Thomas Nagel - Letzte Fragen
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Viele Menschen haben das Gefühl, allerdings ohne wesentlich mehr dazu sagen zu können, daß bereits etwas bedenklich schief gelaufen sein muß, wenn gewisse Maßnahmen überhaupt in Betracht gezogen werden konnten. Schon hier begeht man aber den fundamentalen Fehler und nicht erst an dem Punkt, wo die Entscheidung fällt, daß die allgemeine Effizienz irgendeiner Bestialität ihre Nachteile überwiege, und diese Maßnahme dann folglich ergriffen wird. Eine nähere Erläuterung des Absolutismus mag uns dies ein wenig verständlicher machen. Kann es unmöglich erlaubt sein, bestimmte Dinge zu tun , etwa wehrlose Gefangene oder harmlose Zivilisten umzubringen, wird uns kein Argument, das darauf verweist, was geschehen wird, falls man es nicht tut, beweisen können, daß es Rechtens ist, es dennoch zu begehen.
Natürlich verlangt der Absolutismus keineswegs, daß wir die Folgen unseres Tuns schlicht ignorieren. Er sieht seine Funktion darin, vielmehr die Grenzen utilitaristischer Erwägungen abzustecken, nicht an deren Stelle zu treten. So wird man selbst von einem Absolutisten erwarten können, daß er durchaus auch bemüht ist, Gutes zu maximieren und Schlechtes zu minimieren, solange ihm dieses Ziel nicht abverlangt, ein unbedingtes Verbot zu übertreten: also beispielsweise zu morden . Kommt es dennoch zu einem derartigen Konflikt, genießt dann dieses Verbot uneingeschränkten Vorrang vor jedwelcher Berücksichtigung von Konsequenzen oder Folgen. Einige mögliche Konsequenzen dieser Auffassung sind nur zu offensichtlich. Sie zwingt uns, von vornherein auf eine Vielzahl gegebenenfalls ›nützlicher‹ militärischer Maßnahmen zu verzichten: auf das Abschlachten von Geiseln oder Gefangenen und auf wahllose Versuche, die feindliche Zivilbevölkerung durch Aushungern, künstliche Epidemien wie Milzbrand und Beulenpest oder durch Flächenbrände zu dezimieren. Sie legt mithin Wert darauf, daß es nicht in unser Ermessen gestellt ist, derlei Maßnahmen im Rückgriff auf die Tatsache zu rechtfertigen, daß sie weitaus Schlimmeres verhüten würden, da wir sie als absichtlich begangene Handlungen niemals damit rechtfertigen dürfen, daß sie positive Folgen hätten, von welcher Größenordnung die negativen Folgen der Unterlassung der ›Maßnahme‹ auch immer wären.
Wer nicht recht vertraut wäre mit dem, was sich im zwanzigsten Jahrhundert so alles ereignet hat, könnte auf den Gedanken kommen, utilitaristische Argumente oder Argumente, die sich auf das künftige nationale Eigeninteresse beriefen, könnten doch eigentlich ausreichen, um Maßnahmen dieser Art zu verhindern. Doch hat es sich gezeigt, daß solche Erwägungen eben nicht ausgereicht haben, die Konzeption und Weiterentwicklung monströser, gegen die Zivilbevölkerung gerichteter Waffensysteme zu verhindern, nachdem deren Einsatz erst einmal ernsthaft als moralische Option in Betracht gezogen wurde. Nichts anderes gilt auch für die allmähliche Ausrottung von Landbevölkerungen in einem aus der Luft geführten Anti-Guerilla-Krieg. Hat man Nutzenkalkulationen und Kalkulationen des Nationalinteresses erst einmal die Tür geöffnet, stehen ebensogut den üblichen Spekulationen über das künftige Schicksal von Freiheit, Frieden und wirtschaftlichem Wohlstand Tür und Tor offen, sobald es gilt, jenen das Gewissen zu erleichtern, auf deren Konto so manches verbrannte Baby geht.
Schon allein deshalb ist es wichtig, daß wir uns darüber im klaren sind, was an einer Gesinnung nicht stimmen kann, die eine Argumentation dieser Art auch nur zuläßt. Doch ebenso wichtig ist es, den Absolutismus selbst in jenen Fällen zu verstehen, in denen es wirklich zu einem genuinen Konflikt mit dem Nutzenstandpunkt kommt. Seiner beträchtlichen Attraktivität zum Trotz handelt es sich beim Absolutismus um eine paradoxe Position, denn er kann von uns verlangen, daß wir gegebenenfalls gar darauf verzichten, das unerheblichere von zwei Übeln zu wählen, obgleich uns gar keine andere Wahl als zwischen dem kleineren und dem größeren Übel bleibt. Und zusätzlich paradox ist er, da er uns, ganz im Gegensatz zum Pazifismus, unter den einen Umständen gestatten will, Menschen fürchterliche Dinge anzutun, und unter anderen Bedingungen wiederum nicht.
