Dani Parthum - DR. NO und die Unschuldigen

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EIN WIRTSCHAFTSKRIMI AUS DEM WAHREN LEBEN.

Sechs Männer, ein Wille: der Finanzdeal namens Omega55. Als Vorstände der HSH Nordbank genehmigten die Männer Ende 2007 dieses 2,4 Milliarden Euro Geschäft – hastig und übereilt, und obwohl es wirtschaftlich nutzlos war für die HSH. Unter ihnen: Prof. Dirk Jens Nonnenmacher, genannt Dr. No. Er wurde zum öffentlichen Gesicht der folgenschweren Entscheidung. Im Juli 2013 fanden sich die Ex-Landesbanker auf der Anklagebank wieder. Wegen schwerer Untreue im Fall von Omega55 beziehungsweise Bilanzfälschung. Der Prozess endete überraschend mit Freisprüchen. Die Staatsanwaltschaft legte noch im Juli 2014 Revision ein.
Die Journalistin Dani Parthum hat den Skandal mit aufgedeckt und den einjährigen Strafprozess durchweg im Gericht verfolgt. Das ist ihr Bericht.
Er ist nicht nur ein einzigartiges Dokument der Innenansicht einer Bank und eines richtungsweisenden Strafverfahrens mit zweifelhaftem Ausgang, bei dem weder die Motive der Vorstände für das nutzlose Geschäft Omega55 herausgearbeitet, noch die Umstände der Finanzkrise im Urteil berücksichtigt wurden. Es ist auch das erste Mal, dass ein deutscher Wirtschaftsstrafprozess für die Öffentlichkeit festgehalten wurde und damit für jeden nachvollziehbar wird, wie Richter und Anwälte agieren und was es heißt, vor einem Strafgericht zu stehen.
Mit einem Vorwort des Hamburger Strafverteidigers Gerhard Strate, der unveröffentlichten Omega-Vorstandsvorlage, Auszügen aus dem Urteil und Einschätzungen namhafter Rechtsprofessoren.

Erste Leserreaktion: «Liest sich wie ein Krimi!»

Zum eBook ist Mitte April eine Druckausgabe unter demselben Titel erschienen: ISBN 978-3-7347-5904-8

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„Das Problem des demokratischen Kapitalismus besteht darin, dass er Kritik braucht, dass er von ihr lebt. Wenn er nicht der Kritik ausgesetzt ist, zerfällt er.“

(Tomáš Sedláček)

Dani Parthum

Hamburg, April 2015

Anmerkungen:

[1] Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts unter http://drnounddieunschuldigen.de

[2] Das Verfahren erhielt das Aktenzeichen 608 KLs 12/11.

Die entscheidenden Gesetze

§ 93 AktG - Sorgfaltspflicht von Vorständen (Business-Judgment-Rule)

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. [...]

§ 266 StGB - Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 263 StGB - Betrug, besondere Schwere der Schuld

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...]

1. [...]

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, [...].

§ 400 AktG - unrichtige Darstellung / Bilanzfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands [...]

1. die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand [...] unrichtig wiedergibt oder verschleiert, [...].

Die Protagonisten

Die 8. Große Strafkammer

Dr. Marc Tully[3], Vorsitzender Richter

gelernter Bankkaufmann, Schnelldenker und -versteher, sich seiner Selbst sicher, redegewandt, beherrscht, ironisch, klare Fragetechnik

Volker Bruns, beisitzender Richter

zurückgenommen, fragte häufig mit vielen Kommas, fasste vielschichtige Gedanken locker aus dem Kopf zusammen, schrieb sich Zettelchen mit Tully

Dr. Malte Wellhausen, beisitzender Richter

eher beobachtend, zurückhaltend, fragte selten, sprach sanft

Laienrichter - eine Schöffin und ein Schöffe

hörten zu, notierten sich kaum etwas, fragten nichts

Die Ankläger

Karsten Wegerich, Staatsanwalt

wortgewaltig, angriffslustig, schlagfertig, stritt sich manches Mal mit Verve mit Verteidigern, überlässt anderen ungern das letzte Wort

Maximilian Fink, Staatsanwalt

ausgleichend, schrieb häufig am Laptop mit, stärkte Wegerich argumentativ den Rücken

Die Urkundsbeamtin

die Justizhauptsekretärin notierte sich fast alles per Hand, was der Vorsitzende Richter Tully ihr diktierte; Tully nannte sie scherzhaft „meinen M-1-Leiter“ in Anlehnung an die Hierarchie der HSH

Anmerkungen:

[3] sprich: [talli]; Dr. Marc Tully wurde im laufenden Untreue-Verfahren zum Vorsitzenden Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg berufen.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger

Hans Berger, 63[4], Vorstandsvorsitzender

Bergers Ruf ist der eines Sparkassendirektors, freundlich und zugewandt

vertreten durch:

