Sie melden ihre Beobachtungen sofort dem diensthabenden Arzt. Der entscheidet dann, ob er seine gegenwärtige Beschäftigung (zum Beispiel bei den Schwerkranken seiner Station) wirklich sofort unterbrechen muss. Zu Ihnen mit Ihrer Verschlimmerung eines chronischen Leidens wird er nicht sofort eilen.
Und wenn er dann (endlich nach langer Wartezeit) gekommen ist und Sie untersucht hat, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erklärt er Ihnen nach kurzer Untersuchung, dass Sie kein Notfall sind, und verschreibt Ihnen allenfalls ein Mittel, das Sie in der Notapotheke der Stadt holen und bar bezahlen müssen.
Oder er hält für seine Entscheidung noch weitere Untersuchungen bei Ihnen für erforderlich. Die werden sich dann über sehr lange Zeit hinziehen, denn die dringlichen Aufgaben werden im Krankenhaus immer zuerst erledigt, und unter die fallen Ihre Anliegen vermutlich nicht. Wenn gar noch eine Operation eingeschoben werden muss, vergehen viele Stunden, in denen Sie es schließlich bereuen, die umständliche, weil für schwierige Notfälle ausgelegte Krankenhausambulanz ohne wirkliche Not aufgesucht zu haben.
Im nächsten Kapitel werden wir uns nun über die Einweisung ins Krankenhaus unterhalten und da verschiedene Möglichkeiten und auch verschiedene Krankenhaustypen kennen lernen.
3. Niedergelassene Ärzte und die „Krankenhauslandschaft“
3.1 Der niedergelassene Arzt organisiert die Klinikeinweisung
Während also der Weg ins Krankenhaus bei Notfällen weitgehend vorgezeichnet ist, gibt es vieles zu bedenken, wenn man noch Zeit für eine Wahl hat. In Deutschland gilt die freie Arztwahl. Das könnte bei Ihnen bedeuten, dass Sie noch gar keinen Arzt gewählt hatten, weil Sie bisher gesund waren. Die bekannten, bewährten Ärzte könnten dann jetzt gerade ausgebucht sein oder nur nach unzumutbar erscheinenden Wartezeiten einen Termin finden. Eine Ausnahme würde der vielbeschäftigte Arzt nur machen, wenn ein Notfall vorliegt.
Andererseits: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für in Anspruch genommene Leistungen nur bei Ärzten, die zuvor von ihnen zugelassen wurden. Das können „Allgemeinärzte“ sein (Facharzt (FA) für Allgemeinmedizin), aber auch Fachärzte für eines der vielen Spezialfächer (z. B. Orthopädie, Urologie, Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Augenheilkunde und viele andere). Es gibt nach der gegenwärtigen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 53 Facharztgebiete (siehe Tabelle 3.1) und dazu noch 46 Zusatzweiterbildungen. Das mag manchem ein Argument sein, zunächst die Vermittlung eines Arztes für Allgemeinmedizin in Anspruch zu nehmen, auch wenn er die Hilfe eines bestimmten Facharztes oder eines Krankenhauses nötig zu haben meint.
Angesichts dieser Vielfalt leuchtet es aber auch ein, dass ein persönlicher Hausarzt, der alle Fäden in der Hand hält, große Vorteile bringt. Das ist in der Regel (und auch nach dem Willen des Gesetzgebers) ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder ein als Allgemeinarzt beteiligter Internist. 1 1 Die alten Bezeichnungen „praktischer Arzt“ oder „Arzt und Geburtshelfer“ werden schon lange nicht mehr vergeben, sind aber bei denen, die sie früher einmal erworben haben, noch gültig. 2 Sie könnten die Variationsbreite selbst einmal prüfen: Wenn Sie im Internet unter www.NetDoktor.de „Symptome“ und dann „Bauchschmerzen“ eingeben, werden Ihnen etwa 30 mögliche Krankheiten angeboten. Wenigstens die Hälfte davon wird Ihr Hausarzt in Erwägung ziehen, wenn er die verschiedenen Bereiche Ihres Bauches abtastet.
Beide kommen mit einem sehr breiten Wissen, aber weitgehend ohne Spezialgeräte aus. Der Allgemeinarzt ist übrigens der einzige, der im Falle eines Falles, also wenn man wirklich schwer krank ist, auch einen Hausbesuch macht.
Der Hausarzt stellt die grundsätzlichen Weichen und hilft bei sehr vielen alltäglichen Erkrankungen. Wenn er bei speziellen Problemen an einen der Fachärzte weiter überweist, erhält er von dem immer einen Bericht über das Ergebnis der Betreuung. Er weiß also im Idealfall über alle gesundheitlichen Probleme seiner Patienten Bescheid, und das meistens über viele Jahre hinweg und oft bei ganzen Familien. Daher auch der Name Hausarzt. Mit diesem Wissen kann er dann am besten ins Krankenhaus einweisen, die dortigen Ärzte informieren und so Doppeluntersuchungen zu vermeiden helfen.
