Alexandre Dumas der Ältere - Salvator
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Was das Talent des Präsidenten betrifft, es war unvergleichlich. Es ließ sich unmöglich, bei so ernsten und so peinlichen Functionen, ein schärferer, präciserer Geist der Analyse, ein eleganterer und leichterer Vortrag, ein erhabeneres Gefühl für den Wohlanstand und eine ängstlichere Unparteilichkeit zur Anwendung bringen. Denn, sagen wir es beiläufig, da wir eine Gelegenheit hierzu finden, wir, die wir uns etwas auf diese ängstliche Unparteilichkeit, die wir an dem Herrn Präsidenten des Assisenhofes loben, zu Gute thun, das Talent des Präsidenten, seine Gewandtheit und seine Billigkeit üben auf den Gang der Debatten und sogar auf die Haltung des Publikums einen außerordentlichen Einfluß; man kann nicht glauben, wie sehr sie ihnen Größe und Würde einflößt und den Sitzungen der Gerichtshöfe den ihnen eigenthümlichen imposanten Charakter gibt.
Die ’Feierlichkeit dieses Abends hatte gerade zugleich den imposanten Charakter, von dem wir sprechen, und einen düsteren, traurig fantastischen Charakter, den man hinreichend begreifen wird, wenn wir mit ein paar Worten die Inscenirung dieser Sitzung gemacht haben.
Jedermann oder beinahe Jedermann kennt den Sitzungssaal des Assisenhofes von Paris. Es ist ein ungeheures Rechteck, mehr lang, als breit, düster, tief und hoch wie eine Kirche.
Wir sagen düster, obschon dieser Saal das Licht durch fünf ungeheure Fenster und zwei Glasthüren empfängt, welche alle auf einer Seite des Saales, der linken vom Eintritte aus, angebracht sind; aber, mag nun die rechte Seite, durch welche kein Licht eindringt, außer wenn sich die kleine Thüre öffnet, durch die der Angeklagte aus und eingeht, – mag nun, sagen wir, diese düstere Wand, welche vergebens Füllungen von blauem Papier aufzuhellen suchen, an die Wand, die sie anschaut, ihre Dunkelheit werfen , oder mag der Tempel der Gerechtigkeit einen Reflex von dem häßlichen Kothe bewahren, mit welchem das Verbrechen sein Pflaster befleckt hat, man wird plötzlich, in den Saal des Assisenhofes eintretend, von einer schwarzen Traurigkeit, von einem Schauer des Ekels, von einem Eindrucke ähnlich dem erfaßt, welchen man empfände, setzte man in den Wald eintretend den Fuß auf ein Schlangennest.
Doch an diesem Abend, – statt der düsteren Tinte, in die er sich gewöhnlich kleidet, – glänzte der Assisenhof von Lichtern, welche vielleicht noch trauriger als seine Dunkelheit.
Man denke sich diese ganze Menge seltsam beleuchtet durch die schwankenden Scheine von hundert Lichtern, durch den Reflex von Lampen, welche, mit Dämpfern bedeckt, den Geschworenen ein sonderbares Aussehen, eine traurige Blässe verliehen, wie sie den von den spanischen Meistern gemalten Inquisitoren eigenthümlich ist.
Trat man in den Saal ein, so wurde man durch dieses leuchtende Halbdunkel oder, besser gesagt, diese düstere Halbhelle unwillkürlich an die geheimnisvollen Sitzungen des Rathes der Zehn oder der Inquisition erinnert. Alle Geheimen und Torturen des Mittelalters fielen einem ein, und man suchte im finstersten Winkel des Saales die leichenbleiche Maske des Folterers.
In dem Augenblicke, wo wir in das Innere eindringen, schickt sich der Herr Staatsanwalt an, sein Requisitorium zu sprechen.
Er steht.
Es ist ein Mann von hoher Gestalt, bleich von Gesicht, knochig und dürr wie ein altes Pergament, ein lebendiger Leichnam, der vom Leben nur noch die Stimme und den Blick hat: denn von Geberde, von Bewegung ist keine Rede, und auch diese Stimme ist schwach wie ein Hauch: auch dieser Blick ist unbestimmt, ohne entschiedenen Ausdruck. Dieser Mensch, um Alles zu sagen, scheint die Verkörperung der Criminalprocedur zu sein: es ist ein Requisitorium in Fleisch und Knochen: in Knochen besonders!
Ehe wir aber die Hauptpersonen dieses Dramas hörbar machen, sagen wir, welchen Platz sie im Sitzungssaale einnahmen.
Im Fond des Saales, am Mittelpunkte des kreisförmigen Bureau, ist der Präsident, assistiert von den Richtern, welche den Hof bilden.
