Nonnenmacher verschiebt Statement
Wer weiter schwieg, war Nonnenmacher. Und er wird wohl auch in den nächsten Wochen nicht öffentlich erklären, wie er den Anklagevorwurf und seine Rolle bei Omega55 sieht. Frühestens Mitte September wolle Nonnenmacher etwas dazu sagen, so Anwalt Wagner, wenn die Zeugin aus der Rechtsabteilung befragt worden sei. Eigentlich wollte sich der Ex-Finanzvorstand nach Aussage des ersten Zeugen „einlassen“, wie es bei Gericht förmlich heißt. Daraus wird also vorerst nichts.
Blog-Kommentare
12. August 2013 @ 20:20 von: bescheidwisser
Bei dieser Art von Strukturen spielt das Konzept der Korrelation zwischen den einzelnen Risiken eine entscheidende Rolle – für die initiale und für die laufende Bewertung.
Eine niedrige Korrelation bedeutet ein unabhängiges Verhalten einzelner Kreditrisiken: Wenn A ausfällt, fällt nicht notwendigerweise auch B aus. Wobei die konkrete Bestimmung sehr schwierig und mit vielen Annahmen verbunden ist.
In der Krise jedoch ging die Korrelation hoch - vor allem sicher zwischen den Banken, da deren gegenseitige Abhängigkeit und starke Verbundenheit erkannt und entsprechend bewertet wurde. Dadurch konnte es bei diesen Strukturen - auch bei guten Ratings - zu starken Marktwertverlusten kommen, selbst wenn der einzelne Kredit noch nicht ausgefallen war.
14. August 2013 @ 14:36 von: Dani
Das Gericht hat bei Marc S. hin und wieder versucht, sich in diese Tiefen vorzufragen, z.B. woran sich „Spreads“ berechnen lassen und ob S. sich erinnern kann, was der Markt für Teil-B bezahlt hätte. Hier zog sich S. auf fehlendes Erinnern zurück.
Nachmittags im Gerichtssaal: hitzig und bissig
weiter Tag 5
Wer es im Prozess als Zuschauer oder Journalist bis in die Nachmittagsstunden schaffte, dem boten sich immer wieder furiose Einblicke in die Psyche und Taktik der Verteidiger und Staatsanwaltschaft - und in die Gemütslage mancher Angeklagten.
Verteidiger und Staatsanwalt herrschen sich an
So lieferte sich an diesem 5. Prozesstag Verteidiger Daum nicht nur mit Richter Bruns ein hitziges Zwiegespräch, sondern auch mit Staatsanwalt Wegerich einen heftigen Wortwechsel. Die Männer stritten sich, wer wen wann beim Reden unterbrechen darf. Bisher war Daum durch Höflichkeit aufgefallen. Diesmal aber warf er seine guten Manieren über Bord und fuhr sogar dem Vorsitzenden Richter Tully über den Mund. Dieser klärte kurzerhand die Situation wie ein Schiedsrichter und ordnete eine Pause an. Aber nicht nur die Anwälte gaben sich am Nachmittag manches Mal anders als in den ersten Stunden des Tages, wenn die mediale Aufmerksamkeit größer ist.
Die Angeklagten zeigen Nerven
Gewöhnlich strebten bei Pausen einige der Herrschaften nach draußen, andere blieben sitzen, einige tauschten sich untereinander aus. Diesmal aber fingen die Angeklagten an, hitzig über die Aussagen des Zeugen und die Fragen von Richter Bruns und Staatsanwalt Wegerich zu debattieren. Unverständnis und Ärger war von der Ferne herauszuhören. Friedrich als Ex-Kapitalmarktvorstand ereiferte sich, Visker und Nonnenmacher vertieften sich im Zwiegespräch, bei dem vor allem Nonnenmacher engagiert gestikulierend auf einen ernsten Visker einredete. Und das nur, weil die Richter die Vorstandsvorlage durcharbeiten wie einen Knetteig.
Den Zeugen Marc S. sah nur Ex-Vorstand Rieck kurz lächelnd an. Alle anderen ignorierten ihn nach meiner Beobachtung. Die Befragung ihres früheren Mitarbeiters machte den Ex-Banker sichtlich zu schaffen. Während draußen die Sonne sommerlich schien und die Gedanken der Passanten vor dem Landgericht vielleicht um Eiscreme, ein kühles Bad oder abendliches Picknick kreisten, kämpften hinter den großen Fenstern im stickigen Plenarsaal sechs Männer um ihre Ehre, Zukunft, Integrität.
Es war jede Minute zu spüren.
