Die vom diensthabenden Offizier des MAD beim Wachdienst angeforderten vier Feldjäger fuhren zu der angegebenen Adresse von Dr. Rastatt in Bad Godesberg.
Da auf mehrfaches Läuten an seiner Haustüre nicht geöffnet wurde, aber die Wohnung auf der Rückseite des Hauses im Erdgeschoß lag, gingen alle vier um das Haus herum, um vielleicht durch ein Fenster in das Innere der Wohnung blicken zu können.
Tatsächlich machten sie dort beim Blick in ein Fenster eine seltsame Entdeckung:
„Herr Stabsfeldwebel, dieser Kerl schläft an seinem Schreibtisch! Hat sich wohl gestern Abend zugelötet.“ Erst klopften sie, dann hämmerten sie an die Fensterscheibe.
„Kandinsky, hier ist etwas oberfaul! Gehen Sie sofort zum Wagen, und rufen Sie zuerst den Notarzt und dann unsere zivilen Kollegen von der Polizei an. Die sollen hier anrücken, und zwar dalli, dalli!
„Sie, Artmann, schlagen jetzt die Scheibe und wir steigen dann ins Haus ein.“
„Herr Stabsfeldwebel, wollen wir nicht warten, bis die Zivilpolizei da ist?“
„Tun Sie, was ich Ihnen sage, dies ist ein Befehl, Sie Schnarchnase!“
Und so geschah es: Bis die Polizei und der Notarzt nach fünf Minuten zeitgleich eintrafen, waren die drei Feldjäger bereits in die Wohnung eingestiegen. Als die Polizisten, zusammen mit dem Notarzt, an der Haustüre läuteten, öffnete ihnen ein Soldat die Türe:
„Tach, meine Herren, ich bin Stabsfeldwebel Möller, Feldjäger des Wachbataillons beim Bundesverteidigungsministerium. Melde eine tote Person, männlich, circa 35 Jahre alt, im Arbeitszimmer der Wohnung am Schreibtisch sitzend.“
„Gehen Sie mal weg, Herr Möller, und lassen Sie den Notarzt durch. Woher wollen Sie überhaupt wissen, dass der Mann tot ist“ war die ruppige Antwort eines blutjungen Polizisten.
„Junger Mann, 1996, Bosnien, stationiert in Primosten. Da lernt ein Soldat, wann ein Mensch tot ist.“
„Das Einzige, was ich nicht verstehe“, damit wandte sich Stabsfeldwebel Möller an den Notarzt „ist, dass der Tote eigentlich ganz heiter wirkt. Das war bei unseren Toten im Bosnien-Krieg ganz anders.“
Der Notarzt, dem das ganze Geschwätz auf den Wecker ging, marschierte ohne ein einziges Wort an Polizisten und Feldjägern vorbei und untersuchte kurz den Mann am Schreibtisch.
Dann wandte er sich an die Polizisten und sagte „Tot seit mindestens acht Stunden. Sieht nach einem Herzinfarkt aus, aber ich traue dem Braten nicht. Ich stelle keinen Totenschein aus; die Staatsanwaltschaft soll in der Gerichtsmedizin eine Obduktion anordnen. Schönen Tag noch, die Herren.“
Bei der am nächsten Tag durchgeführten Obduktion wurde auch selbstverständlich Blut entnommen. Die labortechnische Untersuchung, welche zwei Wochen später vorlag, ergab im Blut des Toten eine extrem hohe Quetiapinkonzentration.
Dieser Wirkstoff ist in atypischen Neuroleptika wie beispielsweise Seroquel, einem Medikament gegen Depressionen, enthalten und führt in hoher Dosis zum Tode. Zusätzlich wurde ein Alkoholpegel von 2,97 Promille ermittelt, welcher, wie die Blutgasanalyse ergab, aus Whiskykonsum resultierte.
Als Todesursache wurde „Suizid durch Intoxikation mit psychotropen Substanzen“ in den Totenschein eingetragen und die Leiche wurde zur Beerdigung an die Anverwandten freigegeben.
Dieser Befund erklärte auch die Verwunderung des Staatsfeldwebels Möller über das Aussehen des Toten:
In der Tat war Dr. Rastatt, bedingt durch Psychopharmaka und einen Vollrausch, sehr heiter gestorben.
Allerdings, aber danach hatte auch niemand gesucht, wurde weder eine leere Flasche Whisky noch leere Medikamentenschachteln in der Wohnung des Toten gefunden.
Ebenfalls wurde nie geklärt, weil es auch keiner bemerkte, warum der Tote an einem Computer saß, welchem die Festplatte entfernt worden war.
An dem Begräbnis von Dr. Rastatt nahmen nur Anverwandte und wenige Freunde teil. Seine Eltern waren erstaunt, ja sogar empört, dass niemand seitens des Arbeitgebers ihres Sohnes, also des Verteidigungsministeriums, beim Begräbnis anwesend war.
Was sie nicht wussten, war, dass den Kollegen ihres Sohnes sein Begräbnis völlig egal war. Denn Dr. Rastatt war vor seinem Tode vermutlich straffällig geworden.
Um es zu präzisieren, es bestand der Verdacht, dass er gegen den Paragraphen 94 des Deutschen Strafgesetzbuches, Landesverrat, verstoßen hatte. Genauer gesagt hätte auf ihn § 94 (2) zu, welcher in besonders schweren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe vorschreibt, zutreffen können.
Und am Grab eines solchen Menschen wollte nun mal wirklich niemand aus dem Ministerium stehen.
Lediglich drei Männer, die niemals jemand zuvor gesehen hatte, sahen zu, wie der Sarg aus der Aussegnungshalle in Richtung Grabstätte getragen wurde.
Die Sargträger, als sie nach dem Begräbnis ihr übliches Bier tranken und welche diese drei Männer bereits in der Aussegnungshalle bemerkt hatten, waren sich einig, dass „es schon sehr kranke Menschen sein müssen, die beim Anblick eines Sarges schmunzeln“.
Конец ознакомительного фрагмента.
Текст предоставлен ООО «ЛитРес».
Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.
Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.