„Es ist aber […] wenig sinnvoll, das Download-Datum anzugeben, wenn ein Revisionsdatum eine bestimmte Version dokumentiert. [Es] wird das im Dokument verzeichnete Datum der Erstellung oder – falls bereits modifiziert – das der letzten Änderung angegeben. [Nur!] [f]alls dies nicht ersichtlich ist, wird das Datum der Sichtung genannt.“ (Runkehl/Siever 32001: 97)
Um in der bibliographischen Angabe unterscheiden zu können, ob es sich beim angegebenen Datum um ein Revisionsdatum oder um das Datum des letzten Zugriffs handelt, wird dem Datum entsprechend ein „Rev:“ (für Revision) oder ein „Acc:“ (für Access) vorangestellt. Als Datumsform bietet sich die folgende Variante an: JJJJ-MM-TT (nach DIN 5008 resp. ISO 8601). Diese wird sowohl national und auch international richtig interpretiert. Möchte man eine Versionsnummer einfügen, kann diese mit Vers. indiziert werden (1-13).
Tipp: Wenn keine anderen Daten verfügbar sind, ist es mit Hilfe des Zugriffsdatums möglich, auf http://archive.org/web/die Version der Seite vom Zugriffstag einzusehen.
(1-13)
Mustername, M. (2013): Musterartikel auf einer Musterseite. Musterseitenname. http://www.musterseite.de/muster_muster, Vers. 2, Rev: 2020-01-12.
Wird keine Datums- oder Versionsangabe gemacht, ist das Publikationsdatum ausschlaggebend und es ist davon auszugehen, dass an dem entsprechenden Dokument seit der Veröffentlichung keine nachvollziehbaren Veränderungen vorgenommen worden sind, dass es sich also um ein Dokument handelt, dass von der Druckversion nicht abweicht (1-14).
(1-14)
Runkehl, J./Schlobinski, P./Siever, T. (1998): Sprache und Kommunikation im Internet. Überblick und Analysen . Opladen: Westdeutscher Verlag. www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-531-13267-9.pdf
Dass das Dokument zum Zeitpunkt, an dem die wissenschaftliche Arbeit geschrieben wurde, unter der im bibliographischen Eintrag angegebenen Adresse erreichbar war, ist deshalb evident, weil anderenfalls nicht daraus hätte zitiert werden können. Damit entfällt das Datum des letzten Zugriffs. Wenn es sich eruieren lässt, seit wann die Publikation im WWW zugänglich ist, kann das der bibliographischen Angabe hinzugefügt werden.
AufsätzeEbenso ist mit wissenschaftlichen Aufsätzen zu verfahren, die nach dem Erscheinen in einem Sammelband oder in einer Zeitschrift unverändert als PDF im WWW zur Verfügung gestellt wurden. Das Beifügen eines URLs soll in diesen bibliographischen Angaben lediglich signalisieren, dass der Artikel auch online einsehbar ist (1-15). Ist eine DOI-Angabe verfügbar wird diese praktischerweise anstelle des URLs aufgeführt.
(1-15)
Döring, N./Pöschl, S. (2006): Imagesof Men and Women in Mobile Phone Advertisements. A Content Analysis of Advertisements for Mobile Communication Systems in Selected Popular Magazines. Sex Roles. A Journal of Research5-6, 173–185. www.nicola-doering.de/wp-content/uploads/2014/08/D%C3%B6ring-P%C3%B6schl-2006-Images-of-Men-and-Women-in-Mobile-Phone-Advertisements.pdf
Bei der Recherche kann es durchaus vorkommen, dass man auf ein PDF-Dokument stößt, das neben den Namen der Autor*innen und dem Titel keinerlei bibliographische Angaben enthält. Das reicht natürlich für den bibliographischen Eintrag nicht aus. Es muss also gründlich recherchiert werden, in welcher Umgebung der Artikel möglicherweise bereits erschienen ist. Die auf diese Weise in Erfahrung gebrachten Angaben werden entsprechend in den bibliographischen Eintrag integriert. Ein naheliegender Schritt ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die Publikationslisten des Autors/der Autor*in(nen), die auf persönlichen Webseiten einsehbar sind.
Bei wissenschaftlichen Publikationen, die vorab online veröffentlicht werden, ist ein entsprechener Vermerk notwendig, siehe (1-16a). Prüfen Sie jedoch vor Abgabe Ihres Manuskripts, ob die Druckfassung inzwischen erschienen ist. Falls ja, bietet es sich an, sich in der wissenschaftlichen Arbeit auf den gedruckten (vermutlich auch aktualisierten) Aufsatz zu beziehen (1-16b).
