Vielleicht fragen Sie an dieser Stelle, woher ich meine Kenntnisse und Erfahrungen habe. Nun, da gäbe es viel mitzuteilen. Ich beschränke mich auf das Wesentliche.
Zunächst verweise ich auf meinen Namen »Haft«. Er ist etwas edler als »Zuchthaus« oder »Strafkolonie« , aber nur etwas. Ein Vorfahre von mir nahm diesen Namen Mitte des 19. Jahrhunderts an, ohne daß ich die näheren Umstände erforscht habe. Man muß nicht alles wissen. Der Name reizt irgendwie. Ein bekannter Fernsehmoderator hatte einmal eine witzige Sendung, in der die Personen mit seltenen Namen, die zu ihrem Beruf passten, in einen Schrank gestellt wurden. Die Kandidaten sollten entscheiden, ob es diese Person gebe oder nicht. Wurde die Frage richtig bejaht, trat der Betreffende aus dem Schrank, das Publikum klatschte Beifall, für eine halbe Minute war er berühmt, und der Kandidat, der das richtig erraten hatte, durfte eine Woche nach Mallorca zum Ballermann fahren. Wenn also ein Bäckermeister »Semmel« hieß oder ein Polizist »Bulle«, war er ein natürliches Zielobjekt dieses Moderators. Auch mich rief er an und fand die Vorstellung unglaublich witzig, ein Strafrechtler trete aus dem Schrank und bekenne sich zu seinem Namen »Haft«. Ich hielt es freilich mit Goethe und lehnte ab. Goethe war, wie Sie alle wissen, während seiner Studienzeit in Straßburg mit einem Vorgänger unseres Moderators, einem gewissen Herder, befreundet, dem im Unterschied zu stud. jur. Goethe bzw. einem modernen Kandidaten die Bildung aus allen Poren platzte und der einfach alles wusste. Wie Goethe in »Dichtung und Wahrheit« (2. Teil, 10. Buch) schreibt, wollte Herder einmal von ihm ein Buch mit Ciceros Briefen ausleihen, das bei Goethen auf dessen Bretterregal ungelesen stand, und schickte ihm dazu ein Billet, das wie folgt lautete:
» Wenn des Brutus Briefe dir sind in Ciceros Briefen
Dir, den die Tröster der Schulen von wohlgehobelten Brettern
Prachtgerüstete, trösten, doch mehr von außen als innen
Der von Göttern du stammst, von Goten oder vom Kote
Goethe, sende mir sie.«
Goethe fand das überhaupt nicht lustig. Noch im Alter knödelte er, das sei »nicht fein [gewesen], daß er [= Herder] sich mit seinem [= Goethes] Namen diesen Spaß erlaubte, denn der Name eines Menschen ist nicht etwa ein Mantel, der bloß um ihn her hängt und an dem man allenfalls noch zupfen und zerren kann, sondern ein vollkommen passendes Kleid, ja wie die Haut selbst ihm über und über angewachsen, an der man nicht schaben oder schinden darf, ohne ihn selbst zu verletzen« Ich kannte die Stelle natürlich und verzichtete im Einklang mit Goethe darauf, ein Fernsehpromi zu werden.
Der Name »Haft« ist übrigens noch unter einem anderen Aspekt problematisch. Wenn ich einen Anruf bekomme und gerade am anderen Ende meines Büros bin und über Papierkörbe und Stühle stolpernd zum Telefon eile, geht mir regelmäßig die Luft aus, so daß ich nur etwas japsen kann, was wie »Affft« klingt. Hieße ich Nick Knatterton, hätte ich das Problem nicht. Ich habe mir deshalb angewöhnt, eine Erläuterung hinzuzufügen, also etwa zu sagen »Haft – wie das Gefängnis« oder »Haft – wie das Einsperren.« Daraufhin erhielt ich einmal einen Brief mit einer Urkunde, beide ausgestellt auf »Fritjof Knast«. Absender war die Notarkammer Bayern und unter diesem unschönen Namen habe ich vor Jahren einmal eine Karriere als Notarassessor begonnen, die ich natürlich bald abbrach. Notar Knast in Landsberg am Lech oder in Straubing – das wäre wirklich nicht gegangen.