Wenn Sie sich nicht nur für einen Hausarzt, sondern nach Absprache mit seiner Krankenkasse für das spezielle „Hausarztmodell“ entschieden haben, das vom Gesetzgeber gefördert wird und gewisse, auch finanzielle Vorteile bietet, dann müssen Sie mit jeder Beschwerde zuerst zu dem einen Hausarzt gehen. Der entscheidet über das Hinzuziehen von spezialisierten Fachärzten.
Für alle anderen Kassenpatienten und für Privatpatienten ist es zulässig, im Rahmen der freien Arztwahl direkt einen Facharzt aufzusuchen. Aus Sicht des Kranken erscheint es logisch, zum Beispiel gleich einen Urologen zu konsultieren, wenn man Beschwerden beim Wasserlassen hat oder Blut im Urin bemerkt, oder gleich einen Augenarzt, wenn man plötzlich nicht gut sieht oder ein blitzartiges Flimmern feststellt. Der niedergelassene Facharzt kann dann bei Bedarf auch direkt ins Krankenhaus einweisen. Ihm fehlen zwar die ganzen anderen Befunde, die der Hausarzt gesammelt hat, aber er hat in seinem Fachgebiet natürlich einen guten Überblick über geeignete Kliniken. Darauf werden wir noch zurückkommen.
Falls die Erkrankung keinen notfallmäßigen Transport ins Krankenhaus erfordert, schreiben die gesetzlichen Krankenkassen eine Einweisung durch den niedergelassenen Arzt vor. Das ist schon deshalb sinnvoll, weil dieser anders als der Laie fachlich korrekte Befunde erheben kann oder auch schon Vorbefunde hat und dann in der Lage ist, eine medizinisch begründete Diagnose zu stellen. Denn Symptome wie Atemnot oder Schmerzen in der Brust oder im Bauch, die der Patient spürt, können vielerlei bedeuten, können durch sehr unterschiedliche Erkrankungen bedingt sein, und bedürfen dann auch verschiedener Fachärzte und Betreuung.
Schließlich hat der Hausarzt als „Filter“ vor der Krankenhauseinweisung auch eine Bedeutung dadurch, dass dann die kostenintensive Notaufnahme der Klinik nicht unnötig in Anspruch genommen wird. Andererseits erhält die Krankenhausverwaltung durch das Einweisungsformular Informationen darüber, wie der Patient versichert ist, wer also am Ende zahlt. Entsprechend bewahren die Versicherungskarten der privaten Krankenkassen davor, dass das Krankenhaus vor der Aufnahme erst mal eine respektable Vorauszahlung verlangt.
Auch der privat Versicherte wird die Chance nutzen, die ein Hausarzt bietet, nämlich alles gewissermaßen von zu Hause aus zu erledigen, was ambulant gelöst werden kann. Wie viel Zeit dafür bleibt, muss vom Hausarzt verantwortet werden. Aber meistens kann er die grundlegenden Befunde in Blut und Urin erheben und auch manches mit Hilfe der bildgebenden Verfahren (die wir in Kapitel 11 noch besprechen werden) ambulant klären lassen. Allerdings ist er darauf angewiesen, dass Sie ihn umgehend informieren, wenn sich Ihr Krankheitsbild verändert. Da das häufig in der Nacht passiert, sollte man das geeignete Vorgehen vorher besprochen haben.
Meist sind verschiedene Untersuchungen nötig zur Abklärung eines einzelnen Symptoms, das der Patient angibt oder das der Arzt findet. Denn das geklagte Symptom kann gewöhnlich bei mehreren Krankheiten auftreten. 2 2 Sie könnten die Variationsbreite selbst einmal prüfen: Wenn Sie im Internet unter www.NetDoktor.de „Symptome“ und dann „Bauchschmerzen“ eingeben, werden Ihnen etwa 30 mögliche Krankheiten angeboten. Wenigstens die Hälfte davon wird Ihr Hausarzt in Erwägung ziehen, wenn er die verschiedenen Bereiche Ihres Bauches abtastet.
Zweckmäßig folgt man bewährten Untersuchungspfaden bzw. einem „Entscheidungsbaum“: Die vermutlich erfolgreichsten Maßnahmen werden zuerst angegangen. Dann sieht man deutlicher, welche Störungen wohl vorliegen, welche Teste noch nötig sind, und ob Gefahr im Verzuge ist. Die vorgegebenen Leitlinien der Untersuchung führen aber auch zum Ausschluss von Risiken oder von seltenen Erkrankungen, über deren gelegentliches Vorkommen man aus Erfahrung weiß, die aber ohne Spezialuntersuchung gar nicht erkennbar wären und Spezialisten erfordern. Ein eigentlich ganz unauffälliger Hautausschlag kann zum Beispiel bei genauer Untersuchung des Blutes zur Entdeckung einer bedeutsamen innere Erkrankung führen, von der man wissen muss, dass sie mit einer derartigen Hautveränderung einhergehen kann, und für die dann der Hautarzt gar nicht zuständig ist.
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