Martin Arnold - Kinder auf der Flucht

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Das Drama der geflüchteten Kinder ist nie vorbei. Das zeigen die aktuellen Bilder aus Idlib oder Lesbos, das zeigt aber auch ein Blick in die Geschichte. Während sich heute Kinder aus vielen zerrütteten Ländern via Iran, Syrien und die Türkei, durch die Sahara oder auf anderen gefährlichen Pfaden auf den Weg nach Europa machen, kamen sie früher aus europäischen Ländern, beispielsweise auf der Flucht vor der Franco- oder der Hitlerdiktatur und später vor der stalinistischen Verfolgung. Kinder sind Opfer politischer Machtverhältnisse.
Die Schweiz spielte stets eine besondere Rolle, wenn es um Menschen und insbesondere Kinder auf der Flucht ging – im Positiven wie auch im Negativen. Die beiden Journalisten Martin Arnold und Urs Fitze ziehen mit den Mitteln der historischen Recherche und der Reportage einen Querschnitt durch das 20. und 21. Jahrhundert und beleuchten dabei – anhand von Porträts und zahlreichen O-Tönen – insbesondere auch heutige Fragen von humanitärer Hilfe und Integration in der neuen Heimat. Der historische Vergleich verdeutlicht Parallelen in der öffentlichen Wahrnehmung, und er lotet die Bedeutung von Solidarität damals wie heute aus.

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Tatsächlich wird von der Schweizer Spende viel geleistet, zu Beginn vor allem medizinische Nothilfe und Lebensmittel, später auch Kleidung, Obdach, Unterstützung beim landwirtschaftlichen Wiederaufbau, Bildung und Kultur. Der Schwerpunkt liegt über die knapp vier Jahre hinweg rund zur Hälfte bei Leistungen, die direkt Kindern zugutekommen. Dazu zählt die Tradition der Kinderzüge, die nun in steigender Zahl in die Schweiz rollen und nicht mehr länger einer privaten Finanzierung bedürfen. An der Politik der allerhöchstens vorübergehenden Aufnahme von Geflohenen hält der Bundesrat aber eisern fest. Das zeigen exemplarisch die »Buchenwaldkinder«. Am 1. Mai 1945 war Rodolfo Olgiati, Generalsekretär der Schweizer Spende, nach Versailles ins Hauptquartier der Alliierten gereist, um zu eruieren, inwieweit die Schweizer Spende mit der alliierten Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung UNRRA kooperieren könnte. Einen Beitritt hatte der Bundesrat aus neutralitätspolitischen Überlegungen ausgeschlossen. Millionen von Vertriebenen, sogenannte displaced persons , müssen ernährt, untergebracht und medizinisch versorgt werden. Als die UNRRA vorschlägt, die Schweiz könnte vertriebene, staatenlose Kinder aufnehmen, läuten in Bern die Alarmglocken. Denn niemand denkt ernsthaft an eine dauerhafte Aufnahme, und gerade bei staatenlosen Kindern wäre es schwierig, »diese wieder loszuwerden«, wie es in einer Aktennotiz heißt. Und so schlägt wiederum die Schweizer Spende der UNRRA nach einem guten Monat des internen Streits vor, bis zu 2000 Kinder aufzunehmen, unter anderem unter der Voraussetzung, dass diese nicht älter als zwölf Jahre seien, aus Deutschland stammten und befristet für ein halbes Jahr, maximal aber 18 Monate aufgenommen würden. Das UNRRA antwortet rasch und ersucht, 350 13- bis 16-jährige Kinder aus dem befreiten Konzentrationslager Buchenwald aufzunehmen. Widerwillig wird dem Gesuch schließlich stattgegeben. Man möchte es sich mit den Alliierten nicht gleich zu Beginn der Zusammenarbeit verderben. Die übrigen 1650 Kinder, deren Aufnahme man angeboten hat, müssten dann auf jeden Fall unter zwölf Jahre alt sein.

