Nils Neuwald - Fälle und Lösungen zur StPO

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Die repressiven Standardmaßnahmen
Das Buch enthält in 30 Fällen zahlreiche Sachverhalte zu den repressiven Standardmaßnahmen im bundespolizeilichen Aufgabenbereich, die regelmäßig gemäß Ausbildungs- und Stoffverteilungsplan in Prüfungen und Aufsichtsarbeiten geprüft werden.
Komplett ausformulierte Lösungsvorschläge
Alle Sachverhaltslösungen sind komplett ausformuliert und entsprechen dem verbindlich festgelegten Prüfungsschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsbefugnissen.
Die Lösungen basieren auf den bundesweit harmonisierten Lehrunterlagen für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes und der Verfahrensanweisung der Bundespolizeiakademie für die Erstellung von Prüfungsarbeiten.
Erläuterungen zum Prüfungsschema
In einem einführenden Abschnitt stellt das Autorenteam zudem das Prüfungsschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsbefugnissen in der Bundespolizei ausführlich dar. Zu jeder einzelnen Ziffer dieses behördlich vorgegebenen Prüfungsschemas werden Bearbeitungshinweise gegeben.
Die Fälle im Einzelnen:
Das Buch bietet Übungssachverhalte mit Lösungen zu folgenden Fällen:
Fälle zur körperlichen Untersuchung
beim Beschuldigten – § 81a Abs. 1 StPO
beim Zeugen – § 81c Abs. 1, 5 StPO
Fälle zur erkennungsdienstlichen Behandlung – § 81b 1. und 2. Alt. StPO
Fälle zur Sicherstellung – § 94 Abs. 1 StPO
Fälle zur Beschlagnahme – § 94 Abs. 1, 2, § 98 Abs. 1 StPO
Fälle zur Durchsuchung – §§ 102, 105 Abs. 1 StPO
Fälle zur Einziehung – § 111b StPO
Fälle zur vorläufigen Festnahme – § 127 Abs. 2 i.V m. § 112 Abs. 1, 2 Nr. 2 StPO
Fälle zur Ermittlungsgeneralklausel: Fahndung und Befragung – § 163 StPO
Fälle zur Identitätsfeststellung beim Straftatverdächtigen:
Identitätsfeststellung beim Verdächtigen – § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO
Mitnahme zur Identitätsfeststellung beim Verdächtigen – § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO
Durchsuchung zur Identitätsfeststellung beim Verdächtigen – § 163b Abs. 1 Satz 3 StPO
Erkennungsdienstliche Behandlung zur Identitätsfeststellung beim Verdächtigen – § 163b Abs. 1 Satz 3 StPO
Fälle zur Identitätsfeststellung beim Unverdächtigen – § 163b Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO
Fälle zur Festnahme von Störern – § 164 StPO
Mit Gesetzen im Anhang
Im Anhang finden Leserinnen und Leser:
Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG) – Auszug –
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV) – Auszug –
Strafprozessordnung (StPO) – Auszug –
Strafgesetzbuch (StGB) – Auszug –
Prüfschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen
Fälle für …
… Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei

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2.11 Fälle zur Festnahme von Störern

Fall 29: Festnahme von Störern – § 164 StPO

Fall 30: Festnahme von Störern – § 164 StPO

Kapitel 3 Anhang

3.1 Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz – BPolG)

3.2 Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)

3.3 Strafprozessordnung (StPO)

3.4 Strafgesetzbuch (StGB)

3.5 Prüfschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen

Vorwort

In der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sind im Fach Einsatzrecht/Verkehrsrecht schriftliche Prüfungsarbeiten, in Form von Aufsichtsarbeiten sowie Zwischen- und Laufbahnprüfungen, zu erbringen.

Den Anwärtern fällt es erfahrungsgemäß schwer, trotz richtig erkanntem Ergebnis, die Lösung korrekt niederzuschreiben. Hierbei soll das vorliegende Buch eine Hilfestellung bieten. Es enthält zahlreiche Sachverhalte zu den repressiven Standardmaßnahmen im bundespolizeilichen Aufgabenbereich, die regelmäßig gemäß Ausbildungs- und Stoffverteilungsplan in Prüfungen und Aufsichtsarbeiten abgeprüft werden.

Alle Sachverhaltslösungen sind komplett ausformuliert und entsprechen dem verbindlich festgelegten Prüfungsschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsbefugnissen. Die Lösungen basieren auf den bundesweit harmonisierten Lehrunterlagen für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes und der Verfahrensanweisung der Bundespolizeiakademie für die Erstellung von Prüfungsarbeiten.

In einem einführenden Abschnitt wird zu Beginn des Buches zudem das Prüfungsschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsbefugnissen in der Bundespolizei ausführlich dargestellt. Zu jeder einzelnen Ziffer dieses behördlich vorgegebenen Prüfungsschemas werden Bearbeitungshinweise gegeben.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern viel Freude bei der Lektüre des Buches und gutes Gelingen bei der Lösung der schriftlichen Aufsichts- und Prüfungsarbeiten.

An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.

