»Jewfimia Botschkowa sagte aus, daß sie von dem verschwundenen Gelde nichts wisse und das Zimmer des Kaufmanns nicht betreten hätte. Dort habe die Ljubka allein gewirtschaftet, und wenn von dem Kaufmann etwas geraubt sei, so könne das nur die Ljubka gethan haben, als sie mit den Schlüsseln des Kaufmanns das Geld holte . . . «
An dieser Stelle der Vorlesung zuckte die Maslowa zusammen, öffnete den Mund und wandte sich nach der Botschkowa um.
»Als aber der Jewfimia Botschkowa ihr auf tausend achthundert Rubel Silber lautender Bankschein vorgelegt wurde«, fuhr der Sekretär zu lesen fort, »und sie gefragt wurde, woher sie so viel Geld habe, sagte sie aus, daß sie sich dasselbe im Laufe von zwölf Jahren zusammen mit Simon Kartinkin, den sie heiraten wollte, verdient hätte.«
»Simon Kartinkin gestand seinerseits bei der ersten Vernehmung, daß er zusammen mit der Botschkowa, auf Veranlassung der mit dem Schlüssel in das Hotel gekommenen Maslowa, das Geld geraubt und es mit den beiden Frauen geteilt habe . . . «
Bei diesen Worten fuhr die Maslowa wieder zusammen, wurde dunkelrot, sprang sogar auf und begann zu sprechen. Aber der Gerichtskommissar hieß sie schweigen.
»Endlich«, fuhr der Sekretär im Lesen fort, »gestand Kartinkin auch, daß er der Maslowa Pulver zur Einschläferung des Kaufmanns gebracht habe. In seiner zweiten Vernehmung leugnete der Angeklagte dagegen, an dem Raub des Geldes teilgenommen und der Maslowa irgend welches Pulver gegeben zu haben; an allem sei die Maslowa allein schuld. Bezüglich des von der Botschkowa bei der Bank eingezahlten Geldes aber sagte er übereinstimmend mit der Botschkowa aus, daß sie das Geld sich zusammen, während ihrer zwölf jährigen Dienstzeit im Hotel, von den Trinkgeldern der Herrschaften erspart hätten.«
Der Schluß der Anklageschrift lautete:
»Auf Grund des oben dargelegten Sachverhaltes werden der Bauer des Dorfes Borki, Simon Kartinkin, dreiunddreißig Jahre alt, die Kleinbürgerin Jewfimia Iwanowa Botschkowa, vierunddreißig Jahre alt, und die Kleinbürgerin Jekaterina Michajlowa Maslowa, siebenundzwanzig Jahre alt, angeklagt, am 17. Januar 188 . nach vorhergegangener Verabredung Geld und einen Ring des Kaufmanns Smeljkow im Gesamtwerte von zweitausend fünfhundert Rubel entwendet und dem Smeljkow in der Absicht, ihm das Leben zu nehmen, Gift gegeben zu haben, in welcher Folge der genannte Smeljkow mit Tode abging.«
»Dieses Verbrechen ist vorgesehen durch die §s 4 und 5 des 1453. Art. des Strafgesetzbuches. Daher und auf Grund des Art. 201 der Kriminalprozeßordnung unterliegen die obengenannten Simon Kartinkin, Jewfimia Botschkowa und Jekaterina Maslowa der Aburteilung des Bezirksgerichtes mit Hinzuziehung von Geschworenen.«
So schloß der Sekretär die Verlesung der langen Anklageschrift. Dann legte er die Akten zusammen und setzte sich, das lange Haar mit beiden Händen zurückstreichend, auf seinen Platz.
Alle atmeten erleichtert auf in dem angenehmen Bewußtsein, daß jetzt die Untersuchung beginnen, alles sich sogleich aufklären und dem Rechte Genüge gethan würde.
Nur Nechljudow teilte dieses Gefühl nicht. Er war bewältigt vom Entsetzen über das, was jene Maslowa gethan haben sollte, die er vor zehn Jahren als ein unschuldiges, reizendes Mädchen gekannt hatte.
Nachdem die Verlesung der Anklageschrift beendet war, beriet sich der Präsident mit den Mitgliedern und wandte sich dann an Kartinkin mit einem Ausdruck, der deutlich sagte, daß man jetzt endlich alles und aufs genaueste erfahren würde.
»Bauer Simon Kartinkin«, begann er sich nach links vorbeugend.
Simon Kartinkin erhob sich. Er hielt die Hände an der Hosennaht und streckte sich mit dem ganzen Oberkörper vor, während seine Wangen nicht aufhörten, sich lautlos zu bewegen.
