Adolph Freiherr von Knigge - KNIGGE - Über Eigennutz und Undank

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KNIGGE: Über Eigennutz und Undank: краткое содержание, описание и аннотация

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Über Eigennutz und Undank ist das letzte Werk des deutschen Schriftstellers, Aufklärers und gebürtigen Bredenbecker Adolph Freiherr von Knigge (1752–1796). Es erschien erstmals kurz vor seinem Tod im Jahre 1796.
Über Eigennutz und Undank: Ein Gegenstück zu dem Buche: Über den Umgang mit Menschen
Es besteht aus zwei Teilen in einem Band!
In seinem letzten Werk «Über Eigennutz und Undank» (1796) sagt er: «Man freut sich darüber, wenn wenigstens dieselben Menschen uns nur einmal betrogen haben. Man verschließt sich nach und nach in sich selbst.»
Heinrich Heine hat Adolph Freiherr von Knigge als «tiefen Kenner von Menschen und Bestien»
bezeichnet.
Tatsächlich beruhen seine berühmten und vielkolportierten Schriften "Über den
Umgang mit Menschen" und «Über Eigennutz und Undank» auf jahrelanger sorgfältiger Beobachtung und Sammlung von Erfahrungen im Umgang mit seinen Mitmenschen.
Sie allein bilden die Basis für seine Empfehlungen, die in beiden Werken allerdings nur eine untergeordnete Stellung einnehmen.
Deutlich der Zeit der Aufklärung verpflichtet, geht es ihm um die Bildung des
ganzen Menschen in der Kunst feiner Menschenbehandlung. «Über den Umgang mit Menschen» war nicht nur ein ungeheuer populäres Buch, das zahlreiche Auflagen und Übertragungen in fremde Sprachen erlebte, es ist auch das bedeutendste gesellschaftsethische Werk des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Knigges Sprache und Stil sind von großer Eleganz und weltmännischer Leichtigkeit, zugleich machen viele humorvolle oder satirische Einwürfe die Lektüre zu einem höchst amüsanten Erlebnis.

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kennen, lieben und ausüben?

3.

Der Natur-Mensch hat mit den übrigen Thieren das

gemein, daß er durch körperliche Anreizung, durch

Gefühl, durch Instinct, zu gewissen Handlungen

hingezogen wird. Er hat aber das vor andern lebendigen

Geschöpfen voraus, daß die Vernunft ihn die

Anwendung jenes Gefühls und Instincts zu bestimmten

sichern Zwecken lehrt und ihn determinirt, gewisse

Handlungen aus gewissen Ursachen zu unternehmen,

andre hingegen zu unterlassen.

4.

Sein Gefühl treibt ihn ohne Ordnung und Gesetz, zu

Allem, was ihm einen angenehmen Genuß der ihm

bekannten Gegenstände in der Welt gewähren und

zusichern kann. Höchstens lehrt ihn sein Instinct durch

Erfahrung, sich das Uebermaß des Genusses zu versagen,

überhaupt dasjenige nicht zu begehren, was ihm einmal

unangenehme Empfindungen erweckt hat, und also

wieder erwecken kann. Auch zieht ihn sein Instinct

unwillkührlich hin, zu andern lebenden und todten

Gegenständen um ihn her, jedoch ohne deutliche

Unterscheidung der Ursachen dieser Triebe. Seine

Vernunft hingegen nützt diese Erfahrungen, ordnet sie

und zieht daraus Vorschriften ab, die seinen Willen

bestimmen und gewisse Entschlüsse für die Folge in ihm

erzeugen.

5.

Diese Entschlüsse nun können sich nicht weiter

erstrecken, als auf solche Fälle, über welche er würklich

Erfahrungen gemacht hat, und er kann nur Vorsätze

fassen, die auf diejenigen Verhältnisse anwendbar sind,

welche er kennt. Da ihn nun seine eigne Existenz jeden

Augenblick seines Lebens am mehrsten beschäftigt und

ihm das Gefühl derselben am lebhaftesten und

beständigsten gegenwärtig ist; so wird die erste Sorgfalt

seiner Vernunft auf Erhaltung und Vervollkommung

seines Daseyns gerichtet seyn und wenn er sich Gesetze

und Pflichten vorschreibt; werden diese gewiß das

Wohlbehagen seines eignen Ichs zum vornehmsten

Augenmerke haben. In dem Maße aber, in dem seine

Bedürfnisse, Erfahrungen und Verhältnisse sich

vervielfältigen, entstehen bey ihm auch neue

Ueberlegungen und Vorsätze, die ihn dann zum Handeln

bestimmen, also neue Pflichten, die er sich auflegt. Je

näher ihm dann das Interesse an irgend einem

Gegenstande liegt, desto wichtiger werden ihm die

Motive seyn, die ihn determiniren, in Rücksicht auf

diesen Gegenstand so und nicht anders zu handeln. Je

weiter entfernt hingegen, desto unwichtiger; Thorheit

würde es ihm seyn, sich Pflichten in Verbindung mit

Gegenständen aufzulegen, mit welchen er in gar keinen

Verhältnissen steht.

6.

Es giebt also nur Ein von der Natur uns eingepflanztes

allgemeines Gesetz, nämlich das: der Vernunft zu folgen.

