Markus H. Foedisch - Satans Rache

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Satan hat sieben Jahre wegen Drogenhandels gesessen.
Jetzt kommt er raus.
Die Zeit der Rache ist gekommen.
Er ist entschlossen, alle an seiner Verurteilung Beteiligten unerbittlich zur Rechenschaft zu ziehen.

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Markus H. Foedisch

Satans Rache

Ein spannender Rachefeldzug in kompakten 90 Seiten

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Inhaltsverzeichnis Titel Markus H Foedisch Satans Rache Ein spannender - фото 1

Inhaltsverzeichnis

Titel Markus H. Foedisch Satans Rache Ein spannender Rachefeldzug in kompakten 90 Seiten Dieses ebook wurde erstellt bei

Kapitel 1 Kapitel 1 Markus Foedisch Satans Rache Für Verena. © COPYRIGHT 2013 by Markus H. Foedisch Published 2013 by Corsario Levante S.L., Valencia, Spain Der Titel ist bei Lektoren.ch unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG in allen Schreibweisen und Darstellungsformen geschützt und im Online-Titelschutz-Anzeiger veröffentlicht worden. Das Buch, einschließlich all seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verfassers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikrovervielfältigungen und die Einspeicherung und/oder die Verarbeitung in elektronische Systeme. Copyright © 2013.

Kapitel 1

Kapitel 2

Kapitel 3

Kapitel 4

Kapitel 5

Kapitel 6

Kapitel 7

Kapitel 8

Kapitel 9

Kapitel 10

Kapitel 11

Kapitel 12

Kapitel 13

Kapitel 14

Kapitel 15

Kapitel 16

Kapitel 17

Kapitel 18

Kapitel 19

Impressum neobooks

Kapitel 1

Markus Foedisch

Satans Rache

Für Verena.

© COPYRIGHT 2013 by Markus H. Foedisch

Published 2013 by Corsario Levante S.L., Valencia, Spain

Der Titel ist bei Lektoren.ch unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG in allen Schreibweisen und Darstellungsformen geschützt und im Online-Titelschutz-Anzeiger veröffentlicht worden.

Das Buch, einschließlich all seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verfassers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikrovervielfältigungen und die Einspeicherung und/oder die Verarbeitung in elektronische Systeme.

Copyright © 2013.

Kapitel 1

Hofgang

Es war ein eisig kalter Sonntagmorgen.

Dichtes Schneetreiben herrschte und auf dem vereisten Asphaltboden des trostlos grauen Gefängnishofs, der von drei Seiten durch Gebäude der Haftanstalt und von einer Seite durch eine mit Stacheldraht bewehrte hohe Mauer begrenzt wurde, drehten deutlich weniger Männer ihre Runden als an anderen Tagen, da es viele der Häftlinge bei derartigen Temperaturen vorzogen in ihren warmen Zellen zu bleiben, anstatt sich der eiskalten aber frischen Luft auszusetzten.

Die Männer wurden von oben durch einen Gefängniswärter argwöhnisch beobachtet, der in einer an einem der Gebäude angebrachten Glaskanzel an einem schmucklosen alten Tisch saß und von Zeit zu Zeit zu einem Fernglas griff, um sich einige der meist in Gruppen zu zweit oder dritt gehenden Strafgefangenen genauer anzusehen.

Der tägliche Hofgang war in jedem Gefängnis der Welt und für jeden Inhaftierten ein wichtiger Fixpunkt in dem monotonen Alltag der Gefangenschaft.

Der Hofgang bot die Möglichkeit, Kontakt zu Häftlingen aus anderen Zellen zu bekommen, Geschäfte abzuwickeln, Schulden einzutreiben und offene Rechnungen zu begleichen.

Zu Gewalttätigkeiten kam es vorzugsweise in den Zellen, Duschräumen oder anderen Bereichen des Gefängnisses, die den Blicken der Mitglieder der Justizwache verborgen blieben, aber an manche Insassen konnte man nur beim Hofgang herankommen, weil sie beispielsweise in Einzelzellen saßen oder zu einer anderen Gruppe beim Duschen gehörten.

Wenn es nicht anders ging, musste auch hier zur Tat geschritten werden, auch wenn die Gefahr bestand, dass einer der Wärter zu einem unliebsamen Zeugen werden konnte.