Sodann bin ich, wie eben schon angedeutet, Jurist. Als solcher ist man bekanntlich für alles kompetent, vom Urknall bis zum Perpetuum Mobile. Ein Vorsitzender Richter hat einmal in einem Arztprozess gegen einen Krebsarzt bei der Urteilsverkündung gesagt: »Das Gericht hat sich aufgrund der Sachverständigengutachten vollständige Kenntnisse über die Krankheit Krebs und deren Behandlungsmethoden verschafft.« (Ich zitiere aus dem Gedächtnis, aber im wesentlichen lüge nicht.) Es ist kein einfaches Los, Jurist zu sein, aber manchmal nützt es. Es gab einmal in Bayern einen Fall von Kindsmißhandlung, der die Öffentlichkeit erregte und zu den üblichen Reaktionen führte (Forderung nach Verschärfung der Gesetze, mehr Überwachungskameras, Aufklärung, Kastration aller Verdächtigen, mehr Geld, wofür auch immer). Der Bayerische Rundfunk rief mich an und bat mich um ein Interview. Ich sagte nicht schnell genug »Nein«, weshalb ich die Forderung nicht mehr abwehren konnte, als ich die Uhrzeit erfuhr (»Unser fröhlicher Morgenwecker um sechs Uhr in der Früh«). Mein damals noch kleiner jüngerer Sohn bekam Wind von der Sache und sagte zu mir: »Ich stelle mir den Wecker und werde neben Dir sein. Solltest Du gefragt werden, ob Du jemals ein Kind geschlagen hast und Du antwortest mit ›Nein‹, greife ich mir den Telefonhörer.« Der Morgen kam und graute. Schon um fünf Uhr war ich wach und gurgelte. Um sechs Uhr bezog mein Sohn neben mir und dem Telefon Stellung. Wir warteten. Kurz vor Schluß des fröhlichen Morgenweckers um acht Uhr kam der Anruf. Was ich denn von Kindsmißhandlung hielte, wurde ich als Experte gefragt. »Nichts« sagte ich. Was denn darauf stünde? Ich war auf diese Frage vorbereitet und hatte das Strafgesetzbuch vor mir liegen, aufgeschlagen bei den Körperverletzungsdelikten. Ich las die Antwort vor. Die Leute denken immer, so etwas wüssten wir Strafrechtler auswendig. Und dann kam die Frage aller Fragen. Ob mir denn selbst schon einmal die Hand ausgerutscht sei. Mein Sohn sah mich an. Ich sah ihn an. Im Hintergrund spielte eine Mundharmonika das Lied vom Tod. Jedenfalls hörte ich es. Clint Eastwood ritt in die Stadt mit den Worten: »Alles Weitere wird sich finden.« Mein Sohn beugte sich vor. Seine Hand schwebte Millimeter über dem Colt. Da fiel mir ein, daß wir Juristen ja ähnlich wie die Mediziner eine Sprache pflegen, die das gemeine Volk in Tombstone nicht versteht. Das war meine Rettung. »Gelegentliche leichte taktile Einwirkungen« , so hub ich an, »die zudem sozialadäquat sind, möchte ich nicht a priori ausschließen ...« Und so ging es weiter. Das erstaunte Bayern hörte zu. Mein Sohn war verwirrt. Er hat dann später Fortswirtschaft studiert, und ich denke, er weiß bis heute nicht, was eine »leichte taktile Einwirkung« ist. Ralf, solltest Du dieses Buch während der einsamen Stunden auf dem Hochsitz lesen – es ist eine Watschen.
Als Professor gehöre ferner ich zur Fraktion der berufsmäßigen Rechthaber, was in einer Welt voller Ignoranten kein leichtes Los ist. Ich teile dieses Los mit den Lehrern und kann Ihnen versichern, es ist hart. Nicht grundlos erreicht kaum ein Lehrer das Pensionsalter. Bei uns ist das zwar anders; wir Professoren müssen keine Elternsprechstunden abhalten und können uns leicht gegen Klagen der Studenten wehren. Einen Anwalt, der mich einmal wegen einer mit »Ungenügend« bewerteten Strafrechtshausarbeit verklagen wollte, belehrte ich, daß die Universität Tübingen seit dem 15. Jahrhundert eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit sei, weshalb er mich vor dem staatlichen Gericht nicht verklagen könne; wir wären insoweit autonom, wie man an der Existenz unseres Karzers sehen könne (den es tatsächlich noch gibt.) Er bedankte sich für die Aufklärung und ich habe nie wieder von ihm gehört. Wir haben also keinen Lehrerstreß und werden deshalb steinalt. Aber ein Gutteil unserer Zeit vertrödeln wir damit, den Kollegen nachzuweisen, daß diese im Unterschied zu uns Unrecht haben. Ein Kollege schrieb mir einmal: »Ihre Ausführungen zum Thema X sind falsch, weil Sie nicht verstanden haben, was ich alles nicht verstanden habe.« Ich arbeite heute noch an einem Antwortschreiben.
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