Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung in vier Teile. Zuerst wird ein Einblick in die Prüfungsbereiche „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie das „Sicherheitsorientierte Kundengespräch“ gegeben. Ausgehend von der Konzeptgliederung im Fachkompetenzbuch 6wird im zweiten Teil, neben der Begrifflichkeit eines Konzeptes, Schritt für Schritt die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes erläutert. Schwerpunkte stellen dabei die Bereiche Gefahrenanalyse, Risikoermittlung sowie -bewertung, Schutzzieldefinition, Maßnahmen und die wirtschaftliche Betrachtung dar. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden anschließend Beispielkonzepte bearbeitet, die den Lesern als Muster dienen. Der letzte Teil gibt generelle Bearbeitungshinweise für Personen-, Veranstaltungs- und Objektschutzkonzepte.
Zielgruppe des Werkes sind in erster Linie Auszubildende, Umschüler und Weiterbildende zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“, die sich auf die Prüfungsbereiche „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie das „Sicherheitsorientierte Kundengespräch“ vorbereiten wollen. Des Weiteren sind Lehrer, Ausbilder und Prüfer angesprochen, um den vorgenannten Personenkreis zielsicher durch die Prüfung führen sowie sachgerecht bewerten zu können.
Die durchgesehene und überarbeitete Neuauflage wurde ergänzt um Erkenntnisse bis zur Sommerprüfung 2020 sowie die Neuerungen in der Normreihe DIN 77200 „Sicherheitsdienstleistungen“, Stand Juli 2020. Zwei neue Beispielkonzepte mit Musterlösungen sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis komplettieren das erfolgreich angenommene Werk.
Darstellung 2:Aufbau des Werkes
2 Prüfungsbereiche
2.1 Konzepte für Schutz und Sicherheit
Um ein Konzept entsprechend erstellen und sich auf mögliche Fragestellungen vorbereiten zu können, ist zunächst das Anforderungsprofilan die Prüfung zu analysieren. Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008 gibt dazu folgende Vorgaben 7:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen
a) Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen,
b) sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen,
c) Gefährdungspotentiale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie
d) Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen kann;
2. der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten;
3. die Prüfungszeit für die Erarbeitung des Konzeptes beträgt 90 Minuten.
In der Regel sind die unter 1. a) – c) genannten Voraussetzungen als erfüllt anzusehen, wenn das Konzept auf Grundlage der von der ZPA Nord-West auf Grundlage des Fachkompetenzbuches 8verwendeten Gliederung erfolgt (Informationssammlung, Risikobewertung, Schutzzieldefinition, Maßnahmen, Kostenaufstellung und Empfehlung).
Die Konzepte für Schutz und Sicherheit sind abzugrenzenvon der Gefährdungsbeurteilungnach dem Arbeitsschutzgesetz, zu Brandschutzkonzeptennach den länderspezifischen Bauordnungen oder zu Veranstaltungsschutzkonzeptenauf Grundlage der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen.
Die Gefährdungsbeurteilungbildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG). 9
Brandschutzkonzeptesind detaillierte Konzeptionen für die praktische, schutzzielorientierte und objektbezogene Umsetzung der in Gesetzen, Vorschriften und Normen verankerten Schutzziele zur Sicherung des Brandschutzes. 10Brandschutzkonzepte dienen unter anderem als Grundlage zur Bestimmung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Sie werden von einem nachweisberechtigten (bauvorlageberechtigten) Ingenieur, der zudem über die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz verfügt (Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung), erstellt. Ein solches Konzept wird vom Gesetzgeber entsprechend § 66 MBO(Musterbauordnung) für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben gefordert. 11
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ( MVStättV) enthält in § 43die rechtliche Grundlage zur Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes. Ein solches Sicherheitskonzept stellt ein individuelles Konzept für die jeweilige Versammlungsstätte dar. Neben den geschlossenen Räumen erfasst die MVStättV ebenso Veranstaltungen im Freien und Gaststätten mit mehr als 200 Sitzplätzen (§§ 1, 2 MVStättV).
Mit Abgrenzung ist nicht gemeint, die Aspekte von Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz im eigenen Konzept außer Acht zu lassen. Gemeint ist damit, dass es hierzu spezifische Konzepte gibt, wohingegen es bei den hier behandelten um ganzheitliche Sicherheitskonzepte geht, was sich auch aus den unten aufgeführten Themenbereichen ersehen lässt.
Der fachliche Rahmen im Prüfungsteil „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ wird vom Prüfungskatalog der ZPA Nord-West 12abgesteckt. Folgende Themenbereichefinden sich darin wieder:
Lfd. Nr. |
Themenbereiche |
01 |
Schutz und Sicherheit |
02 |
Arbeitsorganisation, Informations-/Kommunikationstechnik |
03 |
Qualitätssichernde Maßnahmen |
04 |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel |
05 |
Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation |
06 |
Markt- und Kundenorientierung |
07 |
Risikomanagement |
08 |
Betriebliche Angebotserstellung |
09 |
Auftragsbearbeitung |
10 |
Teamgestaltung |
11 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit |
12 |
Umweltschutz |
Darstellung 3:Inhalte der Konzepte für Schutz und Sicherheit |
Bereits der Blick auf die Übersicht lässt die mögliche Vielfalt von Aufgabenstellungen für ein solches Konzept erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei Konzepten. In der Prüfung ist davon ein Konzept, welches frei gewählt werden kann, zu bearbeiten. Jedes Konzept besteht in der Regel aus drei bis vier DIN-A4-Seiten. An erster Stelle stehen die in Satzform gebrachten Informationen zu einem Ausgangssachverhalt. Des Weiteren folgen Rechenwerte, Verrechnungssätze und Kosten, die Aufgabenstellung und ggf. Hinweise.
Seit der Sommerprüfung 2016 wurden (mit Ausnahme je eines Konzeptes aus den Prüfungen Sommer 2019 und 2020) alle Sachverhalte durch eine Objektskizze ergänzt. Eine Analyse der bisher bei Prüfungen angebotenen Konzepte ergibt die nachfolgende Abbildung.
Darstellung 4:Konzepte Schutz und Sicherheit in bisherigen Prüfungen (Stand: Sommerprüfung 2020)
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