So hatte schon oft nach einem Hofgang ein Sträfling das Blut eines Mitgefangenen von dem alten Asphalt gewaschen, heute blieb es jedoch friedlich.

Ein bulliger, in eine dicke schwarze Wolljacke gehüllter Mann, der die Wollmütze auf seinem Kopf tief ins Gesicht gezogen hatte, stemmte sich allein gegen den eisigen Wind und ging mit kräftigen Schritten direkt an der Außenmauer des Hofs entlang.

Wenn ein anderer Gefangener aus Unaufmerksamkeit seinen Weg kreuzte, machte er ihm eilig Platz, sobald er auf seinen Fehler aufmerksam wurde.

Diesem Mann stand man besser nicht im Weg, legte man Wert auf seine körperliche Unversehrtheit.

Manche seiner Mitgefangenen kannten seinen richtigen Namen, alle nannten ihn jedoch Satan, ein Spitzname der ihn seit langer Zeit begleitete.

Satan beging heute seinen vierundvierzigsten Geburtstag, die letzten sieben Jahre hatte er den Gebäudekomplex der Justizvollzugsanstalt nicht verlassen, abgesehen von einigen Ausführungen zu Gericht, wohin er einige Male in Handschellen und von fünf Justizwachebeamten eskortiert gebracht worden war, um in anderen Strafverfahren als Zeuge gehört zu werden.

Egal welche Frage dort an ihn gerichtet worden war, er hatte stets die gleiche stereotype Antwort gegeben:

„Ich kann mich an den gegenständlichen Vorgang nicht erinnern.“

Seine Auftritte bei Gericht waren dementsprechend kurz gewesen und seine Bewacher hatten ihn jedes Mal nach weniger als einer Stunde mit einem alten zerbeulten VW Transporter wieder zurück in das Gefängnis gebracht.

Er würde niemals eine Ratte werden, eine Ratte hatte ihn hierher gebracht.

Normalerweise hätte er schon gestern entlassen werden müssen, da er seine siebenjährige Haftstrafe bis auf den letzten Tag abgesessen hatte, die Justizwache hatte jedoch vergessen , ihn zu enthaften - ein letzter Abschiedsgruß der Justizwachebeamten, die eine erstaunliche Kreativität in der Erfindung immer neuer subtiler Quälereien aufwiesen, mit denen sie den Gefangenen das Leben schwer machen wollten.

In dem seiner Haftstrafe zugrundeliegenden Urteil hatte man ihn des Handels mit Kokain in nicht geringer Menge , wie es in der Urteilsbegründung geheißen hatte, schuldig gesprochen.

Die Anklage des Staatsanwaltes stütze sich auf keinerlei belastbare Sachbeweise, die Kripo hatte bei den diversen Hausdurchsuchungen im Endeffekt nichts gefunden, weder eine bedeutende Menge Koks, noch einen größeren Bargeldbetrag, auch konnte der Staatsanwalt im Hauptverfahren nicht einen einzigen Kunden Satans namhaft machen.

Dennoch war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte ihn aufgrund der Aussage eines einzigen Mannes schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

„Das soll ein über jeden Zweifel erhabenes Beweisverfahren sein?“, hatte er nach der Hauptverhandlung seinen Rechtsvertreter in einem Anwaltszimmer in der Besuchsabteilung des Gefängnisses gefragt.

Sein Anwalt hatte ihm sichtlich nervös dargelegt, dass sich der von der Staatsanwaltschaft präsentierte Zeuge mit seiner Aussage massiv selbst belastet hatte und ihm daher vom Gericht eine hohe Glaubwürdigkeit bescheinigt wurde.

Der Zeuge der Anklage hatte in seinem eigenen Strafverfahren ein erstaunlich mildes Urteil erhalten: 18 Monate ohne Bewährung.

Da er schon einige Monate bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft verbracht hatte, war die Ratte keine zwei Monate nach der Hauptverhandlung bereits wieder auf freiem Fuß.

Da er auch von den weiteren Instanzen kein faires Verfahren erwartete, verzichtete Satan auf die Ergreifung von Rechtsmitteln und so wurde sein erstinstanzliches Urteil rechtskräftig.

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