Geoffrey Chaucer - Canterbury-Geschichten
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In einem kleineren Haushalte wurde der Dienst eines Valet durch einen zwar freien, aber nicht ritterbürtigen Lehnsmann (Dienstmann, ministerialis) versehen. Daher auch der Name Valet-Vassalet, Afterlehnsmann, Hintersasse. Diesen, vom Kontinent herübergetragenen Begriff fand man in dem auf der Stufenleiter politischer Berechtigung ihm ungefähr gleichstehenden englischen Yeoman wieder. Auch diese sind zwar persönlich freie Leute ( liberi tenentes, freeholders), aber da sie bei geringerem Grundbesitz keine selbständige Stellung in der Gemeinde und Grafschaft gewinnen können, erscheinen sie nicht nur im feudalen Heerdienst ihren Lehnsherren untergeordnet, sondern haben sich auch niemals zu der höheren geselligen Stellung erhoben wie in Deutschland, wo gerade aus den Ministeriales sich der niedere Adel bildete. Vielmehr sehen wir sie in Haus und Hof zu minder ehrenvollen Leistungen verwandt – als Förster, Flurschützen, Rentvögte u. s. w. S. Cant.-Gesch., V. 101, 6978.. Im allgemeinen aber decken sich die Wörter valet und yeoman und werden zu Chaucer's Zeit gleichbedeutend in den gewöhnlichen Verhältnissen für einen freien, aber nicht ritterlichen Dienstmann gebraucht S. die Reihenfolge im Testament des Herzogs Edward von York, bei Rymer. an. 1415. Tyrwhitt Append., p. X. Statut. 37. Edw. III, c. 9. und 11. Stat. 20. Ric. II, c. 2. bei Tyrwhitt zu Cant. T. v. 101..
Höhere Verrichtungen dagegen, wozu aber unbedingt das Aufwarten bei Tisch gehörte, werden auch an den kleineren Höfen edelgeborenen Dienern übertragen. Ein solcher hieß Squiere (franz. écuyer, ital. scudiere). Der Name weist auf den Waffendienst hin (Schildträger, scutifer). Da der Regel nach jeder junge Edelmann, eh' er sich die Sporen verdiente, diesen Dienst durchmachen mußte, so wird dann auch Squiere für jeden jungen Mann von Stande, der noch nicht Ritter ist, gebraucht. Endlich, da seit Eduard's I. Zeiten die Inhaber einfacher Ritterlehen sich der Ehre des Ritterschlages als einer Last zu entziehen anfingen, und sonach ihr Lebelang Squieres blieben, so ward das Wort die noch bis auf den heutigen Tag gültig gebliebene Bezeichnung für einen Gutsbesitzer von niederm Adel: Squire. Bereits zu Chaucer's Zeit finden wir das Wort in allen drei Bedeutungen In der ersten: Erzählung des Büttels, V. 7825; in der zweiten: Prolog, V. 79 ff.; in der dritten: Erzählung des Gutsherren, V. 11,249 ff.; vgl. V. 1412. Dem französischen Squiere entspricht das angelsächsische: Childe wenigstens in den beiden ersten Bedeutungen. Es ist leicht zu sehn, daß Chaucer seinem Stande nach Squiere war, als er seinem Amte nach im königlichen Haushalt Valet wurde.. In allen dreien entspricht ihm vielleicht aus ähnlichen Gründen das deutsche Wort Junker.
Zur Vervollständigung dieser, für das Verständniß vieler Stellen unsers Dichters nothwendigen Auseinandersetzung diene noch Folgendes: Bei der im 14. Jahrhundert auch in den untern Schichten eingetretenen Lockerung des Lehnsverbandes war eine zahlreiche Klasse freier Leute niedrer Geburt ohne Grundbesitz entstanden, die ebenso gut wie die gemeinfreien Freeholders – Yeomen genannt wurden. Diese ließen sich ihre persönlichen, auf Kontrakt begründeten Dienste in Geld bezahlen und waren daher wirklich Diener (Bediente), ganz im jetzigen Sinne des Wortes So der Dienstmann des Stiftsherren in C.-G., V. 16,054 ff., wo man namentlich vgl. V. 16,175. Diese für die Entwickelung des englischen Volkslebens überaus wichtige Erscheinung, welche ohne Zweifel mit der in England viel früher als auf dem Kontinent eintretenden Bedeutung des baaren Geldes zusammenhängt (S. W. Kiesselbach: Der Federalist, Thl. I, S. 29) ist noch keineswegs nach allen Beziehungen hin aufgeklärt. S. jedoch die vortreffliche Darstellung S. Sugenheim's: Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft und Hörigkeit in Europa. St. Petersburg 1861. S. 290 ff..
Endlich sei noch dies bemerkt, daß das Wort Page (παίδιον = garzun) und das mit ihm sich ursprünglich deckende Knave (Knabe, Knappe) in England zu Chaucer's Zeit viel tiefer auf der Stufenleiter der Bezeichnung für persönliche Dienststellungen steht, als wir es nach der Bedeutung dieser Wörter im Sprachgebrauch des Kontinents erwarten sollten. Beide Ausdrücke werden für die niedrigsten, mehr eines Hörigen als eines Freien würdigen Dienste gebraucht S. Cant.-Gesch., V. 1417 ff., 1428 ff., 3376, 3430 ff., 6772, 12,975., und bekanntlich ist das Wort Knave gleich dem sinnverwandten villain (ursprünglich Dorfbewohner, oder Leibeigner) heutigen Tages noch tiefer, geradeswegs zu einem Schimpfwort herabgesunken (vgl. Bube im Deutschen). Daß dennoch die ursprüngliche, noch vor Chaucer's Zeit hinaufgreifende Bedeutung noch im 14., vielleicht sogar im 15. Jahrhundert lebendig geblieben sein muß, erhellt aus der Benennung der Figur im Kartenspiel Knave ( Valet, Bube), die sich als Knappe darstellt.
