Grundlagen des Strafverfahrensrechts
Ermittlung und Verfahren
von
Prof. Dr. Bernhard Kramer
9., überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
9. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
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ISBN 978-3-17-038970-0
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Die Abhandlung enthält eine konzentrierte Einführung in die grundlegenden Strukturen des Strafverfahrensrechts mit dem Schwerpunkt bei den für Praktiker und Studierende bedeutsamen Ermittlungseingriffen. Die auf lebensnahen Fällen basierende Darstellung wird von Schaubildern unterstützt. Die Neuauflage berücksichtigt u. a. die Gesetze zur Modernisierung des Strafverfahrens und zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 19.12.2019. Die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre auch zu den Beweisverwertungsverboten im Strafprozess wurde verarbeitet.
Em. Professor Dr. Bernhard Kramer lehrte Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und war Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim. Er ist als Verteidiger in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen tätig.
Die Grundzüge des Strafprozessrechts sind Teil der Juristenausbildung an den Universitäten; jeder Kandidat der Ersten juristischen Prüfung muss sich darauf einstellen, im Überblick zu dieser Materie befragt zu werden. Umfassender wird das Strafverfahren in den strafrechtlich ausgerichteten Schwerpunktbereichen der Universitätsprüfung behandelt. Im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare erfordern die Ausbildungsstationen bei einem Strafgericht oder der Staatsanwaltschaft schon vertiefte Rechtskenntnisse vom Strafverfahren. Bei einschlägigen Studiengängen an den Hochschulen – beispielsweise in der Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes – kann das Strafverfahrensrecht gar zu einer zentralen Materie werden. Die vorliegende Abhandlung will dem Bedürfnis dieser Personenkreise nach einer komprimierten Einführung in das Strafverfahrensrecht entgegenkommen und dem Leser ein Grundraster strafprozessualer Kenntnisse vermitteln, ohne dass sich dieser in einer verwirrenden Vielfalt von Spezialproblemen verliert.
Ebenso kann der Praktiker – sei es als Zivilrechtler, Verwaltungsjurist oder Steuerexperte – unerwartet vor der Notwendigkeit stehen, sich in einem angemessenen Zeitraum in Grundlagen des Strafverfahrensrechts einzuarbeiten. Ausgangspunkt einer auch für die Praxis brauchbaren Darstellung hat der Standpunkt der Rechtsprechung zu sein, der kritisch zu würdigen ist. Dagegen vermag sich eine einbändige Einführung in das Strafprozessrecht nicht mit der Gesamtpalette wissenschaftlicher Lehrmeinungen vertieft auseinander zu setzen; hier musste sich der Autor vielfach mit Hinweisen begnügen.
Unbestritten ist inzwischen, dass nicht selten bereits im Ermittlungsverfahren, dem sog. vorbereitenden Verfahren, und nicht erst im gerichtlichen Hauptverfahren die maßgeblichen Weichen für den Ausgang eines Strafprozesses gestellt werden, auch wenn die Vorstellungen des historischen Gesetzgebers andere waren. Eine zeitgemäße Darstellung des Strafprozessrechts muss daher bemüht sein, diesen Gewichtsverteilungen gerecht zu werden, z. B. bei der Behandlung der Grundrechtseingriffe zur Aufklärung von Straftaten. Diesem Bestreben verdankt die vorliegende Abhandlung auch ihren Untertitel „Ermittlung und Verfahren“. Dennoch wurden das gerichtliche Verfahren und die Rechtsbehelfe geschlossen abgehandelt, wobei zur Vermeidung einer kopflastigen Darstellung dem Ermittlungsverfahren und dem Hauptverfahren gemeinsame Fragestellungen in eigenen Abschnitten „vor die Klammer gezogen“ wurden.
Der didaktischen Erfahrung zufolge, dass sich eine Rechtsmaterie dem Lernenden am ehesten in Fällen verständlich erschließt, ist die Darstellungsform systematisch-induktiv, geht also im jeweiligen Lernschritt von der Praxis entnommenen Fällen aus und kehrt zu deren Lösung nach Erarbeitung der theoretischen Grundlagen zurück. Diese Lernmethode ist für den Leser anspruchsvoll, aber nach dem Lehrerfahrungen des Autors die einzig erfolgversprechende, um sich ein Rechtsgebiet anzueignen. Der weiteren Veranschaulichung dienen die Schaubilder. Die 9. Auflage behält das bewährte Grundkonzept und die Gliederung der Vorauflagen bei.
Seit dem erstmaligen Erscheinen im Jahr 1984 unter dem Titel „Grundbegriffe des Strafverfahrensrechts“ ist das Werk von Auflage zu Auflage immer wieder erweitert worden. Von der 8. Auflage bis heute hat sich das Gesicht des Strafprozesses deutlich verändert, nicht zuletzt durch die Gesetze zur Modernisierung des Strafverfahrens und zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 sowie wegen der strafprozessualen Folgewirkungen der materiellrechtlichen Umstellungen bei der Vermögenseinziehung, dem früheren Verfall, aus dem Jahr 2017.
Villingen-Schwenningen, im September 2020
Bernhard Kramer
Vorwort zur 9. Auflage
Verzeichnis der Schaubilder
Abkürzungsverzeichnis
A. Einführung
I. Begriff und Standort des Strafverfahrensrechts
II. Rechtsquellen des Strafverfahrensrechts
1.Strafprozessordnung
2.Sekundäre Rechtsquellen des Strafverfahrensrechts
3.Abgrenzung: Allgemeine Verwaltungsvorschriften
4.Gesetzgebungskompetenz im Strafverfahrensrecht
III. Schrifttum des Strafverfahrensrechts
1.Kommentare
2.Lehrbücher und Studienbücher
3.Geschichtliche Darstellungen und Materialien
4.Handbücher, Monografien und sonstige Standardwerke
IV. Zielkonflikte im Strafverfahren
B. Der Beschuldigte
I. Der Begriff des Beschuldigten
II. Vernehmung des Beschuldigten
1.Grundsätzliches
2.Aussageverweigerungsrecht
3.Unerlaubte Vernehmungsmethoden
III. Festnahme des Beschuldigten
1.Vorläufige Festnahme
2.Untersuchungshaft
3.Haft zur Sicherung der Strafvollstreckung
C. Der Verteidiger und die Strafverfolgungsorgane
I. Verteidigung
1.Stellung des Verteidigers
2.Wahl des Verteidigers
3.Einschränkungen der Wahl und Ausschluss des Verteidigers
4.Notwendige Verteidigung und Pflichtverteidiger
5.Rechte des Verteidigers
II. Staatsanwaltschaft
1.Idee und Aufgabe der Staatsanwaltschaft
2.Organisation und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft
III. Polizei
IV. Gericht
1.Zuständigkeiten der Gerichte in der Strafrechtspflege
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