Otmar Kury, Hamburg

geistreicher Anwalt, manches Mal temperamentvoll

Peter Rieck, 60, stellvertretender Vorsitzender, Immobilien-/Schiffsvorstand

gilt als clever und bestens vernetzt in Politik und Wirtschaft

vertreten durch:

Prof. Norbert Gatzweiler, Köln

ficht mit Worten, hat gern Recht, angriffslustig

Joachim (Jochen) Friedrich, 49, Kapitalmarktvorstand

hat sich im Bankgeschäft hochgearbeitet, zurückhaltend, angepasst, emotional

vertreten durch:

Wolfgang Prinzenberg, Hamburg

intellektuell, routiniert

Hartmut Strauß, 64, Risikovorstand

gehört zu den Old-School-Bankern, gewissenhaft, kaufmännisch, scheu

vertreten durch:

Reinhard Daum, Hamburg

patent, sachlich, versuchte im Prozess eigene Impulse zu setzen

Prof. Dirk Jens Nonnenmacher, 50, Finanzvorstand

hoch aufgeschossen, selbstüberzeugt, liebt Fachjargon

vertreten durch:

Prof. Heinz Wagner, Ahrensburg

äußerst höflich, rechtschaffend

Bernhard Visker, 47, Vorstand Firmenkunden

fleißiger, sachlicher Fachmann, freundlich, unaufdringlich, ernst

vertreten durch:

Gaby Münchhalffen Köln

robust, sicher mit Formalitäten, wenig in der Öffentlichkeit

Anmerkungen:

[4] Alter zu Prozessbeginn

D E R P R O Z E S S B E G I N N T

Tag 01: Auftakt nach Maß ins juristische Neuland

Mittwoch, 24. Juli 2013

Er war ein heißer Sommertag, dieser 24. Juli. Schon in den Morgenstunden zeigte das Thermometer über 30 Grad. In dieser Hitze begann also das jahrelang vorbereitete Strafverfahren gegen die sechs früheren Vorstände der HSH Nordbank AG - wegen schwerer Untreue beziehungsweise Bilanzfälschung. Ich hielt einige von ihnen für schuldig. Schuldig, die Landesbank der norddeutschen Länder Hamburg und Schleswig-Holstein mit ins Verderben gewirtschaftet zu haben, ohne Zweifel zu kultivieren, ohne innezuhalten und ohne Selbstreflexion - dafür großspurig, selbstgefällig, opportunistisch. Das hatten meine Recherchen für den Radiosender NDR Info ergeben. Jetzt wurde den Bankern der Prozess gemacht. Ob aber auch für das, wofür ich sie für schuldig hielt? Die Anklageschrift knüpfte ihren Vorwurf nur an ein einziges Finanzgeschäft, das die Vorstände Ende 2007 genehmigt und die HSH kurze Zeit später mit an den Rand des Ruins manövriert hatte. Es wurde unter dem Codenamen Omega55 bekannt.

Geduldsprobe

Ich war jedenfalls nervös. Nach Jahren würde ich die Vorstände wiedersehen und ich war dabei, mich auf ungewohntes Terrain zu begeben. Als Wirtschaftsjournalistin berichte ich gewöhnlich nicht aus Gerichtssälen. Weil ich aber durch meine Recherchen soviel über die HSH wusste, wollte ich mit eigenen Ohren hören, was vor Gericht zur Sprache kommt und selbst sehen, wie das ist, mittendrin in einem Strafprozess zu sein. Ich wollte mir eine eigene Meinung bilden und nicht auf sporadische Presseerzeugnisse und magere Gerichtsmitteilungen angewiesen sein. Also berichtete ich vom Prozessauftakt für die Hörfunkwellen der ARD. Für 9 Uhr hatte ich mich mit zwei Kollegen vom NDR vor dem Eingang des Hamburger Landgerichts verabredet, eine Stunde vor Beginn des Spektakels. Ich wollte nichts und niemanden verpassen.

Die Kontrolle an der Sicherheitsschleuse dauerte mir deshalb viel zu lang. Ohne Schleuse aber kein Zutritt zum Gericht. Alle Journalisten, Besucher, Anwälte und auch die Angeklagten mussten sich einzeln scannen lassen wie am Flughafen. Eine umständliche Prozedur. Entsprechender Rückstau. Endlich, gegen halb zehn, stand ich im zweiten Stock vor dem Großen Sitzungssaal 300 - dem Ort des wichtigsten Wirtschaftsprozesses des Jahres.

Große Anspannung

Immer mehr Journalisten fanden sich ein. Die Anspannung stieg minütlich. Ich schätzte, mehr als 40 Kollegen, Kameraleute und Fotografen waren gekommen. Sie fingen zusehends an, sich vor der Tür zum Zuschauerraum zu drängeln. Zwar waren extra Presse-Plätze reserviert worden und jeder hatte sich namentlich anmelden müssen. Aber würden diese Plätze reichen?

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