Eveline Schulze - Mörderisches Sachsen

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Nach acht erfolgreichen Bänden mit authentischen Kriminalfällen aus Sachsen stellt Eveline Schulze in dieser Best-of-Sammlung ihre spannendsten Fälle vor. Eine Mutter, die aus Verzweiflung ihr Neugeborenes tötet, ein Mann, der sich nur Brillenträgerinnen als Opfer sucht, ein Sohn, der es dem gewalttätigen Vater heimzahlt – sie alle gehören zu Sachsens mörderischer Vergangenheit. Und die «Miss Marple von Görlitz» hat noch einen besonders kuriosen, bisher unveröffentlichten Fall auf Lager: Eine Kleinkriminelle und ihr Liebhaber schmieden ein Mordkomplott gegen den unliebsamen Ehemann … Eveline Schulze hat authentische Fälle von Mord und Totschlag sorgfältig recherchiert, Fakten aus Polizei- und Gerichtsakten zusammengetragen und schildert kenntnisreich das soziale Umfeld von Tätern und Opfern. Ihre gesammelten Geschichten sind so spannend wie ein Kriminalroman – und noch dazu, leider, wahr!

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Wo ist das präparierte knöcherne Schädeldach des Opfers verblieben? […]

Der damals verantwortliche Untersuchungsführer, VP-Oberkommissar Knarr, hat sich auch nicht die Frage gestellt und zu klären versucht, ob der als Tatort ausgewiesene Ort, nämlich der Bürgersteig an der Südseite der Weberkirche in Zittau, auch wirklich Tatort oder nicht etwa bloß der Fundort war? […]

Unverständlich ist auch, dass nicht diejenige Person damals ermittelt werden konnte, mit welcher die Geschädigte ein Telefongespräch von der HOG Dreiländereck führte, nachdem sie dem HOG-Leiter Banik zugesichert hatte, für eine erkrankte Kollegin einzuspringen und nicht nur bis 18 Uhr, sondern bis 24 Uhr den Dienst am Kuchenbüfett zu versehen. Da das Telefongespräch während des größten Geschäftsandranges erfolgte, muss es von großer Wichtigkeit gewesen sein.

Für die Untersuchungen hätten die Blutgruppe und die Blutfaktoren Bedeutung erlangen können. Darüber gibt das Obduktionsprotokoll auch keine Auskunft. Gleichermaßen war wissenswert, welchen Blutalkoholspiegel das Opfer hatte. Wo ist die neben der Leiche gefundene Zigarettenkippe verblieben? Welche Zigarettenmarke? Warum wurde nicht versucht, die Blutgruppe des Rauchers zu bestimmen? Wo verblieb das neben der Leiche gefundene Stückchen Glanzpapier (vermutlich Bonbonwickel)? Welche Bonbonmarke oder -art?«

Im Weiteren listen die kritischen Görlitzer Autoren des Untersuchungsplanes Fragen auf, die sich ihre Kollegen 1950 hätten stellen (und beantworten) müssen, was sie jedoch nicht taten:

»Welchen Weg hat die Geschädigte am Freitag, dem 28.7.1950, genommen, als sie 00.40 Uhr ihre Arbeitsstelle verließ? […] Wurde sie erwartet? Von wem? Etwa von dem nicht ermittelten Telefongesprächspartner? […]

Hatte Anni Hölzel überhaupt ihre Handtasche bei sich, als sie ihre Arbeitsstelle verließ? Wenn sie diese bei sich hatte: Weshalb hat sie der oder haben die Täter diese mitgenommen? Liegt ein einfacher Raubmord vor, das heißt handelte der Täter zufällig und aus einer ihm günstig erscheinenden Situation heraus? Wurde der unbekannte Täter vielleicht durch sexuelle Beweggründe veranlasst, die ihm entweder unbekannte oder bekannte Frau zu töten? Befand sich in der Handtasche der Ermordeten etwas, an dessen Besitz der oder die Täter besonders interessiert war bzw. waren?

Das heißt also: Welcher Art waren die Beziehungen zwischen Täter und Opfer?

Was tat die Geschädigte in der Zeit vom Verlassen der HOG Dreiländereck gegen 00.40 Uhr bis zu ihrem Auffinden gegen 01.30 Uhr? Wo war sie in dieser Zeit, mit wem war sie zusammen?«

So lesen die Görlitzer anno 1967 ihren früheren Kollegen die Leviten.Nach 17 Jahren jedoch sind auch sie nicht mehr in der Lage, den Mordfall Hölzel aufzuklären. Allerdings schließen sie nicht aus, dass es sich auch um einen Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht gehandelt haben könnte. Eine (inzwischen verstorbene) Insassin des Feierabendheims »Rosa Luxemburg« hatte seinerzeit als Zeugin ausgesagt, »dass in der Tatnacht an der Weberkirche dreimal versucht wurde, ein Kraftfahrzeug zu starten«.