Am 23. Juni 1945 trifft der Zug aus Buchenwald ein. Und wieder kommt Ungemach auf die Bürokraten der Schweizer Spende zu. Denn im Zug sitzen 374 junge Menschen, von denen mehr als die Hälfte älter als 17 Jahre sind. Alle sind Juden. Und wieder bleiben nur das Zähneknirschen und ein politischer motivierter Entscheid. Es sei »von eminentem politischen Interesse, diese [die UNRRA] nicht vor den Kopf zu stoßen«, erklärt Rodolfo Olgiati in einer Krisensitzung. Es kommt zu einem fadenscheinigen Kompromiss. Es werden zwar alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgenommen, doch die älteren von ihnen erhalten nur den Status illegal eingereister Geflüchteter. Ausgewiesen wird niemand. In den kommenden Monaten erweist sich das Angebot der Schweizer Spende, die hartnäckig an Kindern unter 12 Jahren mit nachgewiesener Nationalität festhält, als fernab jeder Realität. Auf die Vorschläge seitens der UNRRA, stattdessen Jugendliche aufzunehmen, wird nicht eingegangen. Im Februar 1946 bestätigt die UNRRA der Schweizer Spende auf deren Wunsch, dass deren Angebot nicht mehr gültig sei. Die Realität, dass nur ganz wenige Kinder unter 12 Jahren den Horror der Konzentrationslager überlebt haben, spielt in diesen Überlegungen keine Rolle. Im Tätigkeitsbericht der Schweizer Spende bleiben die Buchenwaldkinder unerwähnt.

Die 374 Buchenwaldkinder entsprechen in keiner Art und Weise dem Bild von bis aufs Skelett abgemagerten Kindern, das man sich gemacht hatte: Sie sind, über zwei Monate nach der Befreiung durch britische Truppen, bei guter Gesundheit und wohl genährt. Als man sie in militärisch organisierte Lager steckt, begehren sie auf, disziplinarische Maßnahmen mit antisemitischem Unterton lassen sie sich nicht gefallen. Und weil der Bundesrat anfänglich darauf besteht, die Betreuung der staatsnahen Kinderhilfe des Roten Kreuzes anzuvertrauen, sind die jüdischen Organisationen ausgeschlossen. Noch vor wenigen Jahren waren sie vom Staat praktisch im Stich gelassen worden, die Mittel für die Betreuung jüdischer Geflüchteter mussten sie selbst aufbringen. Als sie und andere Hilfswerke schließlich nach einigen Monaten zugelassen werden, sind sie genauso überfordert. Für die große Mehrheit der Buchenwaldkinder dauerte der Aufenthalt in der Schweiz länger als die geplanten maximal eineinhalb Jahre. Geblieben sind nur dreißig.

Die Weiterwanderung bleibt auch nach Kriegsende das Ziel der schweizerischen Flüchtlingspolitik. Das gilt auch für die jungen Leute, die während des Kriegs in die Schweiz gelangt sind. Das SHEK befragt zwischen Juli 1944 und Februar 1945 1350 alleinstehende Kinder und Jugendliche, um mehr zu erfahren über Herkunft, Alter, Familie und mögliche Auswanderungsziele. In den folgenden Monaten gelingt es in 1186 Fällen, Angehörige im Ausland ausfindig zu machen. 164 Kinder gelten als gänzlich verlassen. Für 103 von ihnen ist bereits die Auswanderung nach Israel organisiert. Insgesamt werden es bis Ende 1947 450 Kinder sein. Der überwiegende Teil kehrt aber ins Heimatland zurück.

