wollte nicht nur suchen, die Sache bey ihrem Vater gut zu machen, sondern auch so stiller zu behandeln, daß es keinen so großen Lerm im Ort seyen solle.
Anna Maria macht den Mund nicht auf. Der »Lerm im Ort« existiert schließlich jetzt schon, da sie noch nicht einmal geboren hat. Sie ist aufgewachsen in diesem Dorf. Sie kennt seine Spielregeln. Daß der Lärm noch größer wird, sollte sie ein nichteheliches Kind bekommen, ist ihr ebenso klar wie die Tatsache, daß es nicht in der Macht des Pfarrers liegt, etwas daran zu ändern. Auch sein Versprechen, die Sache »stiller zu behandeln«, wird sie vor dem Gespött, dem Hohn und den Anfeindungen nicht schützen.
Als Ludwig merkt, daß er so nicht weiterkommt, ändert er seine Taktik. Er verweist sie auf ihren dicken Leib, er verwarnt sie »vor einer nun unzeitigen Schamhaftigkeit« und legt ihr die Folgen einer heimlichen Geburt dar: Sollte das Kind tot und ohne Zeugen zur Welt kommen, so hätte sie einen peinlichen Prozeß auszustehen, »wann sie auch keinen bösen Gedanken gehabt«. Anna Maria reagiert auf diese Vorhaltung mit einer »Verwirrung«, leugnet aber weiterhin eine Schwangerschaft. Der Pfarrer verlegt sich aufs Bitten. Er appelliert an ihr Seelenheil, ihr christliches Empfinden. Den lieben Gott, den Vater, die Freunde bringt er ins Spiel: Sie solle doch in sich gehen,
sie müßte nothwendig ein Kind fühlen, wann sie schwanger seye, sie möchte hierüber die Wahrheit bekennen.
Aber Anna Maria Ohnmaiß bekennt nichts. Mit welchen Argumenten sie sich bisher gegen die eindringlichen Fragen des Pfarrers gewehrt hat, wissen wir nicht. Vielleicht hat sie die Anschuldigungen einsilbig mit einem schlichten »Nein« zurückgewiesen. Ihre Antwort auf Ludwigs Vorhalt, daß sie das Kind spüren müsse, hat er in seinem Bericht festgehalten:
H.H. Pfarrer, ich weiß überall von keiner Mannsperson nichts, fühle auch nichts in mir, welches doch seyn müßte, wann es denn so wäre, ich kann nicht gestehen.
Daß Anna Maria Ohnmaiß »überall von keiner Mannsperson nichts« weiß, ist natürlich gelogen. Im Bereich des Möglichen liegt aber, daß sie ihr Kind tatsächlich nicht gespürt hat. Es ist eine so häufige Behauptung von Kindsmörderinnen, daß der Gedanke, es handle sich hierbei um eine enorme Verdrängungsleistung, nicht abwegig ist (32). Eine Aussage jedenfalls ist wahr: »Ich kann nicht gestehen«, sagt sie und bedeutet dem Pfarrer, er könne nun »nicht weiter in sie dringen«. Sie verläßt mit dieser Feststellung ihre defensive Haltung und beendet aktiv das ihr aufoktroyierte Verhör.
Anna Maria hat ihre Entscheidung getroffen. Ihre Bauchdecke ist die unverrückbare Mauer zwischen ihr und der Außenwelt: Niemand kann dort eindringen, und nichts kann heraus. Dem Pfarrer Ludwig bleibt nur, Gott als Zeugen anzurufen, daß er sie »ernstlich untersucht« habe. Im übrigen muß Anna Maria Ohnmaiß mit Bestimmtheit geantwortet haben, denn der Pastor läßt sich anscheinend überzeugen. Im anschließenden Gespräch mit dem Vater meint er, es sei fast eher zu wünschen,
seine Tochter möchte schwanger seyn, als nicht, dann wann das letztere wäre, so könnte sie so krank werden, daß es ihr das Leben kosten kann.
Er rät dringend zu einem Arztbesuch und mahnt Johann Michael Ohnmaiß, er »möchte es ja nicht anstehen lassen«. Der Schultheiß nimmt seine Vaterpflichten sicher ernst, doch es ist Oktober, und die Trauben reifen. Wie fast alle Einwohner des Dorfes Uhlbach hat auch der Schultheiß Weinberge. Zwei seiner Söhne ernähren sich als Weingärtner. Es gibt Arbeit, auch Anna Maria wird helfen müssen. Aber gleich nach dem Herbsten will der Schultheiß mit seiner Tochter einen Medicus aufsuchen, das verspricht er seinem Freund. Sehr krank wird dem Vater die Tochter ohnehin nicht scheinen, da sie ja trotz ihres dicken Bauches wohlauf ist und wie gewohnt klaglos ihre Arbeit verrichtet. Sie macht keineswegs den Eindruck, als könne es ihr Leben kosten, noch weniger hat sie jemals in dieser Zeit nach einem Arzt verlangt.