Die Anwendung hängt von den Erfahrungen und

Verhältnissen ab. Wo diese gänzlich fehlen, da kann keine

Idee von Entschlüssen, die darauf Bezug haben, Statt

finden. Und so wie andre, neue Erfahrungen und

Verhältnisse eintreten, müssen auch die Motive zu den

Handlungen sich verändern.

7.

Ohne Zweck handelt die Vernunft nicht, denn dadurch

unterscheiden sich ja ihre Antriebe von denen, die der

Instinct und das dunkle Gefühl bewürken. Wo also keine

Zwecke sich darstellen, da wird die Vernunft nicht zum

Handeln bestimmt. Deswegen ist alles, was wir Tugend,

Pflicht und Gesetz nennen, nur Resultat der Vernunft,

gezogen aus der Ueberlegung des Zwecks und der

dadurch herbeyzuführenden Folgen, die diese oder jene

Handlung, wie die Erfahrung lehrt, hat und haben wird.

Das heißt mit andern Worten: ein vernünftiges Wesen

wird nur solche Handlungen mit Ueberlegung begehn,

die zu etwas nützen, irgend eine Art von Vortheil

bringen. Je näher ihm, seiner Person, seinem eignen Ich,

dieser Vortheil, dieser Nutzen liegt, desto einfacher und

dringender sind die Bewegungsgründe, denselben zu

befördern.

8.

Hieraus folgt also, daß unsre jetzigen Begriffe von

Tugend und Pflicht gar keine allgemeine, ewige,

unwandelbare Wahrheiten, sondern nach den

verschiedenen Erfahrungen und Verhältnissen auch

verschieden sind und seyn müssen, ja! daß dieselbe

Handlung, unter andern Umständen, gut, gleichgültig

oder sträflich seyn, und daß Ein verständiges Wesen von

gewissen Pflichten die erhabensten Begriffe haben, indeß

das andre sich gar keine Vorstellung davon machen kann

und noch ein andres dasselbe, was jenem Pflicht scheint,

für ein Verbrechen hält. Um davon ein Paar Beyspiele zu

geben; so frage ich: ob wohl ein vernünftiges Geschöpf

einen Begriff von der Tugend der Mäßigkeit haben

würde, wenn ihn nicht die Erfahrung schon gelehrt hätte,

welche nachtheilige Folgen der unmäßige Genuß hat, wie

doppelt schmackhaft uns das vorkommt, was wir eine

Zeit lang entbehrt haben, und welche Freuden man

fühlen kann, wenn man einen Theil seines Genusses

aufgiebt, um die Wünsche und Triebe Andrer zu

befriedigen? Es würde, behaupte ich, ohne diese

Erfahrung gar keinen Begriff von der Tugend der

Mäßigkeit haben; ja; die Mäßigkeit würde für ein solches

Geschöpf keine Tugend seyn; vielmehr müßte das erste

Gesetz in dem Codex seiner Pflichten also lauten: »Es ist

der Vernunft und dem Gefühle gemäß, von allem, was

man erlangen kann, so viel zu nehmen und zu geniessen,

als Appetit und Vermögen verstatten.« Man frage ferner:

was für reine Begriffe von der Heiligkeit eines

rechtmäßigen Besitzes derjenige Mensch würde haben

können, der nichts von Eigenthum wüßte? – Gewiß gar

keine! Und so ist es mit allen übrigen Tugenden

beschaffen. Und wie viel Fälle giebt es nicht in der

bürgerlichen Zusammenlebung, wo das, was unter

andern Umständen für die erhabenste Tugend gelten

würde, wegen der zu erwartenden schädlichen Folgen

würklich unverantwortliches Verbrechen wird!

9.

Um nun noch einmal das Ganze zusammen zu fassen; so

giebt es keine reine, angebohrne, allgemeine Begriffe von

Tugend und Pflicht; der Mensch, wenn man ihn von allen

äußern Verhältnissen frey betrachtet, kennt nur Ein

Gesetz, und das ist: die Gefühle und Triebe, welche ihn

zum Handeln bewegen, durch die Vernunft zu gewissen

Zwecken leiten zu lassen; bey diesen Zwecken nimmt die

Vernunft auf die zu erwartenden Folgen Rücksicht,

wobey ihm die Erfahrung zur Lehrmeisterinn dient; und

da diese Folgen nach der Verschiedenheit der

Verhältnisse, darinn er sich befindet, verschieden sind; so

können auch seine Bewegungsgründe zum Handeln und

die Gesetze, welche er sich dabey vorschreibt, nur nach

diesen Verhältnissen beurtheilt werden. Endlich, er

handelt also der Vernunft gemäß, zweckmäßig, richtig,

gut, tugendhaft und pflichtmäßig, wenn seine

Handlungen die Harmonie in diesen Verhältnissen, das

heißt, wenn sie seine Glückseligkeit als isolirtes Wesen

und als Theil des Ganzen befördern.

10.

Kindisch und von eingeschränkten Begriffen zeugend, ist

es daher, wenn man höhern Wesen, und sogar der

Gottheit, Tugenden beymißt. Da wir die Verhältnisse der

höhern Wesen nicht kennen; so können wir nicht nur

nicht wissen, welche Zwecke ihre Vernunft zum

Augenmerke haben muß, sondern es ist uns auch

gänzlich unbekannt, ob nicht andre Kräfte als die, welche

wir Kräfte der Vernunft nennen, die höhern Wesen

leiten.

11.

Um nun moralisch gut, tugendhaft und pflichtmäßig, das

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