Alles offene Fragen, die die Görlitzer Kriminalisten zwar stellen, aber nicht beantworten können. Der Fall Hölzel bleibt ungeklärt.

Aber sie sind erfolgreich in ihrem Bemühen, dem Mann, der sich selbst der Mordtat bezichtigte, nachzuweisen, dass er unschuldig ist und die Tat ganz gewiss nicht begangen haben kann.

So heißt es denn in der Begründung, weshalb der Unterbringungsbefehl aufzuheben ist und Morche als »freier« Mann in der Psychiatrie verbleiben kann, zu dessen Entlastung: »Der von ihm geschilderte Tathergang stimmt mit dem tatsächlichen Tathergang keinesfalls überein. […] Karl Morche gibt den Tatzeitpunkt mehr als ein Jahr früher an, nämlich die Nacht vom 5. Juni 1949, als er tatsächlich geschah (Nacht zum 28. Juli 1950). […] Er schildert die Witterungsverhältnisse, die zur Tatzeit herrschten, als nass und regnerisch. In Wirklichkeit regnete es weder in der Nacht am 5. Juni 1949 noch am 28. Juli 1950. […]

Angeblich sei die HO-Verkäuferin größer als er selbst gewesen. Seine eigene Körpergröße gibt er mit 163–164 Zentimeter an, was der Wahrheit entspricht. Die ermordete Anni Hölzel war aber nicht größer, sondern kleiner als der Beschuldigte, nämlich nur 150 Zentimeter, wie das Sektionsprotokoll ausweist.

Die Kleidung, welche die Ermordete zum Tatzeitpunkt trug, war eine andere, als vom Beschuldigten angegeben. Vor allem trug die Ermordete niemals eine Haarrüsche oder gar ein Verkaufstablett (Bauchladen) für den ambulanten Handel.

Vom Beschuldigten wurde erklärt, dass er eine Marianne Böhmer, wohnhaft gewesen Zittau, Äußere Weberstraße 70, erschlagen habe. In diesem Hausgrundstück hat wohl die ermordete Anni Hölzel, niemals aber eine Marianne Böhmer gewohnt. […]

Die in der ersten Vernehmung vom Beschuldigten abgegebenen Erklärungen bauen offensichtlich auf dem auf, was der Beschuldigte über das Tötungsverbrechen in der Sächsischen Zeitung vom 2. August 1950, Ausgabe für den Stadt- und Landkreis Zittau, gelesen hatte. […] Dazu ist von Herrn Dr. Otta im Fachkrankenhaus für Psychiatrie erklärt worden, dass für die Erkrankung des Patienten Morche typisch sei, dass derartige Kranke sich in gelesene Geschehnisse so hineinzuleben vermögen, dass sie glauben, diese betreffende Handlung selbst ausgeführt zu haben.

Aus all dem erklärt sich, dass dem Beschuldigten folglich Details der Straftat nicht bekannt sein können, weil er sie eben nicht begangen haben kann. […]

Die Hinterhauptverletzung der Geschädigten kann kaum mit dem vom Beschuldigten beschriebenen Tatwerkzeug (Eisenrohr bzw. Eisenstange) möglich gewesen sein. Der Beschuldigte ist Linkshänder, die Platzwunde am Hinterkopf der Geschädigten verlief aber horizontal, was sich auch nicht mit den Einlassungen des Beschuldigten in Einklang bringen lässt.«

Im Abschlussbericht verweisen die Ermittler auch auf ihre zweite Vernehmung am 31. Oktober, in welcher Morche alles widerrief und sich einige Male dafür entschuldigte, »dass er den Strafverfolgungsbehörden so viel Arbeit gemacht hat«.

Die geleistete Arbeit war in der Tat immens, wenn man die gesamte Ermittlungsakte studiert. Aber auch das hier erstmals veröffentlichte Konzentrat offenbart dies. Wie es auch alle juristischen Schritte, eines Rechtsstaats angemessen, nachprüfbar belegt.

Die Staatsanwaltschaft folgt dem Vorschlag, das Ermittlungsverfahren gegen Karl Morche entsprechend §164 Abs. 1 Ziffer 2 StPO einzustellen und den Unterbringungsbefehl aufzuheben.

Karl Morche verbleibt als Patient im Fachkrankenhaus. Er verstirbt zu Beginn der achtziger Jahre in der psychiatrischen Anstalt.

Der Mord an Anni Hölzel ist bis heute nicht aufgeklärt.

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