War nun am königlichen Hofe das Amt eines Valet schon ehrenvoll, so war es das eines Squiere (Hofjunker) noch in höherem Maße. Wie der Rittersmann mit seinem Squiere als mit einem ebenbürtigen Familiengliede vertraulich verkehrte, so konnte der Hofjunker des Monarchen bereits zu Aufträgen verwandt werden, welche das höchste Vertrauen des Fürsten voraussetzten und die zu allen Zeiten als höchst ehrenvoll gelten würden.
Schon als Valet ward Chaucer im Jahr 1370 in königlichem Auftrage S. Tyrwhitt a. a. O., p. XI, Not. f. Rot. Pat. 44, Edw. III, p. 2. m. 20. Nicolas, p. 15, Note 11. und mit einem Geleitsbriefe jenseits des Meeres ( ad partes transmarinas) geschickt.
Am 12. November 1372 aber Rot. Franc. 46 Edw. III, m. 8. bei Godwin und Nicol. erhielt er den Auftrag, mit den Bürgern von Genua, Jakob Pronam und Johannes de Mari, zu einer Kommission zusammenzutreten, um mit dem Dogen und der Republik wegen Wahl eines englischen Seehafens zu unterhandeln, in welchem die Genuesen eine Faktorei gründen möchten.
In dem betreffenden Patent erscheint Chaucer nun bereits als königlicher Squiere ( scutifer noster). Doch ist mit dieser ausgezeichneteren Stellung kein höherer Gehalt verknüpft. Vielmehr bezieht er die auf Lebenszeit ihm bewilligten 20 Mark nach wie vor und zwar in seiner Eigenschaft als Valet So in der Issue Rott. Mich. 48 Edw. III (1374) vom 22 November 1373 Gottfredo Chaucer valletto. Ebenso 1374, 75. S. bei Nicol., p. 30. Auch in den Bestätigungsurkunden durch Richard II. handelt es sich immer nur um die 20 Mark jährlicher Pension. Der Squiere scheint in der königlichen, wie in andern Haushaltungen, nur eine Vergütigung für seine Garderobe empfangen zu haben. (S. Canterb.-Gesch., V. 7829, 7875). Der Charakter eines Ehrenamtes wurde dadurch aufrecht erhalten. Chaucer empfing halbjährlich 50 Shill. S. Wardrobe accounts 50, 51. Edw. III. bei Nicol., p. 32, vgl. p. 51., die also durch den höheren Rang nicht erloschen ist. Dagegen scheinen seine Einnahmen durch nicht unerhebliche Reisegelder, die er theils im Vorschuß, theils nach Rechnunglage empfängt, bedeutend vermehrt S. die Dokumente bei Nicolas Not. D. E. G. H. I..
Chaucer hatte sich wahrscheinlich kurz vor seiner Anstellung im Hofdienst mit einer Ehrendame » Maid of honour of the chamber of Ph. Q. of Engl.« – Devon: Issue Rott. of Thomas de Buckingham. 44 Edw. III., 7 Nov. » uni domicellarum Philippae«. Exit. Pasch. 4, Ric. II. bei Rymer. Daß domicella in dieser Verbindung nur der Titel eines Amtes ist und ebensogut auf verheirathete als unverheirathete Damen Anwendung findet, weist Sir H. Nicolas nach, S. 138, Not. E. Die erste Erwähnung der Philippa als Chaucer's Gattin ist in dem Patent vom 12. September 1366. der Königin Philippa vermählt, die mit ihrem Vornamen ebenfalls Philippa hieß. Sie war die Tochter Pagans de Rouet ( Sir Payne Roet) aus dem Hennegau, Wappenkönigs für Guyenne Dies erhellt zur Evidenz 1) aus dem Stammbaum, den zur Zeit der K. Elisabeth Robert Glover, Herold für Somerset, eine in der Heraldik höchst achtungswerthe und zuverlässige Autorität, zusammengestellt hat; 2) aus dem Umstande, daß Thomas Chaucer, des Dichters Sohn, neben dem Wappen und Siegel seines Vaters auch das der Rouets führte – nach einem bis in das 15. Jahrhundert sehr gewöhnlichen Gebrauch, die heraldischen Abzeichen der mütterlichen Vorfahren anzunehmen; 3) aus der Thatsache, daß die Wappen verschiedener Nachkommen des Herzogs von Lancaster und der Katharina Swynford auf dem Grabe des Thomas Chaucer angebracht sind. S. die Dokumente bei Sir H. Nicolas, S. 60, 61, und Note CC., der wahrscheinlich im Gefolge der Königin Philippa im Jahre 1328 nach England übergesiedelt war, und eine Schwester der verwittweten Katharina Swynford, der Geliebten und nachmaligen Gemahlin des Herzogs Johann von Lancaster. Seine Gattin, die für ihre Hofdienste seit 1366 eine lebenslängliche Rente von 10 Mark jährlich bezog Rot. Pat. 40, Edw. III., p. 2 m. 30. bei Nicol., p. 62, Not. 4., erhielt dieselbe auch nach dem Tode ihrer Gebieterin für sich und ihren Mann zugesichert und auch nachmals durch Richard II. bestätigt Issue Rott. Ostern 4, Ric. II., bei Godwin und Nicolas (Note 23)..
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