3.1 / 6 VERSICHERUNGSGUTACHTEN
Im Kaskoschadenfall wird meist ein Gutachter der regulierenden Versicherung eingesetzt, da die Versicherung ihr Weisungsrecht nutzt.
Klassische Kaskounfälle sind Wildschäden, Einbruchsschäden, Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle, die durch eine Vollkasko Versicherung abgedeckt sind. Kaskoschäden entstehen nicht durch Fremdverschulden. Als Kaskoschäden werden auch Schäden beziffert, bei denen der Schädiger nicht direkt haftbar gemacht werden kann. Wird zum Beispiel ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt, wie er ein Auto aufbricht, so kann der Besitzer den Schaden bei seiner Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Versicherung wird ihrerseits den beglichenen Schaden beim Täter einfordern. Meist wird hierbei ein unabhängiges Schadensgutachten zur Beweissicherung benötigt. Der beauftragte Sachverständige ist in den häufigsten Fällen ein angestellter Gutachter der Versicherung, so daß ein freier Sachverständiger nur in seltenen Fällen mit einem Kaskogutachten beauftragt wird. Einige Ausnahmen gibt es bei kleineren Versicherung, die es sich nicht leisten können regionale Sachverständige einzustellen. Sie greifen bei Bedarf auf freie Sachverständige zurück, die unter Berücksichtigung von Preisabsprachen Gutachten für die Versicherung erstellen.
3.1 / 7 UNTERSCHIEDE BEI DEN EINZELNEN AUFTRAGSARTEN
Im Gegensatz zum Versicherungsgutachten wird ein Privatauftrag meist erteilt wenn, wie der Name bereits sagt, ein rein privates Interesse vorliegt. Dies kann zum Beispiel vorkommen wenn ein Gutachten einer kaskoregulierenden Versicherung bezweifelt wird. In einem solchen Fall wird ein so genanntes Gegengutachten erstellt. Vermehrt kommt es vor, daß Versicherungsgutachter die Kosten niedrig halten, um dem Auftraggeber entgegen zu kommen. In machen Fällen werden auch mehr Instandsetzungsarbeiten aufgenommen. Da der Anspruchsteller, als Laie, nicht nachvollziehen kann, ob das Gutachten die fachgerechte Reparatur beschreibt, kann er auf eigene Kosten ein Privatgutachten eines freien Sachverständigen erstellen lassen. Kommt es bei den Gutachten zu großen Differenzen, kann auf dieser Gurndlage ein Kaskogutachten angefochten werden.
In einem Zivilverfahren kann dann durch einen Obergutachter, meist ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der wahre Sachverhalt geklärt werden.
Der Preis eines Gutachtens wird meist im Vorfeld festgelegt und ist im Rahmen eines Werkvertrags frei vereinbar.
Im Vertrag sollten folgende Angaben nicht fehlen:
Auftraggeber und Auftragnehmer,
Anschriften und Telefon der Parteien (falls bekannt),
Kfz-Kennzeichen, des Geschädigten und des Schädigers (falls vorhanden),
Schadensnummer (falls bekannt)
Versicherungsnummer (falls bekannt)
Anschrift der Versicherung, an die das Gutachten gesandt wird
Anschrift des Rechtsanwalts oder Leasinggebers an die das Gutachten gesandt wird,
Fertigstellungstermin (falls vereinbart)
Preis und Bezahlung (Vorkasse, Überweisung oder Barzahlung),
Abtretungsvereinbarung z. B. für Versicherungen oder Anwaltskanzleien,
Datum Ort,
Fristen, Kündigung und Rücktritt,
Vorgaben,
Pflichten des Auftraggebers (z.B. Mitwirkungspflicht, Informationsbeschaffung etc.)
Unterschrift des Auftraggeber,
Im folgenden finden Sie das Muster einer Auftragsbestätigung für einen Werkvertrag. Im Gegensatz zu anderen Sachverständigenbereichen ist es im Falle einer Kraftfahrzeugbegutachtung wichtig, dass der Kunde versteht, dass der Unfallgegner nur im Falle eines Verschuldens die Kosten für das Gutachten übernimmt bzw. übernehmen muss. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber selbst den Unfall verschuldet hat oder zumindest eine Mitschuld trifft, wird er die Kosten für das Gutachten selbst übernehmen müssen. Im Rahmen der Beauftragung ist es daher wichtig, dass der Kunde anerkennt, dass er bei einer Änderung der Haftung selbst die Kosten für das Gutachten tragen muss. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Kunde seine Ansprüche an den Sachverständigen abgetreten hat und er folglich davon ausgeht, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten entrichten wird. Lehnt die Versicherung die Haftung ab, so muss der Sachverständige seine Gebühren direkt beim Auftraggeber geltend machen.
Der Sachverständige sollte seine Arbeit erst dann aufnehmen, wenn er einen unterschriebenen Vertrag (Beauftragung) vorliegen hat. Ohne einen unterschriebenen Vertrag wird es im Streitfall schwierig sein Abmachungen zu beweisen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche kann in einem solchen Fall sehr schwierig sein.
3.2 DIE WAHL DES SACHVERSTÄNDIGEN
Der Antragsteller hat freie Sachverständigenwahl. Er darf einen freiberuflichen, einen zertifizierten oder einen öffentlich bestellten Kfz-Sachverständigen wählen und diesen selbst beauftragen.
Die für das Gutachten entstandenen Kosten werden vom Schädiger, beziehungsweise dessen Versicherung übernommen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung einen eigenen oder anderen Kfz-Sachverständigen hinzugezogen hat.
Der Kfz-Sachverständige erstellt sein Gutachten als Nachweis des Schadenumfangs und der Höhe des Schadens. Auch bei Schäden unter 750,00 € kann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen nötig sein Zum Beispiel bei:
unklarer Schadenslage,
Fahrzeugen älteren Baujahres und geringem Wert,
Wertminderungsansprüchen,
Differenzen zwischen dem Schädiger bzw. dessen Versicherung über die Schadenhöhe oder die Schadenursache,
Fahrerflucht
Gibt es generell Streitigkeiten über die Richtigkeit einer sachverständigen Schadenfeststellung, kann ein Beweissicherungsverfahren helfen. Dazu muss von einem Rechtsanwalt bei Gericht ein Antrag auf Beweissicherung gestellt werden. Die Kosten für den Anwalt, den Sachverständigen und das Beweissicherungsverfahren sind über die Rechtschutzversicherung gedeckt. Bei einem Gerichtsverfahren bestimmt das Gericht den Sachverständigen.
KONTROLLFRAGEN
DER KFZ SACHVERSTÄNDIGE
10. Was geschieht, wenn der Auftraggeber keine Abtretungserklärung unterschreibt?
11. Kann ein Sachverständiger bei Vorliegen einer Abtretungserklärung zu seinen Gunsten die Bezahlung seines Gutachtens bei der Versicherung einklagen?
12. Was versteht man unter einem Kaskoschaden?
13. In welchen Fällen ist auch bei einem geringeren Schaden ( unter 750 Euro ) die Erstellung eines Gutachtens zu empfehlen?

HINWEIS
Die Antworten zu den Kontrollfragen finden Sie am Ende diesen eBooks!
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