Berichterstattung raus aus Google
Ende August 2014 erhielt ich eine Anfrage des Assistenten von Luis Marti Sanchez. Er schrieb mich höflich per eMail an, ob ich den Blogeintrag „Das Kreuz mit den Fragen“ aus der Indexierung durch Google herausnehmen könne. Der Bericht würde die Geschäfte der Firma in Hamburg, für die Sanchez neuerdings arbeitet, erheblich erschweren. Ich habe dieses Ansinnen abgelehnt aber angeboten, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Diese steht auf der Website zum Buch: http://drnounddieunschuldigen.de
Blog-Kommentare
21. August 2013 @ 19:57 von: bescheidwisser
Sehr interessant ! Danke für das Update.
Die Staatsanwaltschaft scheint tiefer nachbohren zu wollen - zu den genannten Punkten werden die übrigen Zeugen sicher noch etwas sagen können. Nach dem Geschäftsbericht 2007 erhielt die HSH Nordbank im November 2007 von der BaFin die Zulassung für den IRB Advanced Approach zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung von Ausfallrisiken ab dem 01. Januar 2008 - und hätte damit mit der Steuerungsgröße „ökonomisches Eigenkapital“ auch in Bezug auf Omega 55 arbeiten müssen.
Zum ökonomischen und regulatorischen Eigenkapital der HSH im Vgl. zu anderen deutschen Instituten finden sich Angaben auf S.9 dieser Studie der Universität Augsburg: http://www.fim-rc.de/Paperbibliothek/Veroeffentlicht/228/wi-228.pdf
22. August 2013 @ 7:40 von: Dani
Davon hat der Zeuge nichts erzählt. Die Staatsanwaltschaft „belehrte“ ihn aber, dass es sehr wohl Grenzen in der Bank gegeben habe hinsichtlich des ökonomischen Eigenkapitals, die wohl andere Entscheidungswege verlangt hätten als im Eilbeschluss ein 2,4 Milliarden Euro Geschäft in Kraft zu setzen.
Anmerkungen:
[19] siehe Urteil LG Hamburg, vom 9.7.2014, S. 202ff
[20] Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 17/1675 vom 15.8.2011
Geschrei und harte Worte im Gerichtssaal
weiter Tag 8
Am Nachmittag dieses 8. Tages ging es noch einmal hoch her. Nach der Mittagspause übergab Richter Tully das Wort an die Verteidigung, nachdem die Staatsanwaltschaft fragen durfte. Verteidiger Wolfgang Prinzenberg, Anwalt von Ex-Kapitalmarktvorstand Friedrich, richtete als erster dann teils suggestive Fragen an den Zeugen Marc S. - wie diese drei, sinngemäß wiedergegeben:
Prinzenberg: Gab es Versuche, etwas Falsches in die Vorstandsvorlage zu schreiben, um etwas zu vertuschen?
Marc S.: Nein.
Prinzenberg: War es üblich, sich auf die Einschätzung der Rechtsabteilung zu verlassen?
Marc S.: Ja, das war alternativlos. So waren die Prozesse und Arbeitsabläufe in der HSH Nordbank ausgerichtet. Es gab keine schriftlichen Gutachten.
Prinzenberg: Wie hat Ihnen die Rechtsabteilung Bescheid gegeben, dass sie Omega55 für „in Ordnung“ hält? Per eMail oder Telefon?
Marc S.: Das weiß ich nicht mehr. Dazu gibt es keine Unterlagen.
Prinzenberg las dem Zeugen auch eine eMail vor, in der sich ein anderer HSH-Mitarbeiter über eine „Unwucht in der Organisation“ in der Londoner Niederlassung beklagte, und dass die „Zusammenarbeit zwischen Global Market[21] und Kiel suboptimal“ sei. Marc S. erwiderte darauf, dass das, was der Kollege da geschrieben habe stimme, aber dass es sich bei den aufgetretenen Fehlern nicht um Fehler handelte, die in seiner Abteilung entstanden waren.
Verteidiger behandelt wie Kinder
Die sich immer wieder aufschaukelnde Anspannung zwischen Verteidigung und Staatsanwalt Wegerich - unter anderem durch Zwischenfragen - entlud sich kurz nach diesem Wortwechsel urplötzlich. Wegerich hatte einen Zwischenruf der Verteidigerin Münchhalffen mit den Worten kommentiert: „Rufen Sie bitte nicht dazwischen, nur weil sie sich langweilen!“ Worauf Verteidiger Prinzenberg aufgebracht schrie: „Sie behandeln die Verteidiger wie eine Bande sich im Dreck suhlender Kinder!“
Richter Tully unterbrach daraufhin die Sitzung und schlug den Streithähnen vor, die Sache zu klären. Nacheinander. Daran hatten beide kein Interesse.