Montag, 12. August 2013
Für den früheren HSH-Mann Marc S. war es der vierte Tag im Untreue-Verfahren. Es werden vermutlich zwei weitere Tage folgen. Denn wenn die 8. Große Strafkammer ihre Fragen gestellt hat, sind Staatsanwaltschaft und Verteidiger an der Reihe. Wirklich Neues hat sein Auftreten an diesem Tag nicht ergeben - nur manches Widersprüchliche.
Richter Bruns formulierte einige abschließende Fragen zur Vorstandsvorlage von Omega55 und ging dann dazu über, mit dem Zeugen eMails aus den letzten Dezembertagen 2007 und das so genannte „Second Risk Assessment“[16] durchzusprechen. Das Assessment war Teil der Vorstandsvorlage und eine Analyse der Risikoabteilung. In diesem „Second Risk Assessment“ untersuchten die Fachleute, welche Verluste mit Omega55 verbunden sein könnten und wie diese zu bewerten seien. Bruns interessierte sich allerdings kaum für Details dieser Risikoprüfung. Er wollte statt dessen S.' Meinung hören, zum Beispiel zu diesen Punkten (Vernehmung auszugsweise):
Richter Bruns: Teilen Sie die Ansicht, dass Omega55 einen besonders hohen Komplexitätsgrad hatte?
Marc S.: Einen überdurchschnittlich hohen Komplexitätsgrad ja, aber es war kein besonders hoch komplexes Geschäft.
Bruns: Hat jemand in der HSH eigentlich einen Summenstrich unter Omega55 gezogen, also was es kostet und einbringt?
Marc S.: Davon gehe ich aus. Auf die sieben Jahre Laufzeit bezogen.
(Der Zeuge weiß aber nicht, wer das gewöhnlich tut.)
Bruns: Im Teil-A gibt die HSH Risiken an die BNP Paribas ab, die sie in Teil-B, in der STCDO, wieder zurücknimmt. Hat das Omega55 unattraktiver gemacht?
Marc S.: Nein, im Gegenteil. Es hat das Geschäft attraktiver gemacht. Weil vermutlich die 400-Millionen-STCDO ein besseres Rating hatte als der transferierte 2-Milliarden-Kreditpool aus der Immobiliensparte.
(Diese Aussage, Teil-B habe Omega55 attraktiver für die HSH gemacht, wirkte widersprüchlich zu der Antwort des Zeugen aus der ersten Befragung. Da hatte Marc S. angedeutet, Zweifel an der Aussage der Rechtsabteilung gehegt zu haben, dass Omega55 aufsichtsrechtlich okay sei, also die Entlastung des Eigenkapitals in Teil-A tatsächlich eintrete und durch Teil-B nicht abgeschwächt oder gar aufgehoben wird, siehe Tag 3. Beim genauen Betrachten löst sich der vermeintliche Widerspruch aber auf. Der Analyst unterscheidet zwischen aufsichtsrechtlichen Belangen und wirtschaftlichen Chancen. Mit der aufsichtsrechtlichen Bewertung scheint er sich nicht recht angefreundet zu haben. Dass aber mit Omega55 Geld zu verdienen war - oder es anderweitig vorteilhaft für die HSH war - davon ist S. offensichtlich überzeugt gewesen.)
Anmerkungen:
[16] Das Votum der Risikoabteilung finden Sie im Anhang des Buches.
Tag 07: Marc S.: „Ich war erschöpft.“
Mittwoch, 14. August 2013
Zeuge S. gab an diesem Tag einen intimen Einblick in sein Arbeitspensum, das er zu Zeiten des fraglichen Omega55-Geschäftes zu bewältigen hatte - und in seinen Gemütszustand. Er sagte, er sei sehr erschöpft gewesen, so kurz vor Weihnachten, er hatte drei Tage durchgearbeitet und war wohl deshalb zu diesem Zeitpunkt etwas gleichgültig gegenüber Omega55.
Der wieder erwachte „tote“ Deal
Der Zeuge sprach über den 21. Dezember, dem letzten Arbeitstag im Jahr 2007, zu dem Omega55 unbedingt noch unter Dach und Fach gebracht werden musste (für die Bilanz 2007). In einer eMail, die ihm Richter Bruns vortrug, hatte S. von einem Kollegen erfahren, dass der „Deal mit BNP Paribas tot ist“. Eine Stunde später hieß es dann, ebenfalls per eMail: Der Deal sei „closed“, also von HSH und BNP genehmigt.
Richter Bruns interessierte nun, warum Omega55 „tot“ gewesen sei, und was es in dieser einen Stunde wiederbelebt habe. S. erwiderte, dass er „erschöpft“ gewesen sei und nichts mehr mit Omega55 zu tun hatte, weil er an einem Geschäft mit der Investmentbank Lehman Brothers saß. Er könne deswegen dazu nichts sagen. Er habe deswegen auch nicht auf die eMails reagiert.
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