2.2 Erst telefonieren, dann abfahren
Einen Notfall muss jedes Krankenhaus annehmen, schon um erste Hilfe zu leisten. Es kann dringende Notfälle aber nach Klärung der Situation weiterschicken, falls es entweder nicht gut genug gerüstet (zum Beispiel nicht die eben erwähnte Stroke Unit für die Behandlung des Schlaganfalles hat) und eine bessere Einrichtung in zumutbarer Zeit zu erreichen ist, oder weil die Intensivstation schon voll ausgelastet ist.
Die Intensivstation behandelt nämlich hauptsächlich Patienten, die beatmet werden müssen und daher an entsprechende Geräte angeschlossen sind. Für jedes Planbett gibt es die notwendigen Apparaturen und das eingearbeitete Personal. Die Leser werden verstehen, dass man bei Eintreffen eines zusätzlichen schweren Falles nicht einfach eine der Beatmungen beenden kann, um das Bett und das Beatmungsgerät freizumachen. Eine solche Entscheidung trifft man nie notfallmäßig, sondern man führt die „Entwöhnung“ von den Geräten vorsichtig schrittweise, unter ständiger Beobachtung durch. Also kann ein neuer Patient nur aufgenommen werden, wenn noch ein Bett mit den lebensrettenden Geräten frei ist. In Ballungsräumen mit mehreren Kliniken wird die Bettensituation abends vor dem Schichtwechsel geklärt und der Notaufnahme und/oder der Rettungszentrale mitgeteilt.
Der zugezogene Notarzt oder die Sanitäter des RTWs sollten daher telefonisch einen Platz für den Kranken suchen und reservieren, ehe man ihn überhaupt in den Krankenwagen verbringt. Man möchte keine Irrfahrt von Klinik zu Klinik riskieren. Und man wird dann sofort Informationen über den Zustand des Patienten weitergeben, also etwa Blutverluste bei Verletzungen, Notwendigkeit einer Beatmung, Wahrscheinlichkeit eines dringlichen Eingriffs. Die Anmeldung ermöglicht dann dem Krankenhaus, erste Vorbereitungen in seiner Notaufnahme zu veranlassen. Beim Eintreffen eines schweren Unfalles werden dann schon die benötigten Ärzte gerufen und Infusionen gerichtet sein. Vielleicht wurde sogar schon die Operationsabteilung informiert, weil sie eine gewisse Anlaufzeit benötigt.
2.3 Der voraussehbare Notfall
Nicht jeder Notfall kommt unerwartet. Mit einer Lungenembolie zum Beispiel (Verstopfung eines großen Lungengefäßes durch ein Blutgerinnsel) muss der Arzt in einer ganzen Reihe von Situationen rechnen, auch wenn sie letztlich ein seltenes Ereignis ist. Die Gefahr besteht immer, wenn sich in großen Venen der Beine oder des Beckens Blutgerinnsel bilden, weil sich der (bettlägerige) Patient wenig bewegt und das Blut daher langsam oder gar nicht mehr fließt und schließlich gerinnt. Bei ersten größeren Bewegungen, also z. B. beim Aufstehen aus dem Bett kann sich dann das Blutgerinnsel lösen und in die Lunge geschwemmt werden. So ein „Embolus“ kann bis kleinfingerdick sein und somit ganz schlagartig große Gefäße verstopfen. Plötzliche schwere Atemnot, Blaufärbung der Lippen oder des ganzen Gesichts, aber auch Herzkreislaufversagen sind die ersten Zeichen dieser lebensgefährlichen Komplikation. Sie tritt überraschend auf, wenn, wie gesagt, der Patient eine oder zwei Wochen nach Krankheitsbeginn wieder stärker mobilisiert wird, wenn also das Schlimmste schon überwunden zu sein schien.
Besonders nach Verletzungen und Operationen an den Beinen und im Beckenbereich versucht der Arzt daher, diesem sehr schweren Ereignis vorzubeugen, indem er einerseits den Kranken zum regelmäßigen Bewegen der Beine anhält und ihm zweitens gerinnungshemmende Spritzen verordnet. Man mag dem Laien erklären, dass das Blut damit „verdünnt“ wird, damit es nicht „stockt“, also gerinnt. Um genau zu sein: Verdünnt wird da gar nichts (mit dem winzigen Inhalt der Spritze). Die Blutgerinnung wird biochemisch eingeschränkt, aber natürlich nicht ganz aufgehoben, denn dadurch würde man speziell nach Unfällen oder nach Operationen schwere Nachblutungen riskieren.