Pfarrer Ludwig hat, wie er dem Oberamt nach der Tat versichert, die Verdachtsmomente ausgeräumt und keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Das ändert sich ein paar Tage später, als die Familie Ohnmaiß ihre Traubenernte eingebracht hat. Wie es im Dorf üblich ist, erhält der Pfarrer seinen Anteil. So wird Anna Maria beauftragt, Hochwürden mit Trauben zu beehren. Über diese ihr zufallende Aufgabe ist sie sicherlich nicht beglückt gewesen. Das ungute Gefühl, mit dem sie sich auf den Weg gemacht haben wird, hat sie auch nicht getrogen, wie wir Ludwigs weiterer Darstellung entnehmen können. Er berichtet dem Oberamt, sein Verdacht wegen einer Schwangerschaft habe sich »zimmlich verlohren«,
bis auf vorige Woche, da mich Ohnmeißin mit etwas Trauben beehrte, und mir in ihren Werktagskleidern zu Gesicht kam.
Anna Maria Ohnmaiß steht wenige Tage vor ihrer Niederkunft. Ihr Zustand ist auch für ein ungeübtes Auge nicht mehr zu übersehen. Wiflingrock und Schürze können den dicken Bauch nicht mehr verbergen. Was auch immer Pfarrer Ludwigs Handlungsweise bisher bestimmte, ob er nun wirklich an eine Krankheit glaubte oder seinem Schultheiß nicht zu nahe treten wollte, jetzt muß er nach dem Gesetz handeln und seine Pflicht tun. Am 28. Oktober beschließt er, seinen Dekan schriftlich um Rat zu fragen. Er erhält die Anweisung, sie »ad Protocollum zu vernehmen« und »zu weiterer Verfügung« dem »Hochlöblichen Oberamt zuzusenden«. Die »Ohnmeißin« soll dort vom Amtsphysicus untersucht werden, denn der in Uhlbach ansässigen alten Hebamme wird die Visitation »wegen nicht genugsamer Tüchtigkeit« nicht zugetraut. Mit dieser Verfügung wird der Körper der Anna Maria Ohnmaiß zum offiziellen Untersuchungsgegenstand, der der Obrigkeit »zugesandt« und über den »verfügt« werden kann.
Doch dann nehmen die Ereignisse eine bestürzende Wende. Pfarrer Ludwig ist ein vielbeschäftigter Mann. Obwohl er die Antwort des Dekans schon am Donnerstag erhält, findet er erst am Sonntag die »erste mir mögl: Muse«, den Auftrag auszuführen. Er schickt seinen Provisor ins Ohnmaißsche Haus und läßt seinen Schultheiß »cum filia Mittags nach der Kinderlehr vorbescheiden«. Johann Michael Ohnmaiß läßt bestellen, er hätte ohnehin kommen müssen. Er erscheint auch wirklich, aber ohne seine Tochter, und
statt mich nur ein Wort anzuhören, brach er in ein verzweiflends Geschrey aus O ich elender Mann! ach meine Tochter hat ihr Kind erwürgt, muthwillig erwürgt!
Vor »Bestürzung« stellt Ludwig nicht einmal Fragen. Es hat ihm die Sprache verschlagen, und so sitzen die beiden Männer da, bis der Schultheiß »nach einiger Faßung« die Vorkommnisse schildert.
Kirchenzucht und Kirchenbuße
Pfarrer Ludwigs Bericht ist das einzige, wirklich authentische Dokument der Akte, da es selbstverfaßt ist. Doch es ist keineswegs ohne Intention und aus reiner Pflichterfüllung geschrieben. Ludwig ist noch vor Johann Michael und Anna Maria Ohnmaiß am 1. November vernommen worden. Es stellt sich also die Frage, wieso er sich bemüßigt fühlte, alles noch einmal schriftlich zu erklären, da seine Aussage bereits vom »Stattschreiber« Hellwag festgehalten wurde.
Pfarrer Ludwig hat die Ereignisse zwei Tage nach der Tat in einem Brief an das Oberamt geschildert, den er mit den Worten einleitete:
Meine Bestürzung war ehegestern zu groß, als daß ich meinen Bericht umständlich genug hätte abfaßen können, und da er doch theils zu meiner Legitimation, theils zu weiterer Aufklärung der so förchterlichen Geschichte nöthig seyn dörffte, so habe die Ehre [...] (33).
Präzise und ausführlich legt er sein Handeln dar. Dabei betont er auch, daß er »seinen« Schultheiß besuchte, »ohne daß mir eine Anzeige von einer Hebamme, oder Haußgenossen gemacht worden wäre« (34). Die exakte Schilderung seiner Unterredung mit Anna Maria Ohnmaiß, die Erörterung seiner weiteren Vorgehensweise entspringt nicht nur seinem Bemühen, sich als »Eines hochlöbl. gemeinschaftl. Oberamts gehorsamster diner« zu erweisen. Tatsächlich motiviert ihn auch die eigene »Legitimation«, denn die Untertanen waren dazu angehalten, »verdächtige Weibs=Personen« zu befragen und zu einem Geständnis zu bewegen, sie gegebenenfalls anzuzeigen und, wie es im Generalreskript von 1658 angeordnet wird, »durch die Hebammen, oder geschworne Weiber, solche gar besichtigen zu lassen« (35). Zu Pfarrer Ludwigs Zeit war dieses Reskript noch immer in Kraft. Die Novellierung erfolgte erst im Jahr 1800. Dort wurde offiziell verfügt, was inoffiziell im Fall der Anna Maria Ohnmaiß bereits geschehen sollte: Die Zwangsuntersuchung muß durch den AmtsPhysicus vorgenommen werden, da Hebammen vor allem im frühen Stadium einer Schwangerschaft »zu urtheilen ausser Stand seyn dürften« (36).
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