Anmerkung:
[21] Mit „Global Market“ war vermutlich die Financial Institutional Group (FIG) in London gemeint, also die Organisationseinheit, für die Marc S. arbeitete.
Tag 09: „Der Eilbeschluss war mein Vorschlag.“
Freitag, 23. August 2013
Die Verteidigung durfte erneut den Zeugen Marc S. befragen. Heraus kam zumindest ein spannendes Detail. Die Vorstandsvorlage für das Omega55-Geschäft trug bekanntlich den wesentlichen, handschriftlichen Vermerk „Eilbeschluss“, geschrieben von Immobilienvorstand Peter Rieck. Marc S. erklärte, wenn auf einer Vorstandsvorlage Eilbeschluss stehe, könnten gemäß der entsprechenden internen Kompetenz- beziehungsweise Zuständigkeitsrichtlinie der HSH zwei Vorstände allein die Vorlage und damit das jeweilige Geschäft genehmigen; es würden dann nicht, wie üblich, die Unterschriften aller Vorstände gebraucht.

Die Unterschriften in der Vorstandsvorlage mit dem Vermerk rechts unten: „Eilbeschluss!“
Vieles war noch in Arbeit bei dieser größeren Transaktion
S. erinnerte sich weiter: Es sei sein Vorschlag gewesen, Eilbeschluss unter die Vorlage zu schreiben, um den Prozess zu beschleunigen, weil noch vor Jahresende viele Unterlagen für Omega55 zu prüfen gewesen seien. Seiner Meinung nach hatte auch jeder der Vorstände die Befugnis, eine Vorlage als „Eilbeschluss“ zu deklarieren. Warum nun ausgerechnet Rieck die Omega55-Kreditvorlage zum „Eilbeschluss“ erhob? Keine Ahnung, sagte S., weil er gerade im Hause war?
Zuvor hatte der Bankkaufmann zu verstehen gegeben, dass es sich bei Omega55 um „kein Standardgeschäft“ gehandelt habe. Es sei eine „größere Transaktion“ gewesen, bei der sicher externe Anwälte die Gegenpartei, BNP Paribas, beraten hätten, vor allem bei den Nebenabreden, die getroffen wurden und die Teilgeschäfte verbanden (zum Beispiel über den „side letter“).
Die entscheidenden Nebenabreden[22]
Ex-Vorstandschef Berger hatte in seinem Eingangsstatement bestritten, dass er die Nebenabreden zu Omega55 kannte. Es gab immerhin zwei davon: Im „side letter“ oder „non reliance letter“ sicherte die HSH der BNPP zu, Omega bis zum 30.4.2008 der BaFin zu melden. Die entscheidende Nebenabrede aber verbarg sich im Abwicklungsschreiben, dem „unwind letter“. Darin verpflichtete sich wiederum die HSH, bis zum 31.1.2008 auch Teil-B mit der BNP Paribas abzuschließen. Wenn nicht, darf die BNPP die Kreditabsicherung aus dem Teilgeschäft A rückabwickeln - auf Kosten der HSH. Diese Nebenabreden verbanden Teil-A und Teil-B.
Auflösungstendenzen im neuen Jahr
Allzu lang hielt die HSH an Teil-A von Omega55 aber nicht fest. Bereits im April 2008 kündigte sie die Kapitalentlastung, also keine vier Monate später, nachdem sie das Geschäft abgeschlossen hatte. Die frühe Kündigung hatte die Vorstandsvorlage angedeutet. Auch drei weitere Transaktionen, an denen Marc S. im Dezember 2007 unermüdlich gearbeitet hatte, löste die Bank zwischen April und Juni 2008 auf, berichtete der Zeuge. Dazu gehörten die bereits erwähnten Deals mit Lehman Brothers und das Geschäft „St. Pancras“ mit der Hypo Real Estate. Alles Arrangements, die das Eigenkapital der HSH pünktlich zum Bilanzstichtag 31.12.2007 „entlasten“ sollten. Mehr Schein als Sein.
Der Ex-Kollege und der Auftritt der Freshfields-Anwälte
Was die Verteidiger weiter interessierte war zum einen ein privates Treffen von Marc S. mit seinem Vorgesetzten Luis Marti Sanchez, als dieser die Bank verlassen hatte. Und: Die Befragung durch die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Diese Kanzlei arbeitet seit Jahren mit der HSH eng zusammen - ist quasi ihre Hauskanzlei - und wurde 2009 vom Aufsichtsrat beauftragt, das Missmanagement um das Omega55-Geschäft, das Kreditersatzgeschäft und mögliche Pflichtverletzungen der Vorstände zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft soll sich in ihrer Klageschrift unter anderem auch auf das daraus entstandene, geheim gehaltene Gutachten stützen.
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