Urban Wiesing - Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben

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Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben: краткое содержание, описание и аннотация

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat den 2015 eingeführten § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Das Gericht hat aus dem Grundgesetz ein Recht abgeleitet, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Gesetzgeber Hinweise für eine verfassungskonforme Regelung der Suizidhilfe gegeben.
Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren in der komplett überarbeiteten 2. Auflage einen fundierten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe zur Debatte. Er berücksichtigt die Vorgaben des Gerichts sowie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und internationalen Daten und soll einen Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion leisten.

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Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio ist Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin der Universität Lausanne, Chefarzt der Abteilung Palliativmedizin am Universitätsspital Lausanne und Lehrbeauftragter für Palliativmedizin der Technischen Universität München.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox ist Professor für geriatrische Palliativmedizin und für Medizinethik an der Universität Lausanne und leitet die Einheit für Klinische Ethik am Universitätsspital Lausanne.

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing ist Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen und ehemaliger Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.

Gian Domenico Borasio Ralf J. Jox Jochen Taupitz Urban Wiesing

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2., erweiterte und überarbeitete Auflage 2020

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-039064-5

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-039065-2

epub: ISBN 978-3-17-039066-9

mobi: ISBN 978-3-17-039067-6

Autoren

Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio

Lehrstuhl für Palliativmedizin

Universität Lausanne

Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV)

Av. Pierre Decker 5

CH-1011 Lausanne, Schweiz

Prof. Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox

Professur für geriatrische Palliative Care

und Einheit für klinische Ethik

Universität Lausanne

Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV)

Av. Pierre Decker 5 CH-1011 Lausanne, Schweiz

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz

Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim

Universität Mannheim

Schloss

D-68131 Mannheim

Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing

Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der

Universität Tübingen

Gartenstr. 47

D-72074 Tübingen

Vorworte

Vorwort zur 1. Auflage

Die aktuelle öffentliche Diskussion über die sogenannte »Sterbehilfe« wird teilweise ausgesprochen emotional geführt. Das ist angesichts der existentiellen Dimension der besprochenen Fragen verständlich. Bisweilen entsteht allerdings der Eindruck, dass ausgeprägt weltanschauliche Positionen zur Sprache kommen, die gelegentlich einem gewissen Dogmatismus nahestehen. Eine sachliche Diskussion ist auf dieser Grundlage schwierig.

Die Autoren dieses kleinen Werkes vertreten drei wissenschaftliche Disziplinen, die eng mit der Thematik verbunden sind: die Medizinethik, das Medizinrecht und die Palliativmedizin. Sie halten es für ihre Pflicht, in dieser Situation die Beratungsfunktion für die Politik, die eine wichtige Aufgabe der Wissenschaft darstellt, proaktiv auszuüben. Sie unterbreiten deshalb an dieser Stelle einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids. Dieser ist auf der Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Thematik, einschließlich der neuesten empirischen Daten und der Erfahrungen anderer Länder, entwickelt worden. Auch wenn sich eine gesetzliche Regelung nicht automatisch aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableiten lässt, so dürften gesetzliche Regelungen, die verlässliche Erkenntnisse über die Realität ignorieren, keine klugen sein. Der hier unterbreitete Vorschlag ist selbstverständlich diskussionsbedürftig. Jedoch sind die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.

Die Autoren hoffen, mit diesem Vorschlag einen Beitrag zu einer nüchternen und sachgerechten Diskussion dieses kontroversen Themas leisten zu können. Für Kommentare, konstruktive Kritik und Anregungen zur Verbesserung sind wir jederzeit dankbar.

Lausanne/München/Mannheim/Tübingen, im August 2014

Die Verfasser

Vorwort zur 2. Auflage

Die Diskussion über die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe hat seit dem Erscheinen der ersten Auflage unseres Buches unterschiedliche Phasen durchschritten. Zunächst beschloss der Bundestag Ende 2015 das »Gesetz über die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung«, obwohl zahlreiche Experten aus Medizin, Straf- und Verfassungsrecht nicht zuletzt dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage stellten. Tatsächlich war der neue § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) im Ergebnis ein Gesetz, das Suizidhilfe de facto verhinderte. Es stellte insbesondere die Ärzte unter erhebliche strafrechtliche Androhung und nahm nur die Angehörigen sowie nahestehende Personen von Strafbarkeit aus – die aber in aller Regel nicht über die nötigen Fachkenntnisse und den Zugang zu geeigneten Mitteln verfügen, um verantwortungsvoll Suizidhilfe zu leisten.

Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Dezember 2015 in Karlsruhe eingelegt. Eilrechtsanträge, das Gesetz außer Vollzug zu setzen, hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2015 jedoch abgelehnt. Die politische und gesellschaftliche Kontroverse nahm an Intensität zu, als das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 entschied, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfe Anträge, Mittel zum freiverantwortlichen Suizid zur Verfügung zu stellen, unter engen Voraussetzungen nicht ablehnen. Das Bundesministerium für Gesundheit wies daraufhin das BfArM an, trotz des höchstrichterlichen Urteils alle weiteren Anträge abzulehnen, was ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesamtthematik umso dringlicher werden ließ. Nach langer Bedenkzeit und einer zweitägigen mündlichen Verhandlung im April 2019 wartete das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 mit einem überaus deutlichen Urteil auf: Es erklärte den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig, da zur Menschenwürde auch das Recht gehöre, freiverantwortlich seinem Leben selbst ein Ende zu setzen und dabei auf die Hilfe Dritter zurückzugreifen.

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