Berlin/Neustrelitz, im Frühjahr 2021 Die Verfasser

Kapitel 1 Einführung in die rechtliche Fallbearbeitung

Im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sind im Fach Einsatzrecht/Verkehrsrecht schriftliche Prüfungen, in Form von Aufsichtsarbeiten sowie Zwischen- und Laufbahnprüfungen, zu bewältigen.

Die fachinhaltliche Verantwortung für die Erstellung der Prüfungsarbeiten liegt bei der Bundespolizeiakademie sowie den Fachgruppen Recht und Verwaltung der Aus- und Fortbildungszentren.

1.1 Inhaltliche Grundsätze

Der fachinhaltliche Schwerpunkt wird, neben dem Straf- und Zwangsrecht, bei den Eingriffsbefugnissen aus dem Polizei- sowie dem Strafprozessrecht gesetzt. Hierbei werden aktuelle Rechts- und Kriminalitätsentwicklungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei berücksichtigt.

Als Örtlichkeiten des Geschehens sind die jeweiligen Musterinspektionen vorgesehen. Diese sind für den Bereich der grenzpolizeilichen Aufgabe die Bundespolizeiinspektion Forst, für die bahnpolizeiliche Aufgabe die Bundespolizeiinspektion Hamburg, für die Wahrnehmung der Aufgabe Luftsicherheit die Bundespolizeiinspektion Hamburg Flughafen und für die verbandspolizeiliche Aufgabe die Bundespolizeiabteilung Ratzeburg.

Es werden zukunftsorientierte Fragestellungen (»ex ante«) bei Befugnissen und Maßnahmen verwendet. Die Grenzen des zulässigen Prüfungsstoffs ergeben sich aus dem Lernfeld (Lernfeld=Prüffeld). Die Grundlage hierfür sind die bundesweit harmonisierten Lehrunterlagen.

1.2 Prüfschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen

Das für die Prüfung der polizeilichen Befugnisse zugrunde gelegte »Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen« basiert auf der Anlage 3 des Ausbildungsplanes für den VmPVD der Bundespolizeiakademie vom Januar 2020. Es enthält die rechtlichen Anforderungen, die im polizeilichen Alltag im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Anwendung von Eingriffsmaßnahmen zu beachten sind. Es soll vor allem dazu führen, dass sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundespolizei rechtssicher zum Handeln oder Nichthandeln entschließen. Das Prüfschema darf aber nicht dazu verleiten, jeden Punkt im gleichen Umfang und mit der gleichen Intensität zu bearbeiten. Der Sachverhalt und die Aufgabenstellung bestimmen den Lösungsweg.

Das Prüfschema ist ebenso wie unkommentierte Gesetzestexte bei der Zwischenprüfung des 1. Dienstjahres (VmPVD) zugelassen und wird als Anlage der Prüfungsarbeit beigefügt. Die schriftliche Prüfungsarbeit im 3. Dienstjahr, dem Laufbahnlehrgang (LmPVD), muss ohne beigefügtes Schema gelöst werden.

1.3 Gesamtübersicht Prüfschema

Prüfschema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen

1 Entscheidung

1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

2 Zuständigkeit

2.1 Sachliche Zuständigkeit

2.2 Örtliche Zuständigkeit

3 Eingriff

3.1 Befugnisnorm

3.2 Adressat

3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen/Verhältnismäßigkeit

3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften

3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

4 Zwang

4.1 Benennung der Art des Zwanges

4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung

4.3 Adressat des Verwaltungszwanges

4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen

4.5 Besondere Vorschriften

– Androhung

– Besondere Anforderungen

4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen/Verhältnismäßigkeit

4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme

1.4 Erläuterungen zum Prüfschema

Ziffer 1 Entscheidung

Ziffer 1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

Der Einstieg in die rechtliche Fallbearbeitung erfolgt über die Betrachtung des polizeilichen Anlasses, der sich regelmäßig als Rechtsgutverletzung, d. h. vielfach als Verstoß gegen eine oder mehrere gesetzlich festgeschriebene Normen verstehen lässt.

In den meisten Fällen handelt es sich um eine Gefahr, eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit (OWi), die in einer Gemengelage in unterschiedlicher Vielzahl und Kombination vorliegen kann. Zu beachten ist, dass in dieser Prüfziffer noch keine umfängliche rechtliche Würdigung erfolgt.

Der polizeiliche Anlass ist nur kurz darzustellen. Mit dieser Vorstellung soll dargestellt werden, was offensichtlich erkannt wurde und was weiterhin wahrscheinlich oder möglich ist.

Dabei sollte die Art der Rechtsgutverletzung (RGV) betrachtet werden und zur Entscheidungsfindung des präventiven oder repressiven Handelns beitragen.

Es werden drei Arten der RGVunterschieden, die dann präventives (gefahrenabwehrendes) oder repressives (strafverfolgendes) Tätigwerden erforderlich werden lassen. Dabei ist stets der Grundsatz » Prävention vor Repression«zu beachten.

Eine RGV ist bevorstehend wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die - фото 2

Eine RGV ist bevorstehend, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, ein Schaden werde bei ungehindertem Geschehensablauf innerhalb einer bestimmbaren oder bereits absehbaren Zeit eintreten.

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