Inzwischen ist es mehr als zwei Jahre her, dass Deutschland voller Aufregung war, weil die so genannten Deutschlandhasserreihenweise Umzüge in Deutschland veranstalteten, bei denen sie hinter Transparenten wie „Nie wieder Deutschland“ und „Deutschland verrecke“ herliefen. Grüne und linke Politiker hielten dabei „antifaschistische“ Reden und diffamierten deutsche Bürger, die sie und die „Gutmenschen“ kritisierten und für einen souveränen Nationalstaat eintraten, als Populisten, Rassisten und politische Gefährder, denen sie entschlossen entgegentreten wollten.
Die gerade gewählte Bundestagsvizepräsidentin und Grünenpolitikerin Claudia Roth war in jenen späten Novembertagen nicht nur in Hannover mit von der Partie. Gemeinsam mit Niedersachsens grünem Landwirtschaftsminister Christian Meyer und Bürgermeister Thomas Herrmann (SPD) zogen sie hinter vermummten Linksradikalen und dem schwarzen Block bei einer vom DGB und dem Bündnis „Bunt statt Braun“ organisierten Anti-AfD-Demo durch Niedersachsens Landeshauptstadt.
Heute ist es nach dem Einzug der AfD in den neuen Bundestag und fünf Monaten regierungsloser Zeit seit den letzten Bundestagswahlen etwas ruhiger geworden um die Antideutschen. Die Ergebnisse der Politik dieser „Alleweltretter“ können sich freilich wirklich sehen lassen: Köln, Kandel, Cottbus, Wurzen und Berlin, usw. usf., lassen grüßen. Doch der Wind dreht allmählich! Leute wie Claudia Roth und Petra Pau haben sich ob ihrer unsicheren Zukunft schnell noch hochbezahlte Posten im Bundestagspräsidium geschnappt. Ihre politische Vergangenheit spielte für die votierenden Kartell-Abgeordneten dabei keinerlei Rolle. Anders beim „Rechtspopulisten“ Albrecht Glaser, ehemals CDU-Mitglied, der seit Jahr und Tag vor den Folgen der irren Migrationspolitik und der Gefahr des politischen Islam warnt: Der Immigrationsblock der zu diesen Abstimmungen zahlreich erschienenen Altparlamentarier lehnte ihn als Präsidentschaftsvize zum wiederholten Mal ab.
Über die Ergebnisse der Groko-Verhandlungen dürfen Abgeordnete des deutschen Volkes allerdings nicht abstimmen. Das machen die Delegierten der Parteitage der Grokoparteien, obwohl sie dafür vom Wähler keinerlei Mandat besitzen. Allerdings ist es auch ziemlich gleichgültig, wer da im Deutschen Parlament mit wem über was verhandelt: Mehr als 70 Prozent der Gesetzgebung für die EU-Mitgliedsländer werden seit langem in Brüssel beschlossen und den Rest erledigt der „Europäische Gerichtshof“, welcher u.a. auch die höchste Instanz der Rechtsprechung für abgelehnte Asylforderer darstellt. Alle Maßnahmen der dortigen europäischen Deutschenhasserrichten sich ebenfalls gegen die Interessen der deutschen Steuerzahler.
Obwohl der designierte Retter einer weiteren Kanzlerschaft der obersten deutschen Rechtsbrecherin seit dem 3. Reich, Angela Merkel, Martin Schulz, in offener antideutschen Attitüde die „Vereinigten Staaten von Europa“ bis 2025 fordert und sein SPD-Spitzenkollege Ralf Stegner eine weitere Erhöhung der Zuzugsraten für Wirtschaftsmigranten, freut sich nach neuesten Umfragen angeblich eine Mehrheit des deutschen Volkes, dass beim jüngsten Delegierungsparteitag der Sozies eine knappe Mehrheit für die Neuauflage der Untergangskoalition zustande gekommen ist.
Egal, was die neue Groko noch beschließen wird, der deutsche Michel wird zu Ostern glücklich darüber sein dürfen, dass er überhaupt eine Regierung ins Nest gelegt kriegt. Es wird in jedem Fall ein Kuckucksei sein und die Ergebnisse daraus wird er in nicht allzu ferner Zukunft erhalten.
Wir hier unten wundern uns über diese Entwicklungen kein bisschen, weil wir die „Westdämmerung“, mit welcher nicht nur der Untergang der SPD und unserer Nation unauflösbar verbunden ist, spätestens seit 9/11 vorausahnen. Die Sonne geht im Westen unter, auch wenn in den USA gerade eine Art Silberstreif aufleuchtet. Ob die neue Sonne, welche nun im fernen Osten aufgeht, für Deutschland Gutes bedeutet, ist nicht sicher.