»Sie sind angeklagt, am 17. Januar 188 ., gemeinsam mit Jewfimia Botschkowa und Jekaterina Maslowa, aus dem Koffer des Kaufmanns Smeljkow das demselben gehörende Geld entwendet zu haben, dann Arsenik gebracht und Jekaterina Maslowa überredet zu haben, das Gift im Weine dem Kaufmann zu geben, wodurch der Tod des letzteren erfolgte. Bekennen Sie sich schuldig?« fragte der Präsident und beugte sich nach rechts vor.
»Das ist ja gar nicht möglich, denn unser Geschäft ist, die Gäste zu bedienen . . . «
»Das können Sie später sagen. Bekennen Sie sich schuldig?
»Zu Befehl, nein. Ich habe nur . . . «
»Das können Sie später sagen. Bekennen Sie sich schuldig?« wiederholte ruhig aber fest der Präsident.
»Das kann ich nicht thun, denn . . . «
Wieder sprang der Gerichtskommissar zu Simon Kartinkin heran und hieß ihn mit dumpfem Flüstern aufhören.
Der Präsident stützte den Ellbogen der Hand, in welcher er das Papier hielt, auf eine andere Stelle mit dem Ausdruck, als wäre diese Sache nun abgethan, und wandte sich an Jewfimia Botschkowa.
»Jewfimia Botschkowa, Sie sind angeklagt, am 17. Januar 188 . im Hotel »Mauritanien«, gemeinschaftlich mit Simon Kartinkin und Jekaterina Maslowa, dem Kaufmann Smeljkow aus seinem Koffer Geld und einen Ring entwendet zu haben, und nachdem Sie das Geraubte mit den andern geteilt hatten, dem Kaufmann Smeljkow zur Verbergung Ihres Verbrechens Gift gegeben zu haben, wodurch sein Tod erfolgte. Bekennen Sie sich schuldig?«
»An nichts bin ich schuld«, begann flink und sicher die Angeklagte zu sprechen. »Ich bin überhaupt nicht in seinem Zimmer gewesen. Da dieses Luder aber drin gewesen, so hat sie auch alles gemacht . . . «
»Das können Sie später sagen«, bemerkte ebenso weich und fest der Präsident. »Sie bekennen sich also nicht schuldig?«
»Nicht ich habe das Geld genommen und nicht ich habe ihn vergiftet. Ich war überhaupt nicht in dem Zimmer. War ich da drin gewesen, hätte ich sie überhaupt hinausgeschmissen.«
»Sie bekennen sich nicht schuldig?«
»Niemals!«
»Sehr schön.«
»Jekaterina Maslowa«, begann der Präsident, sich an die dritte Angeklagte wendend: Sie sind angeklagt, in das Zimmer des Hotels »Mauritanien« mit dem Schlüssel des Kaufmanns Smeljkow gekommen zu sein, dort aus dem Koffer Geld und einen Ring entwendet zu haben . . . « Der Präsident leierte es wie eine eingelernte Schulaufgabe herunter, während er sein Ohr zu dem Mitglieds links hingebeugt hielt, um dessen Bemerkung bezüglich eines nach dem Verzeichnisse der corpora, delicti fehlenden Fläschchens besser zu verstehen.
»Aus dem Koffer Geld und einen Ring entwendet zu haben«, wiederholte der Präsident, »und nachdem Sie das Geraubte geteilt hatten und dann zum zweiten Mal zusammen mit dem Kaufmann Smeljkow in das Hotel »Mauritanien« gekommen waren, Smeljkow Gift gegeben zu haben, worauf hin sein Tod erfolgte. Bekennen Sie sich schuldig?«
»Ich bin gar nicht schuldig«, begann sie rasch zu sprechen, »wie ich zuerst gesagt habe, so sage ich auch jetzt: ich habe nicht genommen, nicht genommen, nicht genommen, nichts habe ich genommen und den Ring hat er mir selbst geschenkt.«
»Sie bekennen sich nicht schuldig, zweitausend fünfhundert Rubel Geld entwendet zu haben?« fragte der Präsident.
»Ich sage, daß ich nichts genommen habe, außer den vierzig Rubel.«
»Nun, aber daß Sie dem Kaufmann Smeljkow im Wein ein Pulver eingegeben haben, bekennen Sie sich dessen schuldig?«
»Das bekenne ich. Nur dachte ich, daß es, wie man mir gesagt hatte, ein Schlafpulver sei, das nichts mache. Ich habe das nicht geglaubt und nicht gewollt. Vor Gott sag’ ich’s, ich hab’ es nicht gewollt«, sagte sie.
»Sie bekennen sich also nicht schuldig, dem Kaufmann Smeljkow Geld und einen Ring entwendet, aber Sie gestehen, ihm ein Pulver ein gegeben zu haben?«
»Das allerdings, aber ich glaubte, daß es ein Schlafpulver ist. Ich gab es nur, damit er ein schläft, das wollte ich nicht und dachte ich nicht.«
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