Sammy Gronemann - Erinnerung an meine Jahre in Berlin

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Nach der Emigration ins gelobte Land sitzt Sammy Gronemann 1946 auch einer Strandterrasse vor der «köstlichen Silhouette Jaffas» und staunt über die gelungene Verwirklichung des zionistischen Jugendtraums. Diese Staunen löst in ihm den Wunsch aus, den Weg dorthin und damit sein eigenes Leben aufzuschreiben. Seine amüsant geschriebenen Erinnerungen geben Einblick in das jüdisch-zionistisch Milieu Deutschlands vor dem Ersten Weltkrieg.
Sammy Gronemann wurde 1875 als Sohn eines Rabbiners geboren. Nach dem Jurastudium ließ er sich als Anwalt in Berlin nieder und bestätigte sich mit Erfolg als Schriftsteller. Er zählte zu den führenden Köpfen der zionistischen Bewegung. 1933 emigrierte er zunächst nach Paris, dann nach Tel Aviv, wo er 1952 starb.

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Tragischer lag der Fall eines Mannes, der aus Galizien nach Berlin gekommen war, um sich bei einem berühmten Chirurgen operieren zu lassen. Er konnte sich nicht rechtzeitig die Papiere verschaffen und fuhr mit dem Paß eines Vetters. Unter dessen Namen wurde er in das Krankenregister eingetragen, operiert und begraben. Aber nun setzten recht peinliche Verlegenheiten ein. Der Vetter hatte alle Mühe zu beweisen, daß er noch lebte, während die Erben des Verstorbenen lange Zeit nicht in den Besitz der Erbschaft gelangen konnten.

Kurios war das Begehren eines alten, emeritierten Chasan, eines Mannes von über 80 Jahren, der an mich das Ansinnen stellte, ich möchte die Anfechtung seiner vor 60 Jahren geschlossenen Ehe durchsetzen. Diese hätte auf einem Irrtum beruht, den seine dama­lige Verlobte vorsätzlich herbeigeführt hätte. Er hätte jetzt gerade festgestellt, daß sie sich damals um drei Jahren jünger gemacht hätte. Ich hatte Mühe, ihm klar zu machen, daß dieser Versuch der Anfechtung aussichtslos wäre. Mich interessierte der Fall psychologisch, und ich fragte, wieso er denn auf diese Idee gekommen sei. Darauf gab er mir die denkwürdige Antwort: „Bei uns Juden ist es doch üblich, daß Ehepaare nebeneinander begraben werden – 60 Jahre lebe ich neben dem „Schlag“, wenigstens will ich im Grabe meine Ruhe haben“.

Das Gegenstück zu dieser sich jünger machenden Frau war der alte Reches, ein schon sehr betagter, immer zu Scherzen aufgelegter galizianischer Jude, der der richtige Prozeß-Hansl war. Die pittoreske Erscheinung des alten Mannes mit dem rot-grau gesprenkelten Bart war in allen Gerichtsstuben bekannt. Er pflegte immer auf sein ehrwürdiges Alter hinzuweisen, und es kam vor, daß im Laufe einer Verhandlung er von Minute zu Minute um Jahre älter wurde. Ich führte einmal für ihn einen Prozeß, bei dem es sich um Beischaffung einer Urkunde handelte, aus der die Berechtigung seiner Ansprüche klar hervorging. Diese Urkunde lag irgendwo bei einer galizischen Behörde. Es machte Mühe, sie heranzuschaffen, und am Tage vor dem Termin kam mein Mandant aufgeregt zu mir: er hatte ein Telegramm bekommen, daß die Urkunde abgesandt sei, und er bat mich unter allen Umständen eine Vertagung herbeizuführen, weil er fürchtete, abgewiesen zu werden, wenn die Urkunde nicht zur Stelle sei. Ich erklärte ihm, daß ich keine Möglichkeit zur Vertagung sehe, ein gesetz­licher Grund lag nicht vor, eine Vertagung sei nur möglich, wenn der gegnerische Anwalt einwilligen würde. Das würde er ja unter keinen Umständen tun. Der alte Mann entfernte sich niedergeschlagen. In der Tür drehte er sich um und sagte: „Und es wird doch vertagt!“ – Wie groß war mein Erstaunen, als am anderen Tage an Gerichts Stelle der gegnerische Kollege mich bat, eine Vertagung zu bewilligen. Über die Gründe ließ er sich nicht aus, aber ich war natürlich sehr damit einverstanden. Der Termin wurde um vier Wochen vertagt, und inzwischen traf die Urkunde ein. Zu dem neuen Termin erschien nun Freund Reches persönlich neben mir vor der Schranke. Der Kollege von der Gegenseite starrte ihn entgeistert an, warf die Akten wütend auf das Pult und erklärte zornbebend vor Gericht: „So etwas ist mir noch nicht vorgekommen. Am Tage vor dem vorigen Termin erschien bei mir ein alter Mann und erklärte mir, er beschäftige sich seit Jahrzehnten nur damit, Frieden zwischen streitenden Parteien herbeizuführen: Er hoffte, daß es ihm auch in diesem Falle gelingen würde, und bat mich deshalb, den Termin zu vertagen. Das habe ich, sehr beeindruckt von diesem würdigen Friedensapostel, denn auch getan. Und nun sehe ich, das war der Gegner selbst, der bei mir erschienen ist.“ – Seine Entrüstung half ihm natürlich nicht. Den Prozeß hatte er verloren, und das mit Fug und Recht, denn jene Urkunde war unwiderleglich.

