Das Käufer- oder Bauherrenprofil
Wozu ist ein solches Profil notwendig? Das Gebäude mit Ihrer Wohnung steht doch normalerweise schon und soll nicht neu gebaut werden. Dieses Argument, mit dem noch viel zu oft auf ein strukturiertes Bauherrenprofil verzichtet wird, ist ein Scheinargument.
Zum einen wissen Sie noch gar nicht, ob und wie viel in Ihrer Wohnung noch gebaut oder umgebaut werden muss. Selbst bei einer schlüsselfertig übergebenen Wohnung kann es Details geben, die Sie zu korrigieren wünschen. Dann hat der Bauträger seine Schuldigkeit getan, und Sie selbst avancieren zum Bauherrn. So können Sie nach dem äußeren Anschein auch noch gar nicht abschätzen, ob mit dem Gebäude in seiner Gesamtheit alles in Ordnung ist oder ob in nächster Zeit Sanierungen anstehen, die Sie als Miteigentümer erheblich belasten können.
Und zum anderen soll die Immobilie ja nicht abstrakt beurteilt werden. Also geht es nicht darum, welche Qualitäten die Wohnung an und für sich hat, sondern ob sie zu Ihnen passt – also welche Qualitäten sie für Sie hat. Wenn Sie Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen, Vorlieben und Abneigungen, Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihre vielleicht noch nicht erschlossenen Reserven in einem Profil abbilden, kommen Sie am sichersten zum ersten Teilziel, nämlich möglichst genau zu wissen, was Sie selber wollen.
Ein vollständiges Bauherrenprofil, wie es sich in der Praxis seit Jahren bewährt hat, können Sie sich unter der Adresse www.test.de/shop/eigenheim-miete/handbuch-eigentumswohnung-sp0413als Formular (PDF-Datei) herunterladen. Beantworten Sie möglichst alle Fragen, auch wenn Ihnen das im Augenblick überflüssig erscheint. Auch wenn es dabei schon manchmal ans Eingemachte geht: Mit diesen Basisfragen werden grundsätzliche Entscheidungen vorbereitet.
Das Käufer- und Bauherrenprofil, wie es hier vorgeschlagen wird, gliedert sich in acht Abschnitte.
1 |
Käufer/Bauherr: Angaben zu Personen und Nutzern Angaben zu Objekt und Grundstück |
2 |
Nutzung: Wer soll die Wohnung nutzen? Welche Art von Nutzung ist geplant? Für wie viele Personen ist die Wohnung gedacht? Welche Nutzungsdauer ist ins Auge gefasst? Was ist Ihnen besonders wichtig/unwichtig? Welche Rolle spielen Architektur, Ambiente, Stil? Welche Technik wird gewünscht? Wie sollen Klima-, Heiz- und Lüftungsanlage aussehen? |
3 |
Baustoffe, Materialwelt und Form: Welche Baustoffe bevorzugen Sie beziehungsweise lehnen Sie ab? Welche Farben und Formen bevorzugen Sie? Welche Grundrisslösung wünschen Sie? |
4 |
Finanzen: Wie hoch sind die Investitionskosten? Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Sollen öffentliche Mittel genutzt werden? Sind steuerliche Aspekte zu beachten? Sind Eigenleistungen geplant? |
5 |
Zeitrahmen: Wollen Sie sofort einziehen/die Wohnung sofort nutzen? Gibt es ein Zeitfenster zwischen Planung und Einzug? |
6 |
Wie möchten Sie bauen? |
7 |
Wie schätzen Sie den Zustand des Gebäudes als Ganzes und der Wohnung selbst ein? |
8 |
Erforderliche Unterlagen |
Wichtig für Ihre eigene Disposition ist das Raumprogramm, das Ihnen vorschwebt. Dieses wiederum hängt mit der Art der Nutzung zusammen. Dabei können beispielsweise folgende Fragen auftauchen:
Soll die Wohnung ausschließlich Wohnzwecken dienen?
Oder soll in der Wohnung auch ein Gewerbe ausgeübt oder eine Praxis eingerichtet werden?
Wenn ja, welcher Raumbedarf ist für dieses Gewerbe oder die Praxis vorzusehen?
Wünschen die Bewohner spezielle, ihrem Beruf entsprechende Arbeitsräume?
Sind Kinderzimmer oder separierbare Gästezimmer vorzusehen? Wenn ja, wie viele?
Spielt Barrierefreiheit eine Rolle?
Sind Haustiere erlaubt? Sind besondere Anforderungen an die Haltung von Haustieren zu berücksichtigen?
Auch diese Fragen stehen nur beispielhaft für eine Fülle tatsächlicher und sehr konkreter Fragen, die Sie sich selbst stellen müssen, bevor Sie an den Kauf einer Wohnung denken. Denn es wäre keine sehr gute Idee, sich zuerst eine Wohnung zu kaufen, um anschließend festzustellen, dass das Schlafzimmer zu klein für den Kleiderschrank ist und deshalb noch ein zusätzliches Ankleidezimmer gebraucht wird. Oder die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Sie beiträten, schließt das Halten von Haustieren grundsätzlich aus, und Sie dürften mit Ihrem Hund gar nicht einziehen. Beschränkungen, welche die Gemeinschaftsordnung setzt, sind nur schwer zu ändern.
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