Sieht man aber dem deutschen Michel dabei zu, wie er in suizidaler Manier als einzige Nation weit und breit seinen eigenen Untergang höchstmöglich befördert, muss man Obacht geben, dass man nicht selbst zum Deutschenhasserwird.
Mittwoch, 31. Januar 2018
Am 27. Januar begingen auch in der BRD Massenmedien, Politiker und zahlreiche proisraelische Organisationen den Internationalen Holocaust-Gedenktag, der von der UNO 1996 anlässlich des Tages der Befreiung der Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Streitkräfte im Jahr 1945 kreiert wurde. Im Bundestag sprach eine der letzten KZ-Überlebenden, die selbst noch die Kolonnen erlebt hat, welche in Auschwitz in die Gaskammern getrieben wurden. Auch Anne Will bemühte sich in einer ihrer Talkrunden nach Kräften, mit einer weiteren Antisemitismus-Diskussion die „kollektive Bewusstseinskrankheit“ der Deutschen am Leben zu halten. Und die amtierende Immigrationskanzlerin wie der neue Bundestagspräsident Schäuble mahnten in ihren diesbezüglichen Reden, dass vor allem die jungen Deutschen aus dieser Geschichte lernen müssten, um ihr Bewusstsein gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus zu stärken.
Und tatsächlich zeigt uns die Kriminalitätsstatistik ein stetiges Ansteigen in der Kategorie „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus“, insbesondere nach dem Herbst 2015. Das regte auch uns hier unten an, tiefer über diese spezifische „Bewusstseinskrankheit“ unseres Volkes nachzudenken. Wie immer ist es hilfreich, wenn man sich über die Faktenlage Klarheit verschafft. Belegt man z.B. Fremde oder schon länger hier Eingewanderte mit Begriffen wie „Neger“, „Fidschi“ oder „Kanacke“, erfüllt dies u. U. die Straftatsbestände „Beleidigung“ und „üble Nachrede“ gemäß Paragraphen 185 und 186 unseres Strafgesetzbuches und kann geahndet werden. Ebenso verhält es sich, wenn man jemanden mit dem Titel „Judensau“, „Zionist“ oder „Kinderficker“ oder mit diesbezüglichen Wortkombinationen belegt. Letzteres wird statistisch allerdings nicht in der Rubrik „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus“ erfasst.
Uns fällt jedoch auf, dass die Definitionen für die Begriffe „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus“ zu fließend sind, um sie im Strafgesetzbuch erfassen zu können. Die Deutungshoheit für eine korrekte Auslegung ist unter Parteien, Verbänden und Juristen umkämpft und je nach Interessenlage breiten Schwankungen unterworfen.
Am besten lässt sich dies an der jederzeit und allseits gern verwendeten Vokabel „Antisemitismus“ darstellen. Um deren Definition herauszufinden, bedienen wir uns, wie stets, des durch seine strenge Eigenzensur unverdächtigen weltbekannten elektronischen Lexikons. Dort lernen wir unter anderem, dass es einen Antisemitismus vor 1800, nach 1800 und einen anderen nach 1945 gibt. Um 1800 soll dieser Begriff das bisher gängige Schlagwort „Antijudaismus“ ersetzt haben. Wir hier unten denken, dass er nach 1989 eine weitere Umdeutung erfahren hat: Alles, was sich irgendwie und irgendwo als Kritik an Israels Regierungen, Zionistischen Verbänden und jüdischstämmigen Einzelpersonen konnotieren lässt, wird seit einigen Jahrzehnten von interessierten Kreisen ebenfalls als „antisemitisch“ apostrophiert.
Kann man dem wenigstens als „Glossist“ entrinnen, fragen wir hier unten uns verzweifelt, die wir uns zeitweilig an israelkritischen israelischenFilmen, Fernsehbeiträgen, Vorträgen und Büchern erfreuen, besonders an solchen der weltbekannten Historiker Shlomo Sand und Norman Finkelstein? Und wenn es bereits einen “Antisemitismus“ als neuen Quasistraftatsbestand gibt und „antiislamistisch“ als fremdenfeindlich eingestuft wird, wird dann auch bald antikatholisches Verhalten oder gar Atheismus strafbewehrt werden? Dies führt zu der weiteren Frage, was „ Semitismus“ sein könnte.
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