Von den guten Werken
Alle Bemühungen unseres Heilands hatten keinen anderen Endzweck, als die Beförderung des Nutzens und des Heils seiner Brüder. Ebenso müssen sich auch die, welche wahre Christen sein wollen, in guten Werken üben. Ein Christ muss in der Ausübung guter Werke nichts Verdienstliches suchen sondern dabei bloß allein auf den Willen Gottes und das Beste des Nächsten Rücksicht nehmen. Denn wie die Glieder des Leibes sich nicht selbst dienen, so müssen die Christen bei einer guten Handlung auch nicht auf ihren eigenen Vorteil bedacht sein. Die Liebe des Nächsten ist die Erfüllung des Gesetzes, und wirkt nichts Übles. Und eben darum üben sich die Christen beständig in der Gottseligkeit durch beten, fasten und wachen, damit sie ihren Leib zähmen und zum Dienst der Liebe geschickt seien.
Von dem Gebet
Das Gebet ist ein Inbrünstiger Seufzer zu Gott durch Christum im Glauben, damit uns dasjenige zuteilwerde, dessen wir nach unsern jedesmaligen Umständen bedürfen. Auf diese Weise nähern sich die Frommen beständig zu Gott. Und daher sagt auch Christus: Betet ohne Unterlass. Zum Wesen des Gebetes wird nicht erfordert, dass es mit Worten ausgesprochen werde, außer wenn die Gemeinde das mit ihrem Amen bekräftigen soll. Unterdessen verwerfe ich die mündlichen Gebete, die aus dem Herzen fließen, nicht. Aber das Murmeln der Kehle und das Geplapper der Lippen, die Lieder und die übrigen Gebete, die nach dem so genannten Rosenkranz abgezählt werden, und woran weder das Herz, noch der Glaube Anteil hat – alles dies ist höchst verwerflich. Die Gebete der Frommen und der Gläubigen sind alle gemeinschaftlich. Um Geld, oder Geldeswert zu erhalten, darf kein Christ beten. Das Gebet derjenigen, welche dasselbe für Geld verkaufen, ist sündlich.
Von dem Mittler
Gleich wie nur ein Gott ist, so ist auch nur ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Jesus Christus. Alle Gebete, die in dem Namen dieses Mittlers geschehen, sind Gott angenehm. Denn nur in dem Namen dieses, seines geliebten Sohnes, will er angerufen sein.
Von der Anrufung der Heiligen
Wer die verstorbenen Heiligen, gleichsam als Schutzgötter anruft, der hat den Glauben verleugnet. Und der Gläubige, der Gottes Verheißung vertraut, erwartet die Hilfe, warum er eifrig bittet, in Geduld, und erlangt sie unfehlbar. In dem Namen der Heiligen aber ist uns gar keine Verheißung geschehen, sondern nur in dem Namen Christi. Die verstorbenen Heiligen darf man keineswegs göttlich verehren; aber ihren Glauben und ihre guten Werke muss man nachahmen.
Da alle Gläubigen Gott von ganzem Herzen, von ganzer Seele und aus allen Kräften lieben, so ist für dieselben nichts Angenehmeres, als dass wir, zugleich mit ihnen, Gott auf das zärtlichste lieben.
Alle Heiligen, von dem Anfang der Welt an, bis zur Vollendung aller Dinge, haben durch Christum einen freien Zugang zu dem Gnadenthron Gottes. Wer nicht durch diese Tür, sondern durch etwas anderes zu Gott nahet, der ist ein Dieb und ein Mörder.
Von den Bildern
Wer irgendeinem Bilde einen göttlichen Namen beilegt, und dasselbe in seinen Nöten anruft, unter dem Vorwand, seine Religion bringe es so mit sich, der ist ein gottloser Abgötterer.
Von der Wallfahrten
Die Reisen nach den Bildern, im Gleichen das Herumtragen derselben, als religiöse Handlungen betrachtet, sind Zeichen eines verdammlichen Aberglaubens.
Von den Gelübden
Gleich wie eine Frau, selbst in erlaubten Dingen, ohne Einwilligung des Mannes, keine Gewalt hat, etwas zu geloben; so darf auch kein Christ, ohne den Willen Christi, seines Bräutigams, kein Gelübde tun. Ein unerlaubtes Gelübde nicht zu erfüllen, ist allerdings recht.
Von den Beschwörungen
Die Beschwörungen der Geschöpfe, der Bilder, des Wassers, der Kerzen, der Kräuter, der Glocken und dergleichen, sind ganz unnütz. Denn eine jede Kreatur Gottes ist gut, durch das Wort geheiligt, und kann durch unsere Beschwörungen nicht besser werden. Für uns aber ist alles gut oder böse, nachdem der Gebrauch ist, den wir davon machen. Den Reinen ist alles rein. Der Unglaube und der Missbrauch ist in allen Dingen schädlich.