Dieser mein alter Klient kam übrigens einmal unerwartet zu militärischen Ehren. Der Vorsitzende in einem seiner zahlreichen Prozesse hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet, und als er nun beim Aufrufen den „Major“ Reches zitierte, – er hatte nämlich den Vornamen Majer als Major gelesen – war er nicht minder verblüfft, wie er Majer Reches erblickte, als dieser über die ihm verliehene militärische Würde. Er verwahrte sich dann auch mit Entschiedenheit unter stürmischer Heiterkeit des zahlreichen Auditoriums gegen jene Rangerhöhung. Es gab Vorsitzende, welche Parteien mit kriegerischer Vergangenheit mit beson­derer Sympathie betrachteten. So kam es, daß sich in einem Falle auf diese Weise ein Mann aus dem Osten die ganz besondere Sympathie eines solchen preußischen Richters erwarb. Es war in einer Strafverhandlung und der betreffende Vorsitzende war durch und durch preußisch militärisch eingestellt, Vorsitzender einer Gruppe des „Alldeutschen Flottenvereins.“ Und gerade vor ihm mußte Lipschitz erscheinen, angeklagt wegen Hehlerei. Er hatte einen Pelz zu verdächtig niedrigem Preise erworben. Der Vorsitzende musterte den „Landfremden“ mißmutig und nahm mit höhnischem Lächeln die Personalien auf: In Galizien geboren, jüdischer Religion etc., Beruf:...? – Da kam die allen, nur nicht dem Verteidiger unerwartete Antwort: „Seemann.“ Ungläubig starrte der Richter ihn an. „Seemann? – Wie lange waren Sie auf See?“ – „Fast 20 Jahre“, lautete die gleichmütige Antwort, und der Angeklagte legte dem verblüfften Gericht Papiere des „Norddeutschen Lloyd“ und der „Hamburg-Amerika-Linie“ vor, aus denen hervorging, daß er lange Jahre auf den Schiffen dieser Gesellschaft beschäftigt war. Der Grimm des Gerichts schwand angesichts dieser Tatsache. Man sah den alten Seebären freund­licher an, und es fiel Klee nicht schwer, das Gericht davon zu überzeugen, daß der alte Seefahrer unmöglich über die auf dem Lande üblichen Preise orientiert sein konnte. So gab es einen Freispruch. Des Rätsels Lösung: Jener Mann war auf den Schiffen als „Koscher – Wächter“ angestellt gewesen, d. h. er hatte in den für die Auswanderer eingerichteten rituellen Küchen für die Beobachtung der religiösen Vorschriften zu sorgen.

Jene Verwechslung von Majer und Major erinnert mich daran, wie oft der Tippfehlerteufel, der mit dem Druckfehlerteufel nahe verwandt sein muß, drollige Kapriolen macht. In einem Theaterprozeß las ich mit Erstaunen in dem gegnerischen Schriftsatz: „Zufällig befanden sich bei der Vorstellung im Zuschauerraum auch einige Christen.“ – Es sollte natürlich heißen: „Choristen“.

Man konnte sich in jenen Kreisen mit der immer komplizierter werdenden Steuergesetzgebung wenig befreunden. Aber dadurch unterschieden sich diese Kreise kaum von der urdeutschen Bevölkerung. Erst die Steuerreform und die immer wachsenden Lasten, vor allen in späterer Zeit nach dem I. Weltkrieg, machten das deutsche Volk erst wirklich zum Volk der „Denker und Dichter.“ Da kam z. B. eine Frau zu mir mit der naiven Frage: „Welches Einkommen muß ich angeben, wenn ich die und die Steuer bezahlen will?“ Sie wollte also die Sache beim andern Ende anpacken. – Noch merkwürdiger war die Frage, die ein Ehepaar an mich richtete: Die abgegebene Steuererklärung war beanstandet, und der Beamte hatte ihnen vorgerechnet, daß bei der luxuriösen Wohnung, die sie hatten, bei den Reisen, die sie unternahmen etc., – der Beamte hatte durch seine genaue Kenntnis ihrer Lebensumstände sie nicht wenig verblüfft – ihre Erklärungen unmöglich richtig seien können. Also mußte der Mann wohl oder übel zugeben, daß er eine falsche Erklärung abgegeben hatte. Aber nun fürchtete er noch außer der Steuer eine Bestrafung wegen falscher Deklaration und fragte mich, ob ich ihm nicht einen Ausweg zeigen könne dahingehend, daß er irgendwoher ein Einkommen bezog, von dem er hätte annehmen können, daß es nicht steuerpflichtig sei. Selbstverständlich lehnte ich es ab, ihm bei einem solchen Betrug behilflich zu sein, und das Ehepaar entfernte sich zögernd. In der Tür aber wendete sich die Frau um und sagte: „Schade, daß Sie uns nicht helfen wollen. Ich hatte einen so guten Gedanken. Wie ist es, wenn die Frau einen Liebhaber hat, und der ihr Geld zuwendet, muß der Mann das deklarieren?“ – Ich versagte mir, der Frau meinen persönlichen Eindruck mitzuteilen, daß, wenn das Gericht etwa zu einer Augenscheinsnahme, d. h. zur Besichtigung der Dame sich entschließen würde, sie kaum für jene Behauptung, daß sie einen Liebhaber hätte, Glauben finden würde.

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