IV
Bevor ich darauf eingehe, was dem utilitaristischen Standpunkt, wenn überhaupt, zugrunde liegen könnte, ist es an der Zeit, einige begriffliche Schwierigkeiten anzusprechen, die wir uns am besten vorab vergegenwärtigen.
Erstens nämlich gilt es einmal möglichst genau zu sagen, gegen Handlungen welcher Art sich absolutistische Prohibitionen eigentlich richten. Hier sollten wir die Kautele ernst nehmen, daß sie sich gegen etwas wenden, das wir anderen mit voller Absicht antun . Zum Beispiel kann es, ohne daß es zu theoretischer Inkohärenz kommt, kein absolutistisches Verbot dagegen geben, den Tod eines Unschuldigen zu bewirken , denn wir können ja immer in Lebenslagen geraten, in denen wir, egal was wir tun, den Tod Unschuldiger bewirken. Ich meine damit nicht nur, daß Fälle möglich sind, in denen jemand sterben muß, was immer man auch tut, da man schlicht nicht in der Lage ist, Einfluß auf das Geschehen zu nehmen. Das ist, so will ich doch hoffen, die Beziehung in der wir zum Tod der meisten unschuldigen Menschen stehen. Vielmehr schweben mir Extremfälle des alltäglichen Lebens vor, in denen zwangsläufig irgend einer sterben muß, doch welcher Mensch es ist, in der Tat davon abhängt, was jemand tut. Solche Zwangslagen können oft natürliche Ursachen haben, wie etwa wenn nicht genügend Mittel (Rettungsbote, Medikamente etc.) zur Verfügung stehen, um ausnahmslos alle von einer Katastrophe bedrohten Menschen zu retten. Oder sie können von Menschenhand herbeigeführt worden sein, wie wenn die einzige Möglichkeit, die Aktionen gefährlicher Terroristen unter Kontrolle zu bringen, darin bestünde, seinerseits eine terroristische Strategie gegen die Solidargemeinschaft zu verfolgen, aus der sie hervorgehen. Was auch immer man in solchen Fällen begeht, es wird dazu führen, daß Unschuldige zu Tode kommen. Gäbe es ein kategorisches absolutistisches Verbot dagegen, etwas zu tun, das den Tod Unschuldiger zur Folge hätte, wäre die Konsequenz, daß in solchen Fällen alles , was man überhaupt noch tun könnte, moralisch unzulässig wäre.
Dieses Problem kann vermieden werden, da der Absolutismus lediglich verbietet, bestimmte Dinge zu tun , nicht bestimmte Folgen hervorzurufen. Nicht alles, was Menschen als Folge meines Tuns geschieht , ist etwas, das ich ihnen angetan habe. Die katholische Moraltheologie sucht diese Unterscheidung mit den Mitteln einer Lehre zu präzisieren, die als ›Doktrin der Doppelwirkung‹ bekannt wurde und besagt, daß ein moralisch wesentlicher Unterschied besteht, je nachdem, ob man den Tod eines Unschuldigen vorsätzlich als Zweck oder vorsätzlich als Mittel zum Zweck bewirkt (oder zuläßt) – oder ob man ihn als bloße Nebenwirkung von etwas gänzlich anderem bewirkt (oder zuläßt), das man mit Absicht tut. Im letzteren Fall handelt es sich auch dann nicht um Mord, wenn man sich über die Folgen im klaren ist; moralische Verbote werden also nicht verletzt, wenngleich das, was man tut, nach wie vor aus anderen Gründen verkehrt sein mag (etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit). In nuce besagt das Prinzip der Doppelwirkung, daß es bisweilen erlaubt sein kann, mit Wissen etwas als Nebenwirkung einer Handlung hervorzubringen oder zuzulassen, das als Mittel oder Zweck hervorzubringen oder zuzulassen absolut verboten wäre. Und auf Kriege oder Revolutionen bezogen, gestattet dieses Prinzip, bis zu einem gewissen Ausmaß sogar ein Blutbad unter der Zivilbevölkerung anzurichten, wenn es sich dabei um eine unbeabsichtigte Nebenwirkung von Bombenangriffen auf Munitionsfabriken oder feindliche Soldaten handelt. Aber auch das wäre nur zulässig, wenn der zu zahlende Preis infolge der eigenen militärischen Ziele wirklich gerechtfertigt wäre.
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