Zur Rechten vom Eintretenden oder zur Linken vom Präsidenten, unter zwei von den hohen Fenstern, sind die vierzehn Geschworenen. Wir sagen vierzehn statt zwölf, der Herr Staatsanwalt hat, in Betracht der muthmaßlichen Länge der Debatten, die Beifügung von zwei Supplementargeschworenen und einem Ersatzrichter verlangt.
In der kreisförmigen Einfriedung, welche das Bureau des Hofes begrenzt, ist der ehrliche Herr Gérard als Civilpartie.
Es war wohl derselbe Mann, beinahe kahl, mit grauen, kleinen, tiefliegenden, trüben Augen, mit dichten, ergrauenden Augenbrauen, aus deren Mitte, wie starre Wildschweinborsten, lange Haare hervorstanden, welche sich in der Linie einer geierschnabelartig gebogenen Nase verbindend über den Augen einen Bogen von einer übertriebenen, ganz unverhältnißmäßigen Krümmung bildeten: es war endlich diese feige, gemeine Physiognomie, welche einen so seltsamen Eindruck aus den Abbé Dominique bei seinem Eintritte in das Schlafzimmer des Sterbenden gemacht hatte.
Das Gesicht eines Mannes, der von der Gerechtigkeit verlangt, daß sie ihn an einem Mörder räche, ist in der Regel, was auch seine gewöhnliche Häßlichkeit sein mag, rührend, im höchsten Grade interessant, während das Gesicht des Angeklagten Verachtung und Ekel erregt: hier aber war es das Gegentheil, und hätte man das Publikum, das die Versammlung bildete, gefragt, so würde es, – rechts das schöne, redliche Gesicht von Herrn Sarranti und das unschuldvolle, rechtschaffene Antlitz des Abbé Dominique sehend, – das Publikum würde einstimmig gesagt haben, die Rollen seien verkehrt, der Mörder sei das Opfer, und derjenige, welcher für das Opfer gelte, sei der Mörder. Ohne einen andern Grund, ohne einen andern Beweis, als die rasche Beschauung der zwei Männer, war es unmöglich, sich hierin zu täuschen.
Haben wir noch bemerkt, daß Herr Sarranti, escortirt von zwei Gendarmen, von Zeit zu Zeit, auf das Geländer gestützt, mit seinem Sohne und seinem Advocaten sprach, so werden wir in allen ihren Details die Scenirung dieser traurigen Feierlichkeit auseinandergesetzt haben.
Wir haben gesagt, die Debatten seien seit zwei Tagen eröffnet gewesen. Die Sitzung, der wir den Leser beiwohnen lassen, war also die dritte und wahrscheinlich die letzte Sitzung.
Sagen wir rasch, was in den zwei ersten Sitzungen vorgefallen war.
Nach den präliminaren Förmlichkeiten verlas man die Anklageacte, welche wir nicht mittheilen werden, die aber Personen, die sich für dergleichen Stücke besonders interessieren, in den Journalen jener Zeit finden können.
Aus dieser Acte ging hervor, daß Herr Gaëtano Sarranti, ehemaliger Militär, geboren in Ajaccio, auf Corsica, achtundvierzig Jahre alt, Officier der Ehrenlegion, angeklagt war, am Abend des 20. August 1820 mit Einbruch eine Summe von dreimalhunderttausend Franken aus dem Secretär von Herrn Gérard gestohlen, eine Frau im Dienste von Herrn Gérard ermordet, und die zwei Neffen von Herrn Gérard entführt oder getödtet zu haben, ohne daß man je die Spur ihrer Person oder ihrer Leichname hätte ausfinden können.
Verbrechen vorhergesehen durch die Artikel 293, 296, 302, 304, 345 und 354 des Strafcodex.
Nach Verlesung der Anklageacte befragte man, in der gewöhnlichen Form, den Angeklagten: er antwortete Nein aus alle Fragen, die man an ihn machte, ohne andere Zeichen einer Gemüthsbewegung von sich zu geben als den Schmerz, den er zu fühlen schien, als er den Tod oder das Verschwinden der zwei Kinder erfuhr.
Der Advocat von Herrn Gérard glaubte Herrn Sarranti ungeheuer dadurch in Verlegenheit zu bringen, daß er ihn fragte, warum er so plötzlich das Haus verlassen habe, wo er mit so viel Wohlwollen ausgenommen worden sei: doch Herr Sarranti antwortete einfach, da die Verschwörung, deren Hauptchef er einer gewesen, der Polizei denunziert worden sei, so habe er sich nach den Instructionen des Kaisers zu Herrn Lebastard de Prémont, französischem General im Dienste von Rundschit Sing, begeben.
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