Auf der politischen Bühne steigt der Druck auf den Bundesrat, die restriktive Praxis aus Kriegstagen zu ändern und an die Realität einer Nachkriegszeit anzupassen, in der nach wie vor in ganz Europa Millionen von Menschen heimatlos sind. Doch erst knapp zwei Jahre nach Kriegsende wird das »Dauerasyl« eingeführt. Es gelten Einschränkungen. Das Dauerasyl wird nur jenen Ausländern gewährt, bei denen »dauerndes Verbleiben in der Schweiz« gestattet werden soll »wegen ihres Alters, Gesundheitszustandes oder anderer besonderer Umstände«. Tatsächlich wird dieses nur gerade 1345 Personen gewährt. Im Oktober 1947 befinden sich noch immer über 14’000 staatenlose Geflüchtete in der Schweiz, die den Restriktionen des Ausländergesetzes von 1931 unterworfen sind. Erst mit dessen Revision im Oktober 1948 werden alle Geflohenen bessergestellt und erhalten die Möglichkeit einer befristeten Aufenthalts- oder dauerhaften Niederlassungsbewilligung. Die Kantone sind nun nicht mehr verpflichtet, diese zu »dulden«, sondern sie »aufzunehmen«. Das hindert einige Kantone nicht daran, den Druck auf die Geflohenen, auszureisen, aufrechtzuerhalten. Insbesondere werden Arbeitsbewilligungen verweigert, auch wenn der Bundesrat eine »weitherzige« Praxis empfohlen hat. Mit zusätzlichen finanziellen Anreizen des Bundes kann das Problem Ende 1950 etwas gemildert werden. Von den etwa 11’000 der noch in der Schweiz verbliebenen Geflüchteten hat die Hälfte nach wie vor keinen Aufenthaltsstatus. Darunter finden sich viele Kinder, Schüler, Studenten und Menschen im besten Arbeitsalter von zwanzig bis vierzig Jahren. Angesichts von weltweit 60 Millionen Geflohenen, davon 15 Millionen in Europa, sei es »nicht zu rechtfertigen, auch noch die Flüchtlinge, die sich in der Schweiz befinden und sich hier korrekt verhalten, zur Weiterwanderung zu veranlassen«. Es ist eine sehr späte Einsicht.

Man wird nie genau wissen, wie viele Schutzsuchende die Schweiz im Zweiten Weltkrieg zurückgewiesen hat. Viele Akten aus der Kriegszeit sind vernichtet worden, manche Abgewiesene wurden gar nicht registriert. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg spricht in ihrem 2002 veröffentlichten Schlussbericht für die Kriegsjahre von »über 20’000« an der Grenze Abgewiesenen. Dazu kommen 14’500 auf Konsulaten und Botschaften abgelehnte Einreisegesuche. Über Geschlecht, Fluchtgründe, Alter und Religion dieser Menschen ist nichts bekannt. 295’381 Menschen seien in der Schweiz in den Jahren des Zweiten Weltkriegs aufgenommen worden, schrieb Carl Ludwig 1957 in seinem im Auftrag des Bundesrats verfassten Bericht Die Flüchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955 . Davon befanden sich zu Kriegsende rund 115’000 in der Schweiz. Die Zahlen sind irreführend, hat Ludwig doch einfach verschiedene Kategorien von Flüchtlingen zusammengezählt. So figurieren darunter auch rund 60’000 Kinder, die für mehrwöchige Erholungsaufenthalte in der Schweiz weilten, und 66’000 Grenzflüchtlinge, die zu Kriegsende meist nur wenige Tage Schutz gesucht hatten, um den letzten Kämpfen zu entgehen. Aussagekräftiger ist die von der Bergier-Kommission ermittelte Zahl von 51’129 zivilen Flüchtlingen, die ohne Einreisebewilligung während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden. Unter ihnen waren über 10’000 Kinder. Zählt man noch die knapp 8000 mehrheitlich jüdischen Emigranten dazu, die vor Kriegsausbruch in der Schweiz Zuflucht gefunden hatten, und weitere 2000, die kantonale Toleranzbewilligungen erhalten hatten, so dürften es laut Bergier-Kommission rund 60’000 Menschen gewesen sein. Knapp die Hälfte waren Juden.

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