Bei dieser verantwortungsvollen Entscheidung bleibt ein Restrisiko für eine Lungenembolie, also für einen Notfall. Man versucht ihm vorzubeugen durch häufiges ausreichendes Bewegen der Beine und damit Erhöhung der Fließgeschwindigkeit des Blutes in den Venen des Beines und des Beckens, und zwar so früh wie möglich. Der Arzt muss eindringlich darauf hinweisen, und der Patient seinerseits muss aktiv üben: Patient und Arzt bilden immer ein Team, das die Heilung anstrebt, das wird schon an diesem einfachen Fall deutlich. Das Team muss gemeinsam die anstehenden Maßnahmen besprechen, und dann müssen beide ihren Teil zur Erreichung des Ziels beitragen.
Auch eine Schwangerschaft führt meist zu einem „voraussehbaren Notfall“. Man kann den Termin für die Geburt und damit für die (dann eilige) Klinikaufnahme näherungsweise berechnen, kann in Ruhe Komplikationsmöglichkeiten abklären und Risiken abwägen, kann alle voraussehbaren Schritte planen, hat den Koffer schon gepackt. Nicht selten hat die Schwangere sogar mehrere Entbindungsstationen aufgesucht, besprach Spezialmethoden der Geburtsführung und deren Vorzüge und lies sich dann bei der ihr genehmen Institution vormerken, alles ganz in Ruhe. Aber dann gehen die Wehen doch überraschend los. Und dann ist Eile wenigstens eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme, die aber im Vorhinein organisiert werden kann.
2.4 Ärztlicher Notdienst und Notfallambulanz im Krankenhaus
Jeder weiß, dass niedergelassene Ärzte in ihren Praxisräumen während fester Sprechstundenzeiten praktizieren. Die Einhaltung von regelmäßigen Arbeitszeiten ist schon wegen des benötigten Personals erforderlich. Aber immer muss wegen des Versorgungsauftrags, den die Ärzteschaft insgesamt hat, außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten ein Notdienst der niedergelassenen Ärzte organisiert sein. Einer von ihnen kann die Bereitschaft von seiner Praxis aus wahrnehmen, es kann aber auch ein Notdienst in einer bestimmten Zentrale, nicht selten sogar im Gebäude eines Krankenhauses organisiert sein. Einzelheiten werden in der Tagespresse bekannt gegeben.
Aus dem Krankenhaus wurde die ambulante Routinebetreuung von Kranken in den letzten Jahrzehnten verdrängt. Nur einige ausgewählte Abteilungen einer Klinik dürfen Spezialsprechstunden unterhalten: einerseits für hochspezialisierte Diagnostik und Therapie, andererseits für die direkt präoperative Diagnostik und eine einmalige Nachbetreuung nach stationärer, meist operativer Behandlung. Jedes Krankenhaus muss jedoch rund um die Uhr eine Notfallambulanz und Notfallaufnahme unterhalten. Kranke, die in ihrer Not das Krankenhaus aufsuchen (zum Beispiel auch Durchreisende), müssen untersucht und versorgt werden. Die ambulante Behandlung beschränkt sich dann aber auf das Notwendigste.
Zur üblichen Aufgabe der Krankenhausambulanz gehören zunächst natürlich Unfälle einschließlich der Verletzungen der inneren Organe des Brust- und Bauchraumes. Aber auch internistische Notfälle, bei denen die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme vermutet wird, werden direkt zum Krankenhaus gebracht, also schwere Atemnot, hohes, unklares Fieber, anhaltendes Erbrechen, starke Bauchschmerzen. Das gleiche gilt für Frauenkrankheiten, insbesondere Blutungen, und natürlich für gravierende plötzliche Schwangerschaftsbeschwerden.
Liebe Leserin, lieber Leser, in diesem Zusammenhang ein gut gemeinter Rat: Sie sollten nicht nachts in die Notambulanz des Krankenhauses gehen, weil gewisse Beschwerden, die schon so lange stören, nun gerade etwas stärker geworden sind, und „weil da ja immer ein Arzt Dienst hat“. Das rentiert sich für Sie nicht, das ist auch nicht die passende Gelegenheit, mal eine Zweitmeinung einzuholen oder die umfassenden Untersuchungsmöglichkeiten des Krankenhauses zu testen. Natürlich würde sogleich ein Pfleger oder eine Schwester Sie empfangen, befragen und Ihre Personalien aufnehmen. Die haben meist eine immense Erfahrung und erkennen recht gut, was einem Neuzugang vermutlich fehlt und ob seine Erkrankung eine dringliche Betreuung erfordert oder nicht.
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