Von der obersten Gewalt
Damit die Missbräuche in allen Dingen, teils gemindert, teils gänzlich abgeschafft werden, wird ein doppeltes Regiment, ein geistliches und ein weltliches erfordert.
Von der geistlichen Obrigkeit
Die geistliche Regierung ist die, unter der das Wort Gottes gelehrt, und die Gewissen der Menschen regiert werden. Dieses Amt bekleiden die Diener des Wortes; nach Matth. 16. und 1. Korinther 4. Alles was diese aus dem Worte Gottes befehlen, muss man befolgen, so gut, als hätte es uns Christus selbst befohlen. Verlangen sie aber etwas, dass wider das Gebot Gottes streitet, so muss man sich vor diesen falschen Propheten hüten und Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Von der weltlichen Obrigkeit
Durch die weltliche Obrigkeit wird das bürgerliche Regiment verwaltet. Dieser steht es zu, dass Böse zu bestrafen, und das Gute zu belohnen; nach Joh. 19. und Röm. 13. Der Obrigkeit ist man Hochachtung und Gehorsam schuldig, nicht so sehr um des Zorns, als vielmehr um des Gewissens willen. Wenn sie uns etwas, das dem Willen des Herrn gemäß ist, befiehlt, so müssen wir ihr, gleich als wäre sie Gott, gehorchen. Befiehlt sie etwas Tyrannisches, so müssen wir solches als Christen ertragen. Aber sobald ihre Befehle mit dem Worte Gottes nicht übereinkommen, so sind wir keineswegs gebunden, denselben Folge zu leisten. Alles was wider die Gebote Gottes und die beliebten Gesetze unternommen wird, muss von der Obrigkeit, diesem Diener der Rache Gottes, ohne Ansehen der Personen bestraft werden.
Eines jeden Verbrechens, das die Obrigkeit frei und ungestraft hingehen lässt, macht sie sich selbst schuldig.
Eine jede Obrigkeit, welche für eine christliche gehalten sein will, muss auch die falschen Propheten strafen.
Die Obrigkeit muss nicht nur, wie eine jede Privatperson, die Verführer meiden, sondern sie darf dieselben auch nicht in dem Staat, ohne Nachteil der Wohlfahrt desselben, dulden.
Gleich wie Gott um der Sünden des Volks willen, die Heuchler regieren lässt, damit sie das Volk züchtigen, so ist es eine Quelle allgemeiner Wohlfahrt, wenn eine fromme Obrigkeit regiert. Es ist daher vor allen Dingen notwendig und der Mühe wert, für diejenigen zu beten, welche Gewalt über uns haben, damit sie in der Furcht des Herrn regieren und Heil und Friede unter allen ewig dauere. Amen!
…war ein Münsterscher Bürger, seines Handwerks ein Schreiner. Sein Vater scheint zur Zeit des Aufruhrs nicht mehr gelebt zu haben. Die Mutter Margaretha, geborene Spede, die ein kleines Haus im Ueberwasser-Kirchspiel am Eingang zum Honekamp besaß, blieb während der Herrschaft der Wiedertäufer in der Stadt, und wurde nach der Eroberung, gleich vielen anderen Frauen begnadigt. Die Bürger Reinhard Stelle, ihr Nachbar, und Johann Esekinck hatten in der vorgeschriebenen Weise die Bürgschaft dafür übernommen, dass sie nur aus Zwang sich der Wiedertaufe unterworfen hatte, Heinrich war zur selben Zeit noch ein junger Mann. Von 1530 an hatte er, zum Teil als Landsknecht, außerhalb Münsters gelebt und nur einmal seine Vaterstadt wiedergesehen.
Als die Wiedertäufer in Münster die Oberhand bekamen, stand er im Dienst einer vornehmen Familie, wahrscheinlich in der nächsten Nachbarschaft des Stifts Münster. Er nahm Urlaub von seinen Herren, um seine Heimat auf kurze Zeit zu besuchen, und traf wenige Tage vor dem 27. Februar 1534 dort ein. An diesem Tag der Entscheidung zog er die Taufe der Flucht vor, und blieb in der Stadt. Er selbst gibt an, es sei um seiner armen Mutter willen und zum Schutz seines kleinen Eigentums geschehen. Dass aber noch andere Beweggründe auf ihn eingewirkt haben, mag man aus der warnenden Vorhersehung der Mutter seiner Herren schließen: „Meister Heinrich, wenn Ihr nach Münster kommt, Ihr lasst Euch taufen.“
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