(1-16a)
Storrer, A. (2011): Sprachstil und Sprachvariation in sozialen Netzwerken . studiger.tu-dortmund. Preprint: http://www.studiger.tu-dortmund.de/images/Zif-Netzwerke-storrer-preprint.pdf(erscheint in: Frank-Job, B./Mehler, A./Sutter, T. (Hrsg.) (2013): Die Dynamik sozialer und sprachlicher Netzwerke. Konzepte, Methoden und empirische Untersuchungen an Beispielen des WWW . Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.)
oder
(1-16b)
Storrer, A. (2013): Sprachstil und Sprachvariation in sozialen Netzwerken . In: Frank-Job, B./Mehler, A./Sutter, T. (Hrsg.) (2013): Die Dynamik sozialer und sprachlicher Netzwerke. Konzepte, Methoden und empirische Untersuchungen an Beispielen des WWW . Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 329–364.
HTML-DokumenteHTML-Dokumente erscheinen mit Verfasser*in(nen)-Name(n), Erscheinungsjahr, Angabe des Titels und des Seitentitels sowie der URL-Adresse in der Bibliographie. Wenn auf der Seite das Datum angegeben ist, an dem sie erstellt worden ist, ist dieses auf bekannte Weise in den bibliographischen Eintrag aufzunehmen (1-17). Befindet sich jedoch zudem noch das Datum der letzten Aktualisierung auf der Seite, ist dieses in den bibliographischen Eintrag zu integrieren. Auf das Datum der Erstellung wird dann in Klammern mit dem Zusatz „online seit“ hingewiesen (1-18). Wir empfehlen diese Vorgehensweise, weil niemand nachvollziehen kann, ob der zitierte Text bereits Bestandteil der Ursprungsversion der Seite war. Es besteht immer auch die Möglichkeit, dass eben dieser Text im Zuge der Aktualisierung eingefügt worden ist. Zitiert wird zu einem Zeitpunkt X und man kann gerade bei einem dynamischen Medium wie dem Internet nur sichere Aussagen über die Beschaffenheit des Textes an diesem Zeitpunkt X machen. Angaben über den*die Autor*in(nen) oder den*die Herausgeber*in(nen) einer Seite sind notfalls dem Impressum zu entnehmen. Kann eine Text-Autor*in/Autor*in-Text-Zuordnung nicht eindeutig erfolgen, sollte erwogen werden, den Text nicht zu zitieren und stattdessen eine verlässlichere Quelle zu suchen.
(1-17)
Bendel, O. (2012): Siri ist hier . mediensprache. https://www.mediensprache.net/de/handysprache/siri/index.aspx
(1-18)
Meier-Vieracker, S. (2019): Rechtschreibkonformer Extremismus? In: Linguistische Werkstattberichte. https://lingdrafts.hypotheses.org/category/sprache-und-gesellschaft/sprache-und-sprachkritik(online seit 2019-10-25).
Auf manchen Webseiten wird ein Vorschlag dazu unterbreitet, wie die elektronische Ressource zu zitieren ist, wie beispielsweise auf www.bubenhofer.com: „Diese elektronische Ressource soll wie folgt zitiert werden: Bubenhofer, Noah (2011): Einführung in die Korpuslinguistik: Praktische Grundlagen und Werkzeuge. Elektronische Ressource: www.bubenhofer.com/korpuslinguistik/.“ Solchen Angaben können alle für die oben angegebene Form notwendigen Angaben entnommen werden. Angepasst an das vorliegend vorgeschlagene Format, wäre der bibliographische Eintrag nur minimal zu modifizieren (1-19):
(1-19)
Bubenhofer, N. (2011): Einführung in die Korpuslinguistik: Praktische Grundlagen und Werkzeuge. bubenhofer. http://www.bubenhofer.com/korpuslinguistik/kurs/(online seit 2006).
Texte aus digitalen Ausgaben von Printmedien o.ä. sind mit ihrem auf den Tag genauen Erscheinungsdatum aufzuführen (siehe 1-20).
(1-20)
Langschwager, M./Krombusch, M. (2018): Hate Speech – Dabei ist Hass überhaupt keine Meinung. WAZ+. https://www.waz.de/wochenende/hate-speech-dabei-ist-hass-ueberhaupt-keine-meinung-id215710599.html(2018-11-2, 20:14)
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