Formulierungsvorschläge
Unmittelbar bei den Definitionen sind Fragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge. Ein Anfangskapitel enthält Prüfungsschemata und befasst sich mit der wichtigen Unterscheidung zwischen präventivem und repressivem Handeln.
Neuer Sachverhalt zu § 38 BPolG
Die 3. Auflage bietet einen neuen Sachverhalt zum Platzverweis (§ 38 BPolG).
Mit QR-Codes zu den thematisch abgestimmten Lernvideos
Neu in der 3. Auflage des Standardwerks sind außerdem QR-Codes bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos auf dem YouTube™-Kanal »So geht Einsatzrecht!« von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und schaffen den Brückenschlag zwischen analogem und digitalem Lernen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen diesen.
Praktische Lernhilfe für …
… Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter des mittleren Vollzugsdienstes der Bundespolizei

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Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung

Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm

Polizeihauptkommissar

Dozent am Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg

Dominik Lambiase, M. A.

Polizeihauptkommissar

3. Auflage, 2022

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.deabrufbar.

3. Auflage, 2022

ISBN 978-3-415-07183-4

E-ISBN 978-3-415-07185-8

© 2018 Richard Boorberg Verlag

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen

ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Spitzi-Foto – stock.adobe.com | E-Book-Umsetzung: abavo GmbH, Buchloe

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart

Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden

www.boorberg.de

Einführung

Diese „kleine“ Hilfestellung bei der Sachverhaltsbeurteilung hat das primäre Ziel, den Polizeimeisteranwärter[1] des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) in die Lage zu versetzen, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres mit Erfolg zu bestehen. Die Fallbearbeitung ist eine Herausforderung, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Von daher wurde der Versuch unternommen, anhand von kurzen Sachverhalten aus der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, ausgewählte Befugnisse[2] und Straftaten darzustellen.

Bei der eigentlichen Subsumtion bestehen (erfahrungsgemäß) die größten Probleme. Deshalb werden – an geeigneter Stelle – Hilfsfragen formuliert, durch die der Auszubildende in die Lage versetzt werden soll, jeden Sachverhalt (selbstständig) durch die Beantwortung jener Fragen möglichst umfangreich beantworten zu können. Das Konstrukt der (gedanklichen) Hilfsfragen ist – soweit ersichtlich – eine Lücke in der bestehenden Literatur zum bundespolizeilichen Einsatzrecht, insbesondere im Bereich der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes.

Die Darstellung erfolgt durch kurze Sachverhalte, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert. Unmittelbar bei den Definitionen sind die o. g. Hilfsfragen angesiedelt. Im jeweils letzten Schritt befindet sich ein Formulierungsvorschlag.

[1] Diese „kleine“ Hilfestellung bei der Sachverhaltsbeurteilung hat das primäre Ziel, den Polizeimeisteranwärter[1] des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL) in die Lage zu versetzen, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres mit Erfolg zu bestehen. Die Fallbearbeitung ist eine Herausforderung, insbesondere zu Beginn der Ausbildung. Von daher wurde der Versuch unternommen, anhand von kurzen Sachverhalten aus der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, ausgewählte Befugnisse[2] und Straftaten darzustellen. Bei der eigentlichen Subsumtion bestehen (erfahrungsgemäß) die größten Probleme. Deshalb werden – an geeigneter Stelle – Hilfsfragen formuliert, durch die der Auszubildende in die Lage versetzt werden soll, jeden Sachverhalt (selbstständig) durch die Beantwortung jener Fragen möglichst umfangreich beantworten zu können. Das Konstrukt der (gedanklichen) Hilfsfragen ist – soweit ersichtlich – eine Lücke in der bestehenden Literatur zum bundespolizeilichen Einsatzrecht, insbesondere im Bereich der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Die Darstellung erfolgt durch kurze Sachverhalte, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert. Unmittelbar bei den Definitionen sind die o. g. Hilfsfragen angesiedelt. Im jeweils letzten Schritt befindet sich ein Formulierungsvorschlag. [1] Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen auch für Frauen. [2] Andere Bezeichnungen sind Rechtsgrundlagen oder Ermächtigungsgrundlagen. Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen auch für Frauen. [2]Andere Bezeichnungen sind Rechtsgrundlagen oder Ermächtigungsgrundlagen.

Vorwort zur 2. Auflage:

Die positiven Rückmeldungen zur 1. Auflage haben uns dazu bewegt, die einzelnen (schon bestehenden) Sachverhalte um die Entscheidung, die Zuständigkeit, die Adressatenregelung sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erweitern.

Weiterhin sind folgende Sachverhalte noch hinzugekommen:

– Sachverhalt zu § 23 I Nr. 1 BPolG (IDF zur Abwehr einer 3-stufigen Polizeigefahr)– Sachverhalte zu §§ 113, 114 StGB (Widerstandsdelikte)

Ganz neu hinzugefügt wurde das Kapitel 1, in dem es um die Prüfungsschemata sowie die (wichtige) Entscheidung zu präventivem bzw. repressivem Handeln geht.

Bamberg, Februar 2020

Die Verfasser

Vorwort zur 3. Auflage

Als Neuerung finden Sie bei einigen Themen (Befugnissen und Straftaten) einen QR-Code. Dieser verweist auf ein zur Frage passendes Lernvideo, welches auf dem YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! veröffentlich ist. Dieser Kanal wird von PHK Lerm betrieben.

QR-Code YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/results?search_query=so+geht+einsatzrecht

Durch Verwenden der QRCodes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet für - фото 1

Durch Verwenden der QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich PHK Lerm verantwortlich ist.

Der YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! ist entstanden, um jede Anwärterin und jeden Anwärter in die Lage zu versetzen, zeit- und ortsunabhängig zu lernen. Dies ist gerade in Zeiten der Pandemielage von großer Bedeutung.

Die dort befindlichen Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und sollen die Lücke zwischen analogem und digitalem Lernen schließen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen diesen.

Weiterhin wurde ein Sachverhalt zum Platzverweis (§ 38 BPolG) aufgenommen.

Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen. Leider lassen sich kleinere Fehler (auch nach mehrmaligen Durchschauen) nicht ganz vermeiden. Richten Sie deshalb Ihre Verbesserungsvorschläge an einsatzrecht@web.de.

Bamberg, Dezember 2021

Patrick Lerm Dominik Lambiase

Kapitel 1 Grundsätze der Fallbearbeitung

1. Die Schemata

Im Verlauf der Unterrichtungen des 1. Dienstjahres werden im Einsatzrecht zwei Prüfschemata relevant: Zum einen das Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen (Arbeitsbegriff: Maßnahmenschema) und zum anderen das Schema zur Prüfung von Straftaten.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:

–Ist nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gefragt, ist folgerichtig das Maßnahmenschema zu wählen.–Ist danach gefragt, ob sich die Person strafbar gemacht hat, ist folgerichtig das Strafbarkeitsschema zu wählen.Lernvideo zum Maßnahmenschema: https://www.youtube.com/watch?v=2_im0